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Landzahnarztquote: In welchen Bundesländern gibt es sie?

Von Redaktion5 Min. Lesezeit
Deutschlandkarte aus Holz mit Pins in ländlichen Regionen – Landzahnarztquote: In welchen Bundesländern gibt es sie?

Verwechslungsgefahr vorweg: Die Landarztquote für die Humanmedizin ist inzwischen bundesweit bekannt und existiert in gut der Hälfte der Bundesländer. Die Landzahnarztquote ist ihr deutlich jüngeres, kleineres Geschwister, und sie existiert bislang nur in einer Handvoll Bundesländer. Wer im Internet nach „Landzahnarztquote“ sucht, stößt schnell auf veraltete oder verwechselte Informationen. Hier die aktuell verifizierte Lage.

Was die Landzahnarztquote grundsätzlich ist

Das Prinzip ist bei allen Bundesländern, die es anbieten, dasselbe: Ein bestimmter Prozentsatz der Zahnmedizin-Studienplätze wird außerhalb des regulären Numerus-clausus-Verfahrens vergeben, an Bewerberinnen und Bewerber, die sich vertraglich verpflichten, nach Studium und Vorbereitungszeit für eine festgelegte Anzahl von Jahren als Zahnärztin oder Zahnarzt in einer unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Region des jeweiligen Bundeslandes zu arbeiten. Ausgewählt wird dabei nicht nach Abiturnote, sondern nach anderen Kriterien: praktische Vorerfahrung, Motivation, teils ein eigenes Auswahlgespräch. Der Hintergrund ist eine reale Versorgungslücke: Viele frisch approbierte Zahnärztinnen und Zahnärzte lassen sich in Städten nieder, während ländliche und strukturschwache Regionen zunehmend Nachwuchsprobleme haben. Anders als bei der regulären Bewerbung über hochschulstart läuft die Landzahnarztquote komplett außerhalb des zentralen Verfahrens, mit eigenen Fristen und eigenen Landesplattformen.

Die vier Bundesländer mit Landzahnarztquote

Sachsen-Anhalt: die am längsten laufende Quote

Sachsen-Anhalt vergibt seit dem Wintersemester 2025/26 bis zu 10,1 Prozent der Zahnmedizin-Studienplätze an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg über die Landzahnarztquote: rechtliche Grundlage ist das Landzahnarztgesetz Sachsen-Anhalt (LZAG LSA), umgesetzt von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt. Konkret bedeutet das vier Studienplätze pro Jahr. Ausgewählt wird nach praktischen Erfahrungen, fachspezifischen Fähigkeiten und Motivation für Studium und regionale Tätigkeit, die Abiturnote spielt eine untergeordnete Rolle. Wer den Zuschlag erhält, verpflichtet sich, nach Studium und Vorbereitungszeit mindestens zehn Jahre lang in einer Region Sachsen-Anhalts mit besonderem öffentlichem Bedarf zu arbeiten. Die Bewerbung läuft in einem eigenen Zeitfenster im März, außerhalb des regulären hochschulstart-Verfahrens.

Sachsen: erste Studienplätze ab Wintersemester 2026/27

Sachsen startet mit dem Wintersemester 2026/27 in die eigene Landzahnarztquote: 8,1 Prozent der Zahnmedizin-Studienplätze werden künftig über diesen Weg vergeben, an den Standorten Leipzig und Dresden, umgerechnet acht Plätze im ersten Jahrgang. Die Bewerbung läuft über die Landesplattform Amt24, mit eigenem Bewerbungsfenster außerhalb des regulären Verfahrens über hochschulstart.

Thüringen: gesetzlich verankert, Start ebenfalls 2026/27

Thüringen hat mit dem Thüringer Haus- und Zahnärztesicherstellungsgesetz eine eigene rechtliche Grundlage geschaffen, die Landarzt- und Landzahnarztquote gemeinsam regelt. Für Zahnmedizin sind 6,8 Prozent der Studienplätze reserviert, umgerechnet vier Plätze pro Jahr an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Auch hier gilt eine Verpflichtung zu mindestens zehn Jahren Tätigkeit in einer unterversorgten Region Thüringens nach Studienabschluss.

Mecklenburg-Vorpommern: 10 Prozent, zwei Studienorte

Mecklenburg-Vorpommern hat seine bestehende Landarztquote auf Zahnmedizin und Pharmazie ausgeweitet. Für Zahnmedizin sind rund 10 Prozent der Studienplätze reserviert, was etwa acht Plätzen pro Jahr entspricht, verteilt auf die Universitäten Rostock und Greifswald. Die Verpflichtung liegt bei mindestens zehn Jahren Tätigkeit in einer unterversorgten Region des Landes, vertraglich über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abgesichert, ein Vertragsbruch kann mit einer Vertragsstrafe belegt werden. Die Bewerbungsphase für den Studienbeginn im Wintersemester läuft jeweils in der zweiten Märzhälfte.

Wo es sie bislang nicht gibt

In Bayern gibt es aktuell keine Landzahnarztquote, dort existiert stattdessen bislang nur eine Landtierarztquote für Veterinärmedizin, mit der die Landzahnarztquote gelegentlich verwechselt wird. Auch Berlin, Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Baden-Württemberg bieten bislang keine Landzahnarztquote an. Das kann sich ändern (die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass immer mehr Bundesländer das Modell der Humanmedizin auf die Zahnmedizin übertragen), aber Stand heute ist die Quote auf die vier genannten ostdeutschen Bundesländer beschränkt.

Warum gerade jetzt so viele Bundesländer nachziehen

Auffällig ist, dass gleich mehrere ostdeutsche Bundesländer die Landzahnarztquote fast zeitgleich eingeführt haben oder gerade einführen: kein Zufall, sondern Folge einer sich verschärfenden Versorgungslage. Der demografische Wandel trifft ländliche Regionen doppelt: Die dort ansässigen Zahnärztinnen und Zahnärzte gehen zunehmend in den Ruhestand, während Neuniederlassungen sich überproportional auf Großstädte und deren Umland konzentrieren. Die politische Antwort orientiert sich sichtbar am älteren, in mittlerweile elf Bundesländern etablierten Modell der Landarztquote für die Humanmedizin, mit dem Unterschied, dass die Landzahnarztquote deutlich kleinere Jahrgänge betrifft, weil auch die Zahnmedizin insgesamt viel kleinere Studienkapazitäten hat als die Humanmedizin.

Ob weitere Bundesländer nachziehen, lässt sich seriös nicht vorhersagen, die politische Debatte darüber wird aber in mehreren Landtagen bereits geführt. Es lohnt sich deshalb, die Situation in deinem eigenen Bundesland regelmäßig neu zu prüfen, statt dich auf einen einmal recherchierten Stand zu verlassen. Gerade weil sich hier gerade viel bewegt, können auch scheinbar aktuelle Informationen aus dem Vorjahr schon wieder überholt sein.

Für wen sich die Landzahnarztquote wirklich lohnt

Die Landzahnarztquote ist kein Trick, um schneller an einen Studienplatz zu kommen, sondern ein handfestes, langfristiges Commitment. Zehn Jahre Tätigkeit in einer vorgegebenen, meist ländlichen Region sind eine echte Lebensentscheidung, und sie sollte nur treffen, wer sich vorstellen kann, dort tatsächlich zu arbeiten und zu leben, nicht nur, wer verzweifelt einen