Die Kenntnisprüfung ist der Nachweis, mit dem Zahnärztinnen und Zahnärzte mit Abschluss aus einem Drittstaat in Deutschland ihr Fachwissen für die Approbation belegen. Sie besteht aus drei Abschnitten, die nacheinander folgen: schriftlich, mündlich, praktisch. Jeder Abschnitt darf zweimal wiederholt werden. Ein Durchlauf kostet in den fünf hier geprüften Ländern etwa 1.300 bis 2.950 Euro (Stand: Oktober 2026). Für Anträge ab dem 1. November 2026 wird die Kenntnisprüfung der Regelweg; wer bis zum 31. Oktober 2026 beantragt, bleibt im bisherigen Verfahren.
Eine bundesweite Statistik zu Bestehensquoten ist nicht veröffentlicht; belegbar sind nur eine Erhebung des Bundesinstituts für Berufsbildung bis Juni 2017 und Landeszahlen aus Sachsen. Behörde, Unterlagen und Sprachnachweise erklärt Anerkennung für ausländische Zahnärzte.
Was sich zum 1. November 2026 ändert
Das Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen (BGBl. 2026 I Nr. 225, ausgegeben am 28. Juli 2026) tritt am 1. November 2026 in Kraft. Die Gleichwertigkeitsprüfung entfällt dabei nicht – sie wird zur Wahlmöglichkeit.
| Antrag bis 31.10.2026 | Antrag ab 1.11.2026 | |
|---|---|---|
| Einstieg | Prüfung der Unterlagen auf Gleichwertigkeit | direkt die Kenntnisprüfung |
| Wann folgt die Kenntnisprüfung? | bei wesentlichen Unterschieden oder wenn Unterlagen ohne eigenes Verschulden fehlen | immer, außer Du wählst die Unterlagenprüfung |
| Wahlrecht | keines | Unterlagenprüfung nur auf Wunsch, Entscheidung bis vier Wochen nach Antragstellung, danach bindend |
| Zuständiges Land | Land der geplanten Berufsausübung | Wohnsitzland; wer im Ausland lebt, das Land der geplanten Berufsausübung |
| Grundlage | § 2 Abs. 2 und 3 ZHG alter Fassung, gilt nach § 24 ZHG weiter | § 12b ZHG |
Auch wer die Unterlagenprüfung wählt, landet bei wesentlichen Unterschieden oder fehlenden Unterlagen in der Kenntnisprüfung (§ 12b Abs. 3 ZHG). In der Zahnmedizin ist das nach Darstellung von BZÄK und KZBV der Normalfall: Sie schreiben in ihrer Stellungnahme vom 26. Januar 2026, es gebe nahezu keine gleichwertigen ausländischen Grundausbildungen. Beide hatten gefordert, die Unterlagenprüfung für die Zahnmedizin zu streichen. Das Gesetz behält sie als Option bei, und die Behörde muss Dich über die Wahl und ihre Folgen aufklären.
Offen ist, wie die Approbationsordnung angepasst wird. Die Fassung der ZApprO auf gesetze-im-internet.de (zuletzt geändert am 21. November 2024) verweist in den §§ 104 bis 118 noch auf § 2 Abs. 3 ZHG alter Fassung; eine Anpassung ist dort Stand 20. Oktober 2026 nicht eingearbeitet. Das neue Gesetz enthält den Verordnungsauftrag für die Kenntnisprüfung nach § 12b in § 3 Abs. 2a ZHG, in Kraft seit dem 29. Juli 2026. Die BZÄK hatte im Gesetzgebungsverfahren kritisiert, der Entwurf überlasse wichtige Fragen noch kommenden Rechtsverordnungen. Die folgenden Abschnitte beschreiben die ZApprO in ihrer Fassung vom Oktober 2026; prüfe die Hinweise Deiner Behörde, ob zum 1. November 2026 etwas abweicht.
