Der öffentliche Dienst hat in der Zahnmedizin nicht den besten Ruf, wenn es ums Geld geht, und ganz unbegründet ist das nicht. Im Gesundheitsamt oder an der Uniklinik verdienst Du in den meisten Fällen weniger als in einer gut laufenden Privatpraxis. Trotzdem lohnt sich ein genauerer Blick, denn die Spannbreite ist größer, als das Klischee vermuten lässt: Je nach Tarifvertrag, Erfahrungsstufe und Einsatzort liegen zwischen 5.000 und über 11.000 Euro brutto im Monat.
So grob lassen sich die drei üblichen Vergleichsgruppen einordnen:
| Einsatzort | Tarifvertrag / Basis | Bruttomonatsgehalt (Spanne) |
|---|---|---|
| Gesundheitsamt (ÖGD) | TVöD/TV-L, meist E14/E15 | rund 5.300–8.200 € |
| Uniklinik (zahnärztlicher Dienst) | TV-Ärzte/TdL, Ä1–Ä2 | rund 6.750–11.160 € |
| Privatpraxis (angestellt) | frei verhandelt, kein Tarif | Median 6.944 €, Quartile 5.714–9.070 € |
Die Zahlen sind Vollzeit-Bruttowerte und hängen stark von Berufserfahrung, Bundesland und Einrichtung ab. Im Folgenden ordnen wir sie im Detail ein.
Der zahnärztliche Dienst im Gesundheitsamt
Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist für viele der klassische Zugang zur Verwaltungslaufbahn in der Zahnmedizin: Du arbeitest im zahnärztlichen Dienst des Gesundheitsamts, häufig im Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienst, mit Reihenuntersuchungen, Prophylaxe und Gutachten statt klassischer Behandlungsstuhl-Arbeit. Ein eigener Tarifvertrag für Zahnärzt:innen im ÖGD existiert nicht: Die Eingruppierung läuft über die allgemeine Entgeltordnung von TVöD (Kommunen) oder TV-L (Länder).
Konkret bedeutet das: Zahnärztinnen und Zahnärzte mit entsprechender Tätigkeit werden nach der aktuellen Entgelttabelle in die Entgeltgruppe 14 eingestuft, die je nach Stufe zwischen 5.298,27 € und 7.551,78 € im Monat liegt. Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzte sowie Kolleg:innen mit Leitungsaufgaben (etwa bei der Führung von mindestens fünf unterstellten Zahnärzt:innen) erreichen die Entgeltgruppe 15, die im ersten Jahr bei 5.827,86 € startet und bis zum sechsten Jahr auf 8.204,11 € steigt (Quelle: medi-karriere.de, Tariftabelle gültig 01.05.2026–31.03.2027).
Wichtig für die Einordnung: Diese Werte gelten für die allgemeine Tabelle, nicht für den speziellen Ärzte-Tarifvertrag. Ob Dein konkretes Gesundheitsamt nach TVöD oder TV-L bezahlt und wie genau die Stelle bewertet wird, entscheidet am Ende die Kommune oder das Land: Hier gibt es also keine bundesweit einheitliche Zahl, sondern eine Bandbreite, die von der jeweiligen Stellenbeschreibung abhängt.
Uniklinik: Wenn der Tarifvertrag TV-Ärzte greift
Arbeitest Du dagegen als angestellte Zahnärztin oder angestellter Zahnarzt an einer Universitätsklinik (etwa in der Zahn-, Mund- und Kieferklinik), greift meist der Tarifvertrag TV-Ärzte/TdL, der eigentlich für Ärztinnen und Ärzte an Unikliniken geschlossen wurde, aber analog auch für Zahnärztinnen und Zahnärzte in vergleichbarer Tätigkeit gilt. Er unterscheidet vier Entgeltgruppen: Ä1 für Assistenzärzt:innen bzw. -zahnärzt:innen, Ä2 für Fachärzt:innen bzw. Fachzahnärzt:innen, Ä3 für Oberärzt:innen und Ä4 für stellvertretende leitende Positionen.
Nach der aktuellen Entgelttabelle (gültig 01.02.2025–31.03.2026, Quelle: oeffentlicher-dienst.info) startest Du in Ä1, Stufe 1, mit 6.752,29 € im Monat und erreichst in Stufe 6 bereits 8.667,56 €. Mit Facharzt- beziehungsweise Fachzahnarztanerkennung springst Du in Ä2, wo die Spanne von 8.911,96 € (Stufe 1) bis 11.162,72 € (Stufe 6) reicht. Oberärztliche Positionen (Ä3) beginnen ab 11.162,72 € und steigen bis rund 12.757 €.
