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Auslands-BAföG für ein Zahnmedizinstudium in der EU

RedaktionVon Redaktion13 Min. Lesezeit
Historische Weltkarte – Auslands-BAföG für ein Zahnmedizinstudium in der EU

Wer in Deutschland keinen Studienplatz bekommt und deshalb in Pécs, Riga oder Zagreb Zahnmedizin studiert, kann dafür BAföG bekommen, und zwar nicht nur für ein Auslandssemester, sondern für das komplette Studium bis zum Abschluss. Das ist die gute Nachricht. Die weniger gute: Den größten Kostenblock, die Studiengebühren von oft 5.000 bis über 11.000 Euro pro Semester, deckt das Auslands-BAföG nur zu einem kleinen Teil. Dieser Artikel zeigt Dir, was Dir zusteht, welches Amt für Dein Zielland zuständig ist und wie groß die Lücke realistisch ausfällt.

Alle Beträge haben den Stand Oktober 2026 und stammen aus dem BAföG, der BAföG-Auslandszuschlagsverordnung und von bafög.de. Die Sätze können sich ändern. Für das Wintersemester 2027/28 ist bereits eine Reform geplant.

Die Rechtsgrundlage: § 5 Abs. 2 Nr. 3 BAföG

Normalerweise fördert das BAföG Auslandsaufenthalte nur für eine begrenzte Zeit, meist bis zu einem Jahr. Für die Europäische Union und die Schweiz gilt eine Ausnahme: Nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 BAföG wird eine Ausbildung, die in einem EU-Mitgliedstaat oder in der Schweiz aufgenommen oder fortgesetzt wird, gefördert. Die zeitliche Begrenzung entfällt in diesem Fall ausdrücklich (§ 16 Abs. 3 BAföG). Du kannst also vom ersten Semester bis zum ausländischen Abschluss BAföG bekommen.

Die Voraussetzungen im Überblick:

  • Ständiger Wohnsitz in Deutschland: Der Lebensmittelpunkt muss im Inland liegen. Wer nur zum Studieren ins Ausland zieht, begründet dort nach § 5 Abs. 1 BAföG keinen ständigen Wohnsitz.
  • Gleichwertige Hochschule: Die ausländische Uni muss einer deutschen Hochschule gleichwertig sein. Das prüft das Amt von Amts wegen im Bewilligungsverfahren (§ 5 Abs. 4 BAföG). Bei privaten Hochschulen lohnt die Nachfrage vorab.
  • Allgemeine BAföG-Voraussetzungen: Erstausbildung, Staatsangehörigkeit nach § 8 BAföG, Altersgrenze 45 Jahre. Wer nicht Deutscher ist, aber zum Beispiel als anerkannter Flüchtling förderberechtigt ist, bekommt BAföG für ein komplettes EU-Studium nur, wenn er die Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben hat oder eine bestimmte Aufenthaltserlaubnis besitzt.

Wichtig für die Länderwahl: Die Regel gilt nur für EU-Staaten und die Schweiz. Für ein komplettes Studium in Nordmazedonien, etwa in Skopje, greift sie nicht. Außerhalb der EU gibt es laut bafög.de in der Regel höchstens ein Jahr Förderung.

Noch ein Punkt, den viele übersehen: Ein Abschluss aus dem Ausland gilt als berufsqualifizierend, wenn er dort zur Berufsausübung befähigt (§ 7 Abs. 1 BAföG). Mit dem ausländischen Zahnmedizin-Abschluss ist Deine Erstausbildung also abgeschlossen. Wie die Anerkennung in Deutschland läuft, beschreibt der Artikel Anerkennung des Auslandsstudiums.

Was Dir beim Studium in der EU zusteht

Grundlage ist derselbe Bedarf wie im Inland. Dazu kommen Zuschläge aus der BAföG-Auslandszuschlagsverordnung:

Baustein Betrag (Stand Oktober 2026) Zuschuss oder Darlehen
Grundbedarf 475 € im Monat je zur Hälfte
Wohnpauschale, nicht bei den Eltern wohnend 380 € im Monat je zur Hälfte
Zuschlag Krankenversicherung, bei Nachweis eines Versicherungsschutzes bis 102 € im Monat je zur Hälfte
Studiengebühren, nachweisbar notwendig bis 5.600 €, längstens für ein Jahr Vollzuschuss
Reisekosten innerhalb Europas je 250 € für eine Hin- und eine Rückreise je zur Hälfte
Auslandszuschlag für höhere Lebenshaltungskosten entfällt in der EU und der Schweiz entfällt

Den Kaufkraftzuschlag gibt es nur außerhalb der EU und der Schweiz (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Auslandszuschlagsverordnung). In Rumänien oder Bulgarien bekommst Du also nicht weniger BAföG, obwohl das Leben dort günstiger ist, in Zypern oder Österreich aber auch nicht mehr. Für eine weitere Hin- und Rückreise zahlt das Amt nur in besonderen Härtefällen.

