Fachzahnarzt & Weiterbildung

MKG-Chirurg werden: Das Doppelstudium im Überblick

RedaktionVon Redaktion6 Min. Lesezeit
OP-Team bei einer Kieferoperation im Operationssaal – MKG-Chirurg werden: Das Doppelstudium im Überblick

Die Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (MKG) ist ein ärztlicher Facharzt-Titel und kein Fachzahnarzt-Titel. Du brauchst ein Studium der Humanmedizin, ein Studium der Zahnmedizin und 60 Monate Weiterbildung: 6 + 3,5 + 5 = 14,5 Jahre, im Text gerundet rund 15 Jahre. Die Weiterbildung beginnt erst mit der ärztlichen Approbation. Das zahnärztliche Staatsexamen muss spätestens zum Abschluss vorliegen, in Bayern nach Angabe der DGMKG schon zu Beginn.

Zeitplan: 6 + 3,5 + 5 Jahre

Stufe Dauer Anmerkung
Humanmedizin 6 Jahre Studium von sechs Jahren, Regelstudienzeit einschließlich Prüfungszeit 6 Jahre 3 Monate (§ 1 Abs. 2 ÄApprO)
Zahnmedizin als Zweitstudium im Idealfall 3,5 Jahre Angabe der DGMKG nach abgeschlossener Humanmedizin; was angerechnet wird, entscheidet die Hochschule
Facharztweiterbildung MKG 5 Jahre (60 Monate) Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer, Fassung vom 3. Juli 2026
Summe 14,5 Jahre ohne Zeit für Studienplatzsuche und Prüfungstermine

Die Summe gilt für drei nacheinander geschaltete Stufen. Außer in Bayern kannst Du die Weiterbildung beginnen, sobald die ärztliche Approbation vorliegt, und das Zahnmedizinstudium parallel dazu abschließen. Die DGMKG hält dafür eine halbe Stelle für realistisch; auf halber Stelle zählt ein Jahr Weiterbildung 6 Monate. Dieselbe Quelle weist auf die hohen Präsenzpflichten im Zahnmedizinstudium hin – Zeit für eine Stelle bleibt vor allem in den Semesterferien. Wie viel Weiterbildungszeit neben dem Studium zusammenkommt, hängt also von Deinem Studienort und der Kammer ab.

MKG ist ein ärztlicher Facharzt-Titel

Die Titel für Kieferorthopädie und Oralchirurgie vergeben die Zahnärztekammern, den MKG-Facharzt die Landesärztekammer. Das Gebiet umfasst nach der Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) Erkrankungen, Verletzungen, Frakturen, Tumoren und Fehlbildungen der Zähne, der Kiefer, der Mundhöhle und des Gesichtsschädels bis zur frontalen Schädelbasis, dazu chirurgische Kieferorthopädie und Implantologie. Deshalb ist die Humanmedizin Eingangsvoraussetzung und die Zahnmedizin Abschlussvoraussetzung der Weiterbildung.

Welches Studium zuerst?

Die DGMKG rät zum Start mit Humanmedizin und nennt zwei Gründe. Die ärztliche Approbation ist Voraussetzung, um die Weiterbildung überhaupt zu beginnen; mit der zahnärztlichen allein geht das nicht. Und Zahnmedizin nach Medizin dauert im Idealfall 3,5 Jahre, zusammen 9,5 Jahre Studium, wobei das doppelte Physikum entfällt. Als Grund nennt sie klare Anerkennungsregeln der Approbationsordnung für Zahnärzte.

Die geltende ZApprO regelt die Anerkennung in § 23: Studienzeiten und Leistungen eines verwandten Studiengangs werden auf Antrag ganz oder teilweise anerkannt, außer bei wesentlichem Unterschied zu den vorgeschriebenen Inhalten. Für die Gegenrichtung gilt § 12 ÄApprO mit derselben Logik (Anrechnung auf Antrag, soweit Gleichwertigkeit besteht). Eine pauschale Zahl nennt keine der beiden Verordnungen. Zuständig ist die Stelle des Landes, in dem Du für das Studium eingeschrieben oder zugelassen bist. Wer mit Zahnmedizin beginnt, fragt deshalb vor der Bewerbung bei Hochschule und Landesprüfungsamt, was für Humanmedizin anerkannt würde; die Weiterbildung kann dann erst nach der ärztlichen Approbation starten.

Die Facharztweiterbildung: 60 Monate

Die Weiterbildung dauert 60 Monate bei einer befugten Weiterbilderin oder einem befugten Weiterbilder an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte. Die MWBO (Fassung vom 3. Juli 2026) lässt bis zu 24 Monate zahnmedizinische Weiterbildung in Oralchirurgie zu, wenn sie bei einem für MKG befugten Weiterbilder stattfand, auch wenn die ärztliche Approbation damals noch fehlte. Die Ärztekammer Nordrhein (Ordnung vom 16. November 2019) nennt bis zu 12 Monate Oralchirurgie und bis zu 12 weitere Monate in Oralchirurgie oder anderen Gebieten. Verbindlich ist die Ordnung der Kammer, bei der Du die Weiterbildung machst; die DGMKG verweist ebenfalls auf die jeweilige Landesärztekammer. Wie sich der Fachzahnarzt-Weg dazu verhält, steht im Artikel Fachzahnarzt Oralchirurgie.

