Wer an der zahnärztlichen Versorgung teilnimmt, muss grundsätzlich auch am Notdienst teilnehmen. Das steht sinngemäß in der Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer (§ 14) und in den Berufs- und Notfalldienstordnungen der Länder. Wie oft Du eingeteilt wirst, wer befreit ist und ob Angestellte mitzählen, regelt jede Kammer und KZV selbst. Einen festen Betrag je Dienst nennt keine der geprüften Ordnungen. Du rechnest, was Du behandelst – bei Kassenpatienten nach BEMA mit dem Zuschlag Nr. 03 (15 Punkte), bei Privatpatienten nach GOZ mit den GOÄ-Zuschlägen A bis D. Stand: Oktober 2026.
Woher die Pflicht kommt
Die Pflicht hat drei Schichten. Das Berufsrecht fordert die Teilnahme in § 14 der Musterberufsordnung; die Berufsordnung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg (Fassung 10/2024) übernimmt das in § 14 und verweist für Einzelheiten auf die Notfalldienstordnung. Die Kammergesetze der Länder tragen sie. In Nordrhein-Westfalen gehört die Teilnahme zu den Berufspflichten ambulant tätiger Zahnärztinnen und Zahnärzte (§ 30 Nr. 2 Heilberufsgesetz), in Bayern verpflichtet Art. 46 Abs. 1 Satz 2 HKaG zugelassene Zahnärzte und Zahnärzte in MVZ, die herangezogen werden, auch berufsrechtlich. Das Vertragsrecht schließlich weist den Notdienst der KZV zu. Ihr Sicherstellungsauftrag umfasst die Versorgung in sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V); darauf stützt die KZV Nordrhein ihre Notfalldienstordnung.
Verstöße haben Folgen. In Bayern kann eine Pflichtverletzung eine Maßnahme nach der Disziplinarordnung der KZVB auslösen. In Baden-Württemberg gelten Verstöße gegen die Notfalldienstordnung als berufsunwürdiges Verhalten, das berufsgerichtlich geahndet werden kann (§ 12).
Ablauf: Plan, Zeiten, Erreichbarkeit
Der Notdienst gilt nur in sprechstundenfreien Zeiten, und die Regionen schneiden ihn verschieden zu.
- Baden-Württemberg – Samstage, Sonntage, Feiertage und die Werktage zwischen Weihnachten und Neujahr. Der Dienst beginnt in der Regel um 8:00 Uhr und dauert 24 Stunden. Vormittags und nachmittags richtest Du je mindestens eine Stunde Behandlungszeit in der Praxis ein, in der Regel 10 bis 11 und 16 bis 17 Uhr; dazwischen musst Du für Notfallpatienten erreichbar sein (§ 5).
- Nordrhein und Westfalen-Lippe – die sprechstundenfreie Zeit beginnt montags, dienstags und donnerstags um 18:00 Uhr, mittwochs und freitags um 13:00 Uhr und endet um 8:00 Uhr des Folgetags. An Wochenenden und Feiertagen läuft sie von 8:00 bis 8:00 Uhr, in Nordrhein auch an Brückentagen. Der Dienst besteht aus Bereitschaft mit Pflicht zur Notfallversorgung und festgesetzten Sprechstundenzeiten.
- Berlin – an Wochenenden, Feiertagen und Brückentagen teilt die KZV je Verwaltungsbezirk einen Zahnarzt für 9 bis 12 Uhr und einen für 15 bis 18 Uhr ein. Nachts von 20 bis 2 Uhr führen Vertragspraxen den Dienst an festem Standort.
- Hamburg – in Praxen besetzt wird mittwochs und freitags 16 bis 18 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen 10 bis 12 und 16 bis 18 Uhr. Abends von 19 bis 1 Uhr übernimmt eine zentrale Notdienstpraxis in der Stresemannstraße.
