Der Schritt in die eigene Praxis ist für viele Zahnärzt:innen der eigentliche Karriere-Höhepunkt (und gleichzeitig der finanziell anspruchsvollste). Anders als eine Festanstellung, die mit der Unterschrift eines Arbeitsvertrags beginnt, verlangt die Niederlassung ein sechsstelliges Investitionsvolumen, eine durchdachte Finanzierung und mehrere formale Schritte bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung. Hier bekommst Du den Überblick über alle drei Bausteine.
Voraussetzung: die Vorbereitungszeit ist abgeschlossen
Bevor überhaupt an eine eigene Praxis zu denken ist, muss die zweijährige Vorbereitungszeit nach der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (Zahnärzte-ZV) abgeschlossen und die Eintragung ins Zahnarztregister erfolgt sein. Erst diese Eintragung eröffnet die Möglichkeit, eine eigene Zulassung als Vertragszahnarzt zu beantragen. Die genauen Regeln dazu erklärt der Artikel Die Assistenzzeit: 2 Jahre Vorbereitung.
Was kostet eine eigene Praxis wirklich?
Belastbare Zahlen liefert jährlich die Existenzgründungsanalyse der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank), ausgewertet gemeinsam mit dem Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ). Für das Jahr 2024 zeigt sich ein deutliches Bild: Die Übernahme einer bestehenden Einzelpraxis war mit rund 67 Prozent aller zahnärztlichen Existenzgründungen der mit Abstand häufigste Weg, mit einem Investitionsvolumen von durchschnittlich 450.000 Euro, ein Plus von 27 Prozent gegenüber 2019 (apoBank-Analyse Existenzgründungen Zahnärzte 2024). Der Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft als weiterer Inhaber oder weitere Inhaberin (rund 27 Prozent der Existenzgründungen) kostete im Schnitt 429.000 Euro je Person. Eine reine Neugründung ohne Übernahme eines bestehenden Patientenstamms bleibt dagegen mit einem Anteil von nur etwa 7 Prozent die Ausnahme, verlangt aber mit einem Median von 690.000 Euro deutlich mehr Kapital, weil hier sämtliche Praxisräume, Geräte und die Behandlungsstühle komplett neu angeschafft werden müssen.
| Weg in die Niederlassung | Anteil an Existenzgründungen 2024 | Investitionsvolumen |
|---|---|---|
| Übernahme Einzelpraxis | ca. 67 % | 450.000 € im Schnitt |
| Einstieg in Berufsausübungsgemeinschaft | ca. 27 % | 429.000 € je Inhaber:in |
| Neugründung | ca. 7 % | 690.000 € (Median) |
Quelle: apoBank-Existenzgründungsanalyse 2024, ausgewertet mit dem IDZ.
Wie sich Übernahme und Neugründung darüber hinaus unterscheiden (nicht nur finanziell, sondern auch organisatorisch) ordnet der Artikel Praxisübernahme oder Neugründung? genauer ein.
Wie wird das Ganze finanziert?
Die weit überwiegende Mehrheit der Existenzgründungen wird über Bankdarlehen finanziert, meist mit einem vergleichsweise geringen Eigenkapitalanteil, weil Banken den Wert einer laufenden Praxis (insbesondere bei einer Übernahme mit bestehendem Patientenstamm und planbaren Einnahmen) gut kalkulieren können. Für die Finanzierungszusage zählen vor allem der bisherige Praxisumsatz bei einer Übernahme, ein tragfähiger Businessplan sowie die eigene Bonität. Wichtig für die Kalkulation: Die reinen Investitionskosten sind nur ein Teil der Rechnung. Hinzu kommen laufende Betriebskosten für Personal, Material und Labor, die schon ab dem ersten Monat anfallen, unabhängig davon, wie schnell sich ein eigener Patientenstamm aufbaut. Wie sich Umsatz, Kosten und der am Ende verbleibende Reinertrag einer Praxis zusammensetzen, zeigt der Artikel Umsatz, Kosten, Reinertrag: die Praxis-Rechnung.
Der Weg zur Kassenzulassung
Anders als in der Humanmedizin, wo für viele Facharztgruppen eine Bedarfsplanung mit gesperrten, überversorgten Planungsbereichen gilt, wurde die Bedarfszulassung für Vertragszahnärzte bereits 2007 mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz abgeschafft. Für Zahnärzt:innen besteht seither grundsätzlich Niederlassungsfreiheit: Es gibt keine gesetzlichen Zulassungssperren wegen Überversorgung in einem Planungsbereich (KZBV/BZÄK, Stellungnahme zur Zulassungsverordnung, August 2025; Vertragszahnarzt, Wikipedia). Das bedeutet allerdings nicht, dass die Zulassung ein reiner Formalakt ist. Der Ablauf sieht in der Regel so aus:
- Eintragung ins Zahnarztregister bei der zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung, sobald die Vorbereitungszeit nachgewiesen ist.
