Einen Hochschulwechsel in der Zahnmedizin regelt nicht hochschulstart. Das Portal vergibt ausschließlich Plätze im 1. Fachsemester; höhere Fachsemester vergeben die Hochschulen selbst, und nur dann, wenn dort ein Platz frei wird. Dir bleiben fünf Wege: Studienplatztausch, Direktbewerbung bei der Zieluniversität, Quereinstieg mit Anrechnung durch das Landesprüfungsamt (LPA), Neubewerbung im 1. Fachsemester und Studienplatzklage. Bei den hier geprüften Hochschulen (ohne Hamburg, das diesen Weg derzeit nicht anbietet) endet die Direktbewerbung für das Sommersemester zwischen dem 15. Januar und dem 15. März, für das Wintersemester zwischen dem 15. Juli und dem 15. September. Stand: Oktober 2026.
Wer höhere Fachsemester vergibt
Die FAQ von hochschulstart sagt es ausdrücklich: Das Portal vergibt nur Plätze im 1. Fachsemester. Wer in ein höheres Fachsemester desselben Studiengangs wechseln will, soll sich an die Hochschule wenden.
Die Regeln dafür stehen im Landesrecht und in Satzungen der Hochschulen. In Bayern lässt § 33 der Hochschulzulassungsverordnung eine Zulassung zu, wenn die Zahl der Eingeschriebenen im Semester und im ganzen Studiengang unter die festgesetzte Zulassungszahl sinkt. Wer schon im Studiengang eingeschrieben war, kann in das Fachsemester zugelassen werden, das der bisherigen Studiendauer entspricht; wer einen Anrechnungsbescheid vorlegt, in das Fachsemester nach dem Bescheid. Mecklenburg-Vorpommern verlangt in § 5 seines Hochschulzulassungsgesetzes die Studienleistungen der vorhergehenden Semester und die bestandenen Prüfungen und erlaubt, zuerst an Bewerber zu vergeben, die im Studiengang schon eingeschrieben waren. Die Uni Greifswald füllt das per Satzung aus.
Praktisch heißt das: Eine Uni muss Dich nicht aufnehmen – auch dann nicht, wenn Du alle Voraussetzungen erfüllst. Gießen schreibt in seinem Infoblatt (Stand: Juni 2026), dass nur sehr wenige Plätze frei werden und eine große Bewerberzahl gegenübersteht.
Die fünf Wege im Vergleich
| Weg | Voraussetzung | Frist | Aufwand | Details |
|---|---|---|---|---|
| Studienplatztausch | Zahnmedizin gegen Zahnmedizin, Tauschpartner mit passendem Stand, Zustimmung beider Hochschulen | je nach Hochschule; Ausschlussfristen von Juli bis Oktober | Partnersuche, zwei Anträge | Studienplatztausch Zahnmedizin |
| Direktbewerbung als Hochschulwechsler | Bisher in Zahnmedizin eingeschrieben, Prüfungsanspruch nicht verloren, im Zielsemester ein freier Platz | 15. Januar bis 15. März (Sommersemester), 15. Juli bis 15. September (Wintersemester) | eine Bewerbung mit Nachweisen; kein Anspruch auf Zulassung | dieser Artikel |
| Quereinstieg (anderes Fach, Ausland) | Anrechnungsbescheid des LPA nach § 23 ZApprO | wie Direktbewerbung; in Gießen ist der Bescheid bis 31.8. bzw. 28.2. nachreichbar | zusätzliches Verfahren beim LPA vorab | Quereinstieg Zahnmedizin |
| Neubewerbung im 1. Fachsemester | Zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht mehr im Studiengang eingeschrieben | SoSe 2027: 26. Oktober 2026 bis 15. Januar 2027 | Neustart im 1. Semester | Bewerbung über hochschulstart |
| Studienplatzklage | Antrag bei der Hochschule auf Zulassung außerhalb der Kapazität, danach Eilantrag | Ausschlussfristen je Land | Kosten je Hochschule, Ausgang offen | Studienplatzklage Zahnmedizin |
Eine Tauschbörse, in der Du ein Gesuch für Zahnmedizin eintragen kannst, führt studienplatztausch-medizin.de.
