Kieferorthopädie ist die mit Abstand größte der drei bundesweit anerkannten Fachzahnarzt-Richtungen: 3.825 Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzte für KFO waren zum 31.12.2024 in Deutschland tätig, davon 58,4 Prozent Frauen (Quelle: bzaek.de, Mitgliederstatistik). Wer diesen Weg gehen will, sollte sich frühzeitig mit den Regeln der eigenen Landeszahnärztekammer vertraut machen, denn die unterscheiden sich in einem entscheidenden Punkt: der Dauer.
Voraussetzung: die zahnärztliche Approbation
Bevor die Weiterbildung beginnen kann, muss die zahnärztliche Approbation vorliegen. Berufserfahrung als Generalist:in ist keine formale Voraussetzung, wird aber von vielen angehenden Kieferorthopäd:innen genutzt, um vor der Bewerbung um einen Weiterbildungsplatz erste klinische Routine zu sammeln, etwa während der Assistenzzeit.
Wie lange dauert die Weiterbildung?
Hier zeigt sich der größte Unterschied zwischen den Kammerbereichen:
- Zahnärztekammer Nordrhein: 3 Jahre, ohne vorgeschaltetes allgemeinzahnärztliches Jahr. Die Weiterbildung muss durchgängig erfolgen; in einer kieferorthopädischen Praxis können bis zu 24 Monate angerechnet werden, an einer Universitätszahnklinik bis zu 36 beziehungsweise 12 Monate, abhängig von der jeweiligen Weiterbildungsermächtigung (Quelle: zahnaerztekammernordrhein.de, Weiterbildungsordnung).
- Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg und Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN): 4 Jahre, bestehend aus einem allgemeinzahnärztlichen Jahr und drei fachspezifischen Jahren (Quellen: lzk-bw.de, zkn.de).
Die Weiterbildung erfolgt regulär in Vollzeit (38–40 Stunden pro Woche) und darf, je nach Kammer, nur an einer begrenzten Zahl von Weiterbildungsstätten absolviert werden. Die Anmeldung zur Abschlussprüfung ist erst nach vollständigem Abschluss der Weiterbildungszeit möglich.
Wo findet die Weiterbildung statt?
Drei Optionen stehen offen: Universitätszahnkliniken mit eigener kieferorthopädischer Abteilung, zugelassene Krankenhausabteilungen sowie Praxen weiterbildungsermächtigter Kieferorthopäd:innen. Gerade an den Universitätskliniken sind Plätze begehrt und oft mit Forschungs- oder Lehrtätigkeit verbunden: wer sich für die spätere wissenschaftliche Karriere interessiert, findet hier häufig den passenden Einstieg.
Was lernt man in der Weiterbildung?
Im Zentrum stehen Diagnostik, Behandlungsplanung und die praktische Durchführung kieferorthopädischer Therapien:
- Auswertung von Fernröntgenseitenbild, Orthopantomogramm und digitalen Modellanalysen
- Behandlung von Zahnfehlstellungen mit herausnehmbaren und festsitzenden Apparaturen
- Funktionskieferorthopädische Frühbehandlung im Wachstumsalter
- Aligner-Therapie und digitale Behandlungsplanung
- Kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlung schwerer Fälle in Zusammenarbeit mit MKG-Chirurgen
- Betreuung von Lippen-Kiefer-Gaumenspalten
- Retentionsphase nach Abschluss der aktiven Behandlung
Ein ausführlicher Überblick über das Tätigkeitsfeld findet sich im Artikel Was macht ein Kieferorthopäde? Über die reine Behandlungstechnik hinaus gehört auch der Umgang mit Kindern und Jugendlichen als Hauptzielgruppe zum festen Bestandteil der Weiterbildung, da die meisten kieferorthopädischen Behandlungen im Wachstumsalter beginnen und über Jahre hinweg eine vertrauensvolle, geduldige Kommunikation mit jungen Patient:innen und ihren Eltern erfordern.
Die Abschlussprüfung
Am Ende der Weiterbildungszeit steht die Fachzahnarztprüfung vor der zuständigen Landeszahnärztekammer. Geprüft werden theoretisches Wissen und die praktische Behandlungskompetenz anhand dokumentierter Fälle aus dem Weiterbildungslogbuch. Erst nach bestandener Prüfung darf die Bezeichnung „Fachzahnärztin“ beziehungsweise „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“ geführt werden, ein Titel, der nach § 20 Abs. 3 der Musterberufsordnung geschützt ist und nicht mit informellen Bezeichnungen wie „Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie“ verwechselt werden darf.
