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Die neue ZApprO: Was hat sich geändert?

Von Redaktion5 Min. Lesezeit
Nahaufnahme zweier sich überlagernder Regelwerk-Dokumente – Die neue ZApprO: Was hat sich geändert?

Die Approbationsordnung für Zahnärzte, nach der Zahnmedizin in Deutschland jahrzehntelang geregelt war, stammte vom 26. Januar 1955. Ein Text aus der Nachkriegszeit, mehrfach angepasst, aber im Kern erstaunlich lange in Kraft. Erst am 8. Juli 2019 wurde die neue Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) erlassen, in Kraft getreten zum 1. Oktober 2020, verbindlich für alle, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2021/22 begonnen haben. Wer davor angefangen hat, studiert nach Übergangsregelungen weiter nach altem Recht. Was genau hat sich zwischen den beiden Ordnungen verändert?

Die alte Approbationsordnung von 1955

Unter der alten Ordnung war das Studium klar in zwei Blöcke zu je fünf Semestern geteilt: eine Vorklinik (1. bis 5. Semester) und eine Klinik (6. bis 10. Semester). Am Ende der Vorklinik stand die sogenannte zahnärztliche Vorprüfung, umgangssprachlich Physikum, mit mündlichen Einzelprüfungen unter anderem in Anatomie, Physiologie und Biochemie sowie einer praktischen Prüfungswoche. Am Ende des gesamten Studiums folgte die zahnärztliche Prüfung: ein Staatsexamen, das allerdings nicht als ein einziger Prüfungsblock organisiert war, sondern aus einer Reihe einzelner Fächerprüfungen bestand, verteilt über die letzten Studienjahre. Dazu zählten sowohl zahnmedizinische Fächer wie Zahnerhaltungskunde, Prothetik und Kieferorthopädie als auch medizinische Fächer wie Allgemeine Pathologie, Pharmakologie, Innere Medizin, Dermatologie oder Chirurgie.

Diese Kette einzelner Fachprüfungen zog sich mitunter über mehrere Semester hin, weil jedes Fach separat organisiert, terminiert und benotet wurde. Wer in einem Fach durchfiel, musste dieses einzeln nachholen, ohne dass die übrigen bereits bestandenen Prüfungen davon betroffen waren – ein System, das zwar Flexibilität bot, aber auch dazu führte, dass sich das offizielle Studienende bei manchen Studierenden deutlich über die Regelstudienzeit hinausschob.

Warum überhaupt reformiert wurde

Der Wissenschaftsrat kritisierte die alte Ordnung bereits 2005 als veraltet, zu Recht, wie viele Studierende und Lehrende fanden. Die strikte Trennung zwischen theorielastiger Vorklinik und praxisnaher Klinik passte nicht mehr zu modernen Vorstellungen von Ausbildung, bei der klinisches Denken möglichst früh eingeübt werden soll. Auch inhaltlich hinkte das Curriculum hinterher: Themen wie Alterszahnmedizin, Prävention oder der Umgang mit Menschen mit Behinderung spielten kaum eine strukturierte Rolle. Die Reform zog sich entsprechend lange hin, bis die neue ZApprO 2019 verabschiedet wurde.

Zwischen der ersten deutlichen Kritik des Wissenschaftsrats und dem Inkrafttreten der neuen Ordnung lagen also rund 15 Jahre – ein Zeitraum, der zeigt, wie aufwendig es ist, eine bundeseinheitliche Ausbildungsordnung für einen gesamten Heilberuf grundlegend umzubauen. Beteiligt an diesem Prozess waren unter anderem die Bundeszahnärztekammer, die Fachgesellschaften der einzelnen zahnmedizinischen Disziplinen sowie die zuständigen Ministerien von Bund und Ländern, die sich auf eine gemeinsame Fassung einigen mussten, bevor die Verordnung erlassen werden konnte.

