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Koordinierungsphase bei hochschulstart: Zahnmedizin

RedaktionVon Redaktion9 Min. Lesezeit
Aufgeschlagener Wochenplaner neben einer Tastatur – Koordinierungsphase bei hochschulstart

Nach dem Bewerbungsschluss passiert bei hochschulstart knapp sechs Wochen lang erst einmal nichts, was Du aktiv sehen könntest. Genau diese Zeit heißt Koordinierungsphase. In ihr entscheidet sich, ob und wo Du einen Zahnmedizin-Studienplatz angeboten bekommst. Du musst dafür nicht ständig im Konto sitzen, aber ein paar Dinge solltest Du rechtzeitig erledigen, bevor die Regeln der Phase greifen.

Wie Zahnmedizin verfahrenstechnisch läuft

Zahnmedizin gehört zu den vier bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen (Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin, Pharmazie). Für sie gibt es das Zentrale Vergabeverfahren (ZV) der Stiftung für Hochschulzulassung, und dieses ist in das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) integriert. Praktisch heißt das: Du registrierst Dich im DoSV-Bewerbungsportal, füllst Deinen Antrag in AntOn aus und schickst den unterschriebenen Ausdruck samt beglaubigtem Zeugnis per Post nach Dortmund. Den Ablauf davor beschreibt der Artikel zur Bewerbung über hochschulstart.

Ein Unterschied zu örtlich zulassungsbeschränkten Fächern ist für die Koordinierungsphase entscheidend: Bei Zahnmedizin erstellt hochschulstart die Ranglisten selbst. Die Universitäten legen vorab fest, welche Kriterien sie wie gewichten, aber sie prüfen Deine Unterlagen nicht und sortieren Dich nicht in eine Liste ein. Du wirst automatisch an allen drei Hauptquoten beteiligt: Abiturbestenquote (30 Prozent der Plätze), Zusätzliche Eignungsquote (10 Prozent) und Auswahlverfahren der Hochschulen (60 Prozent). Bis zu 20 Prozent der Plätze gehen vorab an Sondergruppen wie Härtefälle oder Zweitstudienbewerber. Was in ZEQ und AdH zählt, steht im Artikel ZEQ und AdH erklärt.

Wann die Koordinierungsphase beginnt: der Zeitstrahl

Die Koordinierungsphase startet am Tag nach dem Ende der Bewerbungsphase und läuft im Wintersemester vom 16. Juli bis zum 24. August, im Sommersemester vom 16. Januar bis zum 24. Februar. Die folgende Tabelle zeigt die Termine für Zahnmedizin. Die Spalte Wintersemester 2026/27 ist das gerade abgeschlossene Verfahren, die Spalte Sommersemester 2026 das letzte Sommer-Verfahren. Die Termine für das Sommersemester 2027 hat hochschulstart (Stand 06.10.2026) noch nicht veröffentlicht, das Bewerbungsportal öffnet für dieses Verfahren am 26.10.2026 um 09:00 Uhr.

Schritt Wintersemester 2026/27 Sommersemester 2026
Start der Bewerbungsphase 27.04.2026 03.11.2025
Ende der Bewerbungsphase (Ausschlussfrist) 31.05.2026 (Alt-Abitur), 15.07.2026 (Neu-Abitur) 15.01.2026
Unterlagen per Post bei hochschulstart 15.06.2026 (Alt-Abitur), 20.07.2026 (Neu-Abitur) 20.01.2026
Start der Koordinierungsphase 16.07.2026 16.01.2026
Empfohlener Stichtag zum Priorisieren 22.07.2026 22.01.2026
Koordinierungsregeln greifen 23.07.2026 23.01.2026
Erste Angebote: Abiturbestenquote, Landarzt- und ÖGD-Quoten, Zweitstudium, Dienste 24.07.2026 24.01.2026
Erste Angebote: ZEQ und AdH 31.07.2026 30.01.2026
Erste Angebote: Härtefälle 14.08.2026 13.02.2026
Portalsperre 22.08. bis 24.08.2026 22.02. bis 24.02.2026
Ende der Koordinierungsphase 24.08.2026 24.02.2026
Restliche Zulassungs- und Rückstellungsbescheide 25.08.2026 25.02.2026
Anmeldung zum Koordinierten Nachrücken 25.08. bis 27.08.2026 25.02. bis 27.02.2026
Ende des Koordinierten Nachrückens 30.09.2026 31.03.2026

Zwischen den Angebotsterminen und dem Ende der Phase stellt hochschulstart Zulassungsbescheide in der Regel montags und donnerstags nachmittags bereit. Wer vorher kein Angebot aktiv annimmt, bekommt spätestens am Tag nach dem Ende der Koordinierungsphase seinen Bescheid, also am 25. August beziehungsweise 25. Februar. Alle Fristen und die jeweils aktuellen Daten findest Du außerdem im Fristen-Cockpit und im Überblick der Bewerbungsfristen für Zahnmedizin.

