Beim Einstieg verdienen Ärzte deutlich mehr als Zahnärzte – später rücken die Werte zusammen. Ein Assistenzarzt erhält im ersten Jahr nach dem Tarifvertrag TV-Ärzte/VKA 5.722 Euro brutto im Monat, ein Vorbereitungsassistent in der Zahnmedizin im Median 3.750 Euro. Die Praxen liegen näher beieinander: 2024 erzielten Arztpraxen im Mittel 338.000 Euro Reinertrag je Praxis, Zahnarztpraxen 305.000 Euro, beide vor Steuern. Wer zwischen Zahnmedizin und Humanmedizin schwankt, findet hier die Zahlen mit Quelle und Stand.
Der Vergleich auf einen Blick
| Stufe | Arzt | Zahnarzt |
|---|---|---|
| Einstieg | 5.722 € (Assistenzarzt, Entgeltgruppe I, Stufe 1) | 3.750 € (Vorbereitungsassistent, Median) |
| nach zwei Jahren | 6.278 € (Entgeltgruppe I, Stufe 3) | 5.901 € (angestellt direkt nach der Assistenzzeit, Median) |
| erfahrener Angestellter | 7.552 € bis 9.699 € (Facharzt, Entgeltgruppe II, Stufen 1 bis 6) | 6.944 € (alle angestellten Zahnärzte, Median); etwa 7.650 € bei mehr als zehn Jahren Erfahrung |
| Praxis, Reinertrag je Praxis 2024 | 338.000 € (Mittel), 232.000 € (Median) | 305.000 € (Mittel), 217.000 € (Median) |
Monatsbrutto bei 40 Wochenstunden. Ärzte laut TV-Ärzte/VKA, Tabelle ab 1. Juni 2026 (Marburger Bund). Zahnärzte laut Dentaler Gehaltsstudie 2025 (IWW, ZP 03/2026). Praxen laut Destatis, Stand 23.07.2026, Arztpraxen einschließlich fachübergreifender BAG und MVZ, Zahnarztpraxen einschließlich BAG und MVZ.
Die Spalten messen nicht dasselbe. Der Ärztetarif gilt für Klinikärzte an kommunalen Häusern und enthält keine Zuschläge für Dienste. Die Zahnarzt-Mediane stammen aus einer Befragung, schließen Sonderzahlungen ein und stehen für Praxen und MVZ zusammen; die Studie geben vier Unternehmen der Dentalbranche heraus, darunter ein Personalvermittler. Einen Median für alle angestellten Humanmediziner liefern die geprüften Quellen nicht.
Der Einstieg: Vorbereitungszeit gegen Assistenzarzt
Wer später als Vertragszahnarzt zugelassen sein will, braucht zwei Jahre Vorbereitungszeit (§ 3 Abs. 2 Zahnärzte-ZV); sie läuft in der Regel als Vorbereitungsassistenz, im ersten Jahr zu 3.500, im zweiten zu 3.985 Euro (Median). Die Lücke zum Assistenzarzt beträgt im ersten Jahr rund 2.200 Euro im Monat.
Ein Rechenbeispiel für die ersten drei Berufsjahre, brutto und in Vollzeit, ohne Dienste und Zuschläge: Der Arzt kommt nach den Tarifstufen 1 bis 3 auf 68.665, 72.557 und 75.337 Euro, zusammen 216.558 Euro. Der Zahnarzt erreicht mit 3.500, 3.985 und 5.901 Euro im Monat 42.000, 47.820 und 70.812 Euro, zusammen 160.632 Euro. Die Differenz beträgt rund 55.900 Euro. Im dritten Jahr ist der Abstand klein – 5.901 Euro stehen 6.278 Euro gegenüber.
Die Vorbereitungszeit gilt für die Eintragung ins Zahnarztregister und damit für die Abrechnung mit den Kassen. In einer reinen Privatpraxis ist sie keine Voraussetzung, einen eigenen Median für diese Gruppe nennt die Studie aber nicht.
