Wer an der Universität bleibt, geht eine Reihe befristeter Stationen: Promotion, Mitarbeiterstelle an der Zahnklinik, Juniorprofessur oder Habilitation, dann die Berufung. Die Befristungsgrenze für Mitarbeiter liegt nach der Promotion bei sechs Jahren, in der Medizin bei neun (WissZeitVG, Stand Oktober 2026). Im Durchschnitt aller Fächer waren Neuberufene 2018 auf eine W2-Professur 41,7 Jahre alt, auf eine W3-Professur 43,2 Jahre; Zahlen speziell für die Zahnmedizin liegen nicht vor. Die Promotion kann bereits ab dem Physikum beginnen, wie Promotion in der Zahnmedizin zeigt.
Die Stationen im Überblick
| Station | Dauer und Frist | Vertragsart | Vergütung (Stand) |
|---|---|---|---|
| Promotion Dr. med. dent. | in Heidelberg mindestens ein Jahr zwischen Annahme und Prüfungsantrag | – | – |
| Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Zahnklinik | nach der Promotion bis 6 Jahre befristbar, in der Medizin bis 9 (§ 2 Abs. 1 WissZeitVG) | befristeter Arbeitsvertrag | TV-Ärzte TdL Ä 1: 5.792,90 bis 7.436,05 Euro (ab 1. April 2026) |
| Habilitation oder gleichwertige Leistungen | keine feste Dauer; eine von mehreren Möglichkeiten, die Einstellungsvoraussetzung zu erfüllen | – | – |
| Juniorprofessur (W1) | Bayern: 4 Jahre, danach bei Bewährung 3 weitere | Beamtenverhältnis auf Zeit | 5.299 bis 6.129 Euro (April 2026) |
| Tenure-Track-Professur | bis 6 Jahre befristet, ausgewiesen in W1 oder W2, mit Tenure-Track-Zusage | befristet | W1 oder W2 |
| Professur W2 oder W3 | Berufung durch die Hochschule | nach Landesrecht | W2 6.030 bis 7.661 Euro, W3 7.247 bis 8.668 Euro (Stufe 1, April 2026) |
Die Besoldungswerte sind Spannen über die 16 Länder; Einzelheiten und ein Rechenbeispiel stehen in Gehalt als Professor für Zahnmedizin: W1 bis W3. Der TV-Ärzte gilt nach seinem § 1 auch für Zahnärztinnen und Zahnärzte, die an einer Universitätsklinik überwiegend in der Patientenversorgung arbeiten; die Tabelle gilt vom 1. April 2026 bis 31. August 2027.
Rechenbeispiel: Alter bei der Berufung
Angenommen wird eine Approbation mit 25 Jahren (keine Statistik, nur Rechengrundlage). Die Erstberufung auf eine Juniorprofessur lag 2018 im Durchschnitt aller Fächer bei 35,2 Jahren, auf eine W2-Professur bei 41,7 und auf eine W3-Professur bei 43,2 Jahren (Destatis-Sonderauswertung im Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs). Zwischen Approbation und Juniorprofessur liegen danach rund 10 Jahre, bis zur W2-Professur rund 17 und bis zur W3-Professur rund 18. Das sind fast zwei Jahrzehnte. Wer die Befristungsgrenze von neun Jahren nach der Promotion ausschöpft und mit 27 promoviert, ist am Ende der Mitarbeiterzeit 36 Jahre alt.
Recht: Befristung, Landesrecht und Professorenstellen
Nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG sind Verträge vor der Promotion bis sechs Jahre befristbar, danach bis sechs Jahre, in der Medizin bis neun. Pro Kind unter 18 Jahren verlängert sich der Rahmen um zwei Jahre. Eine Reform liegt im Bundestag. Der Entwurf (Drucksache 21/8281, Oktober 2026) führt Mindestlaufzeiten für Erstverträge ein, drei Jahre vor und zwei Jahre nach der Promotion, und streicht die Sonderregelung für die Medizin. Befristete Verträge zur ärztlichen Weiterbildung sollen dann nach dem Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung laufen. Bis zum Inkrafttreten gilt die heutige Fassung.