In Bayern müssen nach Angabe der DGMKG beide Approbationen zu Beginn der Weiterbildung vorliegen. In den übrigen Bundesländern genügt die zahnärztliche Approbation zum Ende. Wer in Bayern anfangen will, plant das Zahnmedizinstudium also vor der ersten Stelle ein.

Die MWBO hinterlegt für einzelne Inhalte Richtzahlen, etwa für dentoalveoläre Chirurgie, septische Chirurgie und präprothetische Chirurgie. Die Inhalte reichen von Frakturversorgung und Tracheotomie über Tumorresektionen mit Rekonstruktion bis zu Umstellungsosteotomien bei Fehlbildungen. Die Zahlen, die für Dich gelten, stehen in der Ordnung Deiner Kammer. Weiterbilden dürfen befugte Ärzte in Kliniken mit MKG-Abteilung und in Praxen; die DGMKG nennt beides.

Zulassung zum zweiten Studium

Beide Studiengänge sind zulassungsbeschränkt. Mit abgeschlossener Humanmedizin gibt es für Zahnmedizin zwei Wege: die Bewerbung für das erste Fachsemester über die Zweitstudienquote (bis zu 3 Prozent der Plätze, Details in Zahnmedizin als Zweitstudium) oder den Einstieg in ein höheres Fachsemester mit angerechneten Leistungen (Quereinstieg in die Zahnmedizin). Die DGMKG hält für Humanmediziner ein höheres Fachsemester für möglich, nennt aber keine verbindliche Zahl – Platzvergabe und Anrechnung liegen bei der Hochschule. BAföG gibt es für ein Zweitstudium nur in engen Ausnahmefällen (BAföG im Zahnmedizinstudium). Ein Zahnmedizinstudium im EU-Ausland ist eine weitere Option; wie dessen Anerkennung läuft, steht in Anerkennung eines EU-Abschlusses.

Wie viele MKG-Chirurgen gibt es in Deutschland?

Zum Stichtag 31.12.2025 zählte die Bundesärztekammer 2.498 Ärztinnen und Ärzte mit dem Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie. 1.916 waren berufstätig, 582 ohne ärztliche Tätigkeit.

Tätigkeitsbereich der berufstätigen MKG-Chirurgen Anzahl
ambulant 1.329
davon niedergelassen 1.052
davon angestellt 277
stationär 508
Behörden, Körperschaften u. a. 31
sonstige ärztliche Bereiche 48
berufstätig insgesamt 1.916

Nach Altersgruppen sind 567 der 1.916 Berufstätigen 60 Jahre oder älter (347 zwischen 60 und 65, 220 über 65), das sind knapp 30 Prozent. 2025 erkannten die Kammern 77 neue MKG-Facharztbezeichnungen an – 2024 waren es 82, 2023 71. Fachliche Heimat ist die Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (DGMKG) mit über 2.100 Mitgliedern, die über ihre Akademie AMKG Fortbildungen anbietet.

Zusatzqualifikation nach dem Facharzt

Nach der MWBO können Fachärzte für MKG (und für HNO) die Zusatz-Weiterbildung „Plastische und Ästhetische Operationen“ erwerben: 24 Monate unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, bezogen auf die Kopf-Hals-Region. Den Berufsalltag beschreibt der Artikel Was macht ein MKG-Chirurg?.

Was verdient man als MKG-Chirurg?

Angestellte Fachärzte in kommunalen Kliniken verdienen nach TV-Ärzte/VKA (Entgeltgruppe II, Tabelle ab 1. Juni 2026) zwischen 7.552 und 9.699 Euro brutto im Monat. Die Eingruppierung richtet sich nach Facharztstatus und Funktion (§ 16 TV-Ärzte/VKA), nicht nach der Zahl der Approbationen. Alle Entgeltgruppen, Tarifstand und Niederlassung stehen in Gehalt als MKG-Chirurg.

Entscheidung: MKG oder Oralchirurgie?

Willst Du Tumor-, Trauma- und Fehlbildungschirurgie am gesamten Gesichtsschädel, führt kein Weg an der MKG vorbei. Reicht Dir die operative Zahnheilkunde, ist die Oralchirurgie mit je nach Kammer drei oder vier Jahren Weiterbildung ohne zweites Studium der kürzere Weg. Beide Gebiete überlappen bei der dentoalveolären Chirurgie und der Implantologie; das MKG-Gebiet reicht nach der MWBO bis zur frontalen Schädelbasis. Entscheidest Du Dich später für die MKG, lässt sich Oralchirurgie-Zeit teilweise anrechnen (siehe oben).

Quellen

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