Die Bewerbung um eine Assistenzstelle fühlt sich an wie jede andere Bewerbung, ist aber in einem Punkt anders: Dein künftiger Arbeitgeber muss für Dich bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) eine Genehmigung beantragen, bevor Du Deinen ersten Arbeitstag hast. Ohne diese Genehmigung zählt Deine Zeit in der Praxis unter Umständen nicht als Vorbereitungszeit. Wer das weiß, plant den Ablauf von hinten nach vorn: Startdatum, Genehmigung, Approbation, Vertrag, Bewerbung.
Dieser Leitfaden führt Dich durch alle Etappen, von der Frage, welche Stellenart zu Dir passt, bis zur Vertragsunterschrift. Was gesetzlich geregelt ist, ist mit Quellen belegt (Stand: Oktober 2026). Was auf Erfahrungswerten beruht, ist als solches gekennzeichnet. Zu den Details der zweijährigen Pflichtzeit selbst lies zusätzlich den Artikel zur Assistenzzeit.
Was Du vor der Bewerbung über die Vorbereitungszeit wissen musst
Wer später gesetzlich Versicherte als Vertragszahnarzt behandeln will, braucht nach der Zulassungsverordnung (§ 3 Zahnärzte-ZV) neben der Approbation eine mindestens zweijährige Vorbereitungszeit. Mindestens sechs Monate davon müssen als Assistent oder Vertreter bei einem oder mehreren Kassenzahnärzten verlaufen. Die übrige Zeit darf auch in Universitätszahnkliniken, Krankenhauszahnstationen, im öffentlichen Gesundheitsdienst, bei der Bundeswehr oder in Zahnkliniken stattfinden. Bis zu drei Monate der Praxiszeit lassen sich durch eine gleich lange Tätigkeit an einer Universitätszahnklinik oder in einer Bundeswehr-Zahnstation ersetzen. Zeitabschnitte unter drei Wochen und Zeiten neben einer eigenen Praxis werden nicht angerechnet (Zahnärzte-ZV).
Für Deine Bewerbung heißt das: Du suchst in den meisten Fällen eine Stelle bei einem niedergelassenen Vertragszahnarzt oder in einem Z-MVZ, wo Du mindestens ein halbes Jahr verbringen musst. Die restliche Zeit kannst Du, wenn Du Lust auf Klinikluft hast, auch anderswo sammeln. Wie sich die Stationen kombinieren lassen, erklärt der Artikel zur Assistenzzeit. Wer seinen Abschluss in der EU erworben hat, ist von der Vorbereitungszeit befreit, das steht ebenfalls in § 3 Zahnärzte-ZV.
Die Genehmigung der KZV: der Teil, den Dein Arbeitgeber erledigt
Nach § 32 Abs. 2 Zahnärzte-ZV bedarf die Beschäftigung eines Vorbereitungsassistenten der Genehmigung der KZV. Beantragen muss sie die Praxis, nicht Du. In den Assistentenrichtlinien der KZV Hamburg (gültig seit 12.06.2025) steht ausdrücklich, dass der Antrag nur vom Vertragszahnarzt gestellt werden kann und eine rückwirkende Genehmigung nicht möglich ist. Die Genehmigung gilt personenbezogen und erlischt, wenn das Arbeitsverhältnis endet (KZV Hamburg: Assistenten- und Vertreterrichtlinien).
Das Merkblatt der KZV Bayerns (Bezirksstelle Oberbayern, Stand 1/2024) formuliert die Folgen deutlicher: Leistungen nicht genehmigter Assistenten werden nicht vergütet, und nicht genehmigte Tätigkeiten werden bei der Eintragung ins Zahnarztregister nicht angerechnet (KZVB: Antrag und Merkblatt Assistenten). Das sind Regeln zweier einzelner KZVen. Jede KZV hat eigene Richtlinien, sie unterscheiden sich in Details wie Mindeststunden oder Zahl der Assistenten pro Praxis. Frag deshalb immer, welche KZV zuständig ist und ob die Praxis die Genehmigung schon einmal für einen Assistenten beantragt hat.
Zwei Erkenntnisse daraus sind für Deine Bewerbung entscheidend:
- Die Genehmigung kommt erst mit der Approbation. Nach den Hamburger Richtlinien kann sie frühestens ab dem Ausstellungsdatum der Approbationsurkunde gelten. In Bayern gehört die Approbationsurkunde zu den Unterlagen des Antrags. Vor der Approbation kannst Du Deine Stelle also zusagen lassen, aber nicht antreten.
