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Umsatzbeteiligung angestellter Zahnarzt: Prozent, Beispiele

RedaktionVon Redaktion11 Min. Lesezeit
Taschenrechner auf einem Schreibtisch neben Diagrammen und Laptop – Umsatzbeteiligung als angestellter Zahnarzt

Angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte bekommen meist ein Fixum plus einen Prozentsatz vom Honorar, das sie selbst erwirtschaften. Nach Angaben des Deutschen Zahnarzt Service liegt der Prozentsatz häufig zwischen 15 und 30 Prozent und greift erst oberhalb einer vereinbarten Umsatzschwelle. 62 Prozent der Angestellten haben eine solche Beteiligung (Dentale Gehaltsstudie 2025), in der apoBank-Umfrage 2025 sind es 65 Prozent. Dort kamen Angestellte mit Beteiligung im Durchschnitt auf 91.300 Euro brutto im Jahr (7.608 Euro im Monat), Angestellte mit reinem Festgehalt auf 64.800 Euro (5.400 Euro im Monat). Wie viel davon bei Dir ankommt, hängt an Schwelle, Bezugsgröße und Abrechnungsregeln; der Prozentsatz allein sagt wenig.

Wie verbreitet ist die Beteiligung, und wie hoch?

Kennzahl Wert Quelle und Basis
Anteil der Angestellten mit Beteiligung 62 % Dentale Gehaltsstudie 2025, Angestellte nach der Vorbereitungszeit
Anteil der Angestellten mit Beteiligung 65 % (im MVZ 87 %) apoBank 2025, Vollzeit, n = 223
Anteil der Beteiligung am Gesamtgehalt Median rund 32 % Dentale Gehaltsstudie 2025
Anteil der Beteiligung am Gesamtgehalt rund 43 % (39.300 von 91.300 Euro) apoBank 2025, Mittelwerte; eigene Rechnung
Prozentsatz häufig 15 bis 30 % Deutscher Zahnarzt Service (Mitherausgeber der Studie)
Prozentsatz häufig 25 %, meist höchstens 30 % ZWP online, Beitrag von 2021
Beteiligung an eine Umsatzschwelle gebunden 83 % der Befragten mit Beteiligung apoBank 2025

Die Werte stammen aus verschiedenen Befragungen mit verschiedenen Kennzahlen: Median bei der Dentalen Gehaltsstudie, Mittelwert bei der apoBank. Sie lassen sich nicht ineinander umrechnen. Die apoBank-Stichprobe (324 Befragte, Online-Befragung im DocCheck-Panel, erstes Halbjahr 2025) erhebt keinen Anspruch auf Repräsentativität. Median, Quartile und Erfahrungsstufen stehen in Gehalt als angestellter Zahnarzt, das MVZ behandelt Gehalt im Z-MVZ. Hier geht es um die Mechanik der Beteiligung.

Ihr Preis – ein niedrigeres Fixum – zeigt sich in den apoBank-Zahlen. Angestellte mit Beteiligung hatten im apoBank-Schnitt ein Grundgehalt von 52.000 Euro im Jahr (4.333 Euro im Monat), 12.800 Euro weniger als die Gruppe mit reinem Festgehalt (eigene Rechnung aus den Mittelwerten; die Gruppen sind nicht identisch besetzt). Erst die Beteiligung hob sie auf 91.300 Euro. Bei schwacher Auslastung bleibt vom Mehr nichts übrig.

Drei gängige Modelle

Modell Berechnung Merkmal
Fixum plus Quote ab Schwelle Fixum + Quote × (Honorar − Schwelle) Unterhalb der Schwelle gibt es nur das Fixum
Garantiegehalt mit Anrechnung höherer Betrag aus Garantie und Quote × Honorar Die Beteiligung beginnt erst, wenn Quote × Honorar das Garantiegehalt übersteigt
Gestaffelte Quote höhere Quote oberhalb einer zweiten Schwelle Mehr Anreiz bei hohem Umsatz, aber auch mehr Druck

Das zweite Modell entspricht dem ersten, wenn die Schwelle gleich Garantie ÷ Quote ist. Ein ZWP-Beitrag von 2021 rechnet so: Fixum 3.500 Euro, Quote 25 Prozent, Schwelle 14.000 Euro (3.500 ÷ 0,25). Reine Prozentverträge ohne Fixum gelten als rechtlich riskant, dazu unten mehr.

