Der Phantomkurs besteht aus den Praktika der Zahnerhaltungskunde und der zahnärztlichen Prothetik am Phantom (Anlage 2 ZApprO). Du darfst sie erst nach bestandenem Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z1) belegen (§ 5 Abs. 3), an den meisten Unis also im 5. und 6. Semester. Gearbeitet wird am Phantomkopf, einem Übungsmodell mit Kunststoffzähnen – echte Patienten behandelst Du erst nach dem Zweiten Abschnitt (Z2).
Was am Phantomkopf geübt wird
Den genauesten Katalog liefert die Marburger Studienordnung (2023). In der Zahnerhaltungskunde lernst Du dort unter anderem Kofferdam legen, Fissuren versiegeln, direkte Füllungen aus Komposit oder Amalgam legen (Amalgam ist seit 2025 nur noch in Ausnahmefällen zulässig, siehe Amalgamverbot), Seitenzähne für Keramik- und Goldrestaurationen präparieren, Wurzelkanäle an ein- und mehrwurzeligen Zähnen aufbereiten und füllen sowie Röntgenbilder am Phantom anfertigen und befunden. Die Prothetik verlangt dort 5 bis 8 Präparationsvarianten für festsitzenden und herausnehmbaren Zahnersatz, 2 bis 4 Provisorien, 2 bis 4 festsitzende Versorgungen, Abformungen mit Sulkusmanagement, eine partielle Prothese und eine Totalprothese. Andere Unis nennen in ihren Ordnungen keine Arbeitsliste; dort legt die Kursordnung sie fest. Danach folgt das Staatsexamen Z2, in dem Prothetik und Zahnerhaltung auch praktisch geprüft werden.
Die Grundlagen dafür stammen aus dem TPK, der in der Vorklinik liegt. Wie ein Semester mit Phantomkurs aussieht, zeigt der Guide zum 5. Semester. Neben dem Phantomkopf üben Studierende zum Teil auch aneinander, mehr dazu in Übungen am Kommilitonen.
Phantomkurs je Uni
| Uni | Prothetik am Phantom | Zahnerhaltung am Phantom | TPK |
|---|---|---|---|
| LMU München | 5. Semester, Praktikum 15 SWS, Vorlesung 2 SWS | 6. Semester, Praktikum 15 SWS, Vorlesung 2 SWS | 3. Semester |
| Köln | 6. Semester (Zahnersatzkunde) | 5. Semester | Propädeutik im 1. Semester |
| Marburg | 5. Semester, Praktikum 18 SWS, Vorlesung 2 SWS | 6. Semester, Praktikum 16 SWS, Vorlesung 1 SWS | 1. Semester |
| Mainz | 5. Semester, Praktikum 18 SWS | 6. Semester, Praktikum 18 SWS | 3. Semester |
| Münster | 5. Semester, Praktikum 16 SWS, Vorlesung 2 SWS | 6. Semester, Praktikum 16 SWS, Vorlesung 2 SWS | 4. Semester |
| Rostock | 5. Semester, Praktikum 18 SWS, Vorlesung 2 SWS | 6. Semester, Praktikum 18 SWS, Vorlesung 2 SWS | 2. Semester |
| Frankfurt | 5. oder 6. Semester, Praktikum 18 SWS (252 Stunden) | 5. oder 6. Semester, Praktikum 18 SWS (252 Stunden) | 4. Semester (Winterstart), 1. (Sommerstart) |
Stand: Studienordnungen bzw. Erstsemesterbroschüre in der jeweils abgerufenen Fassung, Oktober 2026 (Quellen unten). Sieben Unis sind ausgewertet. Prothetik vor Zahnerhaltung gilt in fünf davon, Köln dreht die Reihenfolge um, Frankfurt legt beide Praktika in das 5. oder 6. Semester. Hamburg arbeitet im Modellstudiengang mit Modulen statt Fächerpraktika, mehr im 5. Semester.
Bewertung, Bestehen und Wiederholung
Jeder Schein nach Anlage 2 ist Voraussetzung für den Z2-Antrag (§ 20 Abs. 2 ZApprO). Was die Uni dafür verlangt, zeigt die Tabelle für vier Unis.
