Gegenseitige Übungen sind in mehreren Studienordnungen belegt: Tübingen lässt ab dem 2. Fachsemester aneinander üben, Marburg im 6. und 7. Semester. Geübt werden Befunderhebung, Mundhygieneindizes, Zahnpolitur, Kofferdam, Fluoridierung und Lokalanästhesie. Marburg und Münster knüpfen die Teilnahme an eine arbeitsmedizinische Eignung und den Impfstatus. Ob Du zur Übung an einem bestimmten Kommilitonen gezwungen wirst, regelt keine der abgerufenen Ordnungen.
Wo wird was geübt
| Uni | Kurs und Semester | Übung am Kommilitonen |
|---|---|---|
| Tübingen | Zahnmedizinische Propädeutik, Präventive Zahnheilkunde, 2. FS | gegenseitige Übungen am Behandlungsstuhl, Erhebung von Plaqueindices, Zahnpolitur |
| Tübingen | Propädeutik Dentale Technologie, 4. FS | gegenseitige Übungen an der Behandlungseinheit |
| Tübingen | Prothetik am Phantom, 5. FS | gegenseitige Übungen (Inhalt im Leitfaden nicht näher beschrieben) |
| Tübingen | Zahnerhaltung am Phantom, 6. FS | gegenseitige Anwendung präventiver Maßnahmen, z. B. Fluoridierung |
| Tübingen | Zahnärztlich-chirurgische Propädeutik und Notfallmedizin, 6. FS | gegenseitige praktische Übungen Lokalanästhesie |
| Marburg | Zahnerhaltung am Phantom, 6. Semester | parodontale Anamnese, stomatologischer und funktioneller Befund, Parodontalstatus, Mundhygiene-Indizes, Mundhygieneinstruktion, professionelle mechanische Plaquereduktion |
| Marburg | Diagnostik und Behandlungsplanung I, 7. Semester | Testat gegenseitige Kofferdamanlage, Testat gegenseitige Befundübung, Diagnosestellung und Therapieplanung |
Stand: Tübinger Studiengangleitfaden (gültig ab WS 2022/23, Stand März 2023) und Marburger Studienordnung 2023, Oktober 2026. Die Phantomkurse selbst beschreibt der Artikel zum Phantomkurs, den TPK der TPK-Artikel. Behandlungskurse am Patienten gibt es erst nach dem Z2. Für andere Unis sind in den abgerufenen Ordnungen (LMU, Mainz, Rostock, Frankfurt, Köln) keine gegenseitigen Übungen genannt; das heißt nicht, dass es sie dort nicht gibt. Frag bei der Fachschaft nach.
Eignung, Impfschutz, Versicherung
In Marburg ist vor Lehrveranstaltungen mit Infektions- oder Hautgefährdung eine arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV vorgeschrieben, im 1. Fachsemester obligatorisch. Der Betriebsärztliche Dienst prüft dabei Impfstatus und Immunität nach §§ 23, 23a und 20 IfSG (§ 12 Abs. 4 und 5 der Studienordnung). Wer die Untersuchung verweigert, darf an gegenseitigen Übungen nicht teilnehmen (Abs. 8). Wer ein nosokomiales Infektionsrisiko bei sich feststellt (etwa Hepatitis B, Hepatitis C oder HIV), muss das dem Betriebsarzt melden. Ohne ärztliche Einschätzung darf er oder sie nicht weiter an gegenseitigen Übungen teilnehmen (Abs. 9). Münster verlangt direkt nach Studienbeginn die Vorstellung beim Arbeitsmedizinischen Dienst; ohne gültige Eignungsfeststellung entfällt die Teilnahme an Veranstaltungen, in denen Studierende sich gegenseitig untersuchen (§ 5 Abs. 10, § 6 b). Studierende mit Schwangerschaft, Immunsuppression oder bestimmten Erkrankungen müssen den Kursleiter vorab informieren.
Zur Versicherung: Studierende sind während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen gesetzlich unfallversichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. c SGB VII). Eine Regelung zur Haftpflicht oder zur schriftlichen Einwilligung für Übungen am Kommilitonen nennen die abgerufenen Ordnungen nicht.
Pflicht oder freiwillig
In Marburg sind die gegenseitigen Übungen Teil der testierten Studienleistungen und damit Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfungsleistung des Moduls. Eine Ersatzübung für Studierende, die nicht an Kommilitonen üben wollen, sehen die abgerufenen Dokumente nicht vor. Wer Bedenken hat – etwa wegen einer Erkrankung –, spricht vor Kursbeginn mit der Kursleitung und dem Arbeitsmedizinischen Dienst; das Münsteraner Verfahren (§ 5 Abs. 10) nennt ausdrücklich die Pflicht, gesundheitliche Risiken vorab zu melden. Bei Unwohlsein während der Übung: abbrechen und die Kursleitung ansprechen. Was im ersten Semester sonst ansteht, steht dort.
Quellen
- Uni Tübingen, Studiengangleitfaden Zahnmedizin Staatsexamen (Stand März 2023) (PDF): Lehr-Lern-Einheiten mit gegenseitigen Übungen, Semesterlage
- Uni Marburg, Studienordnung Zahnmedizin (Amtliche Mitteilungen 79/2023) (PDF): § 12 Abs. 4 bis 9, Module Zahnerhaltung am Phantom und Diagnostik und Behandlungsplanung I
- Uni Münster, Studienordnung Zahnmedizin (AB Uni 44/2021) (PDF): arbeitsmedizinische Eignung (§ 5 Abs. 10, § 6)
- § 2 SGB VII: gesetzliche Unfallversicherung für Studierende (Abs. 1 Nr. 8 Buchst. c)

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