So läuft die Direktbewerbung
Die Bewerbung geht direkt an die Hochschule, meist über deren Bewerbungsportal. Üblich sind diese Bausteine:
- Du bewirbst Dich für ein bestimmtes Fachsemester. Gießen prüft die Bewerbung nur für genau dieses Semester, nicht für ein niedrigeres.
- Du weist nach, dass Du noch Prüfungsanspruch hast. Halle verlangt das bei der Bewerbung und noch einmal bei der Einschreibung; wer den Anspruch an einer anderen deutschen Uni verloren hat, wird nicht mehr zugelassen. Düsseldorf lehnt die Bewerbung ab, wenn Du an einer anderen Hochschule die zulässigen Fehlversuche bei einem Leistungsnachweis erreicht hast.
- Du legst Studienbescheinigung und Scheinübersicht vor. Düsseldorf verlangt dazu eine persönliche Vorstellung mit den Originalen.
- Je nach Fachsemester kommen Prüfungszeugnisse dazu: In Gießen das Z1-Zeugnis für das 5. und 6. Fachsemester und das Z2-Zeugnis ab dem 7. (Physikum Zahnmedizin).
- Du wartest. Gießen vergibt freie Plätze erst nach Ablauf der Rückmeldefrist; die Zulassung kommt deshalb meist kurz vor oder kurz nach Vorlesungsbeginn.
Wechselst Du innerhalb Deutschlands im selben Studiengang, brauchst Du in Gießen und Göttingen keinen Anrechnungsbescheid des LPA. Göttingen verlangt stattdessen einen Nachweis der bisherigen Hochschule über ein regelhaftes Studium und den bestehenden Prüfungsanspruch.
Sechs Hochschulen als Beispiele
Die Tabelle zeigt, wie unterschiedlich die Regeln sind (WS: Wintersemester, SoSe: Sommersemester). Die Seiten nennen die Fristen meist ohne Jahr; sie wiederholen sich nach dem Muster der jeweiligen Seite, bestätige den Termin aber vor dem Antrag. Abruf: 19. Oktober 2026.
| Hochschule | Fristen | Voraussetzungen und Besonderheiten | Quelle, Stand |
|---|---|---|---|
| Gießen | SoSe 15.1.; WS 15.7.; Unterlagen meist bis 28.2. bzw. 31.8. nachreichbar | Vier Bewerbergruppen; Unbedenklichkeitsbescheinigung des bisherigen Prüfungsamts; Z1 ab 5., Z2 ab 7. Fachsemester | Infoblatt, Juni 2026 |
| Göttingen | WS 1.6. bis 15.7.; SoSe 1.12. bis 15.1. | Wechsel nur innerhalb des Studienabschnitts (neue ZApprO: Vorklinik 4, Klinik 6 Semester); für das 5. und 7. Fachsemester Z1 bzw. Z2 | Webseite, ohne Datumsangabe |
| Halle | WS 2026/27: Online-Bewerbung bis 15.7.2026, Unterlagen bis 15.9. (3. und 9. Semester) bzw. 30.9. (5. und 7.) | Einstufungsbescheid der Fakultät; Nachweis des Prüfungsanspruchs; Vergabe nach dem im Bescheid genannten Fachsemester | Merkblatt WS 2026/27 |
| Düsseldorf | WS 2026/27: 15.9.2026; SoSe: 15.3. (Ausschlussfristen) | Unterscheidet Ortswechsler und sonstige Bewerber; persönliche Vorstellung; vorklinische Nachweise entstehen über mehrere Themenblöcke | Antragsformular WS 2026/27 |
| Greifswald | WS 15.9.; SoSe 15.2. (Ausschlussfristen) | Gerade Fachsemester nur im SoSe, ungerade nur im WS; ab dem 5. Fachsemester Z1, ab dem 7. Z2 | Satzung, Änderung vom 18.2.2026 |
| Hamburg | keine Bewerbung möglich | Im ersten Studienabschnitt keine Zulassung in höhere Fachsemester; für Zahnmedizin war in den letzten Semestern keine Bewerbung für den zweiten Abschnitt möglich | Merkblatt, 06/2026 |
Hamburg zeigt die Grenze des Weges: Im ersten Studienabschnitt gibt es keine Zulassung in höhere Fachsemester, und eine Bewerbung für den zweiten Abschnitt war in der Zahnmedizin zuletzt nicht möglich. Maßgeblich ist die Bewerbungsinfo der Universität zu Beginn der Frist. Wer nach Hamburg will, prüft sie und die Neubewerbung im 1. Fachsemester.
