In den ersten 100 Tagen als Assistenzzahnarzt läuft Deine Vorbereitungszeit schon, aber Du bist noch in der Probezeit, arbeitest unter Anleitung Deines Ausbilders und lernst Praxisabläufe, Hygiene und Abrechnung. Eine feste Wochenfolge kennen Gesetz und Kammer nicht – belegt sind Fristen, Rechte und eine Lernliste der Bundeszahnärztekammer, und die stehen hier. Die Vorbereitungszeit selbst, die zwei Jahre bis zur Eintragung ins Zahnarztregister (§ 3 Zahnärzte-ZV), erklärt Die Assistenzzeit.
Vor dem ersten Arbeitstag
Fünf Punkte sollten vorher stehen. Sie sind ausführlich erklärt in Nach dem Examen.
- Die KZV hat die Beschäftigung genehmigt; den Antrag stellt die Praxis, in Bayern mindestens zwei Wochen vor Beginn, rückwirkend geht es nicht.
- Du hast die Praxis gefragt, ob Du in die Berufshaftpflicht eingeschlossen bist, und was im Schadensfall zu tun ist.
- Der Masern-Nachweis liegt der Praxisleitung vor (§ 20 IfSG).
- Kammer und Versorgungswerk sind angemeldet; die Befreiung von der Rentenversicherung beantragst Du bis drei Monate nach dem ersten Arbeitstag.
- Den eZahnarztausweis (eHBA) bestellst Du früh, denn der Bestellvorgang dauert nach BZÄK etwa sechs Wochen.
Zeitleiste: Was in den 100 Tagen und danach gilt
| Zeitpunkt | Was gilt | Quelle |
|---|---|---|
| Erster Arbeitstag | Probezeit höchstens sechs Monate, Kündigungsfrist in dieser Zeit zwei Wochen | § 622 Abs. 3 BGB |
| Nach vier Wochen | Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen | § 3 EntgFG |
| Bis Ende Monat 3 | Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung, sonst gilt sie erst ab Antragseingang | BZÄK-Checkliste, § 6 SGB VI |
| Nach sechs Monaten | Voller Urlaubsanspruch erstmals erworben; Kündigungsschutzgesetz greift erst jetzt, in kleinen Praxen nach § 23 KSchG nicht | § 4 BUrlG, § 1 KSchG |
| Nach zwölf Monaten | Vertretung des Praxisinhabers wird erst jetzt als Vorbereitungszeit anerkannt | § 3 Abs. 3, § 32 Abs. 1 Zahnärzte-ZV |
Selbstständigkeit, Abrechnung, Notdienst
| Thema | Was die Regeln sagen | Quelle |
|---|---|---|
| Selbstständigkeit | Du arbeitest unselbstständig bei einem Vertragszahnarzt (§ 3 Abs. 3 Zahnärzte-ZV). Nach den Richtlinien der KZV Hamburg darf der Assistent nicht regelhaft ohne Vertretungsgrund allein in der Praxis sein, und er ist nicht unterschriftsberechtigt. | KZV Hamburg |
| Abrechnung | Leistungen nicht genehmigter Assistenten sind in Bayern nicht zu vergüten und werden regressiert. Die BZÄK rät, zuerst die Abrechnung nach BEMA zu lernen und erst danach die GOZ, und die Einträge in der Patientenkartei am Tagesende zu prüfen. | KZVB-Merkblatt, BZÄK-Checkliste |
| Notdienst | In Bayern sind laut KZVB Vertragszahnärzte und MVZ zur Teilnahme verpflichtet; Assistenten nennt die Seite nicht. Das BLZK-Muster für den Assistentenvertrag sieht eine Zahl von Notdiensten mit Ausgleich vor. | KZVB, Arbeitsvertrag prüfen |
Ob Du Notdienste leistest und wie sie vergütet werden, hängt je nach Kammer von der Notdienstordnung und vom Vertrag ab. Baden-Württemberg (§ 2) und Nordrhein (§ 1) nehmen Vorbereitungs- und Entlastungsassistenten per Ordnung aus (Stand: Oktober 2026; Vergleich der Regionen in Zahnärztlicher Notdienst). Frag in jedem Fall danach, bevor Du unterschreibst.
