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Das Staatsexamen

Von Redaktion4 Min. Lesezeit
Mündliche Prüfung vor einem Professoren-Gremium – Das Staatsexamen

Am Ende von zehn Semestern, unzähligen Behandlungsstunden und zwei bereits bestandenen Prüfungsabschnitten steht die letzte große Hürde des Zahnmedizinstudiums: der Dritte Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung, umgangssprachlich fast immer Staatsexamen genannt. Anders als das Wort vermuten lässt, ist es kein einzelner Prüfungstermin, sondern ein zweiteiliges Verfahren, das schriftliche und praktische Kompetenzen gleichermaßen abfragt.

Wann der Dritte Abschnitt stattfindet

Laut § 58 ZApprO kannst Du den Dritten Abschnitt frühestens vier Fachsemester nach bestandenem Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung ablegen. Da der Zweite Abschnitt selbst frühestens im sechsten Semester möglich ist, fällt der Dritte Abschnitt real fast immer an das Ende des zehnten Semesters, also genau dorthin, wo auch die reguläre Studienzeit laut ZApprO endet. Vorher musst Du außerdem die vierwöchige Famulatur nachgewiesen haben, die seit der neuen Approbationsordnung Pflicht ist. Diese enge zeitliche Taktung (vier Semester zwischen Zweitem und Drittem Abschnitt) lässt kaum Spielraum für größere Verzögerungen, weshalb es sich lohnt, alle Leistungsnachweise der letzten Studienjahre zügig und vollständig zu sammeln.

Der schriftliche Teil

Der schriftliche Teil findet laut § 72 ZApprO an einem einzigen Prüfungstag statt und dauert fünf Stunden. Insgesamt musst Du 200 Fragen beantworten, die (digital oder auf Papier) möglichst alle relevanten Fächer und Querschnittsbereiche abdecken sollen. Inhaltlich geprüft werden fünf Kernfächer: Pharmakologie und Toxikologie, Pathologie, Hygiene, Mikrobiologie und Virologie, Innere Medizin sowie Dermatologie und Allergologie. Dazu kommen neun Querschnittsbereiche, die von Notfallmedizin und Schmerzmedizin über Altersmedizin und orale Medizin bis zu Gesundheitswissenschaften, medizinischer Ethik und wissenschaftlichem Arbeiten reichen. Wer bereits die Ärztliche Prüfung der Humanmedizin bestanden hat (etwa MKG-Chirurgie-Interessierte mit Doppelstudium), ist von diesem schriftlichen Teil befreit.

Auffällig an dieser Fächerauswahl ist, wie stark medizinische statt rein zahnmedizinische Inhalte den schriftlichen Teil prägen. Pharmakologie, Pathologie, Innere Medizin oder Dermatologie sind Fächer, die im Studienalltag oft im Schatten der klinisch-zahnmedizinischen Kernfächer stehen, im schriftlichen Staatsexamen aber gleichberechtigt neben ihnen stehen. Der Grund liegt in der ZApprO selbst: Sie verlangt ausdrücklich, dass Du medizinisch notwendige Zusammenhänge erkennst, die über die reine Zahnheilkunde hinausgehen: etwa wenn eine Grunderkrankung wie Diabetes oder eine Medikamenteneinnahme Auswirkungen auf eine zahnärztliche Behandlung hat.

Der mündlich-praktische Teil

Der zweite, praktische Teil besteht laut § 63 ZApprO aus einem praktischen und einem mündlichen Prüfungselement und deckt sieben Fachbereiche ab: Zahnärztliche Prothetik, Kieferorthopädie, Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, Oralchirurgie, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie sowie Zahnärztliche Radiologie, dazu erneut die Fächergruppe Zahnerhaltung mit Endodontologie, Kinderzahnheilkunde, Parodontologie sowie Prävention und Restauration. Anders als der Zweite Abschnitt, der auf denselben Fachbereichen aufbaut, geht es im Dritten Abschnitt laut § 62 ZApprO ausdrücklich um fächerübergreifende Zusammenhänge: Du musst zeigen, dass Du klinisch-zahnmedizinische und medizinisch notwendige Bezüge erfassen kannst: etwa bei der Behandlung von Jugendlichen, alten Menschen, Menschen mit Behinderung oder Patient:innen mit seltenen Erkrankungen. Welche Fächer dabei im Zentrum stehen, beschreibt Die wichtigsten Fächer im Zahnmedizinstudium.

Bestehen und Wiederholung

Laut § 77 ZApprO ist der Dritte Abschnitt bestanden, wenn sowohl der schriftliche als auch der mündlich-praktische Teil für sich genommen bestanden sind – es gibt keinen Ausgleich zwischen beiden Teilen. Fällst Du im schriftlichen Teil durch, darfst Du ihn laut § 78 ZApprO bis zu zweimal wiederholen. Danach ist, wie schon bei den beiden vorangegangenen Abschnitten, kein weiterer Versuch mehr möglich, auch nicht nach einem erneuten Studium der Zahnmedizin. Diese Konsequenz macht deutlich, warum eine solide, frühzeitig begonnene Vorbereitung über das gesamte letzte Studienjahr hinweg sinnvoller ist als ein kurzfristiger Endspurt.

Für die Vorbereitung bedeutet die Zweiteilung in der Praxis, dass Du parallel zwei sehr unterschiedliche Lernmodi bedienen musst: das breite Faktenwissen für den schriftlichen Tag und die praktisch-klinische Routine für den mündlich-praktischen Teil, die sich eher durch wiederholtes Behandeln als durch reines Lesen aufbaut. Viele Studierende beginnen deshalb bereits ein bis zwei Semester vor dem geplanten Prüfungstermin, gezielt Altfragen und Fallbeispiele zu den fünf schriftlichen Kernfächern durchzugehen, während sie parallel in den Behandlungskursen bewusst Fälle aus möglichst vielen der sieben mündlich-praktischen Fachbereiche übernehmen.

Von der bestandenen Prüfung zur Approbation

Ist der Dritte Abschnitt bestanden, ist das Studium formal abgeschlossen. Zusammen mit den Nachweisen über den Ersten und Zweiten Abschnitt, die Famulatur und den einmonatigen Krankenpflegedienst kannst Du beim zuständigen Landesprüfungsamt die Approbation beantragen: die staatliche Erlaubnis, als Zahnärztin oder Zahnarzt eigenverantwortlich zu arbeiten. Details zum Antragsweg liefert Die Approbation als Zahnarzt. Mit der Approbation in der Tasche endet aber nicht der komplette Ausbildungsweg: Die meisten schließen eine zweijährige Vorbereitungsassistenz an, bevor sie sich niederlassen oder in Anstellung wechseln. Der komplette Weg dorthin steht in Wie wird man Zahnarzt? Der komplette Weg.

Zwischen bestandener Prüfung und tatsächlicher Approbationsurkunde liegt in der Regel noch etwas Bearbeitungszeit beim Landesprüfungsamt, die Du bei der Planung des Berufseinstiegs realistisch einkalkulieren solltest – gerade wenn direkt im Anschluss eine Stelle als Vorbereitungsassistentin oder -assistent beginnen soll.

Fazit – die letzte Hürde mit doppeltem Boden

Der Dritte Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung verlangt Dir zweierlei gleichzeitig ab: breites theoretisches Wissen über den schriftlichen Tag hinweg und praktisch-klinische Souveränität im mündlich-praktischen Teil. Genau diese Kombination macht ihn zur anspruchsvollsten Prüfung des gesamten Studiums – aber auch zu der, die am direktesten zeigt, ob Du für den Berufsalltag als approbierte Zahnärztin oder approbierter Zahnarzt bereit bist. Wer diesen letzten Abschnitt besteht, hat nicht nur ein Studium abgeschlossen, sondern über zehn Semester hinweg schrittweise gelernt, medizinisches Wissen, handwerkliche Präzision und Verantwortung für echte Patient:innen miteinander zu verbinden.

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