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5. Semester Zahnmedizin: Phantomkurs, Radiologie, Famulatur

RedaktionVon Redaktion13 Min. Lesezeit
Gipsmodelle von Zahnreihen und Kiefern auf einer Arbeitsfläche – 5. Semester Zahnmedizin

Das 5. Semester ist der Punkt, an dem das Studium nach dem Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z1) praktisch wird, aber noch nicht klinisch im Sinne von Patientenbehandlung. Nach der neuen ZApprO sind die Phantom-Praktika (Anlage 2) erst nach bestandenem Z1 zulässig, die Behandlungskurse am Patienten (Anlage 3 Nr. 1 bis 5) sogar erst nach dem Zweiten Abschnitt (§ 5 Abs. 3 ZApprO). Du arbeitest in diesem Semester also am Phantomkopf, nicht am Menschen. Im Mittelpunkt steht an fünf von sechs ausgewerteten Studienplänen der Phantomkurs Prothetik mit rund 15 bis 18 Semesterwochenstunden (SWS). Neu gegenüber dem 4. Semester ist der Wechsel von Grundlagenfächern zur Handarbeit: Ein einziger Kurs mit Anwesenheitspflicht und testierten Arbeiten gibt den Takt vor. Die größte Hürde ist deshalb weniger der Stoff als die Dichte: viele Arbeitsschritte, feste Abgabefristen, wenig Spielraum zum Aufholen.

Ältere Beschreibungen nach der früheren Approbationsordnung, die noch von einer zahnärztlichen Vorprüfung sprechen, ordnen Phantomkurse teils noch vor dieser Prüfung ein. Für alle, die ab dem Wintersemester 2021/22 begonnen haben, gilt das nicht mehr. Wie der Kurs selbst abläuft, steht ausführlich im Artikel zum Phantomkurs. Hier geht es darum, was im 5. Semester insgesamt auf Dich zukommt.

Das Wichtigste auf einen Blick

Thema Im 5. Semester
Schwerpunkt Phantom-Praktika nach Anlage 2 ZApprO, zuerst Prothetik; keine Behandlung echter Patienten (§ 5 Abs. 3)
Typische Kurse Prothetik am Phantom: 5. Semester an fünf von sechs Plänen (Köln: 6.), 15 bis 18 SWS Praktikum plus rund 2 SWS Vorlesung. Zahnerhaltung am Phantom: nur Köln im 5., sonst 6. Chirurgische Propädeutik und Notfallmedizin: 5. oder 6. Semester. KFO-Propädeutik: nur LMU im 5., sonst 6.
Dazu möglich Beginn Radiologie (drei von sechs Plänen), erste medizinische Fächer aus Anlage 4 wie Pharmakologie oder Hygiene (drei von sechs)
Prüfungen Anwesenheit und testierte Arbeiten, je nach Kurs praktische Prüfung oder Klausur; Anlage-2-Bescheinigungen für den Z2-Antrag
Gesetzliche To-dos Famulatur ab bestandenem Z1 in unterrichtsfreien Zeiten (§ 15); Scheine für Z2 sammeln; Z2-Antrag im 6. Semester vorbereiten
Belastung laut Plan bei Marburg 29, bei Rostock gut 35 SWS (eigene Summe aus Praktikum und Vorlesung)

Die Zahlen stammen aus den Studienplänen von LMU München, Köln, Mainz, Marburg, Münster und Rostock sowie, als Sonderfall, aus Hamburg. Jede Angabe gilt für diese Auswahl, nicht für alle Standorte.

Was in diesem Semester ansteht

Phantomkurs Prothetik

Das Praktikum der zahnärztlichen Prothetik am Phantom steht an LMU, Mainz, Marburg, Münster und Rostock im 5. Semester, in Köln erst im 6. Der Umfang liegt bei 15 SWS (LMU) bis 18 SWS (Mainz, Marburg, Rostock) Praktikum, dazu kommt meist eine Vorlesung mit 2 SWS. Du übst an Phantomköpfen mit Kunststoffzähnen, was später am Patienten gebraucht wird: Diagnostik, Planung, Präparation und Herstellung von Zahnersatz.