Lernliste der ersten Wochen
Neben der Behandlung musst Du Dich einarbeiten. Die BZÄK-Checkliste für die ersten Jahre (2025) nennt dafür diese Bereiche:
| Bereich | Inhalt laut Checkliste |
|---|---|
| Praxisabläufe | Aufbereitung von Medizinprodukten mit Dokumentation, Hygieneplan, Abfallentsorgung, Amalgamabscheider |
| Strahlenschutz | Fachkunde alle fünf Jahre aktualisieren, Prüfung der Röntgenanlage |
| Notfall | Inhalt des Notfallkoffers kennen |
| Recht und Datenschutz | Aufklärung, Dokumentation, Schweigepflicht, Datenschutz, Qualitätsmanagement |
| Honorierung | BEMA, GOZ, Heil- und Kostenpläne, Steigerungssatz, Mehrkostenvereinbarung |
| Telematikinfrastruktur | Umgang mit der TI |
Fehler und Komplikationen: Wen Du ansprichst
Einzelfälle nennt die Checkliste nicht, ihre Punkte lassen sich aber zuordnen:
| Situation | Was vorgesehen ist |
|---|---|
| Fehler oder Beinahe-Fehler | Meldung im anonymen Fehlerberichtssystem CIRS dent; vorab mit dem Arbeitgeber klären, wie im Schadensfall vorzugehen ist |
| Medizinischer Notfall | Notfallkoffer und seine Medikamente vorher kennenlernen |
| Unerwünschte Arzneimittelwirkung | Meldung; die Checkliste weist auf die Meldeverpflichtung hin |
| Stichverletzung | Ablauf im Unfallfall vorher klären (gesetzliche Unfallversicherung) |
| Beschwerde über die Rechnung | Abrechnungspositionen mit der Abrechnungskraft durchgehen |
| Bedrohung durch Patienten | Umgang mit Gewaltereignissen kennen |
Erste Ansprechperson bei Komplikationen ist Dein Ausbilder; der Vertragszahnarzt muss Assistenten zur Erfüllung der vertragszahnärztlichen Pflichten anhalten (§ 32 Abs. 4 Zahnärzte-ZV). Wer haftet und was Dein Vertrag dazu sagt, steht in Arbeitsvertrag Assistenzzahnarzt prüfen.
Fragen an die Praxis
Wie die Einarbeitung geplant ist, wer Dein Ansprechpartner bleibt und wie viel Supervision Du am Stuhl bekommst – das klärst Du am besten vor der Zusage. Hilfe bietet Gute Ausbildungspraxis finden. Wie sich der Alltag nach der Einarbeitung anfühlt, beschreibt der Berufsalltag als Zahnarzt.
Danach
Was Du in der Assistenzzeit verdienst, steht in Gehalt als Assistenzzahnarzt. Wohin der Weg nach den zwei Jahren führt, zeigt Wie wird man Zahnarzt?.
Quellen
- BZÄK: Checkliste für die ersten Jahre im zahnärztlichen Berufsleben (2025): Lernliste, Haftpflicht-Klärung, Befreiung von der Rentenversicherung, eHBA, Honorierungssysteme
- Zahnärzte-ZV §§ 3, 32 (gesetze-im-internet.de): unselbstständige Tätigkeit, Anerkennung der Vertretung, Anhalten zur Erfüllung der vertragszahnärztlichen Pflichten
- KZV Bayerns: Assistenten beschäftigen: Genehmigung mindestens zwei Wochen vor Beginn, keine rückwirkende Genehmigung
- KZV Bayerns, Bezirksstelle Oberbayern: Antrag und Merkblatt Assistenten (Stand 1/2024): Vergütung und Regress bei nicht genehmigten Assistenten
- KZV Bayerns: Notdiensteinteilung: Teilnahmepflicht der Vertragszahnärzte und MVZ
- Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg: Notfalldienstordnung, Fassung vom 25.07.2026: § 2 Abs. 1, Vorbereitungs- und Entlastungsassistenten ausgenommen
- Gemeinsame Notfalldienstordnung Nordrhein: § 1 Abs. 1, Weiterbildungs-, Vorbereitungs-, Entlastungs- und Sicherstellungsassistenten ausgenommen (Abruf Oktober 2026)
- KZV Hamburg: Assistenten- und Vertreterrichtlinien (seit 12.06.2025): Alleinsein in der Praxis, Unterschriftsberechtigung
- BGB § 622, EntgFG § 3, BUrlG § 4, KSchG §§ 1, 23: Probezeit, Entgeltfortzahlung, Urlaub, Kündigungsschutz
- SGB VI § 6: Befreiung von der Rentenversicherung, Frist drei Monate
- Infektionsschutzgesetz § 20: Masernschutz-Nachweis

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