Behandelt werden die Beschwerden, die den Notfall auslösen. In Baden-Württemberg darf der Dienst nicht von einer Vorleistung abhängen, und Du gibst dem Patienten eine Aufzeichnung für die Weiterbehandlung mit (§§ 6, 7). Berlin verlangt eine kurze schriftliche Information für den Weiterbehandler.
Die Einteilung läuft über die Körperschaft. Nordrhein gibt sie mindestens drei Monate im Voraus bekannt (§ 3), Bayern über ein Notdienstportal; dort gilt seit 2026 eine Einteilung nach Radien statt nach Bezirken. Wer verhindert ist, sorgt selbst für Ersatz. In Bayern wird ein Tausch oder die Abgabe erst mit Bestätigung der KZVB wirksam, in Baden-Württemberg meldest Du den Tausch mindestens eine Woche vorher der Bezirkszahnärztekammer (§ 9). Hamburg ist eine Besonderheit. Praxen buchen die Tagestermine freiwillig über ein Reservierungsportal. Nach Angaben der KZV genügen in der Regel zwei bis drei Dienste in zwei Jahren; bleiben Termine leer, behält sich die KZV vor, sie zuzuteilen (Hamburger Zahnärzteblatt 2023). Eine bundesweite Zahl der Dienste je Jahr gibt es nicht, sie hängt von den Teilnehmern vor Ort ab.
Sechs Regionen im Vergleich
| Region | Pflicht und Heranziehung | Befreiung (Auswahl) | Angestellte und Assistenten |
|---|---|---|---|
| Bayern (KZVB-Seite, Abruf Oktober 2026) | Alle Vertragszahnärzte, ohne Altersgrenze, und alle MVZ; Einteilung seit 2026 nach Radien | Nur Zahnärzte mit der Gebietsbezeichnung Kieferorthopädie; wer an einem hohen Feiertag Dienst hatte, ist im Folgejahr ausgenommen | Die Seite nennt Vertragszahnärzte und MVZ, Angestellte und Assistenten nicht |
| Baden-Württemberg (LZK, Fassung vom 25.07.2026) | Jeder Zahnarzt in der ambulanten Versorgung; Einteilung durch die Bezirkszahnärztekammern | Auf Antrag aus schwerwiegenden Gründen: Erkrankung, belastende familiäre Pflichten, Schwangerschaft bis 12 Monate nach der Entbindung, klinischer Bereitschaftsdienst; Kieferorthopäden auf Antrag (§ 10) | Vorbereitungs- und Entlastungsassistenten ausgenommen; Praxisvertreter dienstpflichtig, wenn der Vertretene eingeteilt ist (§ 2) |
| Nordrhein (gemeinsame Ordnung von Kammer und KZV, in Kraft seit 1.1.2020, geändert 2022) | Praxisinhaber, in Praxen angestellte Zahnärzte und MVZ; Heranziehung über die Einrichtung nach Faktoren | Schwerwiegende Gründe auf Antrag (zum Beispiel Behinderung mit Minderung der Erwerbsfähigkeit über 70 Prozent); ab dem 68. Lebensjahr auf Antrag dauerhaft (§ 7) | Angestellte zählen über den Arbeitgeber: bis 20 Wochenstunden Faktor 0,5, darüber 1,0; Weiterbildungs-, Vorbereitungs-, Entlastungs- und Sicherstellungsassistenten ausgenommen (§ 1) |
| Westfalen-Lippe (KZVWL, Stand 11/2025) | Jeder an der vertragszahnärztlichen Versorgung beteiligte Zahnarzt; Praxen und MVZ nach Faktoren | Schwerwiegende Gründe; ausschließlich kieferorthopädisch Tätige (mindestens 76 Prozent KFO-Leistungen) befristet gegen 1.900 Euro je Kalenderjahr und Faktor 1 (§ 8) | Angestellte nur über den Arbeitgeber, Faktor 1 bei vollem Versorgungsauftrag (39 Stunden), sonst anteilig (§ 3) |
| Berlin (KZV, Plan IV/2026) | Einteilung pro Bezirk durch die KZV; Tausch nur im selben Bezirk | Nur aus besonderem Anlass und schriftlich; für Feiertage keine Befreiung; Antragsfrist für das I. Quartal 2027 war der 16.10.2026 | Im Plan nicht geregelt |
| Hamburg (KZV-Seite, Abruf Oktober 2026; Zahnärzteblatt 2023) | Jeder niedergelassene und jeder angestellte Zahnarzt; Einteilung durch den KZV-Vorstand | Dauerhaft für Kieferorthopäden und Fachzahnärzte für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (so der Bericht) sowie deren Angestellte; auf Antrag für Kinderzahnärzte (über 80 Prozent Kinder und Jugendliche) und ab 65; zeitweise bei Schwangerschaft und Erkrankung | Angestellte sind verpflichtet |
Weitere Länder haben eigene Ordnungen. Bevor Du Dich auf eine Stelle festlegst, lies die Notdienstordnung am Praxisstandort.