Was sich strukturell ändert

Der wohl größte Umbau betrifft die Grundarchitektur des Studiums. Die Aufteilung in einen vorklinischen und einen klinischen Abschnitt sowie die naturwissenschaftliche und zahnärztliche Vorprüfung entfallen in der neuen ZApprO als eigenständige Konzepte. An ihre Stelle tritt die Zahnärztliche Prüfung mit drei Abschnitten, die über das gesamte Studium verteilt sind: dem Ersten Abschnitt frühestens nach dem vierten Semester, dem Zweiten Abschnitt frühestens zwei Semester später und dem Dritten Abschnitt am Studienende. Anders als früher sind die einzelnen Prüfungsteile innerhalb jedes Abschnitts thematisch zu Fächergruppen gebündelt statt als lange Kette von Einzelfachprüfungen organisiert. Den kompletten Ablauf beschreibt Aufbau des Zahnmedizinstudiums.

Theorie und Klinik von Anfang an verzahnt

Statt fünf Semester Naturwissenschaften ohne Patientenkontakt vorzuschalten, verlangt § 3 ZApprO fächerübergreifenden Unterricht und sogenannte Querschnittsbereiche, die Theorie und Klinik von Beginn an verbinden sollen. In der Praxis heißt das: Auch in frühen Semestern gibt es klinische Bezüge, und die praktischen Kurse wie der Kurs der technischen Propädeutik und der Phantomkurs rücken enger an die theoretische Lehre heran, statt isoliert nebenherzulaufen.

Neue Inhalte und Schwerpunkte

Inhaltlich bringt die neue ZApprO Themen ins Curriculum, die früher kaum vorkamen oder nur am Rand behandelt wurden: wissenschaftliches Arbeiten mit Bezug zu Biometrie und evidenzbasierter Medizin, ein stärkerer Fokus auf Prävention und Gesundheitsförderung sowie explizite Anforderungen an den Umgang mit besonderen Patientengruppen: Jugendlichen, alten Menschen, Menschen mit Behinderung und Patient:innen mit seltenen Erkrankungen. Diese Gruppen tauchen ausdrücklich als Prüfungsinhalt im Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung auf, wie Das Staatsexamen im Detail zeigt.

Neu: die Pflicht-Famulatur

Ein konkretes Novum betrifft die Praxiszeit: Unter der alten ApprO gab es keine verpflichtende Famulatur in der Zahnmedizin. Erst die neue ZApprO schreibt vier Wochen praktische Arbeit in einer zahnärztlichen Einrichtung vor, frühestens nach bestandenem Ersten Abschnitt. Alles Weitere dazu steht in Die Famulatur im Zahnmedizinstudium.

Für wen gilt was?

Wer sein Studium vor dem Wintersemester 2021/22 begonnen hat, studiert grundsätzlich nach der alten Approbationsordnung zu Ende – mit Übergangsfristen, die die Universitäten und Landesprüfungsämter jeweils regeln. Wer seither angefangen hat, durchläuft ausschließlich das neue System. Beide Wege führen zur selben Approbation, unterscheiden sich aber deutlich in Ablauf, Prüfungsrhythmus und Zeitpunkt des ersten Patientenkontakts. Wenn Du wissen willst, wie sich das neue System konkret im Semesterplan bemerkbar macht, lohnt sich ein Blick in Die Vorklinik im Zahnmedizinstudium.

Was gleich geblieben ist

Bei aller strukturellen Neuordnung hat sich eines nicht verändert: die grundsätzliche Studiendauer von zehn Semestern beziehungsweise fünf Jahren sowie die spätere Approbation als gemeinsames Ziel beider Systeme. Auch der einmonatige Krankenpflegedienst, den es bereits unter der alten Ordnung gab, bleibt bestehen. Wer heute mit dem Studium beginnt, profitiert damit von einem Curriculum, das zwar anders getaktet ist als früher, aber auf dieselbe Dauer und denselben Abschluss hinausläuft wie das Studium der eigenen Eltern- oder Großelterngeneration von Zahnärztinnen und Zahnärzten. Wer sich fragt, wie sich diese neue Taktung konkret auf den Alltag im Hörsaal, im Labor und später am Behandlungsstuhl auswirkt, findet einen chronologischen Überblick in Aufbau des Zahnmedizinstudiums.

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