Wie das konkret aussieht, zeigt die Modulbeschreibung aus Marburg. Dort sollen Studierende Basiskenntnisse bei Diagnostik, Prätherapie und Indikation sowie bei der Herstellung von festsitzendem und abnehmbarem partiellem und totalem Zahnersatz erwerben. Als Studienleistung verlangt die Ordnung 13 bis 22 testierte, fristgerecht abgegebene praktische Arbeiten: fünf bis acht Präparationsvarianten, zwei bis vier Provisorien, zwei bis vier festsitzende Versorgungen, Abformungen mit Sulkusmanagement, eine partielle Prothese und eine Totalprothese. Das ist eine Marburger Vorgabe, kein Gesetz – eine Orientierung bietet sie trotzdem, denn die Prothetikprüfung im Z2 sieht nach § 47 Abs. 2 ZApprO in der Regel eine festsitzende, eine abnehmbare und eine provisorische Versorgung vor. Insgesamt sind dafür vier Prüfungstage angesetzt, mehr dazu im Artikel zu Z2.

Zahnerhaltung, chirurgische Propädeutik und KFO

Der Phantomkurs Zahnerhaltungskunde folgt an fünf von sechs Plänen erst im 6. Semester, in Köln läuft er schon im 5. und die Prothetik danach. Die chirurgische Propädeutik und Notfallmedizin liegt in Mainz, Marburg, Köln und Rostock (dort verteilt auf beide Semester) im 5. Semester, an LMU und Münster im 6. Mit 4 SWS in Mainz und Marburg, 2 SWS Praktikum in Rostock ist das ein kleinerer Kurs neben dem Prothetik-Block. In Marburg gehören zur chirurgischen Propädeutik unter anderem 14 bis 18 Testate (etwa Lokalanästhesie, Zahnextraktion, Instrumente), Naht- und Schnitttechniken am Phantommodell, die Teilnahme an einem Notfallkurs und fünf attestierte Tagesdienste in der MKG-Chirurgie. Auch das ist ein Einzelbeispiel.

Die kieferorthopädische Propädeutik und Prophylaxe beginnt nur an der LMU im 5. Semester (6 SWS Praktikum plus 2 SWS Vorlesung), an den fünf anderen Standorten im 6. In Münster steht im 5. Semester dazu immerhin eine Einführungsvorlesung mit 1 SWS.

Radiologie und Strahlenschutz

Die Radiologie beginnt an drei von sechs Standorten bereits jetzt: In Marburg gibt es Radiologie I mit Vorlesung, Demonstration und Übung (zusammen 3 SWS), in Rostock Radiologie I mit 2 SWS Vorlesung und 2 SWS Praktikum, in Mainz eine einstündige Vorlesung. Das Radiologische Praktikum mit Strahlenschutz (Anlage 3 Nr. 6) umfasst nach der ZApprO mindestens 28 Stunden und ist nicht an Z2 gebunden. In allen sechs Plänen liegt die Radiologie im 5. oder 6. Semester, überwiegend im 6. Der Sachkundenachweis fließt später in den Z3-Antrag ein.

Erste medizinische Fächer aus Anlage 4

Die Anlage 4 listet Fächer, die für den Z3-Antrag erfolgreich abgeschlossen sein müssen, zum Beispiel Pharmakologie und Toxikologie, Pathologie, Hygiene, Mikrobiologie und Virologie sowie Querschnittsbereiche wie Notfallmedizin oder Schmerzmedizin. An drei von sechs Standorten beginnt das schon im 5. Semester: An der LMU hörst Du Hygiene und Pharmakologie, in Rostock Pharmakologie, Hygiene sowie Querschnittsbereiche wie Gesundheitswissenschaften und Klinische Werkstoffkunde, in Mainz einzelne Querschnittsbereiche. In diesen Fächern sitzt Du meist in Vorlesungen, nicht am Phantomplatz.

Phantom statt Patient

Die Famulatur gehört ebenfalls zu diesem Abschnitt, aber sie verändert den Status nicht: Nach § 15 Abs. 1 ZApprO sollst Du in der Praxis Patientenkontakt kennenlernen, ohne selbstständig am Patienten tätig zu werden. Auch einzelne Patientenanteile in den Plänen, etwa das „Patientenpraktikum“ in der Kölner Radiologie im 6. Semester, machen daraus keinen Behandlungskurs. Echte Behandlungen im Sinne der Anlage 3 Nr. 1 bis 5 folgen im Regelstudiengang nach Z2.