Der Gebührenzuschuss wird nach § 17 Abs. 2 BAföG nicht zur Hälfte als Darlehen gezahlt, sondern komplett als Zuschuss. Ihn musst Du nie zurückzahlen.

Der Studiengebührenzuschuss: warum 5.600 Euro nicht weit reichen

Die entscheidende Regel steht in § 3 der Auslandszuschlagsverordnung: Nachweisbar notwendige Studiengebühren werden längstens für die Dauer eines Jahres bis zur Höhe von 5.600 Euro übernommen. Das ist keine Jahresgrenze, die sich jedes Jahr erneuert. Bei einem fünf- oder sechsjährigen Zahnmedizinstudium deckt das BAföG die Gebühren also für höchstens ein Jahr und auch dann nur bis 5.600 Euro.

Über diesen Betrag hinaus zahlt das Amt nur, wenn die Ausbildung ausschließlich an der gewählten Hochschule möglich ist oder ein besonderes Studienvorhaben nur dort umgesetzt werden kann. Für ein Zahnmedizinstudium, das an vielen europäischen Unis angeboten wird, ist diese Ausnahme kaum realistisch. Außerdem musst Du belegen, dass Du Dich um Erlass oder Ermäßigung der Gebühren bemüht hast (§ 3 Abs. 3 Auslandszuschlagsverordnung). Frag also bei Deiner Uni schriftlich nach Ermäßigungen und heb die Antwort auf.

Zur Einordnung: An den staatlichen EU-Unis mit Studiengebühren in unseren Uni-Profilen reichen die Gebühren von 3.250 Euro pro Semester in Craiova bis 12.125 Euro pro Semester in Prag. An der privaten EUC in Nikosia sind es 11.500 Euro plus 450 Euro Materialgebühr pro Semester, an der Danube Private University in Krems 14.175 Euro pro Semester. Der BAföG-Zuschuss entspricht damit oft nicht einmal den Gebühren für ein einziges Semester. Einen Gesamtüberblick über alle Länder liefert unser Artikel Was kostet das Zahnmedizinstudium im Ausland?.

Welches Auslandsamt für Dein Zielland zuständig ist

Für das Auslands-BAföG ist nicht das Studierendenwerk an Deinem Wohnort zuständig, sondern ein zentrales Auslandsamt, das nach Zielland festgelegt ist (§ 45 Abs. 4 BAföG und BAföG-Auslandszuständigkeitsverordnung). Für die Länder, in denen auf unserer Seite Zahnmedizin-Standorte vorgestellt werden, gilt laut Ämterverzeichnis auf bafög.de:

Zielland Standorte auf unserer Seite (Gebühren pro Semester laut Uni-Profil) Zuständiges Amt für Ausbildungsförderung
Ungarn Pécs (deutschsprachig 7.875 €), Budapest (deutschsprachig 9.340 €), Szeged (8.000 €) Studentenwerk Chemnitz-Zwickau
Polen Krakau (8.500 €), Stettin (7.000 €), Breslau (39.350 PLN, ca. 9.250 €) Studentenwerk Chemnitz-Zwickau
Tschechien Olomouc (7.000 €), Pilsen (195.000 CZK, ca. 8.000 €), Prag (12.125 €) Studentenwerk Chemnitz-Zwickau
Slowakei Košice (6.750 €), Bratislava (7.250 €) Studentenwerk Chemnitz-Zwickau
Rumänien Timișoara (4.500 €), Cluj (5.000 €) Studentenwerk Chemnitz-Zwickau
Bulgarien Plovdiv, Sofia, Varna (je 5.000 €) Studentenwerk Chemnitz-Zwickau
Lettland Riga, RSU (7.750 € plus 1.800 € einmalig), Riga, LU (8.655 €) Studentenwerk Chemnitz-Zwickau
Litauen Kaunas (6.800 bis 7.050 €), Vilnius (7.500 €) Studentenwerk Chemnitz-Zwickau
Kroatien Zagreb (5.000 €), Rijeka (6.000 €) Studierendenwerk Marburg
Zypern Nikosia (11.500 € plus 450 € Material) Studierendenwerk Marburg
Österreich Wien, Graz, Innsbruck (für EU-Bürger keine Studiengebühren, nur ÖH-Beitrag), Krems (14.175 €) Landeshauptstadt München, Referat für Bildung und Sport