Vergütung: BEMA-Zuschlag und GOZ-Zuschläge
Die Ordnungen verweisen für die Vergütung auf die Gebührenordnungen. Nordrhein regelt sie nach der amtlichen Gebührenordnung oder den Gebührenverträgen und gibt Nichtvertragszahnärzten bei Kassenpatienten den Anspruch, den ein Vertragszahnarzt hätte (§ 5). Westfalen-Lippe nennt die Gebührenverträge, bei Patienten ohne Kassenanspruch die amtliche Gebührenordnung (§ 7).
Bei Kassenpatienten kennt der BEMA für dringende Leistungen außerhalb der Sprechstunde, nachts zwischen 20 und 8 Uhr oder an Sonn- und Feiertagen den Zuschlag Nr. 03 mit 15 Punkten (Stand 1. Januar 2026). Er fällt einmal an, nur wenn Du zu dieser Zeit nicht üblicherweise Sprechstunde hältst oder der Patient nicht schon vor Ende der Sprechstunde in der Praxis war, und neben Besuchen der Nrn. 151 bis 173 ist er ausgeschlossen. Rechenbeispiel (Annahme: der bundesweite Durchschnittspunktwert für konservierend-chirurgische Leistungen von 1,2198 Euro im Jahr 2024): 15 Punkte ergeben rund 18,30 Euro. Der Punktwert unterscheidet sich nach KZV und Kassenart, der Betrag zeigt nur die Größenordnung.
Bei Privatpatienten und Selbstzahlern darfst Du nach § 6 Abs. 2 GOZ Leistungen aus Abschnitt B der GOÄ berechnen, darunter die Zuschläge A bis D. Sie hängen an einer Beratung oder Untersuchung, gelten nur mit dem einfachen Satz und fallen je Inanspruchnahme einmal an. Die Euro-Beträge sind gerechnet aus Punktzahl mal 5,82873 Cent (§ 5 Abs. 1 GOÄ).
| Zuschlag | Wann | Punkte | Euro |
|---|---|---|---|
| A | außerhalb der Sprechstunde | 70 | 4,08 |
| B | 20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr außerhalb der Sprechstunde | 180 | 10,49 |
| C | 22 bis 6 Uhr | 320 | 18,65 |
| D | Samstag, Sonntag, Feiertag | 220 | 12,82 |
Zuschlag A schließt B, C und D aus. An Wochenenden und Feiertagen zwischen 20 und 8 Uhr kommt zu D ein Zuschlag B oder C hinzu.
Sonderformen gibt es auch. Der Berliner Nachtnotdienst wird nach BEMA und Honorarverteilungsmaßstab über eine gesonderte Abrechnungsnummer vergütet (KZV Berlin, Rundschreiben 05/2024). Wer ohne Zulassung als Pool-Zahnarzt in einem Notdienstzentrum einer KZV arbeitet, erhält Stundenhonorar. In einem Verfahren vor dem Bundessozialgericht waren es 34 bis 50 Euro je Stunde (Baden-Württemberg, Einsätze 2018 und 2019). Das Gericht stufte diesen Kläger mit Urteil vom 24. Oktober 2023 (B 12 R 9/21 R) als abhängig beschäftigt ein, ausdrücklich ohne allgemeine Aussage für andere Notdienstmodelle.
