Zwei Jahre dauert die Vorbereitungszeit, und in dieser Zeit lernst Du mehr über den Praxisalltag als im gesamten Studium. Ob Du dabei auch fachlich wächst, hängt weniger vom Gehalt ab als davon, wie die Praxis ausbildet. Schlechte Erfahrungen zeigen sich selten am ersten Tag. Sie zeigen sich nach drei Monaten, wenn Du immer noch nur Füllungen legst, allein in der Praxis stehst oder keiner Zeit für Deine Fragen hat.
Diese Checkliste hilft Dir, eine Praxis vor der Unterschrift einzuschätzen. Sie besteht aus drei Teilen: formalen Mindestvoraussetzungen, einer Scorecard mit acht Kriterien und einer Liste von Warnsignalen. Die Scorecard ist eine eigene Orientierungshilfe, die auf den unten genannten Quellen aufbaut, aber kein offizieller Standard von Kammer oder KZV ist. Wie Du Dich bewirbst, steht im Artikel Bewerbung als Assistenzzahnarzt.
Teil 1: Mindestvoraussetzungen, ohne die Du nicht anfängst
Bevor Du über Atmosphäre und Fortbildung sprichst, sollten drei formale Punkte geklärt sein. Fehlt einer, solltest Du die Stelle nicht antreten.
Die KZV-Genehmigung liegt vor. Nach § 32 Abs. 2 der Zahnärzte-ZV bedarf die Beschäftigung eines Vorbereitungsassistenten der Genehmigung der KZV (Zahnärzte-ZV). Die KZV Hamburg schreibt in ihren Richtlinien, dass sie vorher erteilt werden muss und nicht rückwirkend möglich ist. Das Merkblatt der KZV Bayerns ergänzt, dass Leistungen nicht genehmigter Assistenten nicht vergütet werden und die Zeit nicht für das Zahnarztregister angerechnet wird. Du kannst Dir die Genehmigung zeigen lassen oder schriftlich zusichern lassen, dass sie beantragt wird.
Ein Ausbilder ist benannt. In Bayern wird die Genehmigung personenbezogen für einen benannten Ausbilder erteilt, die Genehmigung endet mit dem Ausscheiden dieses Ausbilders. Frag, wer das ist, und ob er die nächsten zwei Jahre bleibt. Nach den Hamburger Richtlinien muss der Vertragszahnarzt, der ausbildet, nach der eigenen Vorbereitungszeit zwei Jahre in Vollzeit im System der vertragszahnärztlichen Versorgung tätig gewesen sein. Das ist keine Garantie für gute Ausbildung, aber ein Mindestmaß an Erfahrung.
Der Vertrag liegt schriftlich vor. Das Nachweisgesetz verlangt, dass der Arbeitgeber wesentliche Vertragsbedingungen schriftlich niederlegt (NachwG § 2). Welche Klauseln Du prüfen solltest, steht im Artikel Arbeitsvertrag Assistenzzahnarzt prüfen.
Zusätzlich kannst Du die Betreuungsdichte erfragen. Nach dem Bayerischen Merkblatt kann ein Ausbilder nur einen ganztags oder zwei halbtags tätige Assistenten ausbilden, und pro Versorgungsauftrag ist die Beschäftigung eines Vorbereitungsassistenten zulässig. Andere KZVen regeln das anders. Wenn in der Praxis mehrere Assistenten gleichzeitig arbeiten, frag nach, wer wen anleitet.