| Uni | Anwesenheit | Leistungen | Wiederholung |
|---|---|---|---|
| Marburg | 100 Prozent in der Kurszeit (Ausnahme: Attest, begründete Fehlzeiten) | Zahnerhaltung: 5 testierte Arbeiten, 2 Testate, Klausur, praktische Prüfung. Prothetik: 13 bis 22 testierte Arbeiten, praktische Prüfung, Klausur | Zahnerhaltung: zwei Wiederholungen der Prüfungsleistungen im Semester; Prothetik: eine im Semester |
| Mainz | in der Regel mindestens 90 Prozent | Leistungsnachweis je Praktikum | zweimal wiederholbar, vor der zweiten Wiederholung Beratungsgespräch |
| Frankfurt | in der Regel 80 Prozent | Studienordnung kennt die OSCE (Parcours mit Prüfungsstationen) als Form der praktischen Prüfung | theoretische Erfolgskontrollen zweimal, praktisch-zahnmedizinische Fächer einmal, innerhalb von 18 Monaten |
| Rostock (ab Studienbeginn WS 2024/25) | höchstens 12,5 Prozent unentschuldigt versäumt | Erfolgskontrolle laut Kursordnung | zweimal (bis zu drei Versuche insgesamt); bei Prüfungen mit Patientenbezug zweite Wiederholung nur auf Antrag |
Praktische Prüfungen bestehen in Marburg in der Regel aus einer Präparation in vorgegebener Zeit (60 bis 180 Minuten); OSCE-Stationsprüfungen dauern dort 40 bis 180 Minuten pro Person (§ 18 Abs. 8 und 9 StO). Die OSCE-Stationen werden nach standardisierten Bewertungsbögen benotet. Genaue Toleranzen nennt keine der Ordnungen; sie stehen in den Kursunterlagen. Die LMU lässt nicht bestandene Erfolgskontrollen zweimal wiederholen, Münster die Lehrveranstaltung zweimal und die abschließende Prüfung höchstens viermal.
So bereitest Du Dich vor
- Vor Kursbeginn, in den Ferien nach dem Z1, die Techniken aus dem TPK auffrischen, vor allem Modelle einartikulieren und Zahnformen aufwachsen.
- Vor dem Kauf: Die Materialliste Deiner Uni abwarten und mit der Instrumentenkiste abgleichen.
- Vor der ersten Kurswoche: Kursordnung und Bewertungskriterien lesen. In Marburg gelten ein Demonstrationsmodell und Fotos von Referenzarbeiten als Maßstab.
- Ab der ersten Kurswoche: Offene Übungszeiten nutzen, soweit Fakultät oder Fachschaft sie anbieten.
- Von Anfang an: Anwesenheitsregel und Abgabefristen der Testate notieren. Marburg verlangt fristgerecht abgegebene, testierte Arbeiten und 100 Prozent Anwesenheit in der Kurszeit.
Hinweise zu Feinmotorik und Training stehen im Artikel zum handwerklichen Geschick. Wenn Dir feinmotorische Arbeit über Stunden dauerhaft schwerfällt, sprich früh mit der Kursleitung oder der Studienberatung – vor dem ersten Testat, nicht danach.
Kosten
Preise für Koffer, Winkelstück und Technikermaschine stehen mit Quelle und Stand im Artikel zu den Kosten des Zahnmedizinstudiums. Welche Ausstattung der Phantomkurs zusätzlich zum TPK verlangt, steht in der Materialliste Deiner Uni.
Quellen
- Anlage 2 ZApprO: Phantom-Praktika der Zahnerhaltungskunde und der zahnärztlichen Prothetik
- § 5 ZApprO: Teilnahme an Anlage 2 erst nach bestandenem Z1, Behandlungskurse erst nach Z2
- § 20 ZApprO: Nachweis der Anlage-2-Veranstaltungen beim Antrag auf Zulassung zum Z2
- Uni Marburg, Studienordnung Zahnmedizin (Amtliche Mitteilungen 79/2023) (PDF): Module Z2001 und Z2002, Arbeiten, Anwesenheit, Prüfungen, Wiederholung, § 18 und § 20
- LMU München, Prüfungs- und Studienordnung Zahnmedizin (PDF): Module M 15 und M 20, Wiederholung (§ 15 Abs. 4)
- Uni Köln, Erstsemesterbroschüre Zahnmedizin WS 2024/25 (PDF): Phantomkurse im 5. und 6. Semester
- Uni Mainz, Studienordnung Zahnmedizin (PDF): Studienplan, 90 Prozent Anwesenheit, Wiederholbarkeit (§ 26)
- Uni Münster, Studienordnung Zahnmedizin (AB Uni 44/2021) (PDF): Regelstudienplan, Wiederholbarkeit (§ 21)
- Uni Rostock, Studienordnung Zahnmedizin vom 12.09.2024 (PDF, gilt ab Studienbeginn WS 2024/25): Studienplan (Anlage 1), Anwesenheit (§ 8 Abs. 2), Wiederholung (§ 20)
- Uni Frankfurt, Studienordnung Zahnmedizin (PDF): Studienplan Phantomjahr, Anwesenheit, Wiederholung (§ 23), OSCE

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