- Die Praxis muss ausbilden dürfen. Wer Vorbereitungsassistenten beschäftigen will, muss nach den Hamburger Richtlinien nach der eigenen Vorbereitungszeit zwei Jahre in Vollzeit im System der vertragszahnärztlichen Versorgung tätig gewesen sein. In Bayern wird die Genehmigung für einen namentlich benannten Ausbilder erteilt, und ein Ausbilder darf einen ganztags oder zwei halbtags tätige Assistenten ausbilden.
Welche Stellenart passt zu Dir?
Bevor Du Anschreiben formulierst, lohnt eine Grundsatzentscheidung. Die Gesetzeslage erlaubt mehrere Wege, die sich im Alltag stark unterscheiden.
Einzelpraxis oder Berufsausübungsgemeinschaft. Du arbeitest eng mit einem oder wenigen Zahnärzten, oft mit einem klar benannten Ausbilder. Das Behandlungsspektrum hängt stark von den Schwerpunkten der Inhaber ab. Dafür ist der Draht zum Chef meist kurz.
Z-MVZ. Größere Strukturen bieten häufig standardisierte Abläufe und mehrere erfahrene Kollegen im Haus. Was das für Gehalt, Vergütungsmodell und Anleitung bedeutet, beschreibt der Artikel Arbeiten im Z-MVZ. Auch hier brauchst Du einen konkreten Ausbilder, und auch hier gelten die KZV-Regeln.
Klinik, Universität, öffentlicher Gesundheitsdienst, Bundeswehr. Diese Stationen zählen nach § 3 Abs. 3 Zahnärzte-ZV für den Teil der Vorbereitungszeit, der über die sechs Pflichtmonate in der Praxis hinausgeht. Wer vorhat, später in die Weiterbildung oder in die Klinik zu gehen, kann sie gezielt einplanen. Die Zahnstationen der Bundeswehr nennt die Verordnung ausdrücklich; wie die Laufbahn dort aussieht, beschreibt der Artikel Zahnarzt bei der Bundeswehr.
Voll- oder Teilzeit. Teilzeit ist möglich, verlängert aber die Vorbereitungszeit. Hamburg verlangt mindestens 16 Wochenstunden, damit die Zeit überhaupt angerechnet wird, und sieht bei 16 bis 30 Stunden eine Teilzeitbeschäftigung, bei mehr als 30 Stunden Vollzeit. Nach dem Bayerischen Merkblatt verlängert sich die Vorbereitungszeit bei einer halbtägigen Beschäftigung (mehr als 15 Stunden) von zwei auf vier Jahre. Wenn Du Kinder betreuen willst oder nebenher promovierst, rechne die Verlängerung ein.
Wie Du Stellen findest
Die ehrliche Antwort: über mehrere Kanäle gleichzeitig. Einige Landeszahnärztekammern betreiben eigene Stellenbörsen, in denen Praxen Vorbereitungsassistenten suchen, etwa die Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, die Zahnärztekammer Bremen und die Ärztekammer des Saarlandes (Abteilung Zahnärzte). Dort lässt sich nach der Stellenart “Vorbereitungsassistent” filtern. Schau auf der Website der Kammer in dem Bundesland nach, in dem Du arbeiten willst, und auf der Seite der zuständigen KZV.
Daneben funktionieren die Wege, die in der Branche seit jeher wichtig sind, auch wenn sich dafür keine Statistik zitieren lässt:
- Deine Famulatur-Praxis. Wer dort einen guten Eindruck hinterlassen hat, kann nachfragen, ob ein Platz frei wird. Mehr zur Famulatur steht im Artikel Famulatur in der Zahnmedizin.
- Kommilitonen und Alumni. Wer ein oder zwei Jahre früher fertig geworden ist, kennt Praxen, die gut ausbilden, und solche, bei denen es holprig lief.
- Initiativbewerbungen bei Praxen in der Wunschregion, besonders auf dem Land (Zahnarzt auf dem Land erklärt die Chancen dort).
- Praxis-Websites. Viele Praxen, die ausbilden, nennen das offen, einschließlich des Namens des Ausbilders.