Was in der Koordinierungsphase passiert

hochschulstart setzt jede gültige Bewerbung auf die Ranglisten der Quoten, für die Du in Frage kommst, und zwar für jeden Studienort, den Du genannt hast. Jede Liste hat eine Grenze, die sich aus der Zahl der Studienplätze ergibt. Wer oberhalb der Grenze steht, liegt im „zulassungsfähigen Bereich“ und kann ein Angebot bekommen. Die Listen werden nicht alle gleichzeitig freigegeben: Zuerst kommen die Vorabquoten und die Abiturbestenquote, danach ZEQ und AdH, zuletzt die Härtefälle.

Das Entscheidende ist, dass die Phase dynamisch ist. Nimmt jemand an einem anderen Ort ein Angebot an, wird sein Platz auf Deiner Liste frei und Du rückst auf. hochschulstart schreibt dazu selbst, dass eine Bewerbung ohne Angebot zu Beginn nicht automatisch gescheitert ist, weil über den ganzen Zeitraum immer wieder Bewerbungen in den zulassungsfähigen Bereich hineinrutschen.

Die Koordinierungsregeln

Ab dem 23. Juli (Wintersemester) beziehungsweise 23. Januar (Sommersemester) gelten Regeln, die automatisch aufräumen:

  • Mehrere Angebote: Liegen Dir gleichzeitig mehrere Angebote vor, bleibt nur das höchstpriorisierte bestehen. Die niedriger priorisierten fallen unwiderruflich weg.
  • Noch offene Wünsche: Bewerbungen im Status „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich“ bleiben im Rennen. Kommt für einen davon später ein Angebot, ersetzt es das niedriger priorisierte, das Du bis dahin hattest.
  • Am Ende der Phase: Hast Du nicht selbst zugegriffen, wandelt das System das dann höchstmögliche Angebot automatisch in eine Zulassung um. Alle anderen Bewerbungen scheiden aus.

Weil die ersten Zahnmedizin-Angebote laut Terminübersicht erst am 24. Juli kommen, also einen Tag nach dem Start der Regeln, bleibt bei einer reinen Zahnmedizin-Bewerbung von Anfang an nur das jeweils beste Angebot bestehen. Wie Du die Reihenfolge Deiner Studienorte festlegst, erklärt der Artikel Bewerbungen bei hochschulstart priorisieren.

Ein erfundener Verlauf

Lena hat Zahnmedizin mit vier Orten abgegeben und die Reihenfolge am 20. Juli gespeichert. Am 24. Juli zeigt ihr Konto für Ort 3 „Angebot liegt vor“, die Orte 1, 2 und 4 stehen auf „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich“. Lena wartet. Am 31. Juli kommt ein Angebot für Ort 2 hinzu: Ort 3 fällt weg, Ort 2 bleibt, Ort 1 und 4 sind weiter offen. Danach tut sich zwei Wochen nichts. Am 25. August öffnet das Portal wieder, und Lena findet einen Zulassungsbescheid für Ort 2, die Bewerbungen für 1 und 4 stehen auf „abgelehnt“ beziehungsweise „ausgeschieden“. Hätte sie Ort 3 am 24. Juli angenommen, wäre Ort 2 nie ins Spiel gekommen. Das Beispiel zeigt keine Wahrscheinlichkeit, nur die Mechanik.

Was Du tun musst

  1. Status „gültig“ prüfen. Nur gültige Bewerbungen kommen auf Ranglisten. Solange „eingegangen“ dort steht, hat hochschulstart Deine Papierunterlagen noch nicht geprüft. Bei „vorläufig ausgeschlossen“ zeigt Dein Konto unter „Meine Daten“ den Mangel, den Du innerhalb der Nachreichfrist beheben kannst.
  2. Vor dem Stichtag priorisieren. hochschulstart empfiehlt, die Reihenfolge bis zum 22. Juli beziehungsweise 22. Januar festzulegen und mit „Speichern“ zu bestätigen. Wer erst in der Phase umsortiert, riskiert, dass eine Bewerbung schon unwiderruflich ausgeschieden ist.
  3. E-Mails und Konto im Blick behalten. Neue Angebote, Statuswechsel und Bescheide meldet hochschulstart per Mail, verbindlich ist aber das, was im Konto steht.
  4. Ein Angebot entweder annehmen oder bewusst abwarten. Annehmen heißt: Du bist zugelassen, alle übrigen Bewerbungen scheiden aus, und das lässt sich nicht rückgängig machen. Abwarten heißt: Du gibst Wünschen mit höherer Priorität noch eine Chance und bekommst am Ende ohnehin das beste vorliegende Angebot.
  5. Das Konto vor der Portalsperre prüfen. Zum Ende der Phase ist das Portal drei Tage nicht erreichbar, Du kannst dann weder Angebote annehmen noch auf Mails reagieren.
  6. Einschreiben. Mit dem Zulassungsbescheid schreibst Du Dich bei der Universität ein. Die Einschreibefrist steht im Bescheid, und hochschulstart löscht Bescheide ein Jahr nach Verfahrensende, Du solltest sie also herunterladen.

