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Aufbau des Zahnmedizinstudiums

Von Redaktion5 Min. Lesezeit
Vollbesetzter Hörsaal mit Erstsemestern im Zahnmedizinstudium – Aufbau des Zahnmedizinstudiums

Fünf Jahre, zehn Semester, 5.000 Stunden Studium: So steht es in § 2 der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO). Klingt nach einer klaren Ansage, ist es formal auch. Trotzdem hat sich der Aufbau des Studiums grundlegend geändert, seit die neue ZApprO zum Wintersemester 2021/22 für alle neu Studierenden gilt. Wer heute mit Zahnmedizin anfängt, erlebt ein anderes Studium als die eigenen älteren Geschwister oder Kommiliton:innen, die noch nach der alten Approbationsordnung von 1955 studiert haben.

Wie das Studium formal geregelt ist

Die Regelstudienzeit liegt laut ZApprO bei fünf Jahren und sechs Monaten, das eigentliche Studium bei fünf Jahren beziehungsweise 5.000 Stunden. Am Ende steht die Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt, die Berechtigung, den Beruf eigenverantwortlich auszuüben. Bis dahin musst Du die Zahnärztliche Prüfung bestehen, die sich laut Gesetz in drei Teile gliedert: den Ersten, den Zweiten und den Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung. Diese drei Abschnitte sind das eigentliche Rückgrat des Studiums. An ihnen orientiert sich fast alles, was Du in den zehn Semestern tust.

Zuständig für die Organisation dieser Prüfungen ist nicht die Universität selbst, sondern eine eigens dafür eingerichtete Stelle, in der Regel das Landesprüfungsamt des jeweiligen Bundeslandes. Dort musst Du Dich für jeden Abschnitt formell mit den entsprechenden Unterlagen anmelden, und dort wird auch geprüft, ob bereits an anderen Universitäten oder in anderen Studiengängen erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen anerkannt werden können, etwa nach einem Hochschulwechsel oder einem vorherigen Studium der Humanmedizin. Wer zwischen Universitäten wechselt, sollte sich frühzeitig erkundigen, welche Leistungsnachweise übertragen werden, da die konkrete Handhabung von Bundesland zu Bundesland variieren kann.

Kein Vorklinik-Klinik-Schnitt mehr

Wer sich mit dem alten Medizin- oder Zahnmedizinstudium auskennt, erwartet vielleicht eine klare Trennung in eine vorklinische und eine klinische Phase mit einem Physikum dazwischen. Genau diese Trennung hat die neue ZApprO abgeschafft: Die Aufteilung in einen vorklinischen und einen klinischen Studienabschnitt sowie die frühere naturwissenschaftliche und zahnärztliche Vorprüfung gibt es im Gesetzestext nicht mehr. Stattdessen sollen laut § 3 ZApprO theoretisches und klinisches Wissen über das gesamte Studium hinweg miteinander verzahnt vermittelt werden, unter anderem durch fächerübergreifenden Unterricht und sogenannte Querschnittsbereiche. Im Studienalltag hält sich der Begriff „Vorklinik“ für die ersten Semester trotzdem hartnäckig. Mehr dazu liest Du im Artikel Die Vorklinik im Zahnmedizinstudium.

Praktisch bedeutet das: Das Studium ist in Module gegliedert, die jeweils mit Leistungspunkten nach dem europäischen ECTS-System versehen sind, und orientiert sich stärker an Lernergebnissen als an starren Fächerlisten. Für Dich als Studierende oder Studierenden heißt das vor allem, dass klinische Bezüge schon früh im Studium auftauchen können, statt erst nach einem festen Stichtag, auch wenn der Schwerpunkt der ersten Semester naturgemäß weiterhin auf den naturwissenschaftlichen und grundlagenmedizinischen Fächern liegt.

Die drei Abschnitte der Zahnärztlichen Prüfung

Der Erste Abschnitt kann frühestens am Ende des vierten Fachsemesters abgelegt werden. Er ist eine mündliche Prüfung in vier Fächergruppen: Biochemie/Molekularbiologie und Chemie, mikroskopische und makroskopische Anatomie mit Biologie, Physiologie und Physik sowie Zahnmedizinische Propädeutik. Dieser Abschnitt entspricht inhaltlich am ehesten dem, was Studierende umgangssprachlich noch „Physikum“ nennen. Details dazu findest Du in Das Physikum (Z1).