Die Kontaktdaten der Ämter findest Du über die Weltkarte auf bafög.de. Für fast alle osteuropäischen Zahnmedizin-Standorte ist damit dasselbe Amt in Chemnitz zuständig, für Kroatien und Zypern Marburg, für Österreich München.

Beispielrechnung: komplettes Studium in Pécs

Vereinfachtes Rechenbeispiel, keine Bescheidprognose: Jonas studiert im deutschsprachigen Programm in Pécs. Das Studium dauert laut Uni-Profil fünf Jahre, die Gebühr liegt bei 7.875 Euro pro Semester. Er bekommt den vollen Bedarfssatz, weil von seinen Eltern nichts angerechnet wird. Den Krankenversicherungszuschlag lassen wir der Einfachheit halber weg.

Erstes Studienjahr

  • Studiengebühren: 2 × 7.875 = 15.750 Euro
  • BAföG-Zuschuss zu den Gebühren: 5.600 Euro
  • offene Gebühren im ersten Jahr: 10.150 Euro
  • BAföG für den Lebensunterhalt: 12 × 855 = 10.260 Euro, davon 5.130 Euro Darlehen
  • Reisekosten: 250 Euro für die Hinreise

Gesamtes Studium (zehn Semester)

  • Studiengebühren insgesamt: 78.750 Euro
  • davon durch BAföG gedeckt: 5.600 Euro, also rund 7 Prozent
  • selbst zu finanzierende Gebühren: 73.150 Euro
  • BAföG für den Lebensunterhalt über 60 Monate: 51.300 Euro, davon 25.650 Euro Darlehen. Zurückzahlen muss Jonas davon nach heutigem Recht höchstens 10.010 Euro.

Die Rechnung zeigt beides: Das Auslands-BAföG ist eine echte Hilfe für Miete und Alltag, über fünf Jahre geht es um eine fünfstellige Summe, die zum großen Teil nicht zurückgezahlt werden muss. Die Studiengebühren musst Du aber fast vollständig anders finanzieren.

Ganz anders sieht es an den öffentlichen Unis in Österreich aus. In Wien zahlen EU-Bürger keine Studiengebühren, nur den ÖH-Beitrag. Hier deckt das BAföG den pauschalen Lebensunterhalt, eine Gebührenlücke entsteht nicht. Der Haken liegt woanders: Der Zugang läuft über den MedAT-Z, und die Plätze sind begehrt.

Elterneinkommen: warum sich der Antrag oft trotzdem lohnt

Auch beim Auslands-BAföG wird das Einkommen Deiner Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr angerechnet, mit denselben Freibeträgen wie im Inland: 2.540 Euro im Monat für verheiratete Eltern, 770 Euro für jedes weitere Kind ohne eigene förderfähige Ausbildung, vom Rest bleiben 50 Prozent plus 5 Prozent je Kind frei. Die Details erklärt unser Artikel BAföG im Zahnmedizinstudium.

bafög.de weist ausdrücklich darauf hin, dass die höheren Förderungssätze im Ausland dazu führen, dass auch etliche Studierende BAföG-berechtigt sind, die im Inland wegen des Elterneinkommens leer ausgehen. Für ein EU-Studium betrifft das vor allem das Jahr, in dem der Gebührenzuschuss von bis zu 5.600 Euro gezahlt wird, weil er den Bedarf deutlich erhöht. Ein Antrag kostet nichts außer Zeit, und eine Ablehnung hat keine Nachteile.