- Antrag auf Zulassung beim Zulassungsausschuss, der paritätisch mit Vertreter:innen der KZV und der Krankenkassen besetzt ist.
- Entscheidung des Zulassungsausschusses, dessen Sitzungen meist quartalsweise stattfinden. Der Antrag sollte deshalb rechtzeitig vor dem geplanten Praxisstart eingereicht werden.
- Nach positivem Bescheid: Eintrag in das Arztregister der KZV und formaler Praxisstart als Vertragszahnarzt.
Wer stattdessen als angestellte Zahnärztin oder angestellter Zahnarzt mit Kassenzulassung arbeiten möchte, etwa in einem Z-MVZ, durchläuft ein ähnliches, aber eigenständiges Genehmigungsverfahren über die jeweilige Praxis oder das Versorgungszentrum.
Standortwahl und Patientenstamm
Da es keine Bedarfsplanungssperren gibt, entscheidet vor allem die eigene Standortwahl über die Erfolgsaussichten – nicht eine behördliche Vorgabe. In Ballungsräumen ist die Zahnarztdichte in der Regel höher, was den Wettbewerb um Patient:innen verschärft, während ländliche Regionen oft unterversorgt sind, aber auch andere Anforderungen an Praxisführung und Personalgewinnung stellen. Wer über eine Niederlassung abseits der Großstädte nachdenkt, findet dazu mehr im Artikel Landzahnarzt: Chance oder Sackgasse?.
Rechtsform und Praxismodell
Neben Kosten und Zulassung stellt sich früh eine dritte Frage: In welcher Form soll die Praxis überhaupt geführt werden? Die klassische Einzelpraxis bleibt der häufigste Weg, bietet volle Entscheidungsfreiheit, aber auch die volle unternehmerische Verantwortung bei einer einzigen Person. Wer sich das Risiko teilen möchte, kann stattdessen in eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) einsteigen oder eine solche mitgründen: mehrere Zahnärzt:innen teilen sich dann Räume, Personal und oft auch Investitionskosten, während Umsatz und Reinertrag entsprechend den vereinbarten Anteilen aufgeteilt werden. Welche Form besser zur eigenen Situation passt, hängt stark davon ab, ob Du lieber allein entscheidest oder Verantwortung und Risiko lieber teilst.
Businessplan und Beratung
Banken verlangen für die Finanzierungszusage in aller Regel einen tragfähigen Businessplan: Standortanalyse, geplantes Leistungsspektrum, Umsatz- und Kostenprognose für die ersten Jahre sowie eine Liquiditätsplanung, die auch eine Anlaufphase mit geringerer Auslastung abdeckt. Viele Existenzgründer:innen holen sich dafür Unterstützung bei spezialisierten Steuerberater:innen oder Praxisberatungen, die auf zahnärztliche Existenzgründungen spezialisiert sind, sowie bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung selbst, die in den meisten Bundesländern eigene Existenzgründungsberatungen anbietet.
Alternative: eigene Praxis versus Anstellung
Nicht jede:r approbierte Zahnärztin oder Zahnarzt will oder sollte den Weg in die Selbstständigkeit gehen. Wer sich noch nicht sicher ist, ob sich das unternehmerische Risiko lohnt, findet eine klare Gegenüberstellung im Artikel Angestellt oder selbstständig als Zahnarzt.
Fazit – planbar, aber kapitalintensiv
Eine eigene Zahnarztpraxis zu gründen ist in Deutschland formal weniger stark reglementiert, als viele erwarten. Die fehlende Bedarfsplanung macht den Zulassungsweg selbst vergleichsweise unkompliziert. Der eigentliche Engpass liegt woanders: bei der Finanzierung eines sechsstelligen Investitionsvolumens, das je nach Weg (Übernahme, Einstieg in eine Gemeinschaftspraxis oder Neugründung) zwischen rund 430.000 und 690.000 Euro liegt. Wer diesen Schritt plant, sollte deshalb nicht zuerst die Frage nach dem passenden Standort stellen, sondern die nach der eigenen Finanzierungsfähigkeit – und danach, ob eine Übernahme oder eine Neugründung besser zu den eigenen Vorstellungen passt.

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