Bezugsgröße: Was als Umsatz zählt

Die Quote bezieht sich in den Fachbeiträgen meist auf das persönlich erwirtschaftete Honorar (ZP 07/2019, ZWP online). Was darunter fällt, legt der Vertrag fest. Diese Stellen verschieben das Ergebnis:

  • Kassen- und Privathonorar zählen in der Regel erst nach Zahlungseingang in der Praxis; Kassenhonorar kommt zeitversetzt von der KZV.
  • Material- und Laborkosten bleiben laut ZWP-Beitrag in der Regel außen vor. Wie Leistungen eines Eigenlabors behandelt werden, muss der Vertrag ausdrücklich sagen.
  • Delegierte Leistungen wie Prophylaxe gehören laut demselben Beitrag meist nicht zur Basis.
  • Uneinbringbare Patientenforderungen werden abgezogen, Honorarkürzungen über eine Korrekturklausel berücksichtigt.
  • Steht im Vertrag „Bruttohonorar“ oder „Nettohonorar“, klär, ob der Rechnungsbetrag oder der Betrag nach Abzug von Material und Labor gemeint ist.

Auch die Fallverteilung wirkt auf den Umsatz. Der Deutsche Zahnarzt Service nennt als Einflussfaktoren die interne Verteilung der Fälle, den Anteil von Kassen- und Privatversicherten, die verfügbare Kapazität und die Verteilung der Neupatienten. Die apoBank führt den Gehaltsunterschied von rund 20 Prozent zwischen Frauen und Männern bei umsatzabhängiger Vergütung unter anderem darauf zurück, dass die Männer der Stichprobe seltener an Umsatzschwellen gebunden sind und häufiger operativ arbeiten, was zeitintensiver ist und besser vergütet wird.

Zwei Rechenbeispiele mit Beispielwerten

Die Werte sind Beispielwerte, keine Marktwerte. Quote und Fixum liegen im Rahmen der oben genannten Angaben. Alle Beträge sind brutto pro Monat.

Beispiel 1: Fixum 4.000 Euro, Quote 25 Prozent, Schwelle 16.000 Euro (4.000 ÷ 0,25), Basis ist das persönlich erwirtschaftete Honorar.

Honorar im Monat Beteiligung Gehalt brutto Gehalt in % vom Honorar
12.000 € 0 € 4.000 € 33,3 %
16.000 € 0 € 4.000 € 25,0 %
20.000 € 1.000 € 5.000 € 25,0 %
24.000 € 2.000 € 6.000 € 25,0 %
30.000 € 3.500 € 7.500 € 25,0 %

Beispiel 2 zeigt, wie stark die Bezugsgröße wirkt. Gleiches Modell, gleiche Quote, gleiche Schwelle – Du stellst 24.000 Euro Rechnungsbetrag im Monat. Angenommen, 20 Prozent davon sind Material und Labor.

Basis Rechnungsbetrag Basis ohne Material und Labor
Honorar laut Rechnung 24.000 € 24.000 €
Abzug Material und Labor (Annahme 20 %) 0 € −4.800 €
Bezugsgröße 24.000 € 19.200 €
Beteiligung (25 % über 16.000 €) 2.000 € 800 €
Gehalt brutto 6.000 € 4.800 €

Der Unterschied beträgt 1.200 Euro im Monat oder 14.400 Euro im Jahr. Was netto bleibt, rechnet Was verdient ein Zahnarzt? für den Median vor: Von 6.944 Euro brutto bleiben dort rund 3.880 Euro.