Facharzt und Fachzahnarzt
Ein Facharzt verdient nach TV-Ärzte/VKA 7.552 bis 9.699 Euro im Monat. Die Stufen steigen nach drei, sechs, acht, zehn und zwölf Jahren fachärztlicher Tätigkeit. Die Mindestweiterbildungszeit beträgt laut Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer (Stand 03.07.2026) je nach Gebiet 60 Monate, etwa in Allgemeinmedizin, Augenheilkunde und Radiologie, oder 72 Monate, etwa in Allgemeinchirurgie sowie Orthopädie und Unfallchirurgie. Verbindlich sind die Ordnungen der Landesärztekammern.
Der Median aller angestellten Zahnärzte liegt mit 6.944 Euro unter dem Einstiegswert dieser Tarifspanne (7.552 Euro). Zahnärzte mit Fachzahnarzt-Titel finden Wege und Dauer in Fachzahnarzt werden, Gehälter in Gehalt als Kieferorthopäde und Gehalt als Oralchirurg.
Wer verdient in der eigenen Praxis mehr?
Der Reinertrag ist das Ergebnis der gesamten Praxis vor Steuern und vor der Vorsorge der Inhaber, kein Gehalt. Gleich gegen gleich verglichen, lagen Arztpraxen (einschließlich fachübergreifender BAG und MVZ) 2024 bei 338.000 Euro im Mittel und 232.000 Euro im Median. Zahnarztpraxen (einschließlich BAG und MVZ) kamen auf 305.000 und 217.000 Euro. Der Abstand beträgt im Mittel 33.000 Euro. Innerhalb der Humanmedizin streuen die Fachgruppen stark.
| Praxis, Reinertrag 2024 | Euro je Praxis | tätige Personen |
|---|---|---|
| Zahnarztpraxen insgesamt | 305.000 € | 10,2 |
| davon allgemeine Stomatologie | 278.000 € | 9,8 |
| Arztpraxen insgesamt | 338.000 € | 9,9 |
| Allgemeinmedizin | 273.000 € | 7,9 |
| Frauenheilkunde und Geburtshilfe | 241.000 € | 7,0 |
| Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie | 242.000 € | 5,5 |
| Kinder- und Jugendmedizin | 292.000 € | 9,0 |
| Chirurgie, MKG-Chirurgie, Neurochirurgie | 325.000 € | 7,5 |
| Innere Medizin | 341.000 € | 9,5 |
| Hals-Nasen-Ohrenheilkunde | 340.000 € | 8,1 |
| Haut- und Geschlechtskrankheiten | 339.000 € | 8,7 |
| Orthopädie und Unfallchirurgie | 360.000 € | 9,1 |
| Urologie | 413.000 € | 8,6 |
| Augenheilkunde | 547.000 € | 11,4 |
| Radiologie, Nuklearmedizin, Strahlentherapie | 1.287.000 € | 26,9 |
Quelle: Destatis, Stand 23.07.2026. Die Fachgruppen der Ärzte gelten ohne fachübergreifende BAG und MVZ; die Werte sind je Praxis, nicht je Inhaber, und die Personenzahl unterscheidet sich stark.
Eine Hausarztpraxis erzielt danach weniger als die durchschnittliche Zahnarztpraxis, eine Augenarztpraxis fast das Doppelte, eine Radiologiepraxis ein Vielfaches. Zu den Fachgebieten der Zahnmedizin trennt Destatis nur eine Sammelgruppe aus Kieferorthopädie, Oralchirurgie und sonstigen Fachgebieten ab, die Reinertrag Zahnarztpraxis einordnet. Die KZBV schreibt im Jahrbuch 2025 unter Verweis auf eine Destatis-Analyse, die zahnärztlichen Einkommen lägen 2023 im Mittelfeld der Facharztgruppen. Alle Stufen des Zahnarztgehalts zeigt Was verdient ein Zahnarzt?.
Bei der Niederlassung gelten unterschiedliche Regeln. Für Ärzte ordnen die Landesausschüsse bei Überversorgung Zulassungsbeschränkungen an (§ 103 Abs. 1 SGB V), für Zahnärzte gilt das nicht (Abs. 8). Privatleistungen rechnen Ärzte nach der GOÄ und Zahnärzte nach der GOZ ab (jeweils § 1).
