Die Zahlen sind eindeutig: Wenn sich Zahnärzt:innen niederlassen, übernehmen die meisten eine bestehende Praxis, statt bei null anzufangen. Rund 67 Prozent aller zahnärztlichen Existenzgründungen 2024 waren Übernahmen einer Einzelpraxis, weitere rund 27 Prozent der Einstieg in eine bestehende Berufsausübungsgemeinschaft. Reine Neugründungen machten dagegen nur etwa 7 Prozent aus (apoBank-Existenzgründungsanalyse 2024). Warum das so ist und wann sich die Neugründung trotzdem lohnen kann, zeigt der Vergleich.
Die Übernahme: der Standardweg
Bei einer Übernahme steigst Du in eine bestehende Praxis ein, mit vorhandenem Patientenstamm, eingespieltem Team und meist funktionierender technischer Ausstattung. Das Investitionsvolumen lag 2024 bei durchschnittlich 450.000 Euro für die Übernahme einer Einzelpraxis, ein Anstieg von 27 Prozent gegenüber 2019. Der Grund für den Aufpreis: Neben den materiellen Werten (Geräte, Einrichtung, Materiallager) wird bei einer Übernahme auch der sogenannte ideelle Praxiswert vergütet, also der Wert des bestehenden Patientenstamms und der eingeführten Marke am Standort.
Vorteile der Übernahme:
- Planbare Einnahmen von Beginn an, weil der Patientenstamm bereits existiert.
- Eingespieltes Team, das bereits mit den Praxisabläufen vertraut ist.
- In der Regel schnellerer Praxisstart, weil Räume, Genehmigungen und Geräte bereits vorhanden sind.
- Banken finanzieren Übernahmen meist leichter, weil sich der bisherige Umsatz gut kalkulieren lässt.
Herausforderungen der Übernahme:
- Der Kaufpreis richtet sich nach dem ideellen und materiellen Wert der Praxis: hier ist Verhandlungsgeschick gefragt, idealerweise mit unabhängiger Praxiswertermittlung.
- Bestehende Ausstattung kann in die Jahre gekommen sein und zusätzliche Investitionen nach der Übernahme nötig machen.
- Der Übergang zur neuen Praxisführung ist für Patient:innen und Team ein Vertrauensmoment, das nicht jede Übernahme automatisch gelingt: manche Patient:innen wechseln nach einem Inhaberwechsel die Praxis.
- Übernommene Verträge, etwa mit Vermieter:innen oder Zulieferern, lassen sich nicht immer sofort anpassen.
Die Neugründung: seltener, aber mit voller Freiheit
Bei einer Neugründung entstehen Praxisräume, Ausstattung und Patientenstamm komplett neu. Das erklärt auch das höhere Investitionsvolumen: Der Median lag 2024 bei 690.000 Euro, mit einer breiten Streuung je nach Praxisgröße, Ausstattungsniveau und Lage. Anders als bei der Übernahme zahlst Du hier keinen ideellen Praxiswert für einen bestehenden Patientenstamm, dafür startest Du mit null Einnahmen und musst Dir Deine Patient:innen erst erarbeiten.
Vorteile der Neugründung:
- Volle Gestaltungsfreiheit bei Standort, Praxiskonzept, Ausstattung und Teamzusammenstellung.
- Keine Altlasten aus früheren Behandlungen, Verträgen oder eingefahrenen Abläufen.
- Moderne, von Beginn an durchdachte Praxisorganisation, etwa bei der Digitalisierung.
Herausforderungen der Neugründung:
- Höheres Investitionsvolumen bei gleichzeitig fehlendem Startumsatz: die wirtschaftliche Durststrecke bis zur kostendeckenden Auslastung ist meist länger.
- Der Patientenstamm muss aktiv aufgebaut werden, was Zeit, Marketing und Standortqualität voraussetzt.
- Banken kalkulieren Neugründungen vorsichtiger, weil keine belastbaren Umsatzzahlen vorliegen, das kann sich auf Kreditkonditionen auswirken.
- Da es für Zahnärzt:innen keine Bedarfsplanung mehr gibt, ist die Standortwahl vollständig eigene Entscheidung, mit allen Chancen und Risiken, die das mit sich bringt.
Wann lohnt sich welcher Weg?