Rechtlicher Rahmen

Schriftlicher Nachweis

Der Arbeitgeber muss Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts schriftlich festhalten, auch Prämien und andere Entgeltbestandteile, getrennt angegeben, dazu die Fälligkeit (§ 2 Abs. 1 NachwG). Die Niederschrift ist spätestens am ersten Tag der Arbeitsleistung auszuhändigen. Eine mündliche Zusage zur Beteiligung ersetzt sie nicht. Quote, Schwelle und Bezugsgröße gehören in den Vertrag.

Wer abrechnet

Als angestellter Zahnarzt rechnest Du nicht selbst mit der KZV ab. Nach der KZBV werden die Behandlungen der Angestellten gegenüber der KZV unter dem Namen des Praxisinhabers abgerechnet. Die Praxis kennt Honorarbescheide, Kürzungen und Zahlungsfristen; Du kennst sie nur, wenn der Vertrag es vorsieht. Bei der KZV Bayerns kommen die Abrechnungsunterlagen zur Quartalsabrechnung etwa zweieinhalb Monate nach der Einreichung (Beispiel, andere KZVen können abweichen). Deshalb arbeiten Verträge mit monatlichen Vorschüssen oder mit nachträglicher Abrechnung nach Honorareingang (ZWP online).

Fixum und Mindesthöhe

Der Fachanwalt für Medizinrecht Björn Papendorf schreibt in der ZP 07/2019, eine ausschließlich umsatzabhängige Vergütung sei nach der Rechtsprechung potenziell sittenwidrig; als Richtwert sollten mindestens zwei Drittel des branchenüblichen Gehalts umsatzunabhängig bleiben. Das Bundesarbeitsgericht zieht die Grenze zum auffälligen Missverhältnis bei zwei Dritteln der üblichen Vergütung (Urteil vom 17. Dezember 2014, 5 AZR 663/13). Das Urteil betraf einen angestellten Rechtsanwalt mit festem Gehalt – zur Umsatzbeteiligung selbst sagt es nichts. Die Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer verlangt eine angemessene Vergütung für angestellte Zahnärzte (§ 18 Abs. 3); verbindlich ist die Berufsordnung Deiner Kammer.

Urlaub, Krankheit, Mutterschutz

Die Beteiligung läuft in diesen Zeiten weiter – obwohl Du keinen Umsatz erzielst. Das Urlaubsentgelt richtet sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen (§ 11 Abs. 1 BUrlG). Bei ergebnisabhängiger Vergütung gilt im Krankheitsfall der erzielbare Durchschnittsverdienst (§ 4 Abs. 1a EntgFG). Für den Mutterschutzlohn zählt das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Eintritt der Schwangerschaft (§ 18 MuSchG), mehr dazu in Zahnärztin schwanger: Beschäftigungsverbot und Mutterschutz. Eine Klausel, die die Beteiligung in diesen Zeiten ausschließt, gehört in die rechtliche Prüfung.

Einsicht in die Abrechnung

§ 108 GewO verlangt eine Entgeltabrechnung in Textform mit der Zusammensetzung des Entgelts. Die Honorarstatistik, aus der sich Deine Beteiligung ergibt, muss darin nicht stehen. Einen Anspruch auf Auskunft nach § 242 BGB hat das Bundesarbeitsgericht für umsatzbeteiligte Arbeitnehmer an Bedingungen geknüpft: Der Arbeitnehmer muss entschuldbar im Ungewissen sein, und eine durch Tatsachen gestützte Besorgnis muss bestehen (Urteil vom 21. November 2000, 9 AZR 665/99, Fall eines Kundendienstmonteurs mit Umsatzbeteiligung). Sicherer ist ein vertraglich geregeltes Einsichtsrecht in die Leistungsstatistik der Praxissoftware, etwa monatlich.