Was Du nicht tun musst

  • Du musst Dich nicht separat für ZEQ oder AdH bewerben. Die Teilnahme an allen drei Hauptquoten ist automatisch, die Nachweise dafür gehören aber in Deinen Antrag.
  • Du musst kein Angebot aktiv annehmen. Wartest Du bis zum Ende, wird das höchstmögliche Angebot automatisch zur Zulassung.
  • Du musst Deine Studienorte nicht begrenzen. Zahnmedizin zählt trotz beliebig vieler Orte als eine Bewerbung im Kontingent von maximal zwölf Studienangeboten.
  • Du musst Dich nicht an die Universitäten wenden. Für Zahnmedizin ist hochschulstart Ansprechpartner für Status und Bescheide.
  • Du kannst Deine Chance nicht über die Priorisierung beeinflussen. Sie legt nur fest, welches Angebot Du bekommst, wenn mehrere möglich sind. Die Hochschulen sehen Deine Prioritäten nicht.

Die Statusanzeigen übersetzt

Der Status jeder Bewerbung steht im Konto unter „Meine Bewerbungen“. Für Zahnmedizin ist hochschulstart selbst für diese Anzeigen zuständig.

Status Bedeutung Was Du tun kannst
In Vorbereitung Bewerbung gespeichert, aber noch nicht abgegeben Abgeben, bevor die Frist endet
Eingegangen Online-Antrag liegt vor, Papierunterlagen noch nicht geprüft Unterlagen fristgerecht per Post schicken
Vorläufig ausgeschlossen Angaben oder Unterlagen fehlen oder sind fehlerhaft Mangel im Konto nachlesen, innerhalb der Nachreichfrist beheben
Gültig Unterlagen geprüft, Bewerbung nimmt am Verfahren teil Priorisieren und warten
Zulassungsangebot aktuell nicht möglich Du stehst noch nicht im zulassungsfähigen Bereich, das ist keine Ablehnung Abwarten, der Status kann sich ändern
Angebot liegt vor Du liegst im zulassungsfähigen Bereich Annehmen oder bewusst abwarten
Zugelassen Angebot angenommen oder automatisch umgewandelt Bescheid herunterladen, einschreiben
Ausgeschieden Ein anderes Angebot ist angenommen oder ein höher priorisiertes liegt vor Nichts, die Bewerbung lässt sich nicht reaktivieren
Abgelehnt Bis zum Ende der Phase kein Angebot ermittelt Für das Koordinierte Nachrücken anmelden
Ausgeschlossen Fristen oder formale Anforderungen nicht erfüllt Verfahren für dieses Semester beendet
Zurückgestellt Du hast wegen eines anerkannten Dienstes zurückgestellt Mit Nachweis in einem späteren Verfahren erneut auswählen lassen

Zwei Besonderheiten erklären viel Verwirrung. Hast Du ein Angebot angenommen oder wirst automatisch zugelassen, setzt das System höher priorisierte Bewerbungen auf „abgelehnt“ und niedriger priorisierte auf „ausgeschieden“. Für ausgeschiedene Bewerbungen entsteht kein Bescheid, für abgelehnte schon.

Nach der Koordinierungsphase

Am Ende steht die Portalsperre, in der das System die Zulassungen festschreibt und das Koordinierte Nachrücken vorbereitet. Danach siehst Du Dein Endergebnis. Wurden alle Wünsche abgelehnt, kannst Du Dich für das Koordinierte Nachrücken anmelden. Dafür bleiben nur drei Tage, und für Zahnmedizin sind neue Bewerbungen in dieser Phase nicht möglich. Bleiben danach an einzelnen Hochschulen noch Plätze frei, kann es ein dezentrales Losverfahren geben. Bewirbst Du Dich im nächsten Semester erneut, musst Du einen neuen Antrag abgeben, denn der alte gilt nicht automatisch weiter. Ob für Dich eher das Winter- oder das Sommersemester Sinn ergibt, klärt der Vergleich Zahnmedizin zum Sommersemester.

Typische Fehler in der Koordinierungsphase

  • Die Priorisierung wurde nie gespeichert, sodass die Reihenfolge der Abgabe zählt.
  • Das Konto wird nach Bewerbungsschluss nicht mehr geöffnet, obwohl ein „vorläufig ausgeschlossen“ eine Nachreichfrist auslöst.
  • Ein Angebot wird aus Ungeduld angenommen, obwohl ein höher priorisierter Wunsch noch offen war.
  • „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich“ wird als Absage gelesen.
  • Die Anmeldung zum Koordinierten Nachrücken wird verpasst, weil niemand die drei Tage kennt.

Wie Du Deine Chancen insgesamt einordnest, steht im Artikel zum NC in der Zahnmedizin, und mit dem Zulassungs-Check kannst Du Dein Profil gegen die Kriterien der Standorte spiegeln.

Quellen

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