Wer bekommt den Platz?
Gibt es mehr Bewerber als freie Plätze, entscheidet eine Rangfolge der Gruppen. Gießen berücksichtigt nacheinander: eigene Studierende mit Anerkennungsbescheid (Höherstufung), Inhaber eines Teilstudienplatzes an einer anderen deutschen Hochschule, Ortswechsler und sonstige Bewerber wie Quereinsteiger. In der Gruppe der Ortswechsler zählen auch Sozialkriterien, sonst meist das Los. In Greifswald haben Hochschulwechsler Vorrang vor Quereinsteigern; die Rangbildung beginnt mit der niedrigsten Zahl absolvierter Fachsemester, bei Gleichstand folgen soziale Gründe, zuletzt das Los. Bayern bemisst nach § 33 Abs. 4 HZV die Befähigung nach der Durchschnittsnote der bisherigen Studienleistungen.
Zahlen zu freien Plätzen je Semester nennen die abgerufenen Seiten nicht.
Anrechnung und Studienzeit
Das LPA rechnet nach § 23 ZApprO auf Antrag Studienzeiten und Leistungen aus verwandten Studiengängen und aus der Zahnmedizin im Ausland an, sofern kein wesentlicher Unterschied besteht. Zuständig ist das Land, in dem Du für Zahnmedizin eingeschrieben oder zugelassen bist; ohne Einschreibung das Geburtsland, ersatzweise Nordrhein-Westfalen. Schlüssel, Scheine und Ablauf stehen in Quereinstieg Zahnmedizin.
Auch mit Zulassung kann das Studium länger dauern – Hamburg schreibt in seinem Merkblatt, ein Studium in Regelstudienzeit sei bei einem Wechsel nach dem ersten klinischen Semester nur in Ausnahmefällen möglich. Gießen weist darauf hin, dass Du zunächst nur an den Veranstaltungen Deines zugeordneten Fachsemesters teilnehmen darfst; Vorziehen geht nur bei freien Kapazitäten und höchstens ein Semester. Ob für Dich noch die alte Approbationsordnung gilt, klärt ZApprO-Übergangsregeln; Göttingen führt Alt und Neu in getrennten Spalten.
Klage auf einen Platz im höheren Fachsemester
Die Klage geht auch auf ein höheres Fachsemester. Nach den Hinweisen des VG Hannover (Dokument ohne Datum) stellst Du den Antrag bei der Hochschule unter Angabe des gewünschten Fachsemesters. Für höhere Fachsemester kommen der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung und eine eidesstattliche Versicherung über frühere Studienzeiten hinzu; sie entfallen nur beim 1. Fachsemester. Die Hochschulen in Hannover nehmen zum Wintersemester das 1. und ungerade höhere Fachsemester auf, zum Sommersemester gerade. Beantragst Du nur einen Studienabschnitt, setzt das Gericht den Streitwert mit 2.500 Euro an. Kosten und Ablauf stehen in Studienplatzklage Zahnmedizin.
Nächste Schritte
- Klär, in welchem Fachsemester Du stehst und ob Z1 oder Z2 hinter Dir liegt.
