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Quereinstieg in die Zahnmedizin: Aus Humanmedizin und verwandten Fächern

Von Redaktion5 Min. Lesezeit
Erwachsener Quereinsteiger lernt mit Biologie-Lehrbüchern – Quereinstieg in die Zahnmedizin: Aus Humanmedizin und verwandten Fächern

Nicht jeder Weg in die Zahnmedizin beginnt im ersten Fachsemester über hochschulstart. Wer bereits Humanmedizin, Biologie oder ein anderes naturwissenschaftliches Fach studiert und dabei Kurse belegt hat, die inhaltlich denen der Vorklinik in Zahnmedizin entsprechen, kann unter bestimmten Voraussetzungen direkt in ein höheres Fachsemester einsteigen, ohne wieder bei null anzufangen. Der Weg ist real, aber deutlich schmaler als viele denken.

Warum ein Quereinstieg überhaupt möglich ist

Die vorklinischen Studienabschnitte von Humanmedizin und Zahnmedizin überschneiden sich an vielen Universitäten inhaltlich erheblich: Anatomie, Physiologie, Biochemie, Physik, Chemie und Biologie gehören in ähnlicher Form zu beiden Curricula, teils werden die entsprechenden Lehrveranstaltungen sogar gemeinsam mit Human- und Zahnmedizinstudierenden besucht. Diese Überschneidung ist die Grundlage dafür, dass bereits erbrachte Leistungsnachweise (umgangssprachlich Scheine genannt) unter bestimmten Bedingungen für ein Zahnmedizinstudium angerechnet werden können.

Welche Scheine zählen

Für die Anrechnung eines Fachsemesters werden in der Regel mehrere gleichwertige Leistungsnachweise verlangt, üblicherweise eine Kombination aus sogenannten großen und kleinen Scheinen. Als kleine Scheine gelten typischerweise die Seminarnachweise aus Physiologie, Biochemie/Molekularbiologie, Anatomie sowie Medizinischer Psychologie und Medizinischer Soziologie. Die genauen Anforderungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und teils sogar zwischen einzelnen Universitäten: manche verlangen für ein volles Fachsemester zwei große und zwei kleine Scheine, andere akzeptieren auch drei oder vier große Scheine als gleichwertig. Entscheidend ist dabei nicht, ob ein Kurs inhaltlich ähnlich war, sondern ob er nach Prüfung als vollständig gleichwertig eingestuft wird, reine Ähnlichkeit reicht nicht aus.

Wer den Anrechnungsbescheid ausstellt

Zuständig für die formale Anerkennung ist das Landesprüfungsamt für Heilberufe des jeweiligen Bundeslands, nicht die Universität selbst. Der Ablauf sieht typischerweise so aus: Zunächst stellt Deine bisherige Universität eine Bescheinigung über die von Dir erbrachten Leistungen und deren inhaltliche Vergleichbarkeit mit den Anforderungen des Zahnmedizinstudiums aus. Auf dieser Grundlage prüft das zuständige Landesprüfungsamt die Gleichwertigkeit und erstellt den offiziellen Anrechnungsbescheid, in dem festgelegt wird, in welches Fachsemester Du eingestuft wirst. Ohne diesen Bescheid akzeptiert keine Universität eine Einstufung in ein höheres Fachsemester: ein formloses Schreiben Deiner alten Hochschule reicht nicht aus.

Wie die Bewerbung für ein höheres Fachsemester abläuft

Anders als die Bewerbung fürs erste Fachsemester läuft die Bewerbung um ein höheres Fachsemester in Zahnmedizin nicht über das zentrale DoSV-Verfahren von hochschulstart, sondern direkt bei der jeweiligen Universität. Das liegt daran, dass es sich dabei nicht um reguläre, im Vorfeld geplante Studienplätze handelt, sondern um Plätze, die im Studienverlauf frei werden: etwa weil andere Studierende exmatrikuliert wurden, das Fach gewechselt oder das Studium abgebrochen haben. Wie viele Plätze in welchem Fachsemester frei werden, lässt sich im Voraus nicht planen und schwankt von Semester zu Semester und von Universität zu Universität teils stark.