Der Zeitplan: Wann Du anfangen solltest
Eine gesetzliche Frist für die Bewerbung gibt es nicht. Der Ablauf ist aber vorgegeben, und er hat Wartezeiten. Die folgende Tabelle ist eine Orientierung, die auf diesen Abläufen beruht. Die Zeitangaben vor dem Examen sind Richtwerte aus der Praxis, keine Vorschriften.
| Zeitpunkt | Was ansteht | Hinweis |
|---|---|---|
| Etwa 6 bis 9 Monate vor dem Examen (Richtwert) | Wunschregion und Stellenart klären, Unterlagen vorbereiten, erste Kontakte, Hospitationen | Praxen planen oft früh; Zusagen sind unter Vorbehalt möglich |
| Etwa 3 bis 4 Monate vor dem Examen (Richtwert) | Bewerbungen, Gespräche, Angebote vergleichen | Vertragsentwurf prüfen lassen |
| Nach bestandener Prüfung | Approbation beantragen, Führungszeugnis anfordern | Bearbeitung dauert nach unserem Approbations-Artikel Wochen bis wenige Monate |
| Mit Approbationsurkunde | Praxis beantragt die KZV-Genehmigung | Genehmigung frühestens ab Ausstellungsdatum der Urkunde (Beispiel KZV Hamburg) |
| Nach der Genehmigung | Arbeitsbeginn, Anmeldung bei Kammer und Versorgungswerk | Siehe Kammer, Versorgungswerk, eHBA |
Der Vertrag kann vor der Genehmigung unterschrieben werden. In dem Musterarbeitsvertrag der Bayerischen Landeszahnärztekammer (Stand Dezember 2022) ist die Wirksamkeit deshalb von einer aufschiebenden Bedingung abhängig, nämlich der Genehmigung durch die KZV, und der Beginn richtet sich nach dem dort genannten Datum (BLZK: Musterarbeitsvertrag Vorbereitungsassistent). Achte darauf, dass Dein Vertrag genau das regelt.
Welche Unterlagen Du brauchst
Eine feste Liste schreibt kein Gesetz vor. Die Praxen fragen in der Regel nach diesen Dingen, und für das Verfahren selbst brauchst Du einige davon sowieso:
- Anschreiben und tabellarischer Lebenslauf, lückenlos, mit Studienort, Famulaturen, Nebentätigkeiten und Sprachkenntnissen. Die Länge des Anschreibens ist Geschmackssache, eine Seite genügt.
- Zeugnis über die Zahnärztliche Prüfung und, sobald vorhanden, die Approbationsurkunde. Vor der Approbation reicht ein Nachweis, dass Du sie beantragt hast, die Praxis benötigt die Urkunde später für den KZV-Antrag.
- Famulatur- und Praktikumsnachweise, besonders wenn Du ein Fachgebiet im Blick hast.
- Fortbildungs- und Kurszertifikate, etwa aus dem Studium oder von Gesellschaften.
- Masernschutz-Nachweis. Wer nach dem 31. Dezember 1970 geboren ist und in einer Zahnarztpraxis tätig werden soll, muss der Leitung vor Beginn der Tätigkeit einen Impfnachweis oder Immunitätsnachweis vorlegen (§ 20 Abs. 8 und 9 Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit § 23 Abs. 3). Das Muster der BLZK nimmt diese Pflicht ausdrücklich in den Vertrag auf. Die BZÄK-Checkliste für die ersten Berufsjahre rät zusätzlich, den Impfschutz gegen Hepatitis B zu prüfen (IfSG).
Rechne damit, dass die Praxis später weitere Dokumente benötigt, etwa Geburtsurkunde und einen Nachweis über Deine Tätigkeit für die Eintragung ins Zahnarztregister. Diese Papiere solltest Du ohnehin ordentlich ablegen, auch den Arbeitsvertrag und jede Bescheinigung über abgeleistete Zeiten.
Anschreiben und Lebenslauf: Worauf es ankommt
Vorab ein Hinweis: Was folgt, sind Erfahrungswerte aus dem Bewerbungsalltag, keine Vorgaben von Kammer oder KZV. Praxisinhaber suchen für die nächsten zwei Jahre jemanden, der zur Praxis passt und lernen will. Dein Anschreiben sollte deshalb drei Fragen beantworten: Warum diese Praxis oder Region? Was hast Du bereits am Patienten gemacht? Was möchtest Du in zwei Jahren können?