Befreiung: Alter, Krankheit, Schwangerschaft, Teilzeit
- Alter: Bayern kennt keine Altersgrenze. Nordrhein befreit ab dem vollendeten 68. Lebensjahr auf Antrag dauerhaft, Hamburg ab 65.
- Krankheit: Baden-Württemberg und Nordrhein nennen schwerwiegende Gesundheitsgründe. Das OVG Nordrhein-Westfalen bestätigte 2013 (Beschluss vom 4. Juni 2013, 13 B 258/13), dass eine erkrankte Zahnärztin trotz anerkanntem Grund auf eigene Kosten einen Vertreter stellen musste, weil sie die wirtschaftliche Einschränkung ihrer Praxis nicht belegt hatte.
- Schwangerschaft: Baden-Württemberg befreit ab der Bekanntgabe der Schwangerschaft bis zu 12 Monate nach der Entbindung, Hamburg zeitweise. Die Ordnungen von Nordrhein, Westfalen-Lippe und die Bayern-Seite nennen die Schwangerschaft nicht ausdrücklich. Das Arbeitsrecht für Angestellte behandelt Mutterschutz und Beschäftigungsverbot in der Zahnarztpraxis, den Überblick zur Familienphase gibt Zahnärztin mit Familie.
- Teilzeit: Als eigenen Befreiungsgrund führt keine geprüfte Ordnung sie auf. Stattdessen gewichten Nordrhein und Westfalen-Lippe den Umfang: Ein hälftiger Versorgungsauftrag zählt in Nordrhein 0,5, Angestellte bis 20 Wochenstunden ebenfalls.
- Fachgebiet: Kieferorthopäden sind in Bayern, Hamburg und, auf Antrag, in Baden-Württemberg befreit; in Westfalen-Lippe nur gegen die genannte Beteiligung (Fachzahnarzt Kieferorthopädie).
Ein Antrag allein entbindet nicht. In Baden-Württemberg bleibt die Pflicht bestehen, bis über ihn entschieden ist, und auch während eines Widerspruchs (§ 10 Abs. 4).
Angestellte und Assistenzzahnärzte
Ob Angestellte Dienste leisten, bestimmt in vielen Regionen schon die Notdienstordnung; der Arbeitsvertrag kommt hinzu. In Nordrhein und Westfalen-Lippe zählen Angestellte über ihren Arbeitgeber: Der Faktor der Praxis steigt mit dem Beschäftigungsumfang ihrer angestellten Zahnärzte, und mit ihm die Zahl der Dienste, die auf die Praxis entfallen. Baden-Württemberg überträgt bei Ende einer Anstellung die eingeteilten Dienste auf den anstellenden Zahnarzt (§ 2 Abs. 2). In Hamburg ist jeder angestellte Zahnarzt verpflichtet.
Vorbereitungsassistenten sind in Baden-Württemberg und Nordrhein von der Pflicht ausgenommen. Das gilt für die Notdienstordnung der Körperschaft. Was der Arbeitsvertrag verlangt, ist eine zweite Frage. Das Muster der Bayerischen Landeszahnärztekammer sieht nach der Darstellung in Arbeitsvertrag prüfen eine festgelegte Zahl von Diensten mit Ausgleich vor. Klär vor der Unterschrift, wie viele Dienste anfallen, wie sie ausgeglichen oder bezahlt werden und ob die Region Assistenten überhaupt heranzieht. Die Regeln der Vorbereitungszeit erklärt Die Assistenzzeit.