Der grobe Ablauf:

  1. Anrechnungsbescheid einholen, bevor Du Dich überhaupt bewirbst, ohne ihn wird Deine Bewerbung meist gar nicht erst bearbeitet.
  2. Bewerbung direkt bei der Zieluniversität einreichen, meist über ein eigenes Formular des Studierendensekretariats, mit Fristen, die häufig den regulären Bewerbungsfristen entsprechen: 15. Januar für das Sommersemester, 15. Juli für das Wintersemester.
  3. Einstufung ins passende Fachsemester durch die Universität auf Basis des Anrechnungsbescheids und des eigenen Curriculums: wie viele Fachsemester Dir angerechnet werden, entscheidet am Ende die Zieluniversität, nicht das Landesprüfungsamt allein.
  4. Auswahl unter mehreren Bewerber:innen: Gibt es für ein bestimmtes Fachsemester mehr Bewerber:innen als freie Plätze, entscheiden die Universitäten häufig per Losverfahren unter den formal geeigneten Bewerber:innen.

Warum der Weg schmaler ist, als er klingt

Drei Faktoren begrenzen den Quereinstieg realistisch:

  • Freie Plätze sind selten und unplanbar. In höheren Fachsemestern werden ohnehin kaum Plätze frei, und wenn, dann meist nur einzelne pro Semester und Universität.
  • Die Anforderungen an die Gleichwertigkeit sind streng. Ein ähnlicher Kursinhalt reicht nicht, die Deckungsgleichheit muss im Detail stimmen, bei unterschiedlichen Studienordnungen zwischen den Universitäten ist das keine Formsache.
  • Ein direkter Wechsel per Studienplatztausch ist nicht möglich. Anders als der Tausch innerhalb desselben Studiengangs funktioniert ein Wechsel von Human- zu Zahnmedizin ausschließlich über die Anrechnung mit anschließender eigenständiger Bewerbung um ein höheres Fachsemester, nicht über einen Tausch mit einer anderen Person.

Weitere Wege in Betracht ziehen

Neben dem klassischen Quereinstieg aus einem laufenden Human- oder Naturwissenschaftsstudium gibt es einen zweiten, indirekten Weg: eine abgeschlossene Berufsausbildung im zahnmedizinischen Umfeld, etwa als Zahnmedizinische Fachangestellte oder Zahntechniker:in. Diese ersetzt keine Scheine und führt nicht direkt in ein höheres Fachsemester, verbessert aber die Ausgangsposition für eine reguläre Erstbewerbung über die ZEQ spürbar, da eine solche Ausbildung an vielen Hochschulen mit zusätzlichen Punkten honoriert wird. Für alle, die noch unentschlossen sind, ob Human- oder Zahnmedizin das passendere Fach ist, kann diese Kombination (Ausbildung plus spätere reguläre Bewerbung) am Ende der verlässlichere Weg sein als die Hoffnung auf einen unplanbaren Quereinstiegsplatz.

Für wen sich der Quereinstieg lohnt

Realistisch ist dieser Weg vor allem für Studierende, die im Verlauf ihres Humanmedizin- oder eines naturwissenschaftlichen Studiums merken, dass Zahnmedizin die passendere Richtung ist, und die bereits einen erheblichen Teil der vorklinischen Fächer erfolgreich absolviert haben. Wer dagegen noch ganz am Anfang eines anderen Studiums steht, hat in der Regel wenig zu verlieren und wenig zu gewinnen, wenn er oder sie versucht, über die Anrechnung Zeit zu sparen: hier lohnt sich meist eher eine reguläre Bewerbung über hochschulstart fürs erste Fachsemester. Wer sich unsicher ist, welcher Weg passt, kann sich außerdem an den Studienberatungen der jeweiligen Fakultäten orientieren, die Erfahrung mit genau solchen Einzelfallprüfungen haben. Eine frühzeitige, ehrliche Beratung erspart im Zweifel Monate vergeblicher Anrechnungsversuche, wenn sich am Ende herausstellt, dass die eigenen Leistungsnachweise inhaltlich doch zu weit von den Anforderungen der Zieluniversität abweichen.

Quellen

  • Landesprüfungsämter für Heilberufe der Bundesländer: Verfahren zur Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zwischen Human- und Zahnmedizin
  • Studierendensekretariate deutscher Universitäten (u. a. RWTH Aachen, Universität Tübingen, HHU Düsseldorf): Bewerbungsverfahren für höhere Fachsemester Zahnmedizin
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