Teil 2: Die Scorecard
Vergib pro Kriterium null bis zwei Punkte, nach dem Gespräch und nach einer Hospitation. Zwei Punkte bedeuten: Die Praxis erfüllt das Kriterium klar und kann es belegen. Ein Punkt: teilweise oder nur mündlich zugesagt. Null Punkte: nicht erfüllt oder ausweichende Antwort. Maximal sind 16 Punkte möglich.
| Nr. | Kriterium | Das fragst oder beobachtest Du | Punkte (0 bis 2) |
|---|---|---|---|
| 1 | Behandlerspektrum | Welche Behandlungen übernehme ich im ersten und im zweiten Jahr? Gibt es Konservierende, Endodontie, Prothetik, Chirurgie, Parodontologie, Kinderbehandlung? | |
| 2 | Supervision und Ausbilder | Wer ist mein Ausbilder? Wie schnell bekomme ich Hilfe, wenn ich nicht weiter weiß? Arbeite ich regelmäßig allein in der Praxis? | |
| 3 | Zeit pro Patient | Wie viele Minuten sind für typische Behandlungen eingeplant? Ändert sich das mit der Zeit? | |
| 4 | Fortbildung | Freistellung, Kostenübernahme, interne Fallbesprechungen, Zugang zu Curricula | |
| 5 | Vertrag | Schriftlich, mit Genehmigungsklausel, klaren Überstunden- und Notdienstregeln, Kündigungsregeln | |
| 6 | Team und Delegation | Wie arbeitet die Stuhlassistenz? Wer führt Dich in Abläufe ein? Wirst Du als Teil des Teams behandelt? | |
| 7 | Hygiene, Qualität, Fehlerkultur | Hygieneplan, Aufbereitung, Notfallkoffer, Umgang mit Fehlern | |
| 8 | Perspektive | Übernahmechance, Weiterbildungsberechtigung, Möglichkeit, Verantwortung zu steigern |
Zur Auswertung: Bei 13 bis 16 Punkten ist das Bild stark. Bei 9 bis 12 Punkten lohnt es sich, die schwachen Kriterien nachzuverhandeln. Bei 8 oder weniger solltest Du eine Alternative suchen. Diese Schwellen sind unsere Orientierung, keine wissenschaftlich überprüfte Skala. Gewichte nach Deinen Zielen: Wer später Fachzahnarzt werden will, legt auf Kriterium 8 mehr Wert, wer Wert auf eine ruhige Einarbeitung legt, auf die Kriterien 2 und 3.
Die Kriterien im Detail
1. Behandlerspektrum. Die BZÄK-Checkliste für die ersten Berufsjahre gliedert die fachlichen Kenntnisse in Konservierende Zahnmedizin, Prothetik und Chirurgie und lädt dazu ein, festzuhalten, was Du bereits gemacht hast und was Du noch lernen willst (BZÄK-Checkliste). Nimm Dir diese Einteilung als Gesprächsgrundlage: Frag, wie oft Du Wurzelkanalbehandlungen, Kronenpräparationen oder Extraktionen übernehmen wirst, und ob die Praxis Überweisungen für komplexe Fälle nutzt oder alles selbst macht. Eine Praxis, die nur wenig Prothetik oder Chirurgie anbietet, kann gut sein, aber Du solltest wissen, wo Deine Lücken später liegen.
2. Supervision und Ausbilder. Hier zeigt sich Qualität im Alltag. Die KZV Hamburg stellt in ihren Richtlinien fest, dass die Vertretungsbefugnis des Vorbereitungsassistenten nicht dazu führen darf, dass er regelhaft und ohne Vertretungsgrund allein in der Praxis ist. Die Musterberufsordnung der BZÄK verlangt, dass die Beschäftigung angestellter Zahnärzte die Leitung durch einen Zahnarzt voraussetzt (§ 18 MBO-Z). Frag in der Hospitation, wie oft der Ausbilder Deine Arbeit ansieht, und ob es feste Zeiten für Rückfragen gibt. Wie ein typischer Einstieg abläuft, kannst Du in den ersten 100 Tagen als Assistenzzahnarzt nachlesen.
3. Zeit pro Patient. Eine verbindliche Mindestzeit nennen weder Zahnärzte-ZV noch Musterberufsordnung. Du bist deshalb auf Beobachtung angewiesen: Schau in der Hospitation ins Terminbuch und frag, wie viele Behandlungen pro Stunde üblich sind. Wer als Anfänger dieselbe Taktung wie ein Routinier bekommt, wird entweder gehetzt oder unsauber. Ein guter Ausbilder plant für die ersten Wochen mehr Zeit ein, das ist ein Erfahrungswert, kein Gesetz.
