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Die Famulatur im Zahnmedizinstudium

Von Redaktion4 Min. Lesezeit
Zahnmedizinstudentin assistiert und beobachtet einen erfahrenen Zahnarzt bei der Behandlung – Die Famulatur im Zahnmedizinstudium

Für Medizinstudierende gehört die Famulatur seit Jahrzehnten selbstverständlich zum Studium. In der Zahnmedizin ist sie dagegen eine vergleichsweise junge Erfindung: Erst mit der neuen Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO), die zum Wintersemester 2021/22 in Kraft trat, wurde eine verpflichtende Famulatur überhaupt eingeführt. Wer vorher studiert hat, kannte diese Praxiszeit als festen Bestandteil des Studiums schlicht nicht. Ein Umstand, der bei älteren Kolleg:innen im Gespräch mitunter für Erstaunen sorgt, wenn jüngere Zahnärztinnen und Zahnärzte von ihrer Famulaturzeit erzählen.

Was die Famulatur ist – und dass sie neu ist

Die Famulatur ist eine praktische Tätigkeit in einer zahnärztlichen Einrichtung, die Du zusätzlich zu den regulären Behandlungskursen des Studiums absolvierst. Ihr Ziel laut ZApprO: Einblick in die verschiedenen zahnärztlichen Berufs- und Tätigkeitsfelder gewinnen, die im normalen Kursalltag der Universität so nicht vorkommen: Praxismanagement, Patientenkommunikation im echten Praxisbetrieb, Teamführung. Unter der alten Approbationsordnung von 1955 gab es nichts Vergleichbares; wie die gesamte Studienstruktur sich dadurch verändert hat, beschreibt Die neue ZApprO: Was hat sich geändert?.

Im Vergleich zur Humanmedizin fällt vor allem der Umfang auf: Medizinstudierende absolvieren vier Famulaturabschnitte zu je 30 Kalendertagen, also insgesamt vier Monate Praxiszeit. In der Zahnmedizin sind es dagegen nur vier Wochen insgesamt, ein deutlich kleinerer Umfang, der sich damit erklären lässt, dass angehende Zahnärztinnen und Zahnärzte durch die Behandlungskurse an der Universität ohnehin schon sehr früh und sehr intensiv direkten Patientenkontakt haben. Die Famulatur ergänzt diese universitäre Praxis gezielt um Einblicke außerhalb des Uni-Betriebs, ersetzt sie aber nicht.

Wie lange, wo und wann

Die Famulatur dauert laut § 15 ZApprO insgesamt vier Wochen und muss ganztägig abgeleistet werden. Mindestens zwei Wochen davon musst Du am Stück bei derselben Zahnärztin oder demselben Zahnarzt verbringen; die restliche Zeit darfst Du auf eine zweite anerkannte Einrichtung verteilen. Antreten darfst Du die Famulatur frühestens nach bestandenem Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung und ausschließlich in der vorlesungsfreien Zeit. In der Praxis empfehlen Kammern und Fachpublikationen wie zm-online, die Famulatur zwischen dem fünften und dem neunten Semester zu absolvieren (ein Zeitfenster, das genug Flexibilität lässt, um sie mit anderen Verpflichtungen wie dem klinischen Abschnitt zu koordinieren). Möglich ist die Famulatur sowohl im Inland als auch im Ausland, sofern die aufnehmende Einrichtung die Anforderungen der ZApprO erfüllt.

Was Du dort machst

Der Aufgabenkatalog während der Famulatur ist bewusst breit angelegt und reicht von reiner Beobachtung bis zu angeleiteter Mitarbeit:

  • Hospitation bei Untersuchungen, Beratungsgesprächen und Behandlungen
  • Mitarbeit in der Prophylaxe, etwa bei professioneller Zahnreinigung
  • Assistenz bei einfacheren Behandlungsschritten unter Aufsicht
  • Beobachtung komplexerer Eingriffe, etwa in der Oralchirurgie
  • Einblick in Praxisorganisation, Abrechnung und Teamabläufe

Wichtig dabei: Du behandelst nie eigenständig. Die gesamte Zeit über musst Du laut ZApprO unter der Aufsicht und Leitung einer approbierten, klinisch aktiv tätigen Zahnärztin oder eines entsprechenden Zahnarztes stehen. Die Famulatur ist damit bewusst niedrigschwelliger angelegt als die Behandlungskurse an der Universität – sie soll Einblicke verschaffen, keine eigenständige Behandlungsverantwortung.

