Die ZApprO kennt die Vorklinik nicht als eigenen Studienabschnitt, an den Unis heißt die Zeit bis zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z1) aber weiter so. Gemeint sind die ersten vier Fachsemester mit zehn Pflichtveranstaltungen nach Anlage 1 ZApprO, zusammen mindestens 588 Stunden.
Gibt es die Vorklinik in der ZApprO noch?
Als eigener Abschnitt nein. § 3 verlangt, theoretisches und klinisches Wissen während der gesamten Ausbildung möglichst weit zu verknüpfen. Der „vorklinische und klinische Studienabschnitt” steht nur noch beiläufig in § 46 Abs. 1. Die frühere naturwissenschaftliche und zahnärztliche Vorprüfung ist entfallen, die Unterschiede zur Ordnung von 1955 beschreibt der Artikel zur neuen ZApprO.
Eine Zäsur bleibt – der Z1 frühestens am Ende des vierten Fachsemesters (§ 28). Die Phantomkurse sind erst danach möglich (§ 5 Abs. 3). Die Phase davor ist gemeint, wenn von „Vorklinik” die Rede ist.
Die zehn Pflichtveranstaltungen bis zum Z1
Anlage 1 ZApprO nennt die Veranstaltungen, über die Du bei der Z1-Anmeldung Bescheinigungen vorlegen musst. Die Semesterlage legt jede Uni selbst fest; die Spannen stammen aus der Auswertung von sechs Studienplänen (LMU München, Köln, Mainz, Marburg, Münster, Rostock) in den Semester-Guides.
| Nr. | Veranstaltung nach Anlage 1 | Typ | Lage laut Studienplänen |
|---|---|---|---|
| 1 | Praktikum der Physik für Studierende der Zahnmedizin | Praktikum | 1. bis 3. Semester |
| 2 | Praktikum der Chemie für Studierende der Zahnmedizin | Praktikum | meist 1. Semester (Köln: 2.) |
| 3 | Praktikum der Physiologie | Praktikum | 3. bis 4. Semester |
| 4 | Praktikum der Biochemie und Molekularbiologie | Praktikum | 2. bis 4. Semester |
| 5 | Praktikum der makroskopischen Anatomie | Praktikum (Präparierkurs) | 1. bis 4. Semester |
| 6 | Praktikum der mikroskopischen Anatomie | Praktikum (Histologie) | 1. bis 3. Semester |
| 7 | Praktikum der Berufsfelderkundung | Praktikum | 1. bis 2. Semester (Rostock ab Studienbeginn WS 2024/25: 4.; Mainz: frei zwischen 1. und 4.) |
| 8 | Übung in medizinischer Terminologie | Übung | 1. Semester (sechs von sechs Plänen) |
| 9 | Praktikum der Zahnmedizinischen Propädeutik, Schwerpunkt Präventive Zahnheilkunde | Praktikum | 1. bis 3. Semester |
| 10 | Praktikum der Zahnmedizinischen Propädeutik, Schwerpunkt Dentale Technologie (TPK) | Praktikum | 1. bis 4. Semester |
Die Nummern 1 bis 8 umfassen zusammen mindestens 504 Stunden, die Nummern 9 und 10 mindestens 84 Stunden. Details zu Kursen, Anwesenheit und Prüfungen je Semester stehen in den Guides zum 1. Semester und 4. Semester. Die TPK ist die Nummer 10; Phantomkurse gehören nicht dazu, sie folgen erst nach dem Z1.
Zulassung zum Z1
Zum Z1-Antrag gehören die Bescheinigungen über regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an allen zehn Veranstaltungen, der Erste-Hilfe-Nachweis (bei Antragstellung höchstens drei Jahre alt) und das Pflegedienst-Zeugnis (§ 20 Abs. 1). Der Antrag muss bis zum 10. Januar oder bis zum 10. Juni beim Landesprüfungsamt eingegangen sein (§ 19 Abs. 3). Fehlende Bescheinigungen kannst Du innerhalb einer vom Landesprüfungsamt bestimmten Frist nachreichen (§ 20 Abs. 1); sammle sie trotzdem laufend. Prüfung, Wiederholung und Fristen beschreibt der Artikel zum Physikum (Z1); nach dem bestandenen Z1 darfst Du auch die Pflichtfamulatur antreten (Famulatur).
Praxis in den ersten Semestern
Die ersten Semester sind kein reines Vorlesungsstudium. Praktika in Chemie, Physik und Physiologie, der Präparierkurs und die TPK füllen den Stundenplan, meist mit Anwesenheitspflicht. In vier ausgewerteten Plänen kommen im 1. Semester rechnerisch grob 20 bis 27 Semesterwochenstunden zusammen – Näheres im Guide zum 1. Semester. Der Phantomkurs, in dem Du an Modellen präparierst, liegt nach § 5 Abs. 3 ZApprO erst nach bestandenem Z1, an den meisten Unis im fünften und sechsten Semester.
Quellen
- Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO), Volltext: Verknüpfung von Theorie und Klinik (§ 3), Phantomkurse erst nach dem Ersten Abschnitt (§ 5 Abs. 3), Antragsfrist (§ 19 Abs. 3), Antragsunterlagen (§ 20 Abs. 1), Zeitpunkt des Ersten Abschnitts (§ 28), Begriff „vorklinischer und klinischer Studienabschnitt” (§ 46 Abs. 1); Fassung zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. November 2024
- ZApprO, Anlage 1: die zehn Unterrichtsveranstaltungen vor dem Ersten Abschnitt, Mindeststunden 504 (Nr. 1 bis 8) und 84 (Nr. 9 und 10)
- LMU München: Prüfungs- und Studienordnung für den Studiengang Zahnmedizin (2021): Modulstruktur des ersten Studienabschnitts
- Universität Marburg: Studienverlaufsplan Zahnmedizin, 1. Studienabschnitt: Verteilung der Veranstaltungen auf die Semester 1 bis 4 (Beispiel Marburg)
- Universität Mainz: Studienordnung Zahnmedizin: Studienplan mit Semesterlage der Praktika (Beispiel Mainz)
- LMU München: Studiengang Zahnmedizin: erster Studienabschnitt über vier Semester mit anschließendem Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung

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