Antrag: Vorlaufzeit, Vorabentscheidung und Unterlagen

Eine gesetzliche Antragsfrist gibt es nicht, aber zwei Regeln machen frühes Handeln Pflicht:

  1. BAföG gibt es frühestens ab dem Antragsmonat (§ 15 Abs. 1 BAföG). Wer im September anfängt und erst im November beantragt, verliert zwei Monate.
  2. bafög.de empfiehlt, den Antrag mindestens ein halbes Jahr vor der Abreise zu stellen. Bei einem Studienstart im September bedeutet das: Antrag im Frühjahr, oft noch bevor die Zulassung endgültig ist.

Weil Zulassungen im Ausland oft spät kommen, hilft ein Instrument, das viele nicht kennen: die Vorabentscheidung nach § 46 Abs. 5 BAföG. Auf Antrag entscheidet das Amt schon vorher verbindlich, ob die Förderungsvoraussetzungen für eine bestimmte Ausbildung an einer bestimmten Hochschule im Ausland vorliegen. An diese Entscheidung ist das Amt gebunden, solange Du die Ausbildung innerhalb eines Jahres nach Antragstellung beginnst. So weißt Du, ob die Uni als gleichwertig gilt, bevor Du Gebühren überweist.

Typische Unterlagen:

  • Antragsformulare für eine Ausbildung im Ausland (auf bafög.de unter „Antrag stellen“) mit den Angaben Deiner Eltern
  • Zulassungsbescheid und später die Immatrikulationsbescheinigung der ausländischen Uni
  • Gebührenbescheid oder Vertrag mit Angabe der Studiengebühren
  • Nachweis, dass Du Dich um Ermäßigung der Gebühren bemüht hast
  • Nachweis über Deinen Krankenversicherungsschutz
  • Steuerbescheide der Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr
  • auf Anforderung ein Nachweis über Deinen ständigen Wohnsitz in Deutschland

Bewilligt wird in der Regel für ein Jahr (§ 50 Abs. 3 BAföG). Stellst Du den Folgeantrag im Wesentlichen vollständig zwei Kalendermonate vor Ablauf, zahlt das Amt vorläufig weiter, bis der neue Bescheid da ist (§ 50 Abs. 4 BAföG). Bei Rechtsfragen im Einzelfall ist das zuständige Auslandsamt Dein Ansprechpartner.

Während des Studiums: Leistungsnachweis und Förderungsdauer

Auch beim kompletten EU-Studium musst Du ab dem fünften Fachsemester Deinen Studienfortschritt belegen, § 48 BAföG gilt hier entsprechend (§ 48 Abs. 4 BAföG). Möglich sind eine Bescheinigung der Uni über die üblichen Leistungen oder ein ECTS-Nachweis. Kläre früh mit dem Auslandsamt, welches Dokument Deiner Uni akzeptiert wird, und lass es Dir rechtzeitig ausstellen.

Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit oder einer vergleichbaren Festsetzung (§ 15a BAföG), beim Auslandsstudium also nach der vorgesehenen Studiendauer der Uni. Die liegt in der Zahnmedizin je nach Standort bei fünf oder sechs Jahren. Für Verlängerungen gelten dieselben Gründe wie in Deutschland, etwa Krankheit, Schwangerschaft oder die Erziehung eines Kindes. Was es dabei mit Kind zusätzlich gibt, steht im Artikel Zahnmedizin studieren mit Kind.

Ein zusätzlicher Baustein für den Start: Die Studienstarthilfe von 1.000 Euro gibt es laut bafög.de auch, wenn Du Dich erstmals an einer Hochschule im EU-Ausland oder in der Schweiz einschreibst. Voraussetzung ist, dass Du unter 25 bist und Du oder Deine Familie vor Studienbeginn bestimmte Sozialleistungen bezieht. Beantragen kannst Du sie nur online über BAföG Digital, spätestens bis zum Ende des Monats nach Studienbeginn.

Rückzahlung nach dem Auslandsstudium

Es gelten dieselben Regeln wie im Inland: Die Hälfte des Lebensunterhalts-BAföG ist ein zinsloses Darlehen. Die erste Rate wird fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer fällig, die Rate beträgt 130 Euro im Monat, und wer seit August 2019 erstmals gefördert wurde, zahlt insgesamt höchstens 77 Raten, aktuell 10.010 Euro. Der Gebührenzuschuss ist davon nicht betroffen, denn er ist ein Vollzuschuss.