Konkret hilft ein Bezug zum Behandlungsspektrum der Praxis, der auf der Website sichtbar ist. Wer sich für Endodontie interessiert und eine Praxis mit mikroskopgestützter Wurzelbehandlung anschreibt, sagt das in einem Satz. Im Lebenslauf zählen Famulaturen, Nebentätigkeiten in der Dentalbranche, Kurse mit Praxisbezug und alles, was Verantwortung zeigt, etwa Tutorentätigkeit oder Engagement in der Fachschaft. Bleib bei den Fakten: Eine Liste mit Kursen, die Du tatsächlich besucht hast, überzeugt mehr als allgemeine Eigenschaften. Schreib in Deinem eigenen Ton, standardisierte Floskeln fallen auf.
Eine kurze Einladung zur Hospitation am Ende des Anschreibens (“Ich würde mir die Praxis gern an einem Tag ansehen”) zeigt, dass Du die Praxis prüfst, nicht nur Dich anpreist.
Hospitation und Probearbeiten
Ein Besuch in der Praxis vor der Zusage ist die beste Möglichkeit, Atmosphäre und Praxisablauf einzuschätzen. Du siehst, wie das Team miteinander umgeht, ob die Behandlungen nach Plan laufen und wie der Ausbilder erklärt. Achte aber auf die Grenzen: Wer die Zahnheilkunde dauerhaft ausüben will, braucht nach § 1 Zahnheilkundegesetz die Approbation (ZHG). Vor der Approbation bleibt es deshalb beim Zuschauen und Gespräch. Selbst nach der Approbation gilt: Behandle erst, wenn Vertrag und KZV-Genehmigung stehen, und kläre vorher, ob die Berufshaftpflicht der Praxis Dich mitversichert. Die BZÄK-Checkliste für die ersten Berufsjahre nennt genau diese Klärung als Punkt, den Du mit dem Arbeitgeber besprechen sollst.
Was Du bei einem Praxisbesuch beobachten solltest, steht im Artikel Gute Ausbildungspraxis finden samt einer Bewertungstabelle.
Das Vorstellungsgespräch
Das Gespräch läuft in zwei Richtungen: Die Praxis prüft Dich, und Du prüfst die Praxis. Typische Fragen an Dich betreffen Deine Motivation für die Region, Deine Erfahrung in Endodontie, Prothetik und Chirurgie sowie Deine Pläne nach der Assistenzzeit. Gut vorbereitet sind Kandidaten, die erzählen können, was sie bisher am Patienten gemacht haben und was sie lernen wollen.
Deine Fragen sollten sich um diese Themen drehen:
- Ausbilder: Wer ist mein Ausbilder, und wie viel Zeit hat er für Rückfragen?
- Genehmigung: Hat die Praxis bereits eine KZV-Genehmigung für einen Vorbereitungsassistenten erhalten? Was passiert mit dem Vertrag, wenn die Genehmigung verzögert wird?
- Behandlungsspektrum: Welche Behandlungen übernehme ich im ersten und welche im zweiten Jahr?
- Arbeitszeit und Notdienst: Wie viele Stunden pro Woche, wie oft Wochenend- oder Notdienst, wie werden Überstunden behandelt?
- Fortbildung: Gibt es Freistellung und Kostenübernahme?
- Zeit nach den zwei Jahren: Gibt es Übernahmeoptionen oder Weiterbildungsmöglichkeiten?
Eine verbindliche Zeitvorgabe pro Patient nennen weder Zahnärzte-ZV noch Berufsordnung. Frag daher konkret nach dem Terminbuch: Wie viele Minuten sind für eine Füllung, eine Wurzelkanalbehandlung, eine Extraktion eingeplant, und ändert sich das nach den ersten Monaten?
Gehalt verhandeln
Einen Tarifvertrag gibt es für Vorbereitungsassistenten nicht, jede Praxis legt die Vergütung individuell fest. Aktuelle Zahlen und die Frage, wie sich das Gehalt über die zwei Jahre entwickelt, beantwortet der Artikel Gehalt als Assistenzzahnarzt. Wie es danach weitergeht, steht im Artikel Gehalt als angestellter Zahnarzt.
Für das Gespräch gilt: Verhandle nicht nur die Brutto-Zahl, sondern das Paket. Dazu gehören Wochenarbeitszeit, Urlaubstage über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus, die Vergütung von Überstunden und Notdiensten, Fortbildungsbudget, ein eventueller Zuschuss zu Versicherungen und der Beitragszuschuss zum Versorgungswerk. Letzterer steht Dir nach § 172a SGB VI zu, wenn Du von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit bist (mehr dazu im Artikel Nach dem Examen).