Aufbau: drei Abschnitte, ein Maßstab
Geprüft wird der Inhalt der staatlichen Abschlussprüfung, auf Deutsch (§ 112 Abs. 1a ZApprO). Den mündlichen und den praktischen Abschnitt darfst Du erst ablegen, wenn der vorherige bestanden ist.
| Abschnitt | Inhalt | Dauer |
|---|---|---|
| schriftlich | Behandlungsplanung zu einer Befundsituation anhand von Modellen, Röntgenbefund und Parodontalstatus; mindestens zwei Vorschläge, schriftlich begründet | 45 Minuten, unter Aufsicht |
| mündlich | Prüfungsgespräch zu Prothetik, Kieferorthopädie, Oralchirurgie, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie und Zahnerhaltung (Endodontologie, Kinderzahnheilkunde, Parodontologie, Zahnhartsubstanzlehre mit Prävention und Restauration); ergänzend Notfallmedizin, Pharmakologie, Hygiene, Berufsrecht | 60 bis 90 Minuten je Person |
| praktisch | Leistungen unter simulierten Praxisbedingungen, siehe Vorbereitung | etwa 2 Stunden Prothetik, 2 Stunden Zahnerhaltung, 1 Stunde Chirurgie |
Eine Kommission aus der oder dem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern prüft. Das sind Lehrkräfte der Prüfungsfächer oder approbierte Zahnärztinnen und Zahnärzte von außerhalb der Universität (§ 111 ZApprO). Ein Abschnitt ist bestanden, wenn die Leistung in der Gesamtbetrachtung mindestens ausreicht (§ 114). Noten gibt es nicht – die Regierung von Oberbayern nennt als Ergebnis nur bestanden oder nicht bestanden. Die Behörde soll die Prüfung mindestens zweimal im Jahr anbieten und muss Dich spätestens fünf Kalendertage vor dem Termin laden (§§ 105, 106).
Die Abstände zwischen den Abschnitten legt keine Vorschrift fest. Das Niedersächsische Informationsblatt beschreibt eine dreitägige Prüfung und warnt vor Wartezeiten von mehreren Monaten zwischen den Abschnitten. In Nordrhein liegen die Abschnitte an verschiedenen Tagen, der Abstand lässt sich dort nicht vorhersagen.
Anmeldung und Gebühren nach Ländern
Wo Du Dich anmeldest, bestimmt die Behörde des Landes; mehrere Länder lassen die Zahnärztekammer im Auftrag prüfen. In Nordrhein meldet die Bezirksregierung Münster Dich bei der Kammer an; eine persönliche Anmeldung dort ist nicht möglich, geprüft wird in Neuss. In Niedersachsen meldest Du Dich beim NiZzA an, geprüft wird in Hannover, und Termine vergibt die Kammer nach einer Warteliste ohne Wunschtermine. In Sachsen-Anhalt läuft die Anmeldung je Abschnitt über das Landesprüfungsamt, der Termin in Magdeburg folgt erst nach Zahlung. In Bayern prüft eine der vier Universitäten mit Zahnmedizin, meist nach Wohnort zugeteilt; die Prüfung beginnt dort ein bis sechs Monate nach der Anmeldung.
| Land | schriftlich | mündlich | praktisch | zusammen | Quelle, Stand |
|---|---|---|---|---|---|
| Nordrhein | 330 € | 960 € | 1.210 € | 2.500 € | ZÄK Nordrhein, Abruf 20.10.2026 |
| Niedersachsen | 475 € | 850 € | 1.600 € | 2.925 € | NiZzA, Infoblatt ohne Datum |
| Sachsen-Anhalt | 500 € | 1.150 € | 1.300 € | 2.950 € | ZÄK Sachsen-Anhalt, Blatt ohne Datum |
| Brandenburg | 2.200 € (nur praktischer Abschnitt: 1.450 €) | LAVG-Formular, Stand September 2022 | |||
| Bayern | 120 € | 510 € | 510 € | etwa 1.300 € einschließlich etwa 150 € Material | Regierung von Oberbayern, Abruf 20.10.2026 |
Bei einer Wiederholung fällt die Gebühr für den betroffenen Abschnitt erneut an. Ein Rechenbeispiel mit den niedersächsischen Sätzen: Fällst Du einmal im schriftlichen Abschnitt durch und bestehst alle anderen Versuche beim ersten Mal, zahlst Du 475 + 475 + 850 + 1.600 = 3.400 Euro. Dazu kommen die Gebühr für die Approbation (in Niedersachsen laut Infoblatt gesondert), Beglaubigungen, Übersetzungen und das eigene Instrumentarium.