4. Fortbildung. Das BLZK-Muster für Vorbereitungsassistenten sieht vor, dass der Arbeitgeber Fortbildungskosten und Freistellung übernimmt, soweit die Fortbildung für die Arbeit erforderlich ist (BLZK: Musterarbeitsvertrag). Frag, was in der Praxis darüber hinaus üblich ist. Die BZÄK-Checkliste weist übrigens darauf hin, dass Fortbildungspunkte aus der Vorbereitungsassistenz nicht für den späteren 125-Punkte-Nachweis anerkannt werden. Fortbildung bleibt trotzdem sinnvoll, mehr dazu im Artikel Curricula und Fortbildungen.
5. Vertrag. Prüfe die Punkte aus der Vertrags-Prüfliste: Genehmigungsklausel, Überstunden, Notdienst, Probezeit, Kündigung, Wettbewerbsverbot. Ein Vertrag, der vom Kammer-Muster erkennbar abweicht, ist nicht automatisch schlecht, aber der Anlass für eine Rückfrage.
6. Team und Delegation. Eine eingespielte Stuhlassistenz ist in den ersten Wochen Gold wert. Nach der Musterberufsordnung dürfen Praxismitarbeiter am Patienten nur unter Aufsicht und Anleitung des Zahnarztes tätig werden (§ 19 MBO-Z). Beobachte, ob das Team respektvoll miteinander umgeht, ob Du eingeführt wirst und ob Fragen willkommen sind.
7. Hygiene, Qualität, Fehlerkultur. Die BZÄK-Checkliste nennt Arbeitsprozesse, in die Du Dich einarbeiten solltest: Aufbereitung von Medizinprodukten mit Dokumentation, Hygieneplan, Abfallentsorgung, Strahlenschutz, Notfallkoffer, Telematikinfrastruktur und die Meldung von Fehlern über das anonyme Berichtssystem CIRS dent. Frag, wer diese Bereiche in der Praxis verantwortet und ob sie Dir erklärt werden. Eine Praxis, in der Fehler besprochen statt versteckt werden, ist für Lernende eine gute Wahl.
8. Perspektive. Wenn Du Dich spezialisieren willst, frag, ob die Praxis weiterbildungsberechtigt ist. Die BZÄK-Checkliste weist darauf hin, dass die Weiterbildung nur im Angestelltenverhältnis möglich ist und vor ihrem Beginn von der Landeszahnärztekammer genehmigt sein muss. Eine Liste der weiterbildungsberechtigten Praxen kannst Du bei der Kammer anfragen. Überblick über die Wege: Spezialisieren oder Generalist bleiben.
Teil 3: Warnsignale
Mehrere dieser Zeichen zusammen sollten Dich stutzig machen:
- Die Praxis kann keinen Ausbilder benennen oder weicht der Frage nach der KZV-Genehmigung aus.
- Du sollst “schon mal anfangen”, bevor die Genehmigung vorliegt.
- Du wärst regelmäßig allein in der Praxis, ohne dass ein Vertretungsgrund besteht.
- Dein Aufgabenfeld besteht überwiegend aus Notdiensten, Prophylaxe oder Routinefüllungen, weil sich niemand für Deine Entwicklung zuständig fühlt.
- Überstunden sind pauschal und ohne Grenze abgegolten. Das BLZK-Muster sieht höchstens 10 Prozent der Arbeitszeit vor, und die Kammer weist selbst darauf hin, dass der zulässige Umfang nicht abschließend geklärt ist.
- Der Vertrag ist nur mündlich oder lückenhaft, trotz der Nachweispflicht des Arbeitgebers.
- Das Team wechselt ständig, Assistenten bleiben nach wenigen Monaten nicht. Frag, wie viele Assistenten die Praxis bisher ausgebildet hat und wo sie heute sind.
- Fehler werden verschwiegen oder personalisiert.