Vom Angebot zum Vertrag
Hast Du ein Angebot, kommen die Verhandlungen und die Prüfung. Gehe so vor:
- Entwurf schriftlich anfordern. Nach dem Nachweisgesetz muss der Arbeitgeber die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederlegen und Dir aushändigen. Dazu gehören unter anderem Arbeitsentgelt, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen und ein etwaiger Anspruch auf Fortbildung (§ 2 NachwG). Verstöße können ein Bußgeld bis zu 2.000 Euro nach sich ziehen.
- Mit der Kammer-Vorlage vergleichen. Mehrere Zahnärztekammern und KZVen stellen Musterverträge bereit, zum Beispiel die Bayerische Landeszahnärztekammer und die KZV Rheinland-Pfalz. Eine Prüfliste mit den wichtigsten Klauseln findest Du im Artikel Arbeitsvertrag Assistenzzahnarzt prüfen.
- Rechtlich prüfen lassen. Die Kammer selbst empfiehlt in ihren Hinweisen zum Muster, individuelle Wünsche mit einem spezialisierten Rechtsanwalt (zum Beispiel Fachanwalt für Arbeitsrecht) umzusetzen. Das ist keine Pflicht, aber bei einem Vertrag, der Deine nächsten zwei Jahre bestimmt, eine sinnvolle Investition.
- Unterschreiben, wenn die Bedingung steht. Achte auf die aufschiebende Bedingung der Genehmigung und darauf, dass beide Seiten ein unterschriebenes Exemplar erhalten.
- Genehmigung abwarten. Fang erst an, wenn die Praxis Dir die Genehmigung der KZV vorgelegt hat. Erkundige Dich beim Arbeitgeber rechtzeitig nach dem Stand.
Typische Stolperfallen
- Arbeitsbeginn vor der Genehmigung. Nach den Merkblättern der KZVen kann das die Anrechnung der Zeit gefährden und für die Praxis Honorarregresse nach sich ziehen. Lass Dich nicht auf “Fang schon mal an, die Papiere kommen nach” ein.
- Kein Ausbilder benannt. Wenn niemand die Verantwortung für Deine Ausbildung trägt, ist das ein Warnsignal. In Bayern wird die Genehmigung ausdrücklich für einen benannten Ausbilder erteilt.
- Zu spät beworben. Wer erst nach dem Examen sucht, verliert durch Approbationsverfahren und Genehmigung leicht Wochen bis Monate. Dieser Hinweis ist ein Erfahrungswert, die Dauer der Verfahren hängt von Behörde und KZV ab.
- Vertrag nur mündlich. Das Nachweisgesetz verlangt die schriftliche Niederlegung der wesentlichen Bedingungen.
- Zu kurze Abschnitte. Zeiten unter drei Wochen und Tätigkeiten neben einer eigenen Praxis werden nicht angerechnet (§ 3 Abs. 3 Zahnärzte-ZV). Wer zwischen zwei Stationen wechselt, plant die Zeiträume so, dass jeder Abschnitt zählt.
- Schwangerschaft. Wer schwanger wird, unterliegt dem Mutterschutzgesetz und darf nach Bekanntgabe nicht mehr in invasiven und infektiösen Bereichen eingesetzt werden. Die KZV Rheinland-Pfalz beschreibt, dass die Vorbereitungszeit in diesem Moment unterbrochen wird und nach der Rückkehr weiterläuft. Hamburg rechnet Zeiten des Beschäftigungsverbots nicht an. Mehr zur Vereinbarkeit steht im Artikel Zahnärztin: Familie und Beruf.
Wenn es nicht auf Anhieb klappt
Absagen oder Funkstille gehören dazu und sagen wenig über Deine Eignung aus. Mögliche Gründe liegen oft in der Praxis: Das Startdatum passt nicht, der Platz ist besetzt, oder die Voraussetzungen für die KZV-Genehmigung (etwa ein Ausbilder, der die geforderte Vorerfahrung mitbringt) sind gerade nicht erfüllt. Frag nach, ob Du Dich später wieder melden darfst. Wenn Deine Wunschregion nichts hergibt, lohnt der Blick auf Nachbarregionen, auf Z-MVZ und auf den ländlichen Raum. Laut unserem Artikel zum Gehalt als Assistenzzahnarzt zahlen manche Praxen in Regionen mit Fachkräftemangel mehr, um überhaupt Bewerber zu finden.