So unterscheiden sich die Unis

Stand der ausgewerteten Unterlagen: Mainz 2025, Marburg 2023, LMU 2022, Münster und Rostock 2021 (spätere Änderungen nicht geprüft), für Köln die Erstsemesterbroschüre WS 2024/25. Maßgeblich bleibt immer der aktuelle Studienplan Deiner Uni.

Uni 5. Semester laut Plan
LMU München Prothetik am Phantom (15 SWS + 2 Vorlesung), KFO-Propädeutik (6 + 2), Vorlesungen Hygiene und Pharmakologie, Querschnittsbereich Notfallmedizin
Köln Zahnerhaltungskunde am Phantom, zahnärztlich-chirurgische Propädeutik und Notfallmedizin; Prothetik erst im 6.
Mainz Prothetik am Phantom (18 + 2), chirurgische Propädeutik (4 + 2), Querschnittsbereiche, Radiologie I als Vorlesung (5. oder 6.)
Marburg Prothetik am Phantom (18 + 2), chirurgische Propädeutik (4 + 2), Radiologie I (3 SWS)
Münster Prothetik am Phantom (16 + 2), Einführung KFO-Propädeutik (1); Zahnerhaltung, Chirurgie und Radiologie im 6.
Rostock Prothetik (18 + 2), chirurgische Propädeutik (2 + 1), Pharmakologie, Hygiene, Radiologie I, mehrere Querschnittsbereiche
Hamburg (Modellstudiengang) integrierte Module statt Fächerpraktika

Hamburg ist die Ausnahme – der Modellstudiengang iMED DENT nach § 82 ZApprO arbeitet nicht mit Fächerpraktika, sondern mit integrierten Modulen. Im 5. Semester läuft das Modul F1 (fortgeschrittener Zahnverlust und Zahnlosigkeit I, abnehmbarer und implantatgetragener Zahnersatz, Strahlenschutz-Inhalte) zusammen mit der Studienarbeit. Geprüft wird mündlich-praktisch in Zahnersatzkunde und Radiologie, dazu kommt eine Radiologie-Klausur. Der Z1 ist dort durch eine hochschulinterne Äquivalenzprüfung am Ende des 4. Semesters ersetzt. Klinische Übungen am Patienten beginnen in Hamburg im Modul G1 im 6. Semester. Die Famulatur ist schon nach den Modulen des 1. bis 3. Semesters und dem Pflegedienst möglich.

Winter- oder Sommersemester: Wer im Wintersemester begonnen hat, legt Z1 in der vorlesungsfreien Zeit nach dem Sommersemester ab (Antragsfrist 10. Juni), das 5. Semester ist dann ein Wintersemester. Bei Beginn im Sommersemester verschiebt sich das auf Antragsfrist 10. Januar und ein Sommersemester als 5. Semester. Marburg, Mainz und die LMU nehmen in beiden Semestern auf, Hamburg nur zum Wintersemester. Wo zwei Verlaufspläne existieren, kann dieselbe Veranstaltung in einem anderen Fachsemester liegen, mehr dazu im Artikel zum Studium im Sommersemester.

Prüfungen und Leistungsnachweise

Die ZApprO verlangt für die Veranstaltungen der Anlage 2 „regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme“ (§ 4), die Details legt die Uni fest. Typisch sind drei Bausteine: Anwesenheit, testierte Arbeiten und eine abschließende Prüfung.

Zur Anwesenheit finden sich in den Ordnungen Schwellen von 80 bis 90 Prozent: Mainz verlangt in der Regel mindestens 90 Prozent, Marburg mindestens 84 Prozent, Frankfurt 80 Prozent. Münster erlaubt nicht mehr als 15 Prozent Fehlzeit, Rostock höchstens 10 Prozent unentschuldigt Versäumtes. An der LMU legt die Kursleitung die Anforderungen fest, bei Krankheit muss ein ärztliches Attest vorliegen, eine bloße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genügt nicht. In praktischen Kursen kann es strenger sein: Marburg verlangt im Phantomkurs Prothetik 100 Prozent Anwesenheit während der Kurszeit.