- Hygiene oder Notfallausstattung wirken vernachlässigt.
So gehst Du bei der Hospitation vor
Plane einen halben bis ganzen Tag ein. Nimm die Tabelle mit und bewerte nach dem Besuch in Ruhe, nicht im Gespräch. Achte auf Dinge, die Du beobachten kannst: Wie wird der Patient empfangen, wie wird das Zimmer vorbereitet, wie gehen Ausbilder und Assistenz miteinander um, wie ruhig verläuft der Tag. Vor der Approbation darfst Du zuschauen, aber nicht behandeln, denn die dauerhafte Ausübung der Zahnheilkunde setzt nach § 1 des Zahnheilkundegesetzes die Approbation voraus.
Frag am Ende des Tages zwei Mitarbeiter getrennt vom Chef, wie sie die Zusammenarbeit mit Assistenten erlebt haben. Wenn Du Gelegenheit hast, sprich außerdem mit einem früheren Vorbereitungsassistenten der Praxis. Seine Antworten sagen mehr als jede Selbstdarstellung.
Praxisform: Einzelpraxis, BAG oder Z-MVZ?
Es gibt keine pauschal beste Praxisform. Kleine Praxen bieten oft einen engen Draht zum Ausbilder, in Z-MVZ stehen häufig mehrere erfahrene Kollegen zur Verfügung, wie der Artikel Arbeiten im Z-MVZ beschreibt. Entscheidend ist, ob in der konkreten Praxis die acht Kriterien oben erfüllt sind.
Wenn es nicht passt: Wechsel ist möglich
Du bist nicht an die erste Praxis gebunden. Ein Wechsel während der Vorbereitungszeit ist möglich, sofern jeder Abschnitt mindestens drei Wochen dauert (§ 3 Abs. 3 Zahnärzte-ZV) und die neue Praxis die KZV-Genehmigung erhält. Klär vor einer Kündigung die Fristen im Vertrag und die Anrechnung der bisherigen Zeit mit der zuständigen KZV. Ein Vorfall aus Deinem Alltag, den Du in der Praxis nicht ansprechen kannst, ist ein Anlass, die Kammer oder KZV zu fragen. Die Einzelheiten zum Wechsel stehen im Artikel zur Assistenzzeit.
Fazit: Entscheide nach Ausbildung, nicht nur nach Gehalt
Eine gute Ausbildungspraxis erkennst Du daran, dass sie Fragen nach Ausbilder, Genehmigung und Aufgaben ohne Zögern beantwortet und Dir den Weg der nächsten zwei Jahre skizzieren kann. Das Gehalt gehört zur Entscheidung (Zahlen im Artikel Gehalt als Assistenzzahnarzt), sollte aber nicht allein den Ausschlag geben. Nutze die Scorecard, vergleiche zwei oder drei Praxen und gib den Vertrag zur rechtlichen Prüfung, bevor Du unterschreibst.
Quellen
- Zahnärzte-ZV: § 3 (Abschnitte mindestens drei Wochen), § 32 Abs. 2 (Genehmigung)
- Nachweisgesetz, Zahnheilkundegesetz: schriftliche Vertragsbedingungen, Approbation als Voraussetzung
- KZV Hamburg: Assistenten- und Vertreterrichtlinien (ab 12.06.2025): Genehmigung, Erfahrung des Ausbilders, Alleinsein in der Praxis, MVZ
- KZV Bayerns, Bezirksstelle Oberbayern: Antrag und Merkblatt (PDF, Stand 1/2024): benannter Ausbilder, Zahl der Assistenten
- Bundeszahnärztekammer: Checkliste für die ersten Jahre im zahnärztlichen Berufsleben (2025): fachliche Kenntnisse, Arbeitsprozesse, Weiterbildung, Fortbildungspunkte
- Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer: §§ 18, 19
- Bayerische Landeszahnärztekammer: Arbeitsverträge: Muster Vorbereitungsassistent (Stand Dezember 2022) mit Hinweisen zu Fortbildung und Überstunden

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