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Z2 Zahnmedizin: Ablauf, Fächer und Bewertung

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Zahnmedizinisches Übungsmodell mit Ober- und Unterkiefer auf einem Tisch – Z2 Zahnmedizin: Ablauf, Fächer und Bewertung

Der Zweite Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z2) ist eine mündlich-praktische Prüfung in vier Fächerblöcken: Prothetik, Kieferorthopädie, Oralchirurgie mit Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie sowie Zahnerhaltung. Für den praktischen Teil sind zusammen 9,5 Prüfungstage vorgesehen, dazu kommt pro Block ein Prüfungsgespräch von 20 bis 30 Minuten. Ablegen kannst Du Z2 frühestens am Ende des zweiten Fachsemesters nach bestandenem Z1.

Wann Z2 stattfindet

Nach § 42 ZApprO liegt Z2 frühestens am Ende des zweiten Fachsemesters nach dem bestandenen Ersten Abschnitt. Da Z1 frühestens am Ende des vierten Fachsemesters möglich ist, fällt Z2 im Regelverlauf ans Ende des sechsten Semesters. Der Abschnitt findet in der vorlesungsfreien Zeit statt, Nachholtermine können auch zu einer anderen Zeit liegen. Die Termine für die einzelnen Fächer legt die zuständige Prüfungsstelle gemeinsam mit der Universität fest, und die gesamte mündlich-praktische Prüfung soll für alle Studierenden innerhalb von vier Wochen abgeschlossen sein. Wo Z2 im Studienverlauf sitzt, beschreibt Der klinische Abschnitt.

Welche Fächer geprüft werden

Geprüft werden die Zahnärztliche Prothetik, die Kieferorthopädie, die Oralchirurgie mit Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie sowie die Fächergruppe Zahnerhaltung. Sie umfasst Endodontologie, Kinderzahnheilkunde, Parodontologie und Zahnhartsubstanzlehre mit Prävention und Restauration. Fächerübergreifend sollst Du dabei zeigen, dass Du die zahnmedizinischen, werkstoffkundlichen und zahntechnischen Grundlagen beherrschst, klinisch-zahnmedizinische Zusammenhänge erfasst und die Kenntnisse mitbringst, die für die Ausbildung am Patienten im weiteren Studium nötig sind. Der werkstoffkundliche Anteil wird oft unterschätzt, mehr dazu in Werkstoffkunde: das unterschätzte Fach.

Das praktische Prüfungselement

In jedem Block weist Du praktische Fertigkeiten anhand standardisierter Ausbildungssituationen nach. Nach § 47 ZApprO sieht das so aus:

  • Prothetik (vier Tage): drei Ausbildungssituationen, in der Regel je eine festsitzende, eine abnehmbare und eine provisorische Versorgung, mit Schwerpunkt auf den zahnärztlichen Behandlungsschritten
  • Kieferorthopädie (ein Tag): Herstellung eines präventionsorientierten kieferorthopädischen Behandlungsgerätes
  • Oralchirurgie und MKG (ein halber Tag): Lokalanästhesie, Zahnextraktion sowie Schnittführung und Naht
  • Zahnerhaltung (vier Tage): in der Regel eine Wurzelkanalbehandlung, in der Kinderzahnheilkunde eine Füllung, eine Krone in der ersten Dentition und eine Fissurenversiegelung, in der Parodontologie ein Befund und eine subgingivale Wurzelreinigung an einem einwurzeligen und einem mehrwurzeligen Zahn, dazu in der Zahnhartsubstanzlehre eine präventive Maßnahme und drei restaurative Maßnahmen unterschiedlicher Invasivität im Front- und Seitenzahnbereich

Ein Prüfungstag umfasst in der Regel acht Stunden. Davon darf abgewichen werden, wenn Du den Nachweis der Fertigkeiten schon in kürzerer Zeit erbringst.

Das mündliche Prüfungselement

Zusätzlich gibt es in jedem Fach und in der Fächergruppe Zahnerhaltung ein Prüfungsgespräch von mindestens 20 und höchstens 30 Minuten. Es soll an einem der drei Werktage nach dem praktischen Element stattfinden, in der Oralchirurgie und MKG am Tag der praktischen Prüfung oder an einem der drei folgenden Werktage. Gefragt wird nach den Grundlagen des Fachs und deren Bedeutung für die klinisch-zahnmedizinischen Zusammenhänge (§ 48 ZApprO).

Bewertung, Note und Bestehen

Bewertet wird anhand strukturierter Bewertungsbögen mit einer Musterlösung, die die prüfenden Personen des jeweiligen Fachs vorab festlegen. Praktisches und mündliches Element gehen zu gleichen Teilen in die Note eines Fachs ein; in der Zahnerhaltung entsteht die Note des praktischen Elements aus dem Durchschnitt der vier Teilfächer (§ 52 ZApprO).

Bestanden ist Z2 nur, wenn jedes Fach und die Fächergruppe Zahnerhaltung mindestens „ausreichend” lautet und dabei praktisches wie mündliches Element jeweils mindestens ausreichend bewertet wurden (§ 53). Ein Ausgleich zwischen den Fächern oder zwischen den beiden Elementen ist damit nicht möglich.

Die Gesamtnote gewichtet nach § 55 ZApprO Prothetik und Zahnerhaltung doppelt, Kieferorthopädie und Oralchirurgie mit MKG einfach. Die Summe wird durch sechs geteilt, auf die zweite Nachkommastelle ohne Rundung berechnet und dann eingeordnet: bis 1,50 „sehr gut”, bis 2,50 „gut”, bis 3,50 „befriedigend”, bis 4,00 „ausreichend”. Ein Beispiel: Prothetik 2,0, Zahnerhaltung 3,0, Kieferorthopädie 1,0 und Oralchirurgie 1,0 ergeben (2 × 2,0 + 2 × 3,0 + 1,0 + 1,0) : 6 = 2,0, also „gut”.

Wiederholung

Wird ein Fach oder die Fächergruppe Zahnerhaltung nicht bestanden, darf genau dieser Teil zweimal wiederholt werden. Bestandene Fächer dürfen nicht wiederholt werden. Zu Wiederholungen lädt die Prüfungsstelle von Amts wegen zum nächsten Termin ein, auch außerhalb der vorlesungsfreien Zeit. Eine weitere Wiederholung ist nach § 54 ZApprO auch nach einem erneuten Studium der Zahnmedizin nicht zulässig.

Was nach Z2 kommt

Der Dritte Abschnitt folgt frühestens am Ende des vierten Fachsemesters nach bestandenem Z2 (§ 58 ZApprO). Wie Z3 abläuft, steht in Das Staatsexamen, die Neuerung des schriftlichen Teils in Z3 Zahnmedizin: Der neue schriftliche IMPP-Teil.

Quellen

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