Der Zweite Abschnitt folgt frühestens zwei Fachsemester nach dem bestandenen Ersten Abschnitt, real also meist um das sechste Semester. Er ist eine mündlich-praktische Prüfung und deckt Zahnärztliche Prothetik, Kieferorthopädie, Oralchirurgie/MKG-Chirurgie sowie eine Fächergruppe rund um Zahnerhaltung ab: Endodontologie, Kinderzahnheilkunde, Parodontologie sowie Zahnhartsubstanzkunde mit Prävention und Restauration. Mehr dazu im Artikel Der klinische Abschnitt.

Der Dritte Abschnitt schließlich, frühestens vier Fachsemester nach bestandenem Zweiten Abschnitt und damit faktisch am Studienende, besteht aus einem schriftlichen Teil (ein Prüfungstag, fünf Stunden, 200 Fragen) und einem mündlich-praktischen Teil mit sieben Fachbereichen. Das ist der Teil, den viele als „Staatsexamen“ bezeichnen, nachzulesen in Das Staatsexamen.

Für alle drei Abschnitte gilt ein ähnliches Wiederholungsprinzip: Fällst Du in einer Fächergruppe oder einem Prüfungsteil durch, darfst Du in aller Regel bis zu zweimal nachprüfen. Scheiterst Du auch dann endgültig, ist der jeweilige Abschnitt und damit das Studium der Zahnmedizin insgesamt nicht mehr fortsetzbar, selbst ein komplett neuer Studienbeginn ändert daran nichts. Diese Konsequenz zieht sich durch das gesamte Prüfungssystem der ZApprO und ist einer der Gründe, warum jeder der drei Abschnitte mit entsprechendem zeitlichem Vorlauf vorbereitet werden sollte.

Praktische Meilensteine zwischen den Prüfungen

Neben den drei Prüfungsabschnitten gliedern zwei besonders praxisnahe Kurse die ersten Studienjahre: der Kurs der technischen Propädeutik (TPK), in dem Du erstmals zahntechnisch arbeitest, meist im dritten oder vierten Semester, und der Phantomkurs, in dem Du an nachgebildeten Zahnköpfen präparierst, bevor Du an echte Patient:innen darfst. Beide Kurse gelten unter Studierenden als harte, aber prägende Etappen und bauen inhaltlich unmittelbar aufeinander auf.

Famulatur und Krankenpflegedienst

Mit der neuen ZApprO wurde erstmals eine Pflicht-Famulatur eingeführt: vier Wochen praktische Arbeit in einer zahnärztlichen Einrichtung, frühestens nach bestandenem Ersten Abschnitt, nachzuweisen bis zur Zulassung zum Dritten Abschnitt. Hinzu kommt, wie schon unter alter ApprO, ein einmonatiger Krankenpflegedienst, der meist bereits vor oder in den ersten Semestern absolviert wird. Wer aus dem Medizinstudium wechselt, kennt die Famulatur dort in deutlich größerem Umfang: dort sind es vier Monate statt vier Wochen. In der Zahnmedizin ist die Praxiszeit außerhalb der Universität also bewusst knapper bemessen, weil ein Großteil der praktischen Ausbildung ohnehin direkt in den universitären Behandlungskursen stattfindet. Details zur Famulatur, ihren Fristen und wo sie stattfinden darf, stehen in Die Famulatur im Zahnmedizinstudium.

Von der bestandenen Prüfung zur Approbation

Sind alle drei Abschnitte der Zahnärztlichen Prüfung sowie Famulatur und Krankenpflegedienst nachgewiesen, kannst Du die Approbation beantragen, die staatliche Erlaubnis, als Zahnärztin oder Zahnarzt zu arbeiten. Damit ist das Studium formal beendet, der Berufsweg aber noch lange nicht: Die meisten schließen eine zweijährige Vorbereitungsassistenz an, bevor sie sich niederlassen oder in ein Angestelltenverhältnis wechseln.

Der Aufbau des Zahnmedizinstudiums wirkt auf dem Papier nüchtern: drei Prüfungsabschnitte, ein paar Praxiskurse, eine Famulatur. Im Alltag bedeutet er vor allem eines: Du arbeitest von Anfang an mit den Händen, lange bevor die erste große Prüfung ansteht, und die Grenze zwischen Theorie und Praxis verschwimmt bewusst früher als in fast jedem anderen Studiengang.

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