MKG-Chirurg: Arzttarif für Zahnärzte mit Doppelapprobation
Der MKG-Chirurg ist Facharzt und wird in der Klinik nach TV-Ärzte/VKA bezahlt: 7.552 bis 9.699 Euro als Facharzt, 9.460 bis 10.811 Euro als Oberarzt (Stand 1. Juni 2026). Der Unterschied zum Zahnarzt-Gehalt kommt aus dem Tarif. Weg, Dauer und Gehalt stehen in MKG-Chirurg werden und Gehalt als MKG-Chirurg.
Was der Vergleich nicht zeigt
Die Studienzeit beträgt in der Humanmedizin sechs Jahre und drei Monate (§ 1 ÄApprO), in der Zahnmedizin fünf Jahre und sechs Monate (§ 2 ZApprO) – ein Unterschied von neun Monaten. Die regelmäßige Arbeitszeit eines Klinikarztes liegt bei 40 Wochenstunden (§ 7 TV-Ärzte/VKA), dazu kommen Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft und Schichtarbeit nach dem Tarifvertrag. Angestellte Zahnärzte rechnet die Gehaltsstudie mit 40 Stunden, Praxisinhaber arbeiteten 2023 im Schnitt 44,0 Stunden pro Woche (KZBV). Fachliche Unterschiede, Alltag und Planbarkeit beider Berufe behandelt Zahnmedizin oder Humanmedizin?.
Quellen
- Marburger Bund: TV-Ärzte/VKA in der Fassung des 10. Änderungstarifvertrags: Entgelttabelle gültig ab 1. Juni 2026 (Entgeltgruppe I ab 5.722,05 Euro, II 7.552,19 bis 9.698,91 Euro, III 9.459,56 bis 10.810,95 Euro), Stufenlaufzeiten (§ 19), regelmäßige Arbeitszeit 40 Stunden (§ 7)
- IWW Institut: Gehaltsstudie, Gehälter in deutschen Zahnarztpraxen (ZP 03/2026): Mediane der Dentalen Gehaltsstudie 2025 (Vorbereitungsassistenten 3.750 Euro, im 1. Jahr 3.500 und im 2. Jahr 3.985 Euro; nach der Assistenzzeit 5.901 Euro; mehr als zehn Jahre etwa 7.650 Euro), 40 Wochenstunden
- Deutscher Zahnarzt Service: Dentale Gehaltsstudie 2025 und Gehalt als angestellter Zahnarzt: Herausgeber der Studie, darunter ein Personalvermittler; Gehalt 6.944 Euro brutto im Monat (Beitrag eines Mitherausgebers)
- Statistisches Bundesamt: Arztpraxen 2024 (Pressemitteilung Nr. 262 vom 23.07.2026): Reinertrag 2024 je Arztpraxis (einschließlich BAG und MVZ) im Mittel 338.000 Euro, Median 232.000 Euro, je Zahnarztpraxis im Mittel 305.000 Euro, Median 217.000 Euro; der Reinertrag ist nicht mit dem Einkommen gleichzusetzen
- Statistisches Bundesamt: Ausgewählte Grundzahlen je Praxis von Ärzten und Zahnärzten (Stand 23.07.2026): Reinertrag und tätige Personen je Praxis nach Fachgebieten der Arztpraxen und Zahnarztpraxen
- Zahnärzte-ZV § 3 und SGB V § 103: zweijährige Vorbereitungszeit für das Zahnarztregister, Zulassungsbeschränkungen bei Überversorgung (Ärzte) und ihr Ausschluss für Zahnärzte (Abs. 8)
- Muster-Weiterbildungsordnung 2018 der Bundesärztekammer, Stand 03.07.2026: Mindestweiterbildungszeiten der Gebiete (60 und 72 Monate)
- KZBV: Statistisches Jahrbuch 2025: Arbeitszeit der Praxisinhaber 44,0 Stunden, Einordnung der zahnärztlichen Einkommen im Facharztvergleich (S. 111 bis 112, 142)
- § 1 ÄApprO und § 2 ZApprO: Regelstudienzeit sechs Jahre und drei Monate beziehungsweise fünf Jahre und sechs Monate
- § 1 GOÄ und § 1 GOZ: Anwendungsbereich der Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte

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