Was macht ein...?

Was macht ein forensischer Zahnmediziner?

RedaktionVon Redaktion4 Min. Lesezeit
Zahnärztliche Röntgenbilder werden am Leuchtkasten mit Lupe untersucht – Was macht ein forensischer Zahnmediziner?

Forensische Zahnmediziner identifizieren unbekannte Tote anhand des Zahnstatus, werten Bissspuren aus und wirken an Altersschätzungen mit. Einen Fachzahnarzt-Titel gibt es dafür nicht (Fachzahnarzt werden, Tätigkeitsschwerpunkt oder Fachzahnarzt). Der Einstieg läuft über den Arbeitskreis Forensische Odonto-Stomatologie (AKFOS) der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin (DGRM).

Wie identifiziert der Zahnstatus Tote?

Das Bundeskriminalamt (BKA) nennt den Zahnstatus neben Fingerabdruck und DNA als eines von drei primären Identifizierungsmerkmalen; es sei bei jedem Menschen so individuell ausgeprägt, dass eine sichere Zuordnung möglich ist. Als zweifelsfrei identifiziert gilt eine Person, wenn mindestens ein primäres Merkmal vorliegt und die sekundären Merkmale (Personenbeschreibung, medizinische Befunde, Schmuck, Kleidung, Papiere) dazu widerspruchsfrei sind. Verglichen wird der nach dem Tod erhobene Zahnstatus mit Unterlagen aus der Praxis, etwa Röntgenbildern und Behandlungsunterlagen. Das Vorgehen ist im Interpol-DVI-Guide (Disaster Victim Identification) festgelegt, der 1984 erschien und regelmäßig aktualisiert wird; Deutschland arbeitet daran über die Identifizierungskommission (IDKO) des BKA mit.

Die IDKO besteht aus sechs hauptamtlichen BKA-Beamten und rund 130 nebenamtlichen Mitarbeitenden, darunter externe Rechtsmediziner, Zahnmediziner und Psychologen. Bis 2022 hatte sie 52 Einsätze im In- und Ausland.

Bissspuren: Was die Kritik sagt

Bissspurenvergleiche sind wissenschaftlich stark umstritten. Der Wissenschaftsrat des US-Präsidenten (PCAST) befand 2016, die Bissspurenanalyse erfülle die Anforderungen an eine gesicherte Methode bei Weitem nicht. In den wenigen Studien lagen die Falsch-Positiv-Raten typischerweise über zehn Prozent – und Untersucher stimmten nicht einmal verlässlich darüber überein, ob eine Verletzung überhaupt ein menschlicher Biss ist. Der PCAST-Bericht verweist außerdem auf die Studie der US-Akademie NRC von 2009, die die wissenschaftliche Gültigkeit der Methode ebenfalls nicht belegt sah. Die Haut verformt sich beim Biss so stark, dass Zahnreihen darauf nur unzuverlässig abgebildet werden.

Altersdiagnostik

Die Arbeitsgemeinschaft für Forensische Altersdiagnostik (AGFAD) der DGRM besteht seit 2000. Besteht eine Rechtsgrundlage für Röntgen, empfiehlt sie vier Bausteine. Das sind die körperliche Untersuchung, Röntgen der linken Hand, zahnärztliche Untersuchung mit Zahnstatus und Röntgen des Gebisses sowie bei abgeschlossener Handentwicklung die Schlüsselbeine. Der zahnärztliche Teil bewertet vor allem Durchbruch und Mineralisation der Weisheitszähne. Anordnen kann eine Behörde solche Untersuchungen nach § 49 Abs. 3 und 6 AufenthG oder § 42f Abs. 2 SGB VIII; die Röntgendosis eines Orthopantomogramms liegt bei 0,026 Millisievert.

Die Methoden sind umstritten – auch unter Medizinern. Die Zentrale Ethikkommission der Bundesärztekammer hält Röntgenuntersuchungen zur Altersschätzung für unverhältnismäßig. Keine Untersuchung der AGFAD sei hinreichend zuverlässig für die Grenzen 14, 16 oder 18 Jahre. Die Gegenseite hält dagegen, dass sich das Überschreiten einer Altersgrenze nachweisen lasse.

Konkreter Einstieg

Im Studium kann die Universität „Forensische Zahnmedizin“ als Wahlfach anbieten; die ZApprO führt es in Anlage 9 unter den möglichen Wahlfächern auf (Aufbau des Zahnmedizinstudiums). Danach gilt diese Reihenfolge:

  1. Mitglied in DGZMK oder DGRM werden; nur deren Mitglieder können ordentliche Mitglieder des AKFOS sein, über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
  2. An der Jahrestagung des AKFOS teilnehmen; die 49. findet im Oktober 2026 in Mainz statt.
  3. Eine DVI-Fortbildung suchen: BKA und AKFOS haben 2009 erstmals einen fünftägigen Lehrgang in Wiesbaden und Leipzig angeboten (16 Teilnehmer); aktuelle Termine erfragst Du beim AKFOS oder bei der IDKO.
  4. Bei einem Institut für Rechtsmedizin nach einer Hospitation fragen; eine feste Regel dafür gibt es nicht.
  5. Als Sachverständiger tätig werden, wenn Gerichte, Staatsanwaltschaften oder Polizei Dich anfragen. Das Honorar richtet sich nach dem JVEG. Anlage 1 nennt für medizinische Gutachten je nach Schwierigkeitsgrad 87 Euro (Honorargruppe M 1), 98 Euro (M 2) und 131 Euro (M 3) je Stunde.

Die IDKO arbeitet mit nebenamtlichen Mitgliedern; die Tätigkeit läuft also neben der eigenen Praxis oder der Klinik. Wie die Arbeit im öffentlichen Dienst aussieht, zeigt Was macht ein Zahnarzt im Gesundheitsamt?.

Für wen passt das Fach?

Das Fach passt, wenn Du gern mit Rechtsmedizin und Polizei zusammenarbeitest und Befunde präzise dokumentierst. Plane es als Nebentätigkeit ein, nicht als Haupteinkommen.

Quellen

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