Eine Übernahme eignet sich vor allem für alle, die vergleichsweise schnell planbare Einnahmen brauchen und das unternehmerische Risiko möglichst gering halten wollen, etwa weil bereits ein Kredit aus der Studienzeit oder private Verpflichtungen bestehen. Eine Neugründung passt eher zu Zahnärzt:innen mit einem klaren eigenen Praxiskonzept, einem längeren finanziellen Atem und der Bereitschaft, die ersten ein bis zwei Jahre mit geringerer Auslastung zu kalkulieren. In beiden Fällen gilt: Wer sich unsicher ist, ob die eigene Praxis überhaupt der richtige Weg ist, sollte zunächst die grundsätzliche Abwägung im Artikel Angestellt oder selbstständig als Zahnarzt lesen.
Ein dritter Weg: Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft
Neben der klassischen Einzelübernahme und der Neugründung gibt es einen dritten, ebenfalls verbreiteten Weg: den Einstieg als weitere Inhaberin oder weiterer Inhaber in eine bestehende Berufsausübungsgemeinschaft (BAG). Mit einem Investitionsvolumen von durchschnittlich 429.000 Euro je Person liegt dieser Weg zwischen Übernahme und Neugründung, bringt aber einen eigenen Vorteil mit: Du teilst Dir von Anfang an unternehmerisches Risiko, Personalverantwortung und Investitionskosten mit mindestens einer weiteren Person. Wie sich Umsatz und Reinertrag zwischen mehreren Inhaber:innen einer BAG aufteilen, erklärt der Artikel Umsatz, Kosten, Reinertrag: die Praxis-Rechnung.
Wie findet man eine passende Praxis zur Übernahme?
Wer sich für eine Übernahme entscheidet, muss zunächst die passende Praxis finden, und das ist keine triviale Suche. Viele Kassenzahnärztliche Vereinigungen betreiben eigene Nachfolgebörsen, in denen abgebende Praxisinhaber:innen ihre Praxis inserieren, teils Jahre vor der eigentlichen Übergabe. Daneben vermitteln spezialisierte Praxisbörsen, Steuerberatungen mit Branchenfokus und persönliche Netzwerke aus Studium und Assistenzzeit häufig den entscheidenden Kontakt. Wichtig für die Bewertung: Der Kaufpreis einer Praxis sollte nicht allein auf Basis der Angaben des abgebenden Inhabers oder der abgebenden Inhaberin akzeptiert werden, sondern durch eine unabhängige Praxiswertermittlung überprüft werden, die materiellen und ideellen Wert getrennt betrachtet.
Die Übergangsphase nicht unterschätzen
Sowohl bei Übernahme als auch bei Neugründung entscheidet die erste Zeit nach dem eigentlichen Start häufig über den langfristigen Erfolg. Bei einer Übernahme geht es vor allem darum, das Vertrauen des übernommenen Patientenstamms zu halten, ohne die bisherigen Praxisabläufe abrupt umzukrempeln: ein zu schneller Wandel kann Patient:innen verunsichern und zur Abwanderung führen. Bei einer Neugründung liegt die Herausforderung dagegen im Gegenteil: Der Patientenstamm muss von null aufgebaut werden, was neben fachlicher Qualität auch eine durchdachte Standortwahl, Erreichbarkeit und gegebenenfalls gezieltes Marketing voraussetzt. In beiden Fällen lohnt sich eine realistische Liquiditätsplanung für mindestens die ersten zwölf bis vierundzwanzig Monate, in denen Einnahmen und Ausgaben selten von Beginn an im Gleichgewicht stehen.
Was danach kommt
Unabhängig vom gewählten Weg braucht jede Niederlassung dieselbe formale Grundlage: die abgeschlossene Vorbereitungszeit, die Eintragung ins Zahnarztregister und die Zulassung durch den Zulassungsausschuss der Kassenzahnärztlichen Vereinigung. Die konkreten Kosten, Finanzierungsfragen und den Zulassungsweg im Detail beschreibt der Artikel Eigene Praxis gründen.
Fazit – die Übernahme ist der Regelfall, nicht die Ausnahme
Dass sich zwei von drei zahnärztlichen Existenzgründer:innen für eine Übernahme entscheiden, ist kein Zufall: Sie verbindet planbare Einnahmen mit einem überschaubaren Investitionsrisiko. Eine Neugründung bleibt die Ausnahme, attraktiv für alle, die ein sehr eigenes Praxiskonzept verwirklichen wollen und das dafür nötige Kapital sowie die Geduld für den längeren Anlauf mitbringen. Beide Wege führen zum selben Ziel, unterscheiden sich aber deutlich in Tempo, Risiko und Freiheitsgrad auf dem Weg dorthin.

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