Gehalt

Was verdient ein Professor für Zahnmedizin?

Von Redaktion5 Min. Lesezeit
Schriftbild: Was verdient man als Professor für Zahnmedizin – Gehalt in der Zahnmedizin

Ein Professor für Zahnmedizin verdient nicht einfach “ein Gehalt”. Er verdient mehrere Gehälter gleichzeitig. Da ist das Grundgehalt nach der Besoldungsordnung W, dazu kommen individuell verhandelte Leistungsbezüge, und wer an einer Uniklinik zugleich klinisch tätig ist, hat oft noch eine dritte Einkommensquelle aus der Patientenbehandlung. Wie diese drei Bausteine zusammenspielen und was am Ende auf dem Gehaltszettel steht, erfährst Du hier im Detail.

Der Weg zur Professur: von der Zahnklinik in den Hörsaal

Bevor überhaupt eine Berufungsurkunde ausgestellt wird, liegen Jahre an akademischer Arbeit dazwischen. Der typische Karriereweg beginnt nach dem Staatsexamen mit der Promotion, meist parallel zur klinischen Weiterbildung an einer Universitätszahnklinik. Wer in der Wissenschaft bleiben will, wird anschließend wissenschaftlicher Mitarbeiter, eine Stelle, die Forschung, Lehre und klinische Tätigkeit in der Uniklinik miteinander verbindet und oft über Jahre hinweg befristet ist.

Der nächste Meilenstein ist die Habilitation, in Deutschland traditionell der formale Nachweis der Lehrbefähigung und Voraussetzung für viele Berufungsverfahren. Alternativ öffnet inzwischen auch die Juniorprofessur (W1) mit Tenure-Track-Option einen Weg zur Lebenszeitprofessur, ohne den klassischen Habilitationsweg zu durchlaufen. Am Ende dieses Weges steht die Berufung auf eine W2- oder W3-Professur, meist verbunden mit der Leitung einer Poliklinik oder Abteilung an der Zahnklinik.

Wer sich für diesen Weg interessiert, findet Details zu den einzelnen Stationen im Artikel wissenschaftliche Karriere in der Zahnmedizin sowie speziell zur Doktorarbeit im Beitrag Promotion in der Zahnmedizin.

W1, W2, W3 – was die Besoldungsordnung eigentlich regelt

Professorengehälter an deutschen Hochschulen werden seit 2005 nicht mehr nach dem alten C-System, sondern nach der Besoldungsordnung W bezahlt. Sie kennt drei Stufen:

  • W1: Juniorprofessur, meist befristet, mit dem niedrigsten Grundgehalt.
  • W2: reguläre Professur, etwa an Fachhochschulen oder als “kleinere” Universitätsprofessur.
  • W3: die höchste Stufe, typischerweise für Lehrstuhlinhaber:innen und Klinikdirektor:innen an Universitätskliniken.

Wichtig zu verstehen: Die W-Besoldung ist keine einheitliche Bundestabelle mehr. Seit der Föderalismusreform legt jedes Bundesland seine Besoldung eigenständig fest, weshalb die Beträge je nach Bundesland teils deutlich auseinanderliegen. Und die W-Besoldung besteht grundsätzlich aus zwei Teilen: einem festen Grundgehalt und variablen Leistungsbezügen, die addiert das tatsächliche Gehalt ergeben.

Die Grundgehälter im Ländervergleich

Wie groß die Unterschiede zwischen den Bundesländern tatsächlich sind, zeigt ein Blick auf die aktuellen Zahlen. Laut den zum 1. Juli 2026 gültigen Besoldungstabellen (zusammengestellt von wissenschaftsstellen.de) reicht die Spanne beim W2-Grundgehalt (Stufe 1) von 6.030 Euro monatlich in Bremen bis 7.451 Euro in Baden-Württemberg. Beim W3-Grundgehalt liegt die Spanne zwischen 7.247 Euro (Bremen) und 8.430 Euro (Baden-Württemberg). Die Juniorprofessur (W1) startet je nach Bundesland zwischen rund 5.400 und knapp 6.000 Euro monatlich.

Der Deutsche Hochschulverband (DHV) kommt in seiner im November 2025 in “Forschung & Lehre” veröffentlichten Erhebung (Stand 30. Oktober 2025) zu einem ähnlichen Bild und beziffert die Differenz beim W3-Grundgehalt zwischen dem höchsten Bundesland (Sachsen, 8.551,28 Euro) und dem niedrigsten (Niedersachsen, 7.503,91 Euro) auf über 1.000 Euro monatlich. Einige Bundesländer, etwa Bayern, Hessen und Sachsen, staffeln das Grundgehalt zusätzlich in mehreren Erfahrungsstufen, sodass es mit der Dienstzeit automatisch weiter ansteigt.

Besoldungsgruppe Niedrigstes Bundesland Höchstes Bundesland
W1 (Juniorprofessur) ca. 5.400 € (NRW) ca. 5.961 € (Baden-Württemberg)
W2 (Professur, Stufe 1) 6.030 € (Bremen) 7.451 € (Baden-Württemberg)
W3 (Professur, Stufe 1) 7.247 € (Bremen) 8.430 € (Baden-Württemberg)

Grundgehälter monatlich brutto, Stand 1. Juli 2026 nach wissenschaftsstellen.de; DHV-Zahlen für W3 zum Vergleich leicht abweichend, Stand Oktober 2025.

