Der MKG-Chirurg (Facharzt beziehungsweise Fachzahnarzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie) nimmt unter allen zahnmedizinischen Berufen eine Sonderstellung ein. Wer diesen Weg geht, absolviert nicht nur ein Zahnmedizinstudium, sondern zusätzlich ein Humanmedizinstudium samt Approbation als Arzt. Diese Doppelqualifikation erklärt auch, warum sich die Gehaltsstruktur deutlich von der anderer Zahnärzt:innen unterscheidet: Wer in der Klinik arbeitet, wird nach ärztlichem, nicht nach zahnärztlichem Maßstab bezahlt.
Zwei Approbationen, ein Berufsbild
Rechtlich betrachtet sind MKG-Chirurg:innen sowohl Zahnärzt:innen als auch Ärzt:innen: zwei vollständige, unabhängig voneinander erworbene Approbationen, die erst in Kombination die Facharztweiterbildung für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie ermöglichen. Diese Doppelqualifikation erlaubt es ihnen, sowohl rein zahnärztliche Eingriffe als auch schwere chirurgische Operationen durchzuführen, etwa nach Unfällen, bei Tumorerkrankungen im Kopf-Hals-Bereich oder bei komplexen Kieferfehlstellungen, die eine operative Korrektur erfordern. Diese Bandbreite an Tätigkeiten erklärt, warum die Vergütung sich konsequent an der ärztlichen und nicht an der zahnärztlichen Struktur orientiert.
Warum MKG-Chirurgen anders bezahlt werden als andere Zahnärzte
Weil MKG-Chirurg:innen approbierte Ärzt:innen sind, fallen sie während ihrer Tätigkeit im Krankenhaus unter die ärztlichen Tarifverträge: für kommunale Kliniken ist das der TV-Ärzte/VKA, für Universitätskliniken der TV-Ärzte/TdL mit vergleichbarer Struktur. Das ist ein entscheidender Unterschied zur übrigen Zahnmedizin, in der es keinen flächendeckenden Tarifvertrag gibt und Gehälter individuell verhandelt werden. Für MKG-Chirurg:innen in der Weiterbildung bedeutet das dagegen ein tariflich abgesichertes, mit der ärztlichen Weiterbildung Schritt haltendes Einkommen.
Was der Ärztetarif konkret bedeutet
Nach der aktuellen Entgelttabelle des Marburger Bundes für den TV-Ärzte/VKA (gültig seit 1. Juni 2026) verdient ein Arzt beziehungsweise eine Ärztin in der Weiterbildung im ersten Jahr 5.722,05 Euro brutto im Monat, im sechsten Jahr bereits 7.355,29 Euro. Mit abgeschlossener Facharztweiterbildung (bei MKG-Chirurgie inklusive der zusätzlichen zahnmedizinischen Fachzahnarztanerkennung) steigt das Gehalt in der Stufe „Facharzt“ auf 7.552,19 Euro im ersten und bis zu 9.698,91 Euro im 13. Jahr. Oberärzt:innen erreichen zwischen 9.459,56 und 10.810,95 Euro, ständige ärztliche Vertreter:innen der Chefärztin oder des Chefarztes zwischen 11.127,50 und 11.922,95 Euro brutto im Monat. Diese Zahlen liegen spürbar über dem, was in der übrigen Zahnmedizin angestellt üblich ist: Zum Vergleich verdienen angestellte Oralchirurg:innen ohne ärztliche Doppelapprobation im Schnitt 9.306 Euro im Monat, angestellte Kieferorthopäd:innen 10.128 Euro.
Der Preis: ein sehr langer Ausbildungsweg
Diesem höheren Gehalt steht ein entsprechend langer Weg gegenüber. Nach dem Zahnmedizinstudium mit Approbation folgt ein vollständiges Humanmedizinstudium mit eigener Approbation, danach die mehrjährige Facharztweiterbildung in Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie: insgesamt kommen so schnell zwölf bis vierzehn Jahre zwischen Abitur und fertiger Facharztanerkennung zusammen. Wer sich für diesen Weg interessiert, findet die Details im Artikel MKG-Chirurg werden: das Doppelstudium. Fachportale, die Gehälter über Stellenanzeigen und Umfragen schätzen, siedeln das mittlere Gehalt von MKG-Chirurg:innen bei rund 10.000 bis 11.000 Euro brutto im Monat an, mit einer Spanne von etwa 8.500 bis 13.000 Euro, Werte, die sich mit der tariflichen Einordnung weitgehend decken, auch wenn sie naturgemäß weniger belastbar sind als die tariflichen Entgelttabellen selbst.