Als Leistungsnachweis nennt Marburg für das Prothetik-Praktikum testierte Arbeiten, praktische Prüfung und Klausur, mit einer Wiederholungsmöglichkeit im selben Semester. Mainz spricht allgemein von Erfolgskontrollen (schriftlich, mündlich, mündlich-praktisch, strukturiert klinisch-praktisch), wobei Scheinprüfungen zweimal wiederholbar sind. Beim dritten Nichtbestehen geht der Prüfungsanspruch für diese Veranstaltung verloren. In Münster sind Lehrveranstaltungen höchstens zweimal, abschließende Prüfungen höchstens viermal wiederholbar. Das sind uni-interne Regeln, bundeseinheitlich ist daran nichts.

Am Ende steht kein Staatsexamen, sondern die Bescheinigung nach § 12 ZApprO. Alle vier Anlage-2-Veranstaltungen müssen nach § 20 Abs. 2 beim Antrag auf Zulassung zu Z2 nachgewiesen sein. Fehlt ein Schein, fehlt die Zulassung.

Material, Kosten und Organisation

Echte Preise nennen die ausgewerteten Studienordnungen nicht. Was auf diesem Portal an Zahlen steht, sind Erfahrungswerte aus Berichten von Fachschaften, die wir nicht durch Uni-Unterlagen belegen können: Für die Grundausstattung (Winkelstücke, Technikermaschine, Artikulator) nennt der Artikel zu den Kosten des Zahnmedizinstudiums rund 2.000 Euro, für Phantomkurse kommen je nach Kurs Beträge in dreistelliger Höhe dazu, über das gesamte Studium sind mehr als 10.000 Euro möglich. Die Spanne zwischen den Hochschulen ist groß, denn manche Kliniken stellen einen Teil des Materials. Was im Einzelnen anzuschaffen ist, steht in der Material- oder Instrumentenliste Deiner Uni. Beispielhaft führt die Frankfurter Liste für die Zahnmedizinische Propädeutik 59 Positionen auf, darunter Artikulator, Zahnmodelle und eine Gesichtsmaske für den Phantomkopf. Winkelstück und klassische Technikermaschine stehen dort nicht. Welche Anschaffungen Dein Phantomkurs wirklich verlangt, erfährst Du am besten aus der Kursankündigung, bevor Du kaufst. Hilfen zur Auswahl gibt der Artikel zur Instrumentenkiste.

Pro Semester fällt außerdem der Semesterbeitrag an: Er liegt an staatlichen Unis laut Portal-Uniprofilen zwischen 82 Euro (FAU Erlangen, WS 2026/27) und 484,18 Euro (Göttingen, WS 2026/27), Studiengebühren gibt es dort nicht. Private Hochschulen berechnen eigene Gebühren, siehe den Kosten-Artikel.

Organisatorisch lohnt ein Blick auf den Stundenplan. Praktische Kurse haben feste Termine und Anwesenheitsschwellen, anders als eine Vorlesung, die Du notfalls selbst nacharbeitest. Wer nebenher arbeitet, findet Anhaltspunkte im Artikel zu Nebenjobs im Zahnmedizinstudium. Vorlesungsfreie Zeit ist im Zahnmedizinstudium außerdem nicht automatisch frei: Rostock legt das KFO-Praktikum des 6. Semesters in die vorlesungsfreie Zeit, Köln einzelne Praktika ebenfalls.