Honorarkürzungen und Ausscheiden

Die KZV kann Honorar nachträglich berichtigen; die Maßnahmen müssen innerhalb von zwei Jahren ab Erlass des Honorarbescheids festgesetzt werden (§ 106d SGB V). Eine Beteiligung, die auf gekürztem Honorar beruht, kann deshalb bis zu zwei Jahre nach dem Honorarbescheid zur Streitfrage werden. Beim Ausscheiden stehen Beteiligungen offen, deren Honorar noch nicht eingegangen ist. Das Bundesarbeitsgericht hat eine Stichtagsklausel bei einer Sonderzahlung mit Mischcharakter, die auch geleistete Arbeit vergütet, in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unwirksam gehalten (Urteil vom 13. November 2013, 10 AZR 848/12). Ob sich das auf eine Umsatzbeteiligung übertragen lässt, hängt vom Einzelfall ab. Klauseln zur Rückforderung und zum Verfall gehören zur anwaltlichen Prüfung, bevor Du unterschreibst; ob Deine Kammer Verträge prüft, erfragst Du dort.

Fallstricke

  • Eine hohe Quote täuscht über Schwelle und Basis hinweg. 25 Prozent ab 14.000 Euro auf den Rechnungsbetrag ergeben bei 24.000 Euro Honorar 2.500 Euro Beteiligung; 30 Prozent ab 20.000 Euro auf das Honorar ohne Material und Labor (Annahme 19.200 Euro) ergeben 0 Euro.
  • Ein niedriges Fixum zahlt sich nur aus, wenn die Praxis genug Patienten und Termine bereitstellt. Die Auslastung steuert die Praxis.
  • Monatliche Vorschüsse geben Planungssicherheit. Bei Überzahlung drohen laut ZWP-Beitrag Rückforderungen; die Modalitäten gehören in den Vertrag.
  • Honorarkürzungen, Regresse und uneinbringbare Forderungen können die Basis nachträglich senken. Ohne Regel zur Rückforderung trägst Du das Risiko offen.
  • Klauseln, mit denen der Arbeitgeber Quote oder Schwelle einseitig ändern darf, gehören in die Prüfung.
  • Die Hälfte des Umsatzes als eigenen Anteil zu sehen ist laut ZWP eine falsche Erwartung: Die Praxis trägt Unternehmensrisiko und Kosten. Wie die Praxisrechnung aussieht, zeigt Umsatz, Kosten, Reinertrag.

Verhandlungspunkte

Punkt Worauf Du achtest
Fixum Höhe im Vergleich zu Median und Quartilen (Gehalt als angestellter Zahnarzt); in der Assistenzzeit ist ein reines Fixum die Regel (Gehalt als Assistenzzahnarzt)
Quote und Schwelle Immer zusammen betrachten; Schwelle in Euro pro Monat nennen lassen
Bezugsgröße Rechnungsbetrag oder Nettohonorar, Material, Labor, Prophylaxe, Privatanteil schriftlich zuordnen
Einsicht Monatliche Leistungsstatistik, Frist zur Beanstandung
Zeitraum und Abschläge Abrechnung monatlich, quartalsweise oder jährlich; Höhe der Vorschüsse; Rückzahlungsregel
Kürzungen Korrekturklausel, Befristung der Rückforderung
Urlaub, Krankheit, Mutterschutz Fortzahlung der Beteiligung nach Durchschnittsverdienst ausdrücklich vorsehen
Ausscheiden Auszahlung der verdienten Beteiligung nach Zahlungseingang, auch nach dem letzten Arbeitstag
Fallverteilung Anteil Neupatienten, Behandlungsspektrum, Auslastung

Weitere Vertragsfragen wie Kündigung und Wettbewerbsverbot stehen in der Checkliste Arbeitsvertrag. Wie Du Dich vorstellst, zeigt Bewerbung als Assistenzzahnarzt.

Nächster Schritt

Rechne vor der Unterschrift mit Deinen Zahlen: Fixum, Quote, Schwelle und das Honorar, das Du in den ersten Monaten realistisch erreichst. Frag die Praxis nach dem durchschnittlichen Monatshonorar von Behandlern in vergleichbarer Position. Ob Anstellung oder eigene Praxis zu Dir passt, vergleicht Angestellt oder selbstständig?.

Quellen

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