Die Einstellungsvoraussetzungen regeln die Länder. In Bayern nennt Art. 57 BayHIG für Professorinnen und Professoren ein Studium, pädagogische Eignung, die Promotion und zusätzliche wissenschaftliche Leistungen. Diese weist man durch Habilitation, Juniorprofessur oder gleichwertige Leistungen nach. Bei Professuren mit zahnärztlichen Aufgaben kommt die Fachzahnarzt-Anerkennung hinzu, soweit für das Fachgebiet eine Weiterbildung vorgesehen ist; welche Titel es gibt, zeigt Fachzahnarzt werden. Für Juniorprofessuren sollen nach Art. 63 BayHIG zwischen Promotion und Ende der Ausschreibungsfrist höchstens vier Jahre vergangen sein, in der Medizin höchstens sieben. Andere Länder weichen ab, auch bei der Besoldung, denn jedes Land setzt die W-Besoldung selbst fest.
Tenure-Track und Förderung
Das Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses finanziert 1.000 Tenure-Track-Professuren an 75 Universitäten (Angabe der Universität Bonn). Nach der Verwaltungsvereinbarung der GWK vom 19. Oktober 2016 sind die Professuren auf bis zu sechs Jahre befristet und werden mit einer Tenure-Track-Zusage ausgeschrieben, die nicht unter Stellenvorbehalt steht. Bewerber sollen nach der Promotion die Universität gewechselt haben oder zwei Jahre außerhalb der berufenden Hochschule wissenschaftlich tätig gewesen sein.
Nicht jeder bleibt bis zur Professur
Die Mitarbeiterstellen sind befristet, nach der Höchstdauer endet der Weg an der Universität oder führt in eine Professur. Eine Statistik zum Verbleib von Zahnärztinnen und Zahnärzten liegt nicht vor. Wissenschaft und Klinik lassen sich verbinden, auch mit einer Fachzahnarzt-Weiterbildung; den gesamten Weg vom Studium zur Niederlassung zeigt Wie wird man Zahnarzt?.
Der nächste Schritt ist der Kontakt zur Klinik oder zum Promotionsbetreuer, mit der Frage nach Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter.
Quellen
- Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG), § 2: Befristung nach der Promotion bis sechs Jahre, in der Medizin bis neun Jahre, Verlängerung je Kind (Abruf Oktober 2026)
- Deutscher Bundestag: Reform des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich (hib 771/2026, 05.10.2026): Gesetzentwurf 21/8281, Mindestvertragslaufzeiten, Wegfall der Sonderregelung für die Medizin
- Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz, Art. 57 und Art. 63: Einstellungsvoraussetzungen für Professuren und Juniorprofessuren, Dauer der Juniorprofessur (Beispiel Landesrecht)
- Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs (BuWiN), Tabelle B5: Durchschnittsalter bei Erstberufung 2018 nach Besoldungsgruppe (Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts, alle Fächer)
- GWK: Verwaltungsvereinbarung zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, Bekanntmachung vom 19.10.2016 (PDF): Tenure-Track-Professur, Befristung bis sechs Jahre, Wechsel der Universität nach der Promotion
- Universität Bonn: Tenure-Track-Programm (WISNA): 1.000 Tenure-Track-Professuren an 75 Universitäten (Angaben einer Universität)
- Tarifgemeinschaft deutscher Länder, Entgelttabelle TV-Ärzte ab 1. April 2026 (PDF, Landesamt Sachsen): Entgeltgruppe Ä 1
- Deutscher Hochschulverband: Grundgehälter in der W-Besoldung, Stand April 2026 (PDF): W1 bis W3 in den 16 Ländern
- Universitätsmedizin Heidelberg: Promotionsordnung vom 2. November 2015 (PDF): Mindestabstand von einem Jahr zwischen Annahme und Antrag auf Prüfungszulassung

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