Und falls Du in der ersten Praxis merkst, dass sie nicht zu Dir passt: Ein Wechsel während der Vorbereitungszeit ist möglich, solange jeder Abschnitt die Mindestdauer von drei Wochen erreicht (§ 3 Abs. 3 Zahnärzte-ZV) und die neue Praxis die KZV-Genehmigung erhält. Die Einzelheiten stehen im Artikel zur Assistenzzeit.
Wie es nach der Bewerbung weitergeht
Mit der unterschriebenen Zusage und der KZV-Genehmigung beginnt der Alltag. Auf die ersten 100 Tage als Assistenzzahnarzt bereitet Dich ein eigener Artikel vor. Parallel stehen Anmeldung bei der Zahnärztekammer, beim Versorgungswerk und der Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung an, der innerhalb von drei Monaten gestellt werden sollte. Alle diese Schritte stehen im Artikel Nach dem Examen: Kammer, Versorgungswerk, eHBA.
Wer sich schon jetzt Gedanken über den Weg danach macht, findet Orientierung bei Spezialisieren oder Generalist bleiben und Wie wird man Zahnarzt?.
Fazit und nächste Schritte
Die Bewerbung als Assistenzzahnarzt ist weniger kompliziert als sie klingt, wenn Du die Reihenfolge kennst: Approbation, Genehmigung der KZV, Arbeitsbeginn. Plane Deine Suche so, dass Zusagen vor dem Examen möglich sind, prüfe den Vertrag mit einer Kammer-Vorlage und frage nach Ausbilder und KZV-Genehmigung, bevor Du unterschreibst. Eine Garantie auf eine bestimmte Stelle gibt Dir kein Leitfaden, und die Regeln der KZVen unterscheiden sich im Detail. Prüfe sie deshalb für Deine Region direkt bei der zuständigen KZV.
Kurzfassung als Checkliste:
- Region, Stellenart und Voll- oder Teilzeit klären
- Unterlagen zusammenstellen, Masernschutz prüfen
- Stellen über Kammer-Börsen, Famulatur-Praxis und Netzwerk suchen
- Im Gespräch Ausbilder, KZV-Genehmigung und Behandlungsspektrum ansprechen
- Vertrag schriftlich anfordern, mit Kammer-Muster vergleichen, rechtlich prüfen lassen
- Erst anfangen, wenn die Genehmigung vorliegt
Quellen
- Zahnärzte-ZV (gesetze-im-internet.de): § 3 (Vorbereitungszeit, Eintragung ins Zahnarztregister), § 32 Abs. 2 (Genehmigung der Beschäftigung von Assistenten)
- Zahnheilkundegesetz, ZHG (gesetze-im-internet.de): § 1 (Approbation als Voraussetzung der Berufsausübung)
- Infektionsschutzgesetz (gesetze-im-internet.de): § 20 Abs. 8 und 9 (Masernschutz)
- Nachweisgesetz (gesetze-im-internet.de): § 2 (wesentliche Vertragsbedingungen), § 4 (Bußgeld)
- SGB VI § 172a (gesetze-im-internet.de): Arbeitgeberzuschuss bei Mitgliedschaft im Versorgungswerk
- KZV Hamburg: Assistenten- und Vertreterrichtlinien (gültig ab 12.06.2025): Genehmigung vor Beschäftigung, Mindeststunden, Teilzeit
- KZV Bayerns, Bezirksstelle Oberbayern: Antrag und Merkblatt (PDF, Stand 1/2024): Folgen fehlender Genehmigung, Ausbilder, Teilzeit
- KZV Rheinland-Pfalz: Assistenten/Vertreter: Antragsverfahren, Mustervertrag, Mutterschutz
- Bayerische Landeszahnärztekammer: Arbeitsverträge: Musterarbeitsvertrag Vorbereitungsassistent (Stand Dezember 2022) mit Hinweisen
- Bundeszahnärztekammer: Checkliste für die ersten Jahre im zahnärztlichen Berufsleben (2025): Haftpflicht-Klärung, Impfschutz, Vorbereitungsassistenz
- Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, Zahnärztekammer Bremen, Ärztekammer des Saarlandes, Abteilung Zahnärzte: Stellenbörsen mit Stellenart Vorbereitungsassistent

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