Gerade weil die Famulatur außerhalb des gewohnten Uni-Betriebs stattfindet, erleben viele Studierende sie als überraschend lehrreich: Eine niedergelassene Praxis tickt anders als eine Universitätsklinik, oft schneller getaktet, wirtschaftlich orientierter und mit einem deutlich kleineren Team. Wer bislang nur den akademischen Alltag kennengelernt hat, bekommt hier zum ersten Mal einen realistischen Eindruck davon, wie der Berufsalltag als angestellte oder niedergelassene Zahnärztin beziehungsweise als angestellter oder niedergelassener Zahnarzt tatsächlich aussieht.

Nachweis und Anerkennung

Für die Anerkennung brauchst Du am Ende eine Bescheinigung der aufnehmenden Praxis oder Einrichtung, die Zeitraum und Umfang der Tätigkeit belegt. Diesen Nachweis musst Du spätestens beim Antrag auf Zulassung zum Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung vorlegen: Ohne bestätigte Famulatur wirst Du zur Abschlussprüfung nicht zugelassen. Es lohnt sich deshalb, die Bescheinigung direkt nach Abschluss der Famulatur einzuholen und sicher aufzubewahren, statt sie kurz vor der Anmeldung zum letzten Prüfungsabschnitt zusammensuchen zu müssen.

Da zwischen dem frühestmöglichen Zeitpunkt der Famulatur und der Anmeldung zum Dritten Abschnitt mehrere Jahre liegen können, ist es sinnvoll, die Bescheinigung nicht nur digital, sondern auch in Papierform an einem festen Ort aufzubewahren: Praxen wechseln mitunter Inhaberschaft oder Ansprechpartner, und eine nachträgliche Ausstellung ist dann deutlich aufwendiger als eine direkt nach Abschluss ausgehändigte Bestätigung.

Tipps zur Praxissuche

Beliebte Ausbildungspraxen sind oft frühzeitig ausgebucht, gerade in Semesterferien mit hoher Nachfrage. Es hilft, sich mehrere Monate im Voraus zu bewerben und dabei gezielt nach Praxen zu suchen, die für Famulaturen bereits geöffnet sind. Viele Landeszahnärztekammern führen entsprechende Listen oder Vermittlungsangebote. Auch ein Blick in den eigenen Bekanntenkreis lohnt sich: Praxen, die bereits Studierende aus höheren Semestern betreut haben, wissen meist genau, was eine gute Famulatur ausmacht, und lassen sich leichter für eine erneute Betreuung gewinnen. Wer sich vorab überlegt, welche Praxisbereiche besonders interessieren (etwa Kieferorthopädie, Oralchirurgie oder eine klassische Hausarztpraxis für Zahnmedizin), kann die Famulatur auch gezielt zur eigenen Orientierung nutzen, bevor später Entscheidungen über Spezialisierung oder Niederlassung anstehen.

Auch wenn die Famulatur mit vier Wochen kurz wirkt, ist sie oft der erste Moment im Studium, in dem der spätere Berufsalltag außerhalb des Uni-Betriebs greifbar wird – ohne den Druck einer Prüfung, aber mit echtem Praxiskontakt. Wer die Wahl der Famulaturpraxis bewusst trifft, statt einfach die nächstbeste freie Stelle anzunehmen, holt aus diesen vier Wochen deutlich mehr heraus als nur einen weiteren Haken auf der Liste der Studienvoraussetzungen.

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