CMD-Spezialisten diagnostizieren und behandeln craniomandibuläre Dysfunktionen, also Schmerzen und Funktionsstörungen von Kaumuskeln und Kiefergelenken. „CMD-Spezialist“ ist eine Selbstbezeichnung – geprüft wird nur der Verbandstitel „Spezialist für Funktionsdiagnostik und -therapie (DGFDT)“, der kein Kammertitel ist (Tätigkeitsschwerpunkt oder Fachzahnarzt).
Was ist CMD, und was weiß man über die Ursachen?
Die gemeinsame wissenschaftliche Mitteilung von DGFDT, DGPro, DGMKG, DGKFO, AKPP und Physiotherapieverband ZVK (konsentiert am 1. Mai 2022, veröffentlicht 2024) definiert CMD als Schmerz und/oder Dysfunktion. Schmerz tritt als Kaumuskel- oder Kiefergelenkschmerz auf, auch als funktionell bedingter Zahnschmerz. Dysfunktion bedeutet eingeschränkte oder übermäßige Beweglichkeit, Koordinationsstörung, Störung im Gelenk oder störende Vorkontakte der Zähne. Schmerzen und Funktionsstörungen können mit körperlichen und bio-psycho-sozialen Faktoren zusammenhängen; die gemeinsame Bewertung beider gilt in der Mitteilung als anerkannter Standard.
Der Biss allein taucht in diesen Quellen nicht als Ursache auf. Die Verbraucherzentrale fasst den Stand mit den DGFDT-Angaben zusammen – meist wirken mehrere Auslöser zusammen (Überbelastung, Verletzung, psychische oder genetische Faktoren, Entzündung), ein klares Leitsymptom gibt es nicht, und viele Menschen haben Bissabweichungen, die Varianten der Norm sind. Behandlungsbedürftig wird CMD international erst mit Schmerzen. Kopf-, Ohren- oder Rückenschmerzen können andere Ursachen haben.
Wie läuft Diagnostik und Therapie ab?
Am Anfang steht die Funktionsdiagnostik. Sie erfasst die Leitsymptome und betroffenen Strukturen (Muskeln, Gelenke, Okklusion), ordnet die Beschwerden der dominierenden Komponente zu und achtet auf Zeichen für Bruxismus. Bei besonders schmerzhaften oder langen Verläufen gehört die Differenzialdiagnostik dazu, gegebenenfalls mit Konsilen bei anderen Fachärzten, in der Psychosomatik oder der Schmerzmedizin. Zur instrumentellen Analyse und zur Kieferrelationsbestimmung gibt es eine S2k-Leitlinie (Fassung 2022, gültig bis Juni 2027); zu Bruxismus eine S3-Leitlinie (Stand 31.01.2026).
Für die Therapie gilt nach der wissenschaftlichen Mitteilung von 2022 die Stufenfolge reversibel vor irreversibel.
| Maßnahme | Reversibel? | Einordnung in der Mitteilung |
|---|---|---|
| Aufklärung und Selbsthilfe | ja | am Anfang, wo immer möglich |
| Herausnehmbare Okklusionsschiene (Aufbissbehelf) | ja | Schienen mit äquilibrierter Okklusion lassen sich mit hoher therapeutischer Sicherheit und geringen Nebenwirkungen einsetzen; Fertigschienen nur kurzzeitig, empfohlen bis zu vier Wochen |
| Physiotherapie, logopädische Behandlung | ja | kann die Funktion verbessern und das Schmerzerleben mindern |
| Einschleifen (substraktiv) und aufbauende Okklusionstherapie (additiv) | nein | internationaler Konsens: außer in begründeten Einzelfällen vermeiden; vorher Austesten der Kieferrelation mit reversiblen Maßnahmen |
Okklusale Therapien eignen sich laut Mitteilung in der Mehrzahl der Fälle auch nicht, um parafunktionelle Aktivität zu mindern. Die Spezialistenprüfung der DGFDT fragt trotzdem Indikation, Konzeption und Durchführung funktionell-restaurativer Maßnahmen einschließlich Einschleiftherapie ab.
Wann zum CMD-Spezialisten, und was zahlt die Kasse?
Erste Anlaufstelle ist die Zahnarztpraxis; die erste Untersuchung ist Kassenleistung. Wer Schmerzen im Kiefer hat, findet Spezialisten über die Spezialistensuche der DGFDT. Bei langen oder besonders schmerzhaften Verläufen empfiehlt die Mitteilung, Nachbardisziplinen einzubeziehen: Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, HNO, Neurologie, Augenheilkunde, Psychosomatik und Schmerzmedizin. Mit Physiotherapie und Kieferorthopädie arbeiten CMD-Zahnärzte regelmäßig zusammen. Zahnschienen gegen Schnarchen und Schlafapnoe sind ein anderes Feld (zahnärztliche Schlafmedizin).
| Leistung | Kostenträger |
|---|---|
| Erstuntersuchung | gesetzliche Krankenkasse |
| Aufbissbehelf mit adjustierter Oberfläche bei Kiefergelenkstörungen, Myoarthropathien oder Fehlgewohnheiten (individuell adjustierte Schiene, Miniplastschiene, Interzeptor, Michigan-Schiene) | gesetzliche Krankenkasse nach der Behandlungsrichtlinie des G-BA (Abschnitt VI.2) |
| Aufbissbehelf ohne adjustierte Oberfläche bei akuten Schmerzzuständen | gesetzliche Krankenkasse |
| Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen, auch die instrumentelle Funktionsanalyse | Privatleistung: Sie gehören nach § 28 Abs. 2 SGB V nicht zur zahnärztlichen Behandlung und dürfen nicht bezuschusst werden |
| Andere Schienenarten, etwa CAD/CAM-gefertigt, gedruckt, Doppelschienen oder Myozentrikschienen | Privatleistung; die Verbraucherzentrale nennt je nach Laborhonorar mehrere hundert Euro |
Stand: Oktober 2026. Therapiedauer und Eigenanteil hängen vom Befund und von der Schienenart ab; eine bundesweite Statistik dazu liegt nicht vor.