Leistungsbezüge: die variable Komponente

Diese Grundgehälter sind allerdings nur die halbe Wahrheit. Zur W-Besoldung gehören zusätzlich Leistungsbezüge, die bei jeder Berufung neu verhandelt werden und daher stark variieren. Man unterscheidet dabei vor allem:

  1. Berufungsleistungsbezüge, die im Berufungsverfahren individuell ausgehandelt werden: hier zählen Forschungsleistung, Publikationsliste, eingeworbene Drittmittel und das Verhandlungsgeschick.
  2. Bleibe-Leistungsbezüge, die gezahlt werden, wenn eine Professorin oder ein Professor einen Ruf an eine andere Hochschule erhält und die eigene Universität ein Gegenangebot macht, um sie oder ihn zu halten.
  3. Besondere (funktionsbezogene) Leistungsbezüge, etwa für die Übernahme von Leitungsaufgaben wie einer Klinikdirektion oder eines Dekanats.

Wie stark diese Zulagen das Grundgehalt tatsächlich aufstocken, lässt sich pauschal kaum beziffern, weil es keine länderweite Statistik zu einzelnen Leistungsbezügen gibt, jede Berufung wird individuell verhandelt. Als grobe Orientierung nennt wissenschaftsstellen.de eine bundesweite Spannweite der monatlichen Leistungsbezüge von 0 Euro bis über 4.000 Euro, mit einem statistischen Durchschnitt von rund 850 Euro (W2) bzw. 1.600 Euro (W3). Das Statistische Bundesamt bezifferte die tatsächliche Durchschnittsbesoldung inklusive Leistungsbezügen für 2022 auf rund 7.400 Euro brutto im Monat bei W2 und rund 9.530 Euro bei W3, also deutlich über dem reinen Grundgehalt. Beispiele aus der DHV-Erhebung für 2024 zeigen zudem, wie Grundleistungsbezüge das Basisgehalt ergänzen können: In Hamburg etwa lag das Basisgehalt bei 6.709,96 Euro, dazu kamen 747,52 Euro monatliche Grundleistungsbezüge; in Brandenburg waren es 6.774,18 Euro Basisgehalt plus 807,10 Euro.

Der klinische Zusatzverdienst an der Uniklinik

Der größte Unterschied zur Professur in vielen anderen Fächern liegt in der Zahnmedizin in der klinischen Doppelrolle. Wer als W2- oder W3-Professor:in eine Abteilung oder Poliklinik an einer Universitätszahnklinik leitet, übt neben Forschung und Lehre faktisch eine Position aus, die einer Chefarztstelle vergleichbar ist. Solche leitenden Positionen sind an vielen Universitätskliniken zusätzlich mit außertariflichen klinischen Zulagen oder einer Poolbeteiligung an den Erlösen aus der Behandlung von Privatpatient:innen und Wahlleistungen verbunden, ein Prinzip, das ursprünglich aus dem klassischen Chefarzt-Liquidationsrecht stammt und in modernisierter Form (meist als prozentuale Erlösbeteiligung statt eigenem Liquidationsrecht) an Unikliniken weiterlebt.

Belastbare, einheitliche Zahlen dazu gibt es nicht, weil diese Zusatzverträge individuell zwischen Klinikleitung und Universitätsklinikum ausgehandelt werden und stark von Fachgebiet, Klinikgröße und Verhandlungsposition abhängen. Klar ist aber: Bei einer klinischen Leitungsfunktion kann dieser Baustein das Gesamteinkommen spürbar über das reine W-Gehalt hinausheben, in einzelnen Fällen um mehrere Tausend Euro monatlich. Wer sich für die Einkommensverhältnisse angestellter Zahnärzt:innen ohne Professur interessiert, findet einen Vergleichswert im Artikel Gehalt als Zahnarzt im öffentlichen Dienst sowie einen generellen Überblick unter Was verdient ein Zahnarzt?.

Fazit – drei Gehaltsbausteine, ein Gesamtbild

Wer die Frage “Was verdient ein Professor für Zahnmedizin?” beantworten will, muss immer drei Ebenen zusammenrechnen: das gesetzlich festgelegte, aber je nach Bundesland unterschiedliche W-Grundgehalt, die individuell verhandelten Leistungsbezüge und (im Fall einer klinischen Leitungsfunktion an der Uniklinik) die zusätzlichen klinischen Erlösanteile. Allein beim Grundgehalt liegen zwischen dem günstigsten und dem teuersten Bundesland über 1.000 Euro monatlich, bei den Leistungsbezügen kann die Spanne noch größer ausfallen. Für angehende Zahnmediziner:innen, die eine akademische Karriere anstreben, lohnt sich deshalb weniger die Frage nach einer festen Zahl, sondern der Blick auf den gesamten Weg: von der Promotion über die wissenschaftliche Mitarbeiterstelle und gegebenenfalls die Habilitation bis zur Berufung, und die Verhandlung, die am Ende jeder Berufung steht.

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