Niederlassung statt Klinik
Wer sich nach der Facharztausbildung niederlässt, verlässt den ärztlichen Tarif und rechnet wieder wie ein Praxisinhaber: über Einnahmen, Ausgaben und Reinertrag. Die Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamts erfasst Oralchirurgie und MKG-Chirurgie gemeinsam als eine Kategorie: Für diese Praxen wurden Einnahmen von durchschnittlich 611.000 Euro und Aufwendungen von 330.000 Euro ermittelt, woraus sich ein Reinertrag von 281.000 Euro je Praxis beziehungsweise 209.000 Euro je Praxisinhaber:in ergab, deutlich mehr als in der allgemeinzahnärztlichen Praxis mit rund 175.000 Euro je Inhaber:in. MKG-chirurgische Praxen und Praxiskliniken kombinieren oft ambulante Operationen mit privatärztlicher Abrechnung, etwa bei ästhetischen oder implantologischen Eingriffen, was den Reinertrag zusätzlich steigern kann.
Klinikkarriere oder eigene Praxisklinik?
Die Entscheidung zwischen Klinik und Niederlassung fällt bei MKG-Chirurg:innen anders aus als bei anderen Zahnärzt:innen, weil die Klinikkarriere durch den Ärztetarif finanziell deutlich attraktiver ist als für rein zahnärztlich ausgebildete Kolleg:innen. Viele bleiben deshalb länger im Krankenhaus, sammeln dort komplexe operative Erfahrung (etwa in der Tumor- oder Traumatologie des Gesichtsschädels) und wechseln erst später, wenn überhaupt, in eine eigene Niederlassung oder Praxisklinik. Was der Beruf inhaltlich beinhaltet, liest Du im Artikel Was macht ein MKG-Chirurg?
Bereitschaftsdienste als zusätzliche Einnahmequelle
Ein Aspekt, der beim Vergleich mit rein zahnärztlichen Gehältern oft übersehen wird: Als approbierte Ärzt:innen im Krankenhaus nehmen MKG-Chirurg:innen in der Regel auch am ärztlichen Bereitschaftsdienst teil, etwa für Notfälle wie Kieferbrüche oder akute Infektionen im Gesichtsbereich. Diese Dienste werden nach eigenen tariflichen Sätzen zusätzlich zum Grundgehalt vergütet und können das Jahreseinkommen, je nach Anzahl der übernommenen Dienste, spürbar erhöhen. In der übrigen Zahnmedizin, in der es praktisch keinen vergleichbaren Bereitschaftsdienst gibt, entfällt diese Einnahmequelle komplett, ein weiterer struktureller Unterschied zwischen beiden Berufsbildern.
Warum sich viele erst spät entscheiden, MKG-Chirurgie einzuschlagen
Weil der Weg zum MKG-Chirurgen ein zusätzliches, vollständiges Studium erfordert, treffen viele diese Entscheidung nicht direkt nach dem Abitur, sondern erst während oder nach dem Zahnmedizinstudium, manchmal sogar erst nach einigen Jahren als approbierte Zahnärztin oder approbierter Zahnarzt. Wer sich für diesen Weg entscheidet, sollte sich bewusst machen, dass die finanziellen Vorteile erst nach vielen weiteren Ausbildungsjahren eintreten: Während der Zeit als Humanmedizinstudent oder -studentin verdient man in aller Regel deutlich weniger als in einer regulären zahnärztlichen Anstellung, die man für das Zweitstudium meist unterbricht oder aufgibt. Der finanzielle Vorteil des MKG-Chirurgen ist also eine Investition, die sich erst über viele Jahre auszahlt, nicht ein Abkürzungsweg zum schnellen Geld.
Fazit – die Doppelapprobation zahlt sich finanziell aus
MKG-Chirurg:innen verdienen sowohl in der Klinik dank Ärztetarif als auch in eigener Niederlassung überdurchschnittlich gut im Vergleich zu anderen zahnmedizinischen Fachrichtungen. Der Preis für dieses Gehalt ist ein außergewöhnlich langer Ausbildungsweg mit zwei vollständigen Studiengängen und mehrjähriger Facharztweiterbildung. Wer diesen Aufwand nicht scheut, landet am Ende in einer der wenigen Schnittstellen zwischen Zahnmedizin und Humanmedizin, mit einem Gehaltsniveau, das sich eher an der Chirurgie als an der klassischen Zahnarztpraxis orientiert.

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