Gesetzliche To-dos in diesem Semester

  • Z1 bestanden: Ohne bestandenen Ersten Abschnitt ist die Teilnahme an Anlage-2-Veranstaltungen nicht zulässig (§ 5 Abs. 3). Mainz formuliert das für Veranstaltungen ab dem 5. Semester ausdrücklich. Z1 gilt erst, wenn alle vier Teile mindestens „ausreichend“ sind (§ 37). Zum Z1 selbst gibt es den Artikel zum Physikum.
  • Famulatur (§ 15): Sie ist ab bestandenem Z1 möglich, aber nur in unterrichtsfreien Zeiten. Sie dauert vier Wochen ganztägig, mindestens zwei Wochen davon bei derselben Zahnärztin oder demselben Zahnarzt. Die Universität schließt dafür Vereinbarungen mit geeigneten Zahnärzten, frag also im Studiendekanat, welche Praxen infrage kommen. Das Zeugnis nach Anlage 11 brauchst Du erst beim Antrag auf Z3. Details im Artikel zur Famulatur.
  • Scheine sammeln (§ 12, § 20 Abs. 2): Prothetik, Zahnerhaltung, KFO-Propädeutik und chirurgische Propädeutik sind Voraussetzung für den Z2-Antrag. Die Bescheinigungen sammelst Du über zwei Semester.
  • Z2-Antrag vorbereiten (§§ 19, 42): Z2 ist frühestens am Ende des zweiten Fachsemesters nach Z1 möglich, im Regelverlauf also Ende des 6. Semesters. Der Antrag geht bis 10. Januar oder 10. Juni ein und kann frühestens im 6. Semester gestellt werden. Einzelheiten stehen im Artikel zum Z2.
  • Strahlenschutz: Das Radiologische Praktikum (mindestens 28 Stunden) ist Voraussetzung für den Z3-Antrag, nicht für Z2.
  • Wahlfach und Pflegedienst: Erste Hilfe und Pflegedienst waren Voraussetzungen für den Z1-Antrag und sind damit erledigt. Das Wahlfach vor Z1 ist nach § 10 freiwillig (Rostock macht es zur Pflicht), ein weiteres Wahlfach bis Z3 ist nach § 11 Pflicht.

Wer vor dem 1. Oktober 2021 begonnen hat, studiert grundsätzlich noch nach der früheren Approbationsordnung. Für einen späteren Wechsel in die neue gelten Übergangsregeln nach § 134 ZApprO, die der Artikel zu den Übergangsregeln erklärt.

Typische Stolpersteine und Tipps

Z1 nicht ganz bestanden. Wer einen Teil wiederholen muss, wird dazu von Amts wegen zum nächsten Termin geladen (§ 38). Anlage-2-Veranstaltungen sind aber erst nach vollständig bestandenem Z1 möglich. Frag in diesem Fall früh im Studiendekanat nach, wie Deine Uni den Start des Phantomkurses regelt.

Fehlzeiten. Bei Schwellen von 84 bis 90 Prozent sind wenige Fehltage schnell aufgebraucht – bei Praktika mit 100 Prozent Anwesenheit gibt es kaum Spielraum. Atteste rechtzeitig einreichen, notwendige Äquivalenzleistungen (Rostock verlangt bei längeren entschuldigten Fehlzeiten bis zur doppelten versäumten Zeit) früh klären.

Fristen im Kurs. Wo testierte Arbeiten fristgerecht abgegeben werden müssen, wie in Marburg, zählt ein Rückstand schnell mehrfach. Ein Wochenplan mit Puffer hilft mehr als ein spätes Aufholen.

Doppelbelastung. Phantomkurs, Vorlesungen der Anlage 4 und Radiologie fallen teils im selben Semester an. Ob die Anlage-4-Fächer schon in diesem oder erst im nächsten Semester liegen, entscheidet Deine Uni. Schau also vor der Semesterplanung in den Verlaufsplan.

Famulatur nicht aufschieben. Die vier Wochen müssen bis zum Z3-Antrag erledigt sein, und die Uni muss die Vereinbarung mit der Praxis schließen. Je später Du anfragst, desto enger wird es.

Vergleiche mit anderen Unis. Was Freunde an anderen Unis im 5. Semester machen, kann bei Dir im 6. oder 4. liegen. Vergleiche mit der ZApprO, nicht mit Erzählungen.

Wie es weitergeht

Vor dem 5. Semester liegt das 4. Semester mit Z1-Vorbereitung und -Antrag, den größeren Zusammenhang zeigt der Überblick zum Aufbau des Zahnmedizinstudiums. Der Guide zum 6. Semester folgt in Kürze. Bis dahin helfen die Artikel zu Z2 und zum klinischen Abschnitt: Beide ordnen den Weg bis zur ersten Behandlung am Patienten ein, die im Regelstudiengang erst nach Z2 beginnt.

Quellen

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