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Koordiniertes Nachrücken Zahnmedizin: So funktioniert es

RedaktionVon Redaktion2 Min. Lesezeit
Menschen warten in einer Schlange vor einem Gebäude – Koordiniertes Nachrücken Zahnmedizin: So funktioniert es

Das Koordinierte Nachrücken verteilt Restplätze, die nach der Koordinierungsphase bei hochschulstart frei geblieben sind, weil zugelassene Bewerber absagen oder sich zurückstellen lassen. Für Zahnmedizin gilt dabei eine wichtige Einschränkung: Teilnehmen können nur Personen mit einer bereits laufenden, abgelehnten Bewerbung aus der Koordinierungsphase. Ganz neue Bewerbungen sind hier anders als bei vielen anderen Studiengängen nicht möglich.

Was das Koordinierte Nachrücken ist

Nach Abschluss der eigentlichen Koordinierungsphase bleiben bei hochschulstart oft einzelne Plätze unbesetzt: etwa weil bereits zugelassene Bewerber einen Dienst antreten, sich aus persönlichen Gründen gegen die Einschreibung entscheiden oder ihre Zulassung schlicht verfallen lassen. Genau diese Restplätze vergibt das Koordinierte Nachrücken automatisch weiter an die nächsten Personen auf den jeweiligen Ranglisten. Wie sich dieses Verfahren vom dezentralen, hochschuleigenen Losverfahren unterscheidet, erklärt der Abschnitt „Losverfahren, Nachrückverfahren und Studienplatzklage“ im Artikel Das Losverfahren in der Zahnmedizin.

Wer teilnehmen kann

Laut hochschulstart gilt für die vier bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Tiermedizin eine Sonderregel: Die Bewerbung für später hinzukommende Neu-Teilnehmende ist hier ausdrücklich nicht verfügbar. Anders als bei vielen anderen zulassungsbeschränkten Fächern wird ausschließlich auf den bereits zuvor bestehenden Ranglisten nachgerückt, bis alle verbliebenen freien Plätze besetzt sind. Wer sich für Zahnmedizin bislang gar nicht beworben hat, kann also nicht nachträglich ins Koordinierte Nachrücken einsteigen, selbst wenn zum Ende der Koordinierungsphase noch Plätze offen sind.

Wie die Anmeldung abläuft

Wer bereits eine abgelehnte Bewerbung hat, muss für das Koordinierte Nachrücken aktiv werden: Im hochschulstart-Portal lässt sich unter „Meine Bewerbungen“ in der Spalte „Aktion“ für jedes einzelne abgelehnte Studienangebot gesondert entscheiden, ob eine Teilnahme gewünscht ist. Dafür steht nur eine kurze, dreitägige Anmeldephase zur Verfügung. Wird sie verpasst, ist eine Teilnahme für dieses Studienangebot in diesem Verfahren nicht mehr möglich.

Was nach der Zulassung passiert

Erreicht eine Bewerbung im Laufe des Nachrückens den zulassungsfähigen Bereich einer Rangliste, erfolgt sofort eine Zulassung: Der Status wechselt von „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich“ auf „zugelassen“. Damit scheiden automatisch alle weiteren offenen Bewerbungen dieser Person aus dem Verfahren aus, das Koordinierte Nachrücken endet für sie mit dieser einen Zulassung.

Aktueller Stand: Wintersemester 2026/27

Für das laufende Vergabeverfahren war das hochschulstart-Portal vom 22. bis 24. August 2026 gesperrt, während das System die Zulassungen aus der Koordinierungsphase festgeschrieben hat. Das Koordinierte Nachrücken selbst startete am 25. August 2026, die aktive Anmeldephase dafür war auf die drei Tage bis zum 27. August 2026 begrenzt. Das Verfahren läuft insgesamt bis zum 30. September 2026 weiter: Wer sich fristgerecht angemeldet hat, kann in diesem Zeitraum noch nachrücken, auch wenn die Anmeldung selbst bereits abgeschlossen ist.

Quellen

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