Kein Abiturschnitt, kein Testergebnis, keine Berufsausbildung: Beim Losverfahren zählt buchstäblich nur der Zufall. Das klingt nach einer verlockenden Abkürzung zum Studienplatz, doch die Realität ist ernüchternder: Das Losverfahren ist eine Restplatzvergabe, keine reguläre vierte Quote, und die Chancen sind entsprechend klein. Trotzdem lohnt es sich für viele, es zusätzlich zum regulären Verfahren zu versuchen.
Was das Losverfahren überhaupt ist
Nach Abschluss der drei regulären Quoten (Abiturbestenquote, ZEQ und AdH) bleiben an einzelnen Hochschulen manchmal einzelne Studienplätze unbesetzt. Das kann verschiedene Gründe haben: Zugelassene Bewerber:innen nehmen den Platz doch nicht an, entscheiden sich für einen anderen Studienort oder erfüllen am Ende formale Voraussetzungen nicht. Solche freien Restplätze vergeben viele Universitäten anschließend über ein Losverfahren, an dem prinzipiell jede und jeder teilnehmen kann, unabhängig von Abiturnote oder Testergebnis.
Wichtig: Das Losverfahren ist kein bundesweit einheitliches Verfahren über hochschulstart, sondern wird von den einzelnen Hochschulen jeweils eigenständig durchgeführt, und zwar nur dann, wenn nach Abschluss des regulären Vergabeverfahrens und des Nachrückverfahrens überhaupt noch Plätze übrig sind. Es gibt also keine Garantie, dass an einer bestimmten Universität in einem bestimmten Semester überhaupt gelost wird.
Wie Du daran teilnimmst
Anders als beim regulären Verfahren über hochschulstart musst Du Dich für das Losverfahren separat und direkt bei der jeweiligen Universität bewerben. Eine automatische Teilnahme, weil Du im Hauptverfahren keinen Platz bekommen hast, gibt es nicht. Der Ablauf sieht üblicherweise so aus:
- Beobachten, welche Hochschulen nach Abschluss des regulären Verfahrens überhaupt ein Losverfahren ankündigen: das erfährst Du auf den Websites der Studierendensekretariate, meist mit kurzfristiger Frist.
- Formular ausfüllen und fristgerecht bei der jeweiligen Hochschule einreichen, teils mit weiteren Unterlagen wie der Hochschulzugangsberechtigung.
- Auslosung abwarten: Die Vergabe erfolgt per Zufallsprinzip unter allen fristgerecht eingegangenen Bewerbungen, ganz ohne Bewertung von Noten oder anderen Kriterien.
- Bei Zusage schnell reagieren: Die Fristen zur Annahme eines gelosten Platzes sind meist sehr kurz, da das Semester zu diesem Zeitpunkt oft schon begonnen hat oder kurz bevorsteht.
Da Du Dich theoretisch an mehreren Universitäten gleichzeitig für deren jeweiliges Losverfahren bewerben kannst, lohnt es sich, mehrere Standorte im Blick zu behalten, statt sich auf eine einzelne Hochschule zu verlassen.
Wie realistisch die Chancen sind
Ehrlich gesagt: eher gering. Viele Hochschulen vergeben pro Semester über das Losverfahren nur eine kleine einstellige Zahl an Restplätzen für Zahnmedizin, manche Standorte in manchen Semestern gar keine, weil schlicht kein Platz frei geworden ist. Gleichzeitig bewerben sich oft deutlich mehr Personen um diese wenigen Plätze, sodass die Wahrscheinlichkeit für den Einzelnen niedrig bleibt. Wer sich aber an mehreren Universitäten gleichzeitig bewirbt, summiert die eigene Erfolgswahrscheinlichkeit über alle Standorte hinweg: Ganz chancenlos ist das Losverfahren also nicht, aber es sollte nie die Hauptstrategie sein.
Für wen sich das Losverfahren lohnt
Sinnvoll ist die Teilnahme vor allem als Ergänzung, nicht als Ersatz für eine solide Bewerbung über hochschulstart. Wer sich ohnehin schon über die drei regulären Quoten beworben hat und auf ein Ergebnis wartet, verliert nichts, wenn zusätzlich an einigen Hochschulen ein Losantrag eingereicht wird, der zeitliche und organisatorische Aufwand dafür ist überschaubar. Wer dagegen ausschließlich auf das Losverfahren setzt und die reguläre Bewerbung vernachlässigt, verschenkt die deutlich besseren Chancen im Hauptverfahren.
Losverfahren, Nachrückverfahren und Losverfahren – nicht verwechseln
Drei Begriffe werden häufig durcheinandergebracht, meinen aber unterschiedliche Dinge:
- Das Nachrückverfahren ist Teil des regulären Vergabeverfahrens über hochschulstart: Werden Plätze frei, weil andere Bewerber:innen ablehnen, rücken automatisch die nächsten Personen der jeweiligen Rangliste nach.
- Das Losverfahren setzt erst an, nachdem auch das Nachrückverfahren abgeschlossen ist und trotzdem noch Plätze frei sind. Es läuft dezentral bei den einzelnen Hochschulen.
- Eine Studienplatzklage ist wiederum ein eigenständiger, rechtlicher Weg, bei dem Bewerber:innen geltend machen, dass eine Hochschule mehr Studienplätze hätte anbieten können, als sie tatsächlich vergeben hat, unabhängig davon, ob ein Losverfahren stattfindet oder nicht.
Was Du bei der Vorbereitung beachten solltest
Weil Losverfahren oft sehr kurzfristig ausgeschrieben werden (manchmal nur wenige Tage vor Semesterbeginn), lohnt es sich, alle Unterlagen, die für eine schnelle Bewerbung nötig sind, bereits im Vorfeld griffbereit zu haben: eine beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung, einen gültigen Ausweis und gegebenenfalls einen aktuellen Ablehnungsbescheid aus dem regulären Verfahren, den manche Hochschulen als Nachweis verlangen. Wer erst nach einer Ausschreibung anfängt, Dokumente zusammenzusuchen, verpasst bei den engen Fristen mitunter die Chance, obwohl formal alle Voraussetzungen erfüllt gewesen wären. Ein guter Zeitpunkt, sich einen Überblick über die Websites der infrage kommenden Studierendensekretariate zu verschaffen, ist bereits während der Wartezeit auf das Ergebnis des regulären Vergabeverfahrens.
Häufige Missverständnisse
Ein verbreiteter Irrtum ist, dass eine Teilnahme am Losverfahren automatisch erfolgt, sobald man im regulären Verfahren abgelehnt wurde. Das ist nicht der Fall: Ohne eine eigenständige, fristgerechte Bewerbung bei der jeweiligen Hochschule findet keine Teilnahme statt, selbst wenn dort tatsächlich Restplätze verlost werden. Ein zweiter Irrtum betrifft die vermeintliche Chancengleichheit: Auch wenn die Auswahl per Los erfolgt, verlangen manche Hochschulen weiterhin formale Mindestvoraussetzungen wie die allgemeine Hochschulreife oder eine fristgerecht eingereichte, vollständige Bewerbung, wer diese Basics nicht erfüllt, nimmt trotz Losglück gar nicht erst am Verfahren teil.
Fazit: Kleine zusätzliche Chance, kein Plan B
Das Losverfahren ist ein legitimer, kostenloser und wenig aufwendiger zusätzlicher Versuch, an einen Zahnmedizin-Studienplatz zu kommen, aber es bleibt reines Glücksspiel ohne Einfluss durch eigene Leistung. Für die meisten Bewerber:innen ist der deutlich verlässlichere Hebel eine gut vorbereitete Bewerbung über die regulären Quoten, ergänzt durch ein gutes TMS-Ergebnis oder eine passende Berufsausbildung. Das Losverfahren kann dann als zusätzliche, realistisch kleine Chance obendrauf kommen.
Quellen
- Websites der Studierendensekretariate einzelner Universitäten zu Ablauf und Fristen des Losverfahrens Zahnmedizin (exemplarisch geprüft, Details variieren je Hochschule und Semester)
- Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de): Abgrenzung von Nachrückverfahren und dezentralem Losverfahren

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