Bewerbung um einen Weiterbildungsplatz
Weiterbildungsplätze in der Kieferorthopädie sind begehrt und deutlich knapper als etwa in der Allgemeinzahnheilkunde, vor allem an Universitätszahnkliniken, wo Bewerber:innenzahlen die verfügbaren Stellen häufig deutlich übersteigen. Wer sich frühzeitig informiert, sollte direkten Kontakt zu den kieferorthopädischen Abteilungen der Universitätszahnkliniken oder zu weiterbildungsermächtigten Praxen im gewünschten Kammerbereich aufnehmen und sich nicht ausschließlich auf ausgeschriebene Stellen verlassen: ein erheblicher Teil der Plätze wird über Initiativbewerbungen und persönliche Kontakte vergeben. Wer bereits während des Studiums oder der Assistenzzeit ein Interesse an KFO erkennen lässt, etwa durch Hospitationen oder eine Promotion im Fachgebiet, verbessert die eigenen Chancen spürbar.
Unterschiede zwischen Universitätsklinik und Praxis-Weiterbildung
Wer die Weiterbildung an einer Universitätszahnklinik absolviert, profitiert von einem breiten Fallspektrum (von einfachen bis zu komplexen kieferorthopädisch-kieferchirurgischen Kombinationsfällen) sowie häufig von der Möglichkeit, parallel wissenschaftlich zu arbeiten oder zu promovieren. Der Alltag ist dabei oft stärker akademisch geprägt, mit Lehrverpflichtungen gegenüber Studierenden und regelmäßiger Teilnahme an Fallbesprechungen. Die Weiterbildung in einer niedergelassenen Praxis eines weiterbildungsermächtigten Kieferorthopäden oder einer Kieferorthopädin verläuft dagegen praxisnäher und wirtschaftlich orientierter: von Anfang an ist der Umgang mit Praxisabläufen, Terminplanung und Patientenkommunikation Teil des Alltags. Beide Wege führen zum gleichen Titel, unterscheiden sich aber deutlich in Arbeitsalltag und späterer Berufsorientierung.
Wie geht es nach der Weiterbildung weiter?
Nach bestandener Prüfung stehen mehrere Karrierewege offen: die eigene kieferorthopädische Praxis, eine Anstellung in einer bestehenden KFO-Praxis oder (seltener) eine wissenschaftliche Laufbahn an einer Universitätszahnklinik. Anders als in vielen anderen zahnärztlichen Fachrichtungen gibt es in der Kieferorthopädie kaum klassische Klinikstellen im Angestelltenverhältnis; das Fach ist fast ausschließlich ambulant organisiert. Fachlich aktiv bleiben viele Fachzahnärzt:innen über die Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie (DGKFO) und den Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK), die Fortbildungen und die jährliche Jahrestagung organisieren.
Was verdient man als Fachzahnarzt für Kieferorthopädie?
Kieferorthopädie zählt zu den einträglichsten zahnärztlichen Fachrichtungen. Angestellte Kieferorthopäd:innen verdienen laut Dentaler Gehaltsstudie 2025 im Median 10.128 Euro brutto monatlich, deutlich über dem Durchschnitt aller angestellten Zahnärzt:innen. Ausführliche Zahlen und Bandbreiten liefert der Artikel Gehalt als Kieferorthopäde.
Fazit – lohnt sich die Weiterbildung?
Mit 3 bis 4 Jahren gehört die KFO-Weiterbildung zu den kürzeren fachzahnärztlichen Wegen und ist damit deutlich planbarer als etwa die Doppelapprobation zum MKG-Chirurgen. Wer Geduld für langfristig angelegte Behandlungen mitbringt und sich für die Kombination aus Diagnostik, Wachstumssteuerung und zunehmend digitaler Planung begeistert, findet hier eine der wirtschaftlich attraktivsten Spezialisierungen der Zahnmedizin, allerdings mit dem Nachteil begrenzter Weiterbildungsplätze, die eine frühzeitige Bewerbung nötig machen.
FAQs
Wie lange dauert die Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie?
Je nach Landeszahnärztekammer 3 Jahre (z. B. Zahnärztekammer Nordrhein, ohne allgemeinzahnärztliches Jahr) oder 4 Jahre (z. B. Baden-Württemberg, Niedersachsen, mit einem vorgeschalteten allgemeinzahnärztlichen Jahr).
Wo kann man die Weiterbildung absolvieren?
An Universitätszahnkliniken, zugelassenen Krankenhausabteilungen oder in Praxen weiterbildungsermächtigter Kieferorthopäd:innen, jeweils in Vollzeit und meist über mehrere Stationen verteilt.
Quellen
- Zahnärztekammer Nordrhein: Weiterbildungsordnung Kieferorthopädie
- Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg (lzk-bw.de) und Zahnärztekammer Niedersachsen (zkn.de): Weiterbildungsordnungen Kieferorthopädie
- Bundeszahnärztekammer (BZÄK): Mitgliederstatistik Fachzahnärzte, Stichtag 31.12.2024; Musterberufsordnung § 20 Abs. 3
- Dentale Gehaltsstudie 2025

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