Bestehensquoten: was belegt ist
Eine aktuelle bundesweite Statistik ist nicht veröffentlicht. Das BIBB hat 2017 bei den zuständigen Stellen nachgefragt, weil die amtliche Statistik keine Erfolgsquoten der Kenntnisprüfung enthält (Veröffentlichung 2019). Für 198 Zahnärztinnen und Zahnärzte, die zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 30. Juni 2017 teilnahmen, ergab sich:
- 51 Prozent bestanden im ersten Versuch, 14 Prozent im zweiten, 1 Prozent im dritten
- 4 Prozent scheiterten endgültig
- bei 31 Prozent war das Verfahren noch nicht abgeschlossen
Insgesamt kamen 66 Prozent durch. Der Anteil derer, die spätestens im dritten Versuch bestanden, reichte nach der Zusammenfassung der Zahnärztlichen Mitteilungen je nach Prüfstelle von 17 bis 100 Prozent. Die Daten stammen aus der Zeit vor der ZApprO von 2020; damals gab es für die Zahnärzte noch keine bundeseinheitlichen Vorgaben.
Aktueller sind die Zahlen der Landesdirektion Sachsen. Sie zählt Prüfungsversuche, keine Personen; wer wiederholt, erscheint mehrfach.
| Jahr | schriftlich | mündlich | praktisch |
|---|---|---|---|
| 2021 | 10 von 70 (14,3 %) | 10 von 15 (66,6 %) | 3 von 3 |
| 2022 | 8 von 42 (19 %) | 8 von 17 (47 %) | 10 von 12 (83,3 %) |
| 2023 | 14 von 59 (23,7 %) | 10 von 14 (71,4 %) | 15 von 18 (83,3 %) |
In allen drei Jahren bestand weniger als ein Viertel der schriftlichen Versuche. Die Landesdirektion nennt keine Gründe. Auf andere Länder oder auf die Zeit nach dem 1. November 2026 lassen sich die Werte nicht übertragen.
Wiederholung, Rücktritt, endgültiges Nichtbestehen
Jeder nicht bestandene Abschnitt kann zweimal wiederholt werden (§ 118 ZApprO), Du hast also drei Versuche je Abschnitt. Bestandene Abschnitte bleiben bestanden. Scheiterst Du auch beim dritten Versuch, gilt die Prüfung nach dem niedersächsischen Informationsblatt als endgültig nicht bestanden und der Antrag wird abgelehnt.
Ein Rücktritt ist nur aus wichtigem Grund möglich und muss unverzüglich gemeldet werden (§ 116 ZApprO). Die ZÄK Nordrhein lässt eine Absage bis einen Monat vor Prüfungsbeginn zu; sie wird dann nicht als Nichtbestehen gewertet. Wer verspätet kommt oder unentschuldigt fehlt, hat den Abschnitt nicht bestanden.
Bestehst Du nicht, vermerkt die Kommission, ob und unter welchen Auflagen Du ohne Gefährdung von Patientinnen und Patienten zahnärztlich arbeiten kannst (§ 112 Abs. 3 ZApprO). Das ist für die Berufserlaubnis nach § 13 ZHG wichtig, die Anerkennung für ausländische Zahnärzte erklärt. Einen Anspruch auf Verlängerung der Erlaubnis wegen der Prüfung gibt es nach der Regierung von Oberbayern grundsätzlich nicht.