- Ruf die Seite der Zieluniversität zu höheren Fachsemestern auf und notiere Frist und Nachweise.
- Für das Sommersemester 2027 läuft die Neubewerbung bei hochschulstart vom 26. Oktober 2026 bis 15. Januar 2027; die Direktbewerbung folgt den Fristen der Hochschulen – bei den hier genannten zwischen Januar und März 2027, sofern sie ihre Termine beibehalten.
- Bleib an der bisherigen Hochschule eingeschrieben, bis die Zusage vorliegt. Halle und Gießen verlangen aktuelle Studienbescheinigungen, und in Halle ist die gleichzeitige Immatrikulation in Zahnmedizin an mehreren Hochschulen unzulässig.
Quellen
- hochschulstart: FAQ: Vergabe ausschließlich im 1. Fachsemester, Wechsel in höhere Fachsemester über die Hochschule, erneute Bewerbung nur ohne aktuelle Einschreibung im Studiengang (Abruf 19.10.2026)
- hochschulstart: Termine: Bewerbungsphase Sommersemester 2027 vom 26.10.2026 bis 15.01.2027 (Abruf 19.10.2026)
- ZApprO, § 23: Anerkennung von Studienzeiten und Leistungen, Zuständigkeit (Abruf 19.10.2026)
- Hochschulzulassungsverordnung Bayern (HZV), § 33: Zulassung in höhere Fachsemester bei unterschrittener Zulassungszahl, Einstufung, Auswahl nach Durchschnittsnote (Fassung nach Änderung vom 25.03.2026, Abruf 19.10.2026)
- Hochschulzulassungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern, § 5: Vergabeverfahren für höhere Fachsemester (Abdruck der Universität Rostock, gültig ab 07.11.2019)
- Universität Greifswald: Satzung für das Vergabeverfahren in höheren Fachsemestern: Fristen, Rangfolge, Regeln für Zahnmedizin (Lesefassung mit Änderung vom 18.02.2026)
- Universität Gießen: Einstieg in ein höheres Fachsemester Zahnmedizin: Fristen, Unterlagen, Bewerbergruppen, Hinweise zu Chancen und Studienverlauf (Stand: Juni 2026)
- Universität Göttingen: höhere Fachsemester: Fristen, Nachweis regelhaftes Studium, Semesterzahlen je Abschnitt, Z1 und Z2 (ohne Datumsangabe, Abruf 19.10.2026)
- Universität Halle: Merkblatt höhere Fachsemester Zahnmedizin, WS 2026/27: Fristen, Einstufungsbescheid, Prüfungsanspruch, keine Doppelimmatrikulation
- Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf: Antrag Zahnmedizin höhere Fachsemester, WS 2026/27: Ausschlussfristen 15.9. und 15.3., Ortswechsler und sonstige Bewerber, persönliche Vorstellung
- Universität Hamburg: Hinweise zur Bewerbung für den zweiten Studienabschnitt Medizin und Zahnmedizin: Merkblatt 08, Stand 06/2026, keine Zulassung in höhere Fachsemester des ersten Abschnitts, Studiendauer nach Ortswechsel
- VG Hannover: Hinweise für Anträge auf einstweilige Anordnung in Hochschulzulassungsverfahren: Antrag unter Angabe des Fachsemesters, eidesstattliche Versicherung bei höheren Fachsemestern, Studienjahr, Streitwert Teilzulassung (Abruf 19.10.2026)
- studienplatztausch-medizin.de: Tauschbörse mit Rubrik Zahnmedizin (Abruf 19.10.2026)

Redaktion
Die Redaktion von zahnmedizinstudium.eu betreut die Ratgeber-Artikel und Universitätsprofile auf dieser Seite – unabhängig und mit besonderem Blick auf Zulassung, Studieninhalte und Karrierewege in der Zahnmedizin.
Alle Artikel der Redaktion →


