Vom Zahnbrecher zum Doktor: Eine kleine Geschichte der Zahnmedizin
Wer heute mit Karies zur Behandlung geht, bekommt eine Lokalanästhesie, eine Diagnose auf Basis von Röntgenbildern und eine Therapie, die auf jahrzehntelanger Forschung beruht. Vor wenigen Jahrhunderten sah das komplett anders aus: Zahnschmerzen galten lange als Sache eines Wurms, der im Zahn hauste, und wer den Zahn loswerden wollte, landete nicht selten beim Barbier oder beim fahrenden Zahnbrecher auf dem Marktplatz. Die Geschichte der Zahnmedizin ist eine Geschichte davon, wie aus einem Handwerk, das jeder mit einer Zange ausüben konnte, ein akademischer Heilberuf mit eigenem Studium und eigener Approbation wurde.
Der Zahnwurm: eine Krankheitstheorie mit erstaunlich langer Haltbarkeit
Die Vorstellung, dass ein kleiner Wurm im Inneren des Zahns Karies verursacht, ist keine europäische Erfindung des Mittelalters, sondern deutlich älter und deutlich weiter verbreitet. Das älteste bekannte schriftliche Zeugnis dieser Theorie ist ein sumerischer Text aus der Zeit um 1800 vor Christus, und ähnliche Vorstellungen finden sich unabhängig voneinander im alten Indien, in Ägypten, Japan, China sowie bei Azteken und Maya. Manche Marktschreier und Quacksalber nutzten den Mythos gezielt als Show-Element: Sie versteckten unbemerkt einen Regenwurm im Mund des Patienten und präsentierten ihn nach der Behandlung als vermeintlichen Übeltäter, unter dem Beifall der umstehenden Zuschauer. Erst im 18. Jahrhundert, im Zeitalter der Aufklärung, wurde der Zahnwurm in Europa und Nordamerika zunehmend dem Aberglauben zugeordnet, wissenschaftlich endgültig widerlegt war die Theorie damit aber noch lange nicht. Die tatsächliche bakterielle Ursache von Karies, das Bakterium Streptococcus mutans, wurde erst 1960 identifiziert, was den Mythos im Rückblick fast schon ironisch erscheinen lässt: Unter dem Mikroskop hat der Erreger tatsächlich eine entfernt wurmähnliche Form.
Barbiere, Bader und fahrende Zahnbrecher
Im Mittelalter gab es noch keine Zahnärzte im heutigen Sinn. Wer unter Zahnschmerzen litt, wandte sich an denjenigen, der gerade verfügbar war: den Barbier, den Bader, den Hufschmied oder eine ortsansässige Kräuterkundige. Kirchliche Konzile verschärften diese Lage sogar zusätzlich, da sie Klerikern chirurgische Eingriffe untersagten und die praktische Behandlung damit vollständig in weltliche, oft unregulierte Hände legten. Besonders sichtbar wurde das Handwerk auf Jahrmärkten und Marktplätzen, wo reisende Zahnbrecher mit viel Lärm und Pomp auf sich aufmerksam machten. Der Ablauf folgte dabei einem festen Muster: Der Patient bekam den Kopf zwischen die Knie des Operateurs geklemmt, bekam mitunter vorab eine Abkochung aus Bilsenkraut und Stechapfel zur Schmerzlinderung und wurde dann durch einen bewusst inszenierten Schreckmoment abgelenkt, bevor der Zahn blitzschnell mit einer Zange gezogen wurde. Ob dabei zusätzlich auch hochprozentiger Alkohol zum Einsatz kam, wie es die Legende oft erzählt, lässt sich für die einzelnen Auftritte historisch nicht mehr zuverlässig belegen.
Preußen macht ernst: die ersten Prüfungsordnungen
Der Weg zu einem geregelten Berufsstand begann in Deutschland deutlich früher, als man vermuten würde. Bereits 1825 führte Preußen eine eigene Prüfungsordnung für Zahnärzte ein, ab 1835 war dort zusätzlich eine zweijährige chirurgische Ausbildung Voraussetzung. Mit der Gründung des Norddeutschen Bundes folgte 1869 eine einheitliche zahnärztliche Prüfungsordnung, die ab 1871 auf das gesamte neu gegründete Deutsche Reich ausgedehnt wurde. 1873 immatrikulierte sich an der Universität Gießen der erste Student, der Zahnmedizin als eigenständiges Universitätsfach studierte, 1884 entstand in Berlin das erste zahnärztliche Universitätsinstitut Deutschlands. Der Beruf bewegte sich damit sichtbar in Richtung Akademisierung, allerdings nur für einen Teil der Praktizierenden.