Vorbereitung
Der Maßstab ist das deutsche Studium; wie die staatliche Prüfung dort aufgebaut ist, beschreibt Staatsexamen Zahnmedizin. Für den praktischen Abschnitt nennt die Verordnung diese Aufgaben (§ 110 ZApprO):
- Prothetik: Präparation und Abformung für eine Verblendkrone mit provisorischer Versorgung, für eine Teilkrone, dazu eine einfache zahntechnische Arbeit
- Zahnerhaltung: große dreiflächige Kavität im Seitenzahngebiet mit Füllung, approximale Kompositfüllung im Frontzahngebiet, endodontische Behandlung eines natürlichen Zahnes, Auswahl und Einsatz parodontaler Instrumente
- Oralchirurgie und MKG: sachgerechte Instrumentenauswahl nach einer Behandlungssituation und richtiger Einsatz
Die ZÄK Nordrhein gibt weitere Hinweise. Welche Zähne Du präparierst, erfährst Du vorab nicht, und es gibt kein Lehrmaterial. Kittel, Handschuhe, Mundschutz und das gesamte Instrumentarium bringst Du mit – einschließlich Hand- und Winkelstücken mit KaVo-Kupplungen; für die zahntechnische Arbeit gehören eine Universal-Kramponzange und eine Aderer-Zange dazu. Eine Stunde vor Beginn darfst Du die Behandlungseinheit einrichten. Polyetherhaltige Abformmassen verbietet die Kammer, weil sie die Zahnfleischauflagen der Prüfungsmodelle beschädigen. In Bayern klärst Du spätestens vor dem praktischen Abschnitt mit dem Kommissionsvorsitz, welche Instrumente Du selbst stellst.
Für den schriftlichen Abschnitt lohnt es sich, Befundsituationen mit begründeten Behandlungsalternativen zu üben, denn der schriftliche Abschnitt hat in Sachsen die niedrigste Bestehensquote. Deutsch brauchst Du ohnehin – die Prüfung läuft auf Deutsch, und für die Approbation kommt die Fachsprachprüfung hinzu. Nach der Berichterstattung der Zahnärztlichen Mitteilungen sollen die Länder künftig Sprachkenntnisse schon vor der Berufsqualifikation prüfen können. Plane die Sprachnachweise deshalb früh.
Die Regierung von Oberbayern empfiehlt Berufspraxis mit einer Erlaubnis nach § 13 ZHG und rät, sich erst anzumelden, wenn Du bereit bist.
Nach bestandener Prüfung
Mit der bestandenen Kenntnisprüfung ist die fachliche Voraussetzung für die Approbation erfüllt. Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung und Deutschkenntnisse müssen trotzdem vorliegen (§ 2 Abs. 1 ZHG). Die Urkunde stellt die Behörde aus, bei der Dein Verfahren lief; den Weg deutscher Absolventen zeigt Approbation Zahnarzt beantragen. Danach folgen Kammer und Versorgungswerk (Nach dem Examen) und für die vertragszahnärztliche Zulassung die Assistenzzeit. Abschlüsse aus EU und EWR brauchen keine Kenntnisprüfung (EU-Zahnmedizin-Abschluss anerkennen); den Drittstaatenweg am Beispiel eines Studienlandes zeigt Zahnmedizin in Nordmazedonien studieren.
