Mit Kind Zahnmedizin zu studieren ist möglich, wenn Du die Rechtslage kennst. Der Mutterschutz gilt für Studentinnen bei verpflichtenden Veranstaltungen: Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt darf die Uni nichts verlangen. Elternzeit gibt es für Studierende nicht – dafür die Beurlaubung. Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro im Monat. Beurlaubung und Elterngeld stehen Vätern genauso offen wie Müttern.
Warum Zahnmedizin organisatorisch besonders ist
Den Stundenplan im Zahnmedizinstudium kannst Du Dir nicht frei zusammenstellen: Vorlesungen, Seminare und vor allem die praktischen Kurse wie der Phantomkurs oder der TPK sind fest getaktet und haben Anwesenheitspflicht. Wie viel Du fehlen darfst, legt jede Uni selbst fest. Mainz verlangt in der Regel mindestens 90 Prozent Anwesenheit, Münster erlaubt höchstens 15 Prozent Fehlzeit, Frankfurt verlangt in der Regel 80 Prozent des Lehrangebots; einzelne Praktika verlangen 100 Prozent (Übersicht im Artikel 1. Semester Zahnmedizin). Für kurzfristige Kinderbetreuung reicht dieser Puffer nicht.
Mutterschutz im Studium
Das Mutterschutzgesetz gilt auch für Studentinnen, soweit die Hochschule Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt oder ein vorgeschriebenes Praktikum ansteht (§ 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 8 MuSchG); die Ausbildungsstelle gilt dabei als Arbeitgeber (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8). Die Vorschriften zu Kündigungsschutz und Entgeltleistungen (§§ 17 bis 24) gelten für Studentinnen nicht.
- Die Schutzfrist vor der Geburt beträgt sechs Wochen. In dieser Zeit darf die Uni Dich nur teilnehmen lassen, wenn Du Dich ausdrücklich bereit erklärst; die Erklärung kannst Du jederzeit widerrufen (§ 3 Abs. 1 MuSchG).
- Nach der Geburt gilt eine Schutzfrist von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten und bei einer ärztlich festgestellten Behinderung des Kindes von zwölf Wochen. Studentinnen dürfen auf ausdrücklichen Wunsch schon innerhalb dieser Frist wieder an Lehrveranstaltungen teilnehmen und können das widerrufen (§ 3 Abs. 2 und 3).
- Die Hochschule muss die Gefährdungen jeder Tätigkeit beurteilen, nach der Mitteilung der Schwangerschaft unverzüglich Schutzmaßnahmen festlegen und ein Gespräch anbieten (§ 10 MuSchG). Studentinnen müssen die Schwangerschaft nicht melden (so die Uni Münster); ohne Meldung kann die Uni den Schutz aber nicht umsetzen.
- Kurzfristige Ausfälle in den Schutzfristen dürfen Dir nicht zum Nachteil werden; angemeldete Prüfungen kannst Du an der Uni Münster vor Prüfungsbeginn ohne weitere Nachweise abmelden.
Was in den Praktika konkret verboten ist, hängt von der Gefährdungsbeurteilung Deiner Uni ab. Das Merkblatt der Medizinischen Fakultät Leipzig (Humanmedizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Stand März 2023) nennt als Tätigkeitsverbote für Schwangere:
- den Umgang mit infektiösen Patienten, mit Blut und anderen Körpersekreten
- Tätigkeiten mit Nadelstichrisiko
- Röntgen- oder andere Strahlenexposition
- Gefahrstoffe, die zu Fruchtschäden führen können
Die Schwangerschaft ist dort dem Referat Lehre mit Nachweis zu melden, die Prüfungsämter beraten zu den Einsatzmöglichkeiten. Welche Kurse betroffen sind (Phantomkurs, Behandlungskurse, Famulatur), klär mit dem Studiendekanat.
Beurlaubung statt Elternzeit: Kurse, Prüfungen, Fristen
Elternzeit nach dem BEEG gibt es nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (§ 15 BEEG), nicht für Studierende als solche. Stattdessen lässt Du Dich wegen Kindererziehung beurlauben, Müttern wie Vätern. Wie lange, regeln die Hochschulen unterschiedlich. Die Uni Köln erlaubt die Beurlaubung bis zum achten Geburtstag des Kindes, höchstens sechs Semester pro Kind. Die Uni Münster beurlaubt in der Regel nur für ein Semester, außer bei Kindererziehung, und verlangt die Geburtsurkunde als Nachweis; den Antrag stellst Du dort online bis zum letzten Werktag vor Vorlesungsbeginn.
Für die Studienplanung zählt dreierlei:
- Ein beurlaubtes Semester ist kein Fachsemester (Uni Münster). Fristen, die in Fachsemestern gezählt werden, schreiten nach dieser Zählweise in dieser Zeit nicht voran. Frankfurt verlangt etwa den Ersten Abschnitt bis zum Ende des 8., den Zweiten bis zum 12. und die gesamte Prüfung bis zum 20. Fachsemester – auf Antrag verlängert es bei triftigem Grund wie Elternzeit (Artikel Wie lange dauert das Zahnmedizinstudium?).
- Im beurlaubten Semester darfst Du in Münster grundsätzlich keine Studien- und Prüfungsleistungen erbringen, Ausnahmen nennt die Uni unter anderem für die Beurlaubung wegen Pflege von Kindern; das Prüfungsamt I führt für Kindererziehung Erst- und Wiederholungsprüfungen als möglich auf. Kläre mit dem Prüfungsamt, was an Deiner Uni gilt.
- Pflichtkurse, die Du versäumst, holst Du im nächsten Durchgang nach. Wie oft ein Phantomkurs oder Behandlungskurs angeboten wird, steht in der Studienordnung Deiner Uni.
Beispielverlauf (Annahmen: Kind im 6. Fachsemester, zwei Semester beurlaubt, danach lückenlos weiter): Du schließt 11 Fachsemester in 13 Hochschulsemestern ab, also zwei Semester länger als die Regelstudienzeit von 5 Jahren und 6 Monaten (§ 2 Abs. 3 ZApprO). Auch ohne Kind liegt die tatsächliche Studiendauer im Schnitt über der Regelstudienzeit. Das BAföG verlängert die Förderung bei Schwangerschaft und Kindererziehung als Vollzuschuss – die Folgen einer Beurlaubung für den BAföG-Bezug klärst Du vorab mit dem Amt.
Geld und Versicherung
Die Beträge zum BAföG stehen im Artikel BAföG im Zahnmedizinstudium, hier nur der Wert: 160 Euro Kinderbetreuungszuschlag im Monat je Kind unter 14 Jahren, als Zuschuss.
| Leistung | Regel | Quelle |
|---|---|---|
| Elterngeld | mindestens 300 Euro im Monat, auch ohne vorherige Erwerbstätigkeit; bis 1.800 Euro; Anspruch haben Mütter und Väter, die das Kind betreuen und nicht voll erwerbstätig sind (bis 32 Wochenstunden) | §§ 1, 2 BEEG |
| Elterngeld und BAföG | Elterngeld über dem Mindestbetrag wird beim BAföG-Antrag als Einkommen angerechnet | Familienportal des Bundes |
| Kinderkrankengeld | Studierende bekommen laut Familienportal kein Kinderkrankengeld; die studentische Pflichtversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V) schließt Krankengeld aus (§ 44 Abs. 2 SGB V). Für einen gesetzlich versicherten, beschäftigten Partner gilt 2026 ein Anspruch von 15 Arbeitstagen je Kind (Alleinerziehende 30) | § 45 Abs. 2a SGB V |
| Krankenversicherung des Kindes | Kinder von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung sind bis 18 Jahre familienversichert, wenn sie keine eigene Versicherung haben und ihr Einkommen unter der Grenze liegt; nicht, wenn der andere Elternteil nicht gesetzlich versichert ist und mehr verdient als das Mitglied | § 10 Abs. 1 bis 3 SGB V |
Beim Wohnen hilft das Studierendenwerk: Das Studentenwerk Dresden vermietet an Studierende mit Kind unter sieben Jahren meist Zwei-Raum-Wohnungen oder 2er-WGs, und ein Partner muss dafür nicht mehr studieren. Beratung gibt es laut Familienportal bei Studienberatung, Prüfungsamt, AStA, Gleichstellungsbeauftragten und Familienservice-Büro der Hochschule. Dazu kommen Sozialberatung und Kinderbetreuung der Studierendenwerke. Die Uni Köln bündelt ihr Angebot unter „Studieren mit Kind“. Mit Bürgergeld können Studierende mit Kind einen Zuschuss zu Unterkunft und Heizung beantragen, ohne andere Sozialleistungen wie BAföG kommt Wohngeld in Frage (Familienportal).
Wie Familie und Beruf nach dem Examen zusammengehen, steht im Artikel Zahnärztin und Familie.
Quellen
- Mutterschutzgesetz (MuSchG), § 2: Ausbildungsstelle als Arbeitgeber (Abs. 1 Satz 2 Nr. 8)
- Mutterschutzgesetz (MuSchG), § 3: Schutzfristen sechs Wochen vor und acht beziehungsweise zwölf Wochen nach der Geburt, Teilnahme von Studentinnen auf ausdrücklichen Wunsch (Abs. 3)
- Mutterschutzgesetz (MuSchG), § 10: Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
- Medizinische Fakultät der Universität Leipzig: Merkblatt zum Mutterschutz (Stand März 2023): Tätigkeitsverbote für Schwangere, Meldung beim Referat Lehre
- Universität Münster, Prüfungsamt I: Studieren mit Kind: freiwillige Teilnahme in den Schutzfristen, Nachteilsausgleich, Beurlaubung
- Universität Münster: Beurlaubung: beurlaubtes Semester kein Fachsemester, Prüfungsleistungen, Nachweise, Fristen
- BEEG, § 1 und § 2: Anspruch auf Elterngeld, Mindestbetrag 300 Euro, Höchstbetrag 1.800 Euro
- SGB V, § 44, § 45 und § 10: kein Krankengeld für Studenten, Kinderkrankengeld 2026, Familienversicherung
- Familienportal des Bundes: Ausbildung und Studium mit Kind: Elterngeld und BAföG, Kinderkrankengeld, Beratungsstellen, Bürgergeld und Wohngeld
- Studentenwerk Dresden: Wohnen mit Kind: Wohnungen für Studierende mit Kind unter sieben Jahren
- BAföG, § 14b Kinderbetreuungszuschlag: 160 Euro monatlich je Kind unter 14 Jahren
- BAföG, § 15 Förderungsdauer: Verlängerung der Förderung über die Höchstdauer hinaus bei Pflege und Erziehung eines Kindes bis zu 14 Jahren (Abs. 3 Nr. 5)
- BAföG, § 17 Förderungsarten: Kinderbetreuungszuschlag und Verlängerungsförderung nach § 15 Abs. 3 Nr. 5 als Zuschuss (Abs. 2 Satz 2)
- Mutterschutzgesetz (MuSchG), § 1: Geltungsbereich, Studentinnen bei verpflichtend vorgegebenen Ausbildungsveranstaltungen (Abs. 2 Nr. 8)
- Approbationsordnung für Zahnärzte (ZApprO), § 2: Dauer des Studiums und Regelstudienzeit (Abs. 3: fünf Jahre und sechs Monate)
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), § 15: Anspruch auf Elternzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Universität zu Köln: Beurlaubung wegen Kindererziehung: Beurlaubung bis zum achten Geburtstag des Kindes, höchstens sechs Semester pro Kind

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