Wie wird man CMD-Spezialist?
Drei Wege führen zur Qualifikation.
| Weg | Umfang | Hinweis |
|---|---|---|
| APW/DGFDT-Curriculum „Funktion, Dysfunktion, CMD und Schmerz“ | 20 Fortbildungstage mit etwa 120 Stunden, 18 bis 20 Teilnehmer je Serie; Abschlussgespräch mit drei dokumentierten Fällen; Zertifikat; Erhalt: 125 Fortbildungspunkte in 5 Jahren | Termine je Serie nach Anmeldelage, Preise nennt die APW auf Anfrage |
| Spezialist für Funktionsdiagnostik und -therapie (DGFDT) | Approbation, Mitgliedschaft in DGZMK und DGFDT; mindestens 2 Jahre Weiterbildung an einer anerkannten Stätte oder 4 Jahre als Zahnarzt mit Schwerpunkt Funktionsdiagnostik (dann zusätzlich externe theoretische Weiterbildung, etwa das APW-Curriculum); eidesstattliche Versicherung über mindestens 100 betreute Patienten, lückenlose Dokumentation von 20 Patienten, 5 komplexe Fälle, zwei Publikationen, Kolloquium bis 60 Minuten | Ernennung für 5 Jahre, danach Nachweis zur Verlängerung; Richtlinien Stand November 2024 |
| Weiterbildender Master | Greifswald bietet einen M.Sc. „Zahnmedizinische Funktionsanalyse und -therapie mit Computerunterstützung“ an | DGFDT-Mitglieder mit Master auf diesem Gebiet können sich gegen einmalig 195 Euro in die Spezialistensuche eintragen lassen |
Der Verbandstitel ist ein Titel der Fachgesellschaft. Auf dem Praxisschild gelten die Regeln der Kammer; „Spezialist für Funktionsdiagnostik“ ohne Ernennung der DGFDT zu führen, schließt die Ernennung nach den Richtlinien aus. Weitere Curricula zeigt Curricula: Strukturierte Fortbildung.
Was verdient ein CMD-Spezialist?
Eine eigene Statistik gibt es nicht. Als Orientierung dient der Median angestellter Zahnärzte von 6.944 Euro brutto im Monat (Gehalt als angestellter Zahnarzt); wie Praxisinhaber rechnen, steht in Umsatz, Kosten, Reinertrag.
Für wen passt das Fach?
Drei Fragen helfen: Macht Dir Diagnostik mit Befundung und Dokumentation Freude? Arbeitest Du gern mit Physiotherapeuten, Kieferorthopäden und Psychosomatikern zusammen? Und hast Du Zeit für 20 Kurstage und mindestens zwei Jahre strukturierte Weiterbildung, wenn Du den Verbandstitel anstrebst?
Quellen
- DGFDT/DGPro u. a.: Wissenschaftliche Mitteilung zur Therapie craniomandibulärer Dysfunktionen (konsentiert 01.05.2022; Z Kraniomandibuläre Funktion 2024;16(3):209-229): Definition, bio-psycho-soziale Bewertung, reversible Therapie zuerst, irreversible okklusale Therapien vermeiden, Schienenempfehlungen; die Seite listet auch die S3-Leitlinie Bruxismus (Stand 31.01.2026) und die S2k-Leitlinie zur Funktionsanalyse
- DGFDT: Richtlinien zur Ernennung zum Spezialisten für Funktionsdiagnostik und -therapie (Fassung 11/2024): Weiterbildung 2 bzw. 4 Jahre, 100/20/5 Fälle, Kolloquium, Befristung auf 5 Jahre
- DGFDT: Fortbildung und APW und APW: Curriculum Funktionsdiagnostik und -therapie: 20 Fortbildungstage, 120 Stunden, Abschlussgespräch, 125 Fortbildungspunkte in 5 Jahren
- DGFDT: Eintragung MSc.: Eintrag in die Spezialistensuche für Master-Absolventen, 195 Euro
- Universität Greifswald: Akkreditierungsangaben zum Master Zahnmedizin: weiterbildender M.Sc. Zahnmedizinische Funktionsanalyse und -therapie mit Computerunterstützung
- G-BA: Behandlungsrichtlinie vertragszahnärztliche Versorgung (Fassung 16.12.2021, in Kraft 09.03.2022): Abschnitt VI.2 Aufbissbehelfe
- SGB V, § 28: funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen gehören nicht zur zahnärztlichen Behandlung
- Verbraucherzentrale: Was zahlt die Kasse bei Kieferschmerzen (CMD)?: Kassenleistung Erstuntersuchung und Schienen, Privatleistungen, Ursachenüberblick (Verbraucherorganisation, ergänzend)
- Kommentar zur Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer (5. Auflage, November 2024): Tätigkeitsschwerpunkte neben Fachgebietsbezeichnungen, Selbsteinschätzung des Zahnarztes (§ 21 Abs. 2)

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