Quellen
- Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 225, Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren (Art. 4: ZHG, §§ 3, 12, 12b, 16, 24; Art. 6: Inkrafttreten): Regelweg Kenntnisprüfung, Vier-Wochen-Wahlrecht, Zuständigkeit nach Wohnsitz, Übergang für Anträge bis 31.10.2026, Inkrafttreten 1.11.2026 und 29.7.2026 für § 3 (Abruf 20.10.2026)
- § 2 ZHG, Fassung bis 31.10.2026: bisheriges Verfahren mit Gleichwertigkeitsprüfung und Kenntnisprüfung (Abruf 20.10.2026)
- § 16 ZHG, Fassung bis 31.10.2026: Zuständigkeit nach dem Land der Berufsausübung (Abruf 20.10.2026)
- Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen, §§ 104 bis 118: Abschnitte, Fächer, Dauer, Kommission, Bestehen, Rücktritt, Wiederholung; Stand der Änderung vom 21.11.2024 (Abruf 20.10.2026)
- BMG: Pressemitteilung zum Bundestagsbeschluss vom 26.3.2026: direkte Kenntnisprüfung als Regelfall, Gleichwertigkeitsprüfung nur wahlweise (Abruf 20.10.2026)
- zm-online: Die direkte Kenntnisprüfung wird zur Regel (zm 11/2026): Zustimmung des Bundesrats, Möglichkeit früherer Sprachprüfung (Abruf 20.10.2026)
- BZÄK und KZBV: Stellungnahme zum Gesetzentwurf, Ausschussdrucksache 21(14)59(10) vom 26.1.2026: Einschätzung zur Gleichwertigkeit ausländischer Zahnmedizin-Ausbildungen (Abruf 20.10.2026)
- zm-online: BZÄK und KZBV fordern Sprachtest vor der Kenntnisprüfung (zm 4/2026): Verweis des Entwurfs auf noch kommende Rechtsverordnungen (Abruf 20.10.2026)
- Zahnärztekammer Nordrhein: Kenntnisprüfung: Anmeldung über die Bezirksregierung Münster, Gebühren 330/960/1.210 Euro, Prüfungsort Neuss (Abruf 20.10.2026)
- Zahnärztekammer Nordrhein: FAQ Kenntnis- und Eignungsprüfung (Stand 20.10.2025): Wiederholung, Absage bis einen Monat vorher, Folgen bei Nichterscheinen (Abruf 20.10.2026)
- Zahnärztekammer Nordrhein: Informationen zum praktischen Prüfungsteil: Aufgaben, mitzubringendes Material, Hinweis zu Abformmassen (Abruf 20.10.2026)
- NiZzA Niedersachsen: Informationsblatt Kenntnisprüfung Zahnmedizin: Gebühren 475/850/1.600 Euro, Organisation, dreitägige Prüfung, endgültiges Nichtbestehen (ohne Datum, Abruf 20.10.2026)
- Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt: Informationsblatt Kenntnisprüfung: Gebühren 500/1.150/1.300 Euro, Anmeldung über das Landesprüfungsamt (ohne Datum, Abruf 20.10.2026)
- LAVG Brandenburg: Anmeldung zur Kenntnisprüfung, Zahnärztinnen und Zahnärzte: Gebühr 2.200 Euro beziehungsweise 1.450 Euro nur für den praktischen Abschnitt (Stand September 2022)
- Regierung von Oberbayern: Durchführung der Kenntnisprüfung für Zahnärztinnen und Zahnärzte: Kosten, Prüfungsorte, Beginn nach ein bis sechs Monaten, Bewertung ohne Noten, Berufserlaubnis (Abruf 20.10.2026)
- BIBB: Die Kenntnisprüfung im Anerkennungsverfahren bei den akademischen Heilberufen (2019): Erfolgsquoten für 198 Zahnärztinnen und Zahnärzte, Erhebung 2017; amtliche Statistik ohne Erfolgsquoten (Abruf 20.10.2026)
- zm-online: Kenntnisprüfung, nur zwei Drittel der ausländischen Zahnärzte bestehen (16.12.2019): Spanne zwischen den Prüfstellen von 17 bis 100 Prozent, fehlende bundeseinheitliche Regeln 2017 (Abruf 20.10.2026)
- Landesdirektion Sachsen: Approbationen und Prüfungen Zahnärzte 2021 bis 2023: Prüfungsversuche und Bestehensquoten je Abschnitt (Stand 2.7.2024, Abruf 20.10.2026)

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