An kommunalen Kliniken (also solchen, die nicht landeseigen, sondern kommunal getragen sind) gilt statt TdL der TV-Ärzte/VKA. Dort liegt das Einstiegsgehalt in der untersten Stufe laut Entgelttabelle des Marburger Bunds (Stand 2025) bei 5.499,85 € und steigt bis Stufe 6 auf 7.069,68 €, für Fachärzt:innen bzw. Fachzahnärzt:innen zwischen 7.258,93 € und 9.322,29 €. Auch hier gilt die Tabelle grundsätzlich analog für den zahnärztlichen Dienst, sofern die Klinik entsprechende Abteilungen führt.
Zum Vergleich: Was zahlt die Privatpraxis?
Damit die Zahlen nicht im luftleeren Raum stehen, lohnt der Blick auf die andere Seite: das Gehalt als angestellte Zahnärztin oder Zahnarzt in einer Praxis. Laut der Dentalen Gehaltsstudie 2025 liegt das mittlere Bruttomonatsgehalt angestellter Zahnärzt:innen bei 6.944 €, das untere Quartil bei 5.714 € und das obere Quartil bei 9.070 €. Rund 62 Prozent der angestellten Kolleg:innen erhalten zusätzlich eine Umsatzbeteiligung, die im Schnitt etwa 32 Prozent des Gesamtgehalts ausmacht: Nach oben ist die Praxis damit deutlich offener als der öffentliche Dienst.
Der direkte Vergleich zeigt: Im Median unterscheidet sich das Praxisgehalt kaum von einer soliden ÖGD- oder Uniklinik-Stelle in mittlerer Erfahrungsstufe. Der entscheidende Unterschied liegt in der Streuung nach oben: wer viel Umsatz macht, kann in der Praxis deutlich mehr verdienen als jede Tarifstufe hergibt. Wer eine eigene Praxis führt, bewegt sich noch einmal in einer anderen Liga, trägt dafür aber auch das volle unternehmerische Risiko.
Sicherheit statt Höchstgehalt – lohnt sich der öffentliche Dienst?
Geld ist nur ein Teil der Rechnung. Für den öffentlichen Dienst sprechen mehrere Punkte, die sich nicht direkt in Euro ausdrücken lassen:
- Planbare Arbeitszeit ohne unternehmerisches Risiko und meist ohne Wochenend- oder Notdienste wie in der freien Praxis.
- Tarifliche Sicherheit: Gehaltssteigerungen sind regelmäßig ausgehandelt, nicht von der eigenen Praxisauslastung abhängig.
- Zusatzleistungen wie betriebliche Altersvorsorge (VBL) und geregelte Urlaubsansprüche.
- An der Uniklinik zusätzlich die Möglichkeit zur wissenschaftlichen Karriere mit Forschung, Lehre und Habilitation.
Dagegen steht ein spürbar niedrigeres Einkommen über die gesamte Laufbahn hinweg, besonders im Vergleich zur eigenen Praxis oder zu einer gut bezahlten Stelle in einem größeren zahnmedizinischen Versorgungszentrum. Auch die Aufstiegsmöglichkeiten sind im ÖGD begrenzter als in der freien Wirtschaft: Nach Entgeltgruppe 15 ist finanziell in vielen Kommunen erst einmal Schluss, unabhängig von Zusatzqualifikationen wie einem Fachzahnarzt im öffentlichen Gesundheitswesen. Wer sich für die Uniklinik entscheidet, tauscht dagegen Gehalt gegen akademische Perspektive, ein durchaus bewusster Kompromiss, wenn Forschung und Lehre Dich reizen.
Die Entscheidung zwischen öffentlichem Dienst und Praxis ist letztlich eine Frage von Prioritäten, nicht allein von Zahlen. Wer die Wahl zwischen Anstellung und Selbstständigkeit noch offen hat, sollte deshalb auch Aspekte wie Arbeitsbelastung, Familienplanung und persönliche Risikobereitschaft mit einbeziehen.
Fazit – Gehalt ist nicht alles, aber ein wichtiger Faktor
Im öffentlichen Dienst verdienst Du als Zahnärztin oder Zahnarzt im Schnitt weniger als in der Privatpraxis, besonders im Vergleich zu Kolleg:innen mit hoher Umsatzbeteiligung. Zwischen Gesundheitsamt und Uniklinik gibt es zudem deutliche Unterschiede: Die Uniklinik zahlt über den Ärzte-Tarifvertrag spürbar mehr als die allgemeine TVöD-Tabelle des ÖGD. Wer Planbarkeit, geregelte Arbeitszeiten und eine tariflich abgesicherte Laufbahn höher gewichtet als das maximal mögliche Einkommen, findet im öffentlichen Dienst trotzdem ein solides und krisensicheres Fundament, nur eben selten das größte Gehalt der Branche.

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