Der Wechsel von Zahnmedizin zu Humanmedizin ist möglich, hängt aber an einem freien Platz in einem höheren Fachsemester. Das Landesprüfungsamt (LPA) rechnet Studienzeiten und Scheine nach § 12 ÄApprO an, die Universität stuft Dich ein und vergibt den Platz. Als Alternative bleibt die Neubewerbung im ersten Fachsemester über hochschulstart; die Uni Hamburg stuft solche Studienanfänger in der Regel nicht höher ein, auch wenn Leistungen angerechnet werden. Im Rechenbeispiel unten sind es zwei angerechnete Semester nach vier Semestern Zahnmedizin. Stand: Oktober 2026.
So läuft der Wechsel ab
- Prüfe, welche Veranstaltungen der Anlage 1 ZApprO Du bestanden hast und ob Z1 hinter Dir liegt (Z1, das Physikum der Zahnmedizin). Im Alltag heißt die Zeit bis Z1 weiter Vorklinik, die ZApprO kennt den Begriff als eigenen Abschnitt nicht mehr (Die Vorklinik).
- Hole Äquivalenzbescheinigungen der Lehrenden der betroffenen Fächer ein; das LPA verlangt sie bei abweichenden Studiengängen, und die Praktika für Studierende der Zahnmedizin sind nicht dieselben wie die für Mediziner. Das Hamburger LPA nennt dafür die Lehrenden am UKE oder an der Hochschule des Erststudiums.
- Stelle den Antrag beim zuständigen LPA (Zuständigkeit unten). Er ist gebührenpflichtig; das Hamburger LPA nennt 100 bis 200 Euro je Anrechnung (Stand Februar 2026).
- Bewirb Dich bei der Universität um das höhere Fachsemester Humanmedizin. Göttingen verlangt für den Wechsel zwischen Zahn- und Humanmedizin zwingend die Anrechnungsbescheinigung eines LPA. Die Fristen gelten dort meist für alle zulassungsbeschränkten Fächer: Göttingen nennt den 15. Juli und den 15. Januar, Greifswald den 15. September und den 15. Februar. Weitere Fristen stehen in Quereinstieg Zahnmedizin.
- Lass Dich einstufen. Regensburg nennt die Einstufung in das Fachsemester, das dem anerkannten Studienstand entspricht, als Folge der Anrechnung; die FAU Erlangen-Nürnberg lässt zu dem Fachsemester zu, das auf die Anrechnungssemester folgt.
Die Uni Greifswald zeigt, wie ein Platz vergeben wird: In den Fachsemestern 2 bis 4 der Humanmedizin zählt die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, ab dem 5. Fachsemester die Note des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung, und Bewerber mit bestandenem Ersten Abschnitt sind vom Vergabeverfahren für den ersten Studienabschnitt ausgeschlossen.
Wer entscheidet was
Das Landesprüfungsamt entscheidet über die Anrechnung (§ 23 Abs. 3 ZApprO, § 12 Abs. 4 ÄApprO), und zwar das des Landes, in dem Du für das Studium, auf das angerechnet werden soll, eingeschrieben oder zugelassen bist. Hast Du dort noch keinen Platz, ist es das Land Deines Geburtsorts; ohne Geburtsort in Deutschland ist es Nordrhein-Westfalen (Bezirksregierung Düsseldorf). Die Universität entscheidet über die Einstufung in das Fachsemester und über die Vergabe des freien Platzes. Der Anrechnungsbescheid eröffnet nur die Möglichkeit, Dich direkt an der Hochschule zu bewerben – einen Anspruch auf Zulassung begründet er nicht.
Für Dich heißt das: Solange Du nur in Zahnmedizin eingeschrieben bist, hast Du für die Humanmedizin noch keinen Platz. Zuständig ist damit zunächst das LPA Deines Geburtslandes.
Anrechnungsschlüssel und Rechenbeispiel
Für die Humanmedizin gilt nach dem Merkblatt des LPA Nordrhein-Westfalen (Stand 08.09.2023): 3 große Scheine entsprechen 1 Semester, ebenso 2 große plus 2 kleine Scheine. Die großen Scheine sind die Praktika in Physik, Chemie, Biologie, Physiologie, Biochemie und Molekularbiologie, makroskopischer und mikroskopischer Anatomie sowie der Kursus der Medizinischen Psychologie und Soziologie. Zu den kleinen Scheinen zählen unter anderem die Seminare in Physiologie, Biochemie und Anatomie, die Berufsfelderkundung und die Medizinische Terminologie. Nicht anerkannt wird, was bereits endgültig nicht bestanden ist (§ 12 Abs. 2 ÄApprO).
