Zahnarztberuf & Karrierewege

Hilfseinsatz als Zahnarzt: Organisationen, Dauer, Kosten

RedaktionVon Redaktion5 Min. Lesezeit
Zahnarzt behandelt eine Patientin in einer einfachen mobilen Klinik – Hilfseinsätze als Zahnarzt

Zahnärztliche Hilfseinsätze im Ausland laufen über Organisationen und dauern meist etwa zwei Wochen. Die Teilnehmer tragen Flug, Unterkunft und Verpflegung selbst. Bei Zahnärzte ohne Grenzen (DWLF) brauchst Du als Zahnarzt mindestens drei Jahre Berufserfahrung, Studierende kommen dort nicht infrage. Das deutsche Berufsrecht gilt laut Bundeszahnärztekammer auch im Ausland, behandeln dürfen nur Approbierte.

Organisationen im Vergleich

Organisation Rechtsform Einsatzländer Dauer Kosten für Teilnehmer Voraussetzungen
Zahnärzte ohne Grenzen (DWLF) eingetragener Verein, Nürnberg; 2004 als nichtrechtsfähige Stiftung gegründet, seit 2018 Verein vor allem Afrika (aktuelle Aufrufe: Sambia, Tansania; Berichte aus Togo, Kapverden) ausgeschriebene Einsätze 12 bis 15 Tage (Sambia 15. bis 26.2.2027, Tansania 5. bis 19.3.2027) Reise, Unterkunft, Verpflegung und Transport selbst; 50 Euro für Ausweis und zwei Behandlungshemden; Zuschüsse für Assistenzen und Zahntechniker Zahnärzte mindestens 3 Jahre Berufserfahrung (in manchen Ländern 5), Assistenzen und Techniker mit abgeschlossener Ausbildung; Studierende ausgeschlossen
Dentists for Africa eingetragener Verein, Weimar Kenia (Westen), 14 Zahnstationen mindestens 2 Wochen, bis zu 8; Famulatur mindestens 4 Wochen Flug 500 bis 900 Euro, Unterkunft mit Verpflegung 15 bis 20 Euro pro Tag, Arbeitserlaubnis über 200 Euro, Pauschale 100 Euro Zahnärzte, Zahnärztinnen, Fachangestellte, Zahntechniker; fortgeschrittenes Englisch; Studierende ab dem 4. klinischen Semester unter Aufsicht
Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte (HDZ) Stiftung, 1987 anerkannt Projekte in über 30 Ländern; Famulaturberichte aus Kenia, Madagaskar, Philippinen, Tansania, Uganda keine Angabe keine Angabe Studierende nur Hospitation, keine anrechenbare Famulatur
Mercy Ships Deutschland eingetragener Verein Hospitalschiffe in Afrika südlich der Sahara, jeweils zehn Monate im Hafen je nach Stelle hängen von Dauer, Land und Stelle ab; kostenlose Kranken- und Reiseversicherung Berufsausbildung, Englisch B1, ab 18 Jahren, Bereitschaft zum Leben in einer christlichen Gemeinschaft; Famulatur nicht möglich

Mercy Ships ist keine zahnmedizinische Organisation; ob zahnärztliche Stellen offen sind, zeigt die internationale Stellenbörse.

So läuft ein Einsatz ab

Bei DWLF schreibst Du zuerst der Geschäftsstelle. Du bekommst eine DWLF-Nummer und einen Ausweis, den die Gesundheitsbehörden des Einsatzlandes online prüfen können. Danach meldest Du Dich auf einen Einsatzaufruf. Die Teams planen Anreise und Unterkunft selbst. Sie bestehen meist aus zwei Zahnärzten und zwei Helfern unter einem zahnärztlichen Gruppenleiter. DWLF stellt mobile Behandlungseinheiten und Material. Zuvor hat der Verein mit der Regierung des Gastlandes eine Vereinbarung (Memorandum of Understanding) geschlossen, die festlegt, wer mit welcher Qualifikation arbeiten darf – laut DWLF gehen dem zwei bis drei Jahre Arbeit voraus.

In Kenia muss jeder Zahnarzt acht Wochen vor dem Einsatz eine Arbeitserlaubnis beim Kenya Medical Practitioners and Dentists Council beantragen. Die Einreise läuft über ein elektronisches Visum. Gelbfieberimpfung und Malariaprophylaxe sind ratsam, eine reisemedizinische Beratung gehört dazu.

Versicherung und Haftung

Die Regeln unterscheiden sich je nach Organisation. Der DWLF-Ausweis schließt Berufshaftpflicht und Gruppenunfallversicherung für die Zeit des Einsatzes ein. Die Teams arbeiten nicht im Auftrag von DWLF und gelten nicht als Mitarbeiter, die Gesamtverantwortung liegt beim Gruppenleiter. Mercy Ships verlangt für ehrenamtliche medizinische Mitarbeiter keine Versicherung, weil die Regierung des Einsatzlandes sie laut Organisation per Protokoll schadlos hält. Die Bundeszahnärztekammer betont, dass das deutsche Berufsrecht auch bei Einsätzen im Ausland gilt. Der Wille zu helfen ersetzt die zivilrechtliche Verantwortung der Behandler nicht – lass Dir deshalb vor der Zusage schriftlich bestätigen, wer Haftpflicht und Unfallschutz trägt.

Studierende: Famulatur und Hospitation

Die Famulatur dauert vier Wochen und folgt nach dem bestandenen Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung. Eine Famulatur im Ausland lässt sich anrechnen, wenn sie die Anforderungen von § 15 Absatz 1 bis 4 ZApprO erfüllt, also unter Aufsicht eines approbierten Zahnarztes und ohne selbstständige Behandlung am Patienten. Mehr dazu steht in Famulatur Zahnmedizin: Dauer, Zeitpunkt und Nachweis.

Dentists for Africa nimmt Studierende nach dem 4. klinischen Semester für mindestens vier Wochen auf, wenn ein erfahrener Zahnarzt vor Ort ist. Ein Zahnarzt betreut höchstens zwei Studierende gleichzeitig. Bei HDZ-Projekten hospitieren Studierende nur, die Zeit zählt nicht als Famulatur. Die Bundeszahnärztekammer sieht für Studierende Anamnese, Befundung, Prophylaxe und Assistenz vor. Invasive Maßnahmen sollen sie höchstens zusammen mit geschulten Zahnärzten übernehmen.

Grenzen von Kurzzeiteinsätzen

Die Bundeszahnärztekammer nennt in ihrer Handreichung Professionalität, Vorrang des Patientenwohls und Nachhaltigkeit als Maßstab. Unabgestimmte Behandlungsangebote vor Ort verbieten sich danach; wer einen privaten Einsatz mit einer Urlaubsreise verbindet, soll beides klar trennen. Dentists for Africa setzt deshalb auf Ausbildung kenianischer Fachkräfte, damit die Versorgung auch ohne ausländische Helfer trägt. Wer nach dem Studium dauerhaft im Ausland arbeiten will, findet die Anerkennungsregeln in Als Zahnarzt im Ausland arbeiten. Weitere Einsatzorte jenseits der Praxis stellt Ungewöhnliche Arbeitsorte für Zahnärzte vor, und der Berufsalltag als Zahnarzt zeigt, wie sich Urlaub und Praxis abstimmen lassen.

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