Für die Wahl zwischen Anstellung und eigener Praxis zählt der Notdienst mit. In Nordrhein und Westfalen-Lippe rechnet die Ordnung angestellte Zahnärzte dem Arbeitgeber zu, die Praxis trägt also ihre Dienste mit. Den Vergleich beider Wege zieht Angestellt oder selbstständig?. Wie der Berufsalltag drumherum aussieht, steht in Was macht ein Zahnarzt? und in Work-Life-Balance als Zahnarzt.
Quellen
- Bundeszahnärztekammer: Musterberufsordnung, Wortlaut: § 14 Notfalldienst (Teilnahme, keine Vorleistung); Abruf 20.10.2026
- Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg: Berufsordnung, Fassung 10/2024: § 14 Notfalldienst
- Heilberufsgesetz Nordrhein-Westfalen: § 30 Nr. 2 (Teilnahme am Notfalldienst als Berufspflicht), § 31 Abs. 1 (Näheres in der Berufsordnung); Abruf 20.10.2026
- Bayerisches Heilberufe-Kammergesetz, Art. 46: berufsrechtliche Pflicht zum vertragszahnärztlichen Notdienst, Text gilt ab 1.1.2025
- § 75 SGB V: Abs. 1b, Sicherstellungsauftrag umfasst den Notdienst in sprechstundenfreien Zeiten
- KZVB: Ihre Notdiensteinteilung: Teilnahmepflicht ohne Altersgrenze, Befreiung Kieferorthopädie, Radien seit 2026, Tausch und Abgabe, Disziplinarordnung, Feiertagsregel; Abruf 20.10.2026
- Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg: Notfalldienstordnung, Fassung vom 25.07.2026: §§ 2, 5, 6, 7, 9, 10, 12
- Gemeinsame Notfalldienstordnung der Zahnärztekammer Nordrhein und der KZV Nordrhein, Fassung ab 9.11.2019: §§ 1, 3, 4, 5, 7
- Änderung der Gemeinsamen Notfalldienstordnung Nordrhein, MBl. NRW. 2022 S. 294: Heranziehung über die Einrichtung, Angestellte nur über den Arbeitgeber, Stichtage
- KZV Westfalen-Lippe: Notfalldienstordnung, Stand 11/2025: §§ 1, 3, 4, 5, 7, 8
- KZV Berlin: Zahnärztlicher Notdienst IV. Quartal 2026: Zeiten, Bezirke, Tausch, Befreiung, Frist 16.10.2026
- KZV Berlin: Rundschreiben 05/2024: Nachtnotdienst durch Vertragspraxen, Vergütung nach BEMA und HVM
- KZV Hamburg: Verpflichtung zur Teilnahme am Notdienst: Pflicht für niedergelassene und angestellte Zahnärzte, Dienstzeiten; Abruf 20.10.2026
- Hamburger Zahnärzteblatt: Der Notdienst, ein Hamburger Vorzeigemodell mit Abnutzungserscheinungen: Freiwilligkeit der Buchung, Befreiungen (Bericht der KZV, 2023)
- KZBV: BEMA, Stand 1. Januar 2026: Nr. 03, 15 Punkte, Abrechnungsbestimmungen
- KZBV-Jahrbuch 2025: Punktwerte, Seiten 86 und 87: durchschnittlicher GKV-Punktwert KCH 2024, 1,2198 Euro
- § 6 GOZ: Abs. 2, Berechnung nach GOÄ-Abschnitten B I bis B VI
- GOÄ, Gebührenverzeichnis und § 5 GOÄ: Zuschläge A bis D mit Punktzahlen und Bestimmungen; Punktwert 5,82873 Cent
- Bundessozialgericht: Pressemitteilung zum Pool-Arzt im vertragszahnärztlichen Notdienst und Urteil vom 24.10.2023, B 12 R 9/21 R: Beschäftigung im Notfalldienstzentrum, Stundenhonorar 34 bis 50 Euro
- zm-online: Vertretung hat Vorrang vor Befreiung: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.06.2013, 13 B 258/13 (Fachpresse, ältere Rechtslage)

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