Annahme: Du hast vier Semester Zahnmedizin studiert, Z1 bestanden und die Praktika in Physik, Chemie, Physiologie, Biochemie sowie makroskopischer und mikroskopischer Anatomie abgelegt. Das LPA erkennt sie als gleichwertig an. Das sind sechs große Scheine, also zwei Semester. Die Biologie und die Medizinische Psychologie fehlen Dir noch. Die Regelstudienzeit der Humanmedizin beträgt 6 Jahre und 3 Monate, also 12,5 Semester (§ 1 Abs. 2 ÄApprO).
| Weg | Rechnung | Dauer ab Beginn Zahnmedizin |
|---|---|---|
| Zahnmedizin abschließen | 11 Semester Regelstudienzeit (§ 2 Abs. 3 ZApprO) | 11 Semester (5,5 Jahre) |
| Wechsel mit 2 angerechneten Semestern | 4 + (12,5 − 2) | 14,5 Semester (7,25 Jahre) |
| Neubewerbung ohne Höherstufung | 4 + 12,5 | 16,5 Semester (8,25 Jahre) |
Der Wechsel spart gegenüber dem Neustart zwei Semester. Gegenüber dem Zahnmedizin-Abschluss kostet er dreieinhalb Semester – für einen anderen Abschluss. Welches Fachsemester Deine Universität tatsächlich vergibt, hängt vom Bescheid und von den Plätzen ab.
Dauer und Kosten eines Fachwechsels
Nach einem Fachrichtungswechsel gibt es BAföG nur bei einem wichtigen oder unabweisbaren Grund. An Hochschulen gilt der wichtige Grund nur bis zum Beginn des 5. Fachsemesters, und beim ersten Wechsel bis zum Beginn des 4. Fachsemesters wird er vermutet (§ 7 Abs. 3 BAföG). Bei der Zählung werden die Semester abgezogen, die die Hochschule auf den neuen Studiengang anrechnet. Wechselst Du nach vier Semestern mit zwei angerechneten, zählt das wie ein Wechsel zu Beginn des dritten Fachsemesters. Die Förderung im Zahnmedizinstudium beschreibt BAföG im Zahnmedizinstudium. Sprich mit dem BAföG-Amt, bevor Du Dich exmatrikulierst.
Vor dem Wechsel prüfen
- Trenne Studienstress von Inhaltszweifel. Prüfungsdruck entsteht in jedem Fach, auch im TPK der ersten Semester; der Phantomkurs folgt erst nach Z1. Ein Test – würdest Du ohne Prüfungen lieber ein Buch über Parodontologie oder über Kardiologie lesen?
- Liste Deine bestandenen Scheine auf und gleiche sie mit der Anlage 1 ZApprO ab.
- Plane die Exmatrikulation erst nach der Zusage. Die Anrechnung bleibt auch ohne Einschreibung möglich, dann ist das LPA Deines Geburtslandes zuständig; ein Humanmedizin-Platz ist damit aber noch nicht gesichert.
- Vergleiche Berufsalltag und Gehalt in Zahnmedizin oder Humanmedizin, statt es hier zu wiederholen.
- Wer beide Berufe will, liest MKG-Chirurg werden. Ein Tausch mit anderen Studierenden hilft beim Fachwechsel nicht (Studienplatztausch Zahnmedizin), und der spätere Einstieg in die Zahnmedizin nach einem Humanmedizin-Abschluss läuft über das Zweitstudium.
Quellen
- Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO), § 1: Regelstudienzeit sechs Jahre und drei Monate (Abs. 2), Erster Abschnitt nach zwei Jahren (Abs. 3) (Abruf Oktober 2026)
- Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO), § 12: Anrechnung durch die nach Landesrecht zuständige Stelle, Zuständigkeit nach Einschreibung, Geburtsland, Nordrhein-Westfalen
- Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO), § 2: Regelstudienzeit fünf Jahre und sechs Monate
- ZApprO, § 23: Anrechnung und Zuständigkeit im Studium der Zahnmedizin
- Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), § 7: Fachrichtungswechsel aus wichtigem oder unabweisbarem Grund (Abs. 3), Abzug angerechneter Semester
- Landesprüfungsamt NRW: Merkblatt Humanmedizin, Stand 08.09.2023: Anrechnungsschlüssel große und kleine Scheine, Zuständigkeit, Unterlagen
- Landesprüfungsamt Hamburg: Hinweisblatt Anrechnung verwandter Studienleistungen, Stand 02/2026: Äquivalenzbescheinigungen, Gebühr 100 bis 200 Euro
- Universität Hamburg: Hauptstudium Medizin und Zahnmedizin: erneute Bewerbung im ersten Fachsemester, keine Höherstufung als Studienanfänger
- Universität Göttingen: höhere Fachsemester: Anrechnungsbescheinigung eines LPA beim Wechsel zwischen Zahn- und Humanmedizin
- Universität Regensburg: Antrag auf Anerkennung Humanmedizin: Einstufung nach Anrechnung
- FAU Erlangen-Nürnberg: Bewerbung höheres Fachsemester: Fachsemester folgt auf die Anrechnungssemester
- Universität Greifswald: Satzung für das Vergabeverfahren in höheren Fachsemestern: Auswahl in der Humanmedizin nach Note der Hochschulzugangsberechtigung oder des Ersten Abschnitts

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