Zahnarztberuf & Karrierewege

Arbeiten im Z-MVZ

RedaktionVon Redaktion5 Min. Lesezeit
Zahnärzte-Team im Besprechungsraum eines Z-MVZ mit Blick auf Behandlungsräume – Arbeiten im Z-MVZ

Im Z-MVZ arbeitest Du in der Regel angestellt: Die Zulassung liegt beim Zentrum, über Gesellschafter, Budget und Umsatzvorgaben entscheidet der Träger. Zum 31. Dezember 2023 gab es laut Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) 1.554 zugelassene zahnärztliche MVZ, 468 davon investorengetragen (rund 30 Prozent aller MVZ). Vollzeitkräfte verdienen im MVZ im Schnitt mehr als in Praxen – und arbeiten länger.

Z-MVZ in Zahlen

In den 1.554 zahnärztlichen MVZ waren Ende 2023 insgesamt 6.070 Zahnärztinnen und Zahnärzte behandelnd tätig, im Schnitt 3,91 je Zentrum. In den investorengetragenen MVZ (iMVZ) sind es 1.925, im Schnitt knapp 4,11. Die Einzelpraxis ist mit rund 76 Prozent (Stand 2023) weiter die häufigste Praxisform. 1.047 der 1.554 MVZ gehörten zu einer Kette; der Anteil der MVZ ohne Kettenzugehörigkeit sank von rund 51 Prozent (Mitte 2016) auf rund 33 Prozent (Ende 2023). Die größten Ketten waren AcuraMVZ mit 96 und Zahneins mit 77 Standorten. Neuere bundesweite Gesamtzahlen hat die KZBV auf ihrer Z-MVZ-Seite nicht veröffentlicht (Stand: Oktober 2026).

Rechtsrahmen und Regulierung

Nach § 95 SGB V sind MVZ ärztlich geleitete Einrichtungen. Der Leiter muss selbst im Zentrum tätig sein und ist in medizinischen Fragen weisungsfrei; für Zahnärzte gelten die Vorschriften entsprechend (§ 72 SGB V). Gründen dürfen unter anderem zugelassene Ärzte und Zahnärzte, Krankenhäuser und Kommunen, in der Rechtsform der Personengesellschaft, Genossenschaft, GmbH oder einer öffentlich-rechtlichen Form. Investoren sind nicht selbst gründungsberechtigt; sie erwerben ein Krankenhaus und gründen darüber. Der Weg ist verbreitet: 95,7 Prozent aller MVZ in Krankenhausträgerschaft sind zugleich iMVZ (KZBV, Stand 31.12.2023). Ein Krankenhaus darf ein zahnärztliches MVZ nur gründen, soweit sein Versorgungsanteil im Planungsbereich 10 Prozent nicht überschreitet (§ 95 Abs. 1b SGB V). Bei einem Versorgungsgrad unter 50 Prozent sind es 20 Prozent, bei einem Versorgungsgrad über 110 Prozent nur 5 Prozent.

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) sieht diese Entwicklung „mit großer Sorge“. Sie kritisiert Umsatz- und Verkaufsdruck auf junge angestellte Zahnärzte und beruft sich dabei auf einen Bericht des ARD-Magazins Panorama, nach dem iMVZ budgetierte Leistungen 10 bis 50 Prozent häufiger abrechnen als konventionelle Praxen. Die KZBV nennt 79 Prozent der iMVZ im städtischen Raum und eine Teilzeitquote von 36 Prozent, die niedrigste aller Praxisformen. Beide fordern eine räumliche und fachliche Gründungsbeschränkung für Krankenhäuser. Die KZBV verlangt zusätzlich ein Transparenzregister, die BZÄK eine „50+1-Regel“, nach der Zahnärzte die Mehrheit behalten. Die Gegenseite verweist auf verfassungs- und europarechtliche Grenzen (Gutachten im Auftrag des Bundesverbandes der Betreiber medizinischer Versorgungszentren, Mai 2023). Eine auf Leistungserbringer spezialisierte Kanzlei hält fest, belastbare Nachweise für Qualitätsmängel in iMVZ gebe es bislang nicht.

Der Koalitionsvertrag von 2025 kündigt ein iMVZ-Regulierungsgesetz an. Stand September 2026 liegt nach Angaben der Kanzlei kein Referentenentwurf vor, und die KZBV fordert ein Gesetz noch im Jahr 2026.

Gehalt und Arbeitszeit

Die Vergütung im MVZ folgt denselben Modellen wie in der Praxis – nur mit einem anderen Schwerpunkt.

Modell Beschreibung Verbreitung
Festgehalt planbar, meist niedriger MVZ 13 %, Praxen 40 % (apoBank)
Fixum plus Umsatzbeteiligung Beteiligung häufig 15 bis 30 % ab einer Schwelle MVZ 87 %, alle Angestellten 62 bis 65 %
Honorarverteilungsvertrag Teamhonorar nach internem Schlüssel, vor allem in Großpraxen und MVZ nicht beziffert

Vollzeitkräfte im MVZ verdienen laut apoBank im Schnitt 102.500 Euro im Jahr bei 41,2 Wochenstunden, in Praxen 76.900 Euro bei 38 Stunden. Mehr Geld, mehr Stunden. Zahlen, Rechenbeispiel und Vertragsfragen stehen in Gehalt im Z-MVZ.

Träger prüfen: zehn Fragen

Der Träger bestimmt Umsatzziele, Material, Termine und Verträge. Diese Fragen lassen sich vor der Bewerbung klären, teils im Handelsregister, teils im Gespräch:

  1. Wem gehört das Zentrum (Gesellschafter laut Handelsregister, Angaben auf der Website)?
  2. Gehört es zu einer Kette, und wie viele Standorte hat sie?
  3. Welches Krankenhaus ist der formale Gründer, und wo liegt es?
  4. Wer leitet das Zentrum zahnärztlich, und wer entscheidet in medizinischen Fragen?
  5. Welche Umsatzziele pro Behandlungsstuhl und Zielvereinbarungen gibt es, und was folgt bei Verfehlen?
  6. Wie ist die Vergütung geregelt (Fixum, Schwelle, Prozentsatz, Bemessungsgrundlage)?
  7. Wer entscheidet über Behandlungsplanung, Material und Labor?
  8. Beschäftigt das Zentrum Vorbereitungsassistenten, und wer bildet sie aus?
  9. Was steht im Vertrag zu Probezeit, Kündigungsfrist, Wettbewerbsverbot und Rückzahlung von Fortbildungskosten?
  10. Wie viele Wochenstunden und Überstunden gelten, und ist Teilzeit möglich?

Zur Ausbildung: Die KZV genehmigt jeden Vorbereitungsassistenten (§ 32 Abs. 2 Zahnärzte-ZV). Ein Z-MVZ darf nach dem Bundessozialgericht so viele Vorbereitungsassistenten in Vollzeit beschäftigen, wie es Versorgungsaufträge erfüllt (Urteil vom 12.02.2020, B 6 KA 1/19 R). Weitere Vertragspunkte listet die Checkliste zum Arbeitsvertrag.

Einstieg und Perspektive

Nach der Assistenzzeit ist das Z-MVZ eine Station unter mehreren; die ersten Monate beschreibt Die ersten 100 Tage. Wer eine Fachzahnarzt-Weiterbildung anstrebt (Überblick), fragt vorab, ob das Zentrum eine weiterbildungsberechtigte Stelle hat. Ob Anstellung oder eigene Praxis, klärt Angestellt oder selbstständig?. Nächster Schritt: Frage 1 bis 4 beantworten, bevor Du ein Angebot annimmst.

Quellen

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