Die Finanzierungslücke schließen

Rechnet man realistisch, bleiben bei den meisten Standorten mehrere Zehntausend Euro Studiengebühren übrig. Diese Bausteine kommen dafür in Frage:

  • Regionale Stipendien mit Landbindung: Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt übernimmt für bis zu zwölf Studierende pro Jahrgang die Studiengebühren in Pécs, im Gegenzug verpflichten sich die Stipendiaten zu mindestens fünf Jahren vertragszahnärztlicher Tätigkeit. Zusätzlich finanziert das Land Sachsen-Anhalt bis zu zehn Landzahnarztstipendien für ein Zahnmedizinstudium im europäischen Ausland, verbunden mit einer Verpflichtung von mindestens zehn Jahren in unterversorgten Regionen. Hintergrund dazu im Artikel Zahnarzt auf dem Land.
  • Begabtenförderungswerke: Laut stipendiumplus.de gilt das Lebenshaltungsstipendium der 13 Werke auch für Studienanfänger im Ausland. Ob ein Werk ein komplettes Zahnmedizinstudium im EU-Ausland fördert, regelt jedes Werk selbst. Achtung: Wer Leistungen eines Begabtenförderungswerks bezieht, bekommt kein BAföG.
  • Ratenzahlung der Uni: Viele Unis teilen die Jahresgebühr in Raten auf, das entlastet die Liquidität, ändert aber nichts an der Summe.
  • Nebenjob in den Semesterferien: Bis zur Minijobgrenze von 603 Euro im Monat sinkt Dein BAföG nicht. Was im Studium zeitlich machbar ist, beschreibt der Artikel zu Nebenjobs im Zahnmedizinstudium.

Wenn Du ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln bekommst, kläre vorher mit dem Auslandsamt, wie es sich auf Dein BAföG auswirkt. Ausbildungsbeihilfen aus öffentlichen Mitteln werden nach § 23 Abs. 4 Nr. 2 BAföG grundsätzlich voll angerechnet. Eine Übersicht über alle Förderwerke, das Deutschlandstipendium und regionale Programme findest Du in unserem Artikel Stipendien im Zahnmedizinstudium. Einen Gesamtüberblick über die Wege ins Ausland bietet die Seite Zahnmedizinstudium im Ausland.

Typische Stolperfallen

Aus den Regeln ergeben sich ein paar Fehler, die beim Auslands-BAföG für Zahnmedizin besonders teuer werden können:

  • Der Gebührenzuschuss als Jahresbetrag verstanden: Die 5.600 Euro gibt es nicht jedes Jahr, sondern höchstens für ein Jahr des gesamten Studiums. Wer damit fünf Jahre lang plant, hat am Ende eine Lücke von mehreren Zehntausend Euro.
  • Antrag erst nach der Ankunft: Weil BAföG frühestens ab dem Antragsmonat gezahlt wird, kostet jeder Monat Verzögerung bares Geld. Ein unvollständiger Antrag, der rechtzeitig eingeht, ist besser als ein perfekter, der zu spät kommt.
  • Land außerhalb der EU: Ein Studienplatz in einem Nicht-EU-Land wie Nordmazedonien wird nicht über die volle Studiendauer gefördert, auch wenn die Uni in Europa liegt.
  • Stipendium ohne Rücksprache angenommen: Leistungen eines Begabtenförderungswerks schließen BAföG aus, öffentliche Ausbildungsbeihilfen werden grundsätzlich angerechnet. Kläre die Wirkung vor der Zusage.
  • Leistungsnachweis vergessen: Ohne Nachweis zum fünften Fachsemester stoppt die Zahlung, auch im Ausland.

Checkliste für Dein Auslands-BAföG

  • Prüfen, ob das Zielland in der EU liegt oder die Schweiz ist
  • Zuständiges Auslandsamt über die Weltkarte auf bafög.de ermitteln
  • Vorabentscheidung nach § 46 Abs. 5 BAföG beantragen, sobald Uni und Studiengang feststehen
  • Hauptantrag mindestens sechs Monate vor Studienbeginn stellen
  • Schriftlich bei der Uni nach Gebührenermäßigung fragen und die Antwort aufbewahren
  • Krankenversicherungsschutz für das Ausland klären und nachweisen
  • Finanzierungsplan für die Studiengebühren ab dem zweiten Jahr aufstellen
  • Bei Sozialleistungsbezug: Studienstarthilfe online beantragen
  • Leistungsnachweis für das fünfte Semester mit Auslandsamt und Uni abstimmen

Quellen

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