Der lange Dualismus: Zahnärzte und Dentisten nebeneinander
Trotz dieser akademischen Standards blieb die sogenannte Kurierfreiheit bestehen: Auch nichtapprobierte „Zahnkünstler“, damals meist Dentisten genannt, durften weiterhin praktizieren, ohne ein Studium absolviert zu haben. Ihre Zahl wuchs über Jahrzehnte deutlich stärker als die der akademisch ausgebildeten Zahnärzte, von rund 735 im Jahr 1878 auf etwa 20.000 im Jahr 1937. Über Jahrzehnte existierten damit zwei Berufsgruppen mit sehr unterschiedlicher Ausbildung nebeneinander, was Patient:innen kaum unterscheiden konnten. Beendet wurde dieser Dualismus erst am 31. März 1952 mit dem Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG), das die Zahnheilkunde endgültig an ein Hochschulstudium mit Approbation band und die Zahnärzteschaft aus der Gewerbeordnung herausnahm. Bereits niedergelassene Dentisten konnten ihre Tätigkeit nach einem Fortbildungskurs vor einer staatlichen Prüfungskommission fortsetzen und ebenfalls die Approbation erwerben.
Pierre Fauchard und die Wende zur modernen Zahnheilkunde
Ein einzelner Name markiert international den Übergang vom Handwerk zur systematischen Disziplin: der Franzose Pierre Fauchard, der 1728 mit seinem zweibändigen Werk „Le Chirurgien Dentiste“ das erste umfassende Lehrbuch der Zahnheilkunde veröffentlichte. Er katalogisierte darin mehr als hundert Krankheitsbilder, beschrieb systematische Behandlungsmethoden und widersprach damit erstmals wissenschaftlich fundiert der Zahnwurm-Theorie. Wie er genau zu diesem Ruf kam und welche einzelnen Beiträge bis heute nachwirken, beschreibt der Artikel Pierre Fauchard: Der Mann, der die moderne Zahnmedizin erfand ausführlich.
Vom Zahnheilkundegesetz zum modernen Studium
Nach dem Zahnheilkundegesetz von 1952 folgten in den kommenden Jahrzehnten mehrere Approbationsordnungen, die Ausbildungsinhalte und Prüfungsstruktur des Zahnmedizinstudiums immer wieder anpassten. Die bislang letzte grundlegende Reform trat mit der neuen Approbationsordnung für Zahnärzte (ZApprO) zum Wintersemester 2021/22 in Kraft und gilt bis heute. Wie das Studium seitdem konkret aufgebaut ist und welche Etappen bis zur eigenen Approbation führen, beschreibt der Artikel Wie wird man Zahnarzt? Der komplette Weg.
Fazit: vom Jahrmarkt zur Universität
Zwischen dem fahrenden Zahnbrecher auf dem mittelalterlichen Marktplatz und der heutigen Zahnärztin mit Staatsexamen und Approbation liegen keine Jahrzehnte, sondern Jahrhunderte konsequenter Professionalisierung. Auffällig ist dabei, wie lange sich Aberglaube und akademischer Anspruch parallel hielten: Der Zahnwurm verschwand erst in der Aufklärung aus den Köpfen, der Dualismus zwischen Zahnärzten und Dentisten erst 1952 aus dem Gesetz. Die heutige Selbstverständlichkeit eines geregelten, universitären Zahnmedizinstudiums ist historisch betrachtet ein vergleichsweise junges Ergebnis eines sehr langen Weges.
Quellen
- Wikipedia: Geschichte der Zahnmedizin
- Wikipedia: Geschichte des Zahnarztberufs
- PTA-Forum: Zähneziehen als Jahrmarkt-Show (Ausgabe 07/2012)
- PTA-Forum: Wider den grimmigen Zahnwurm (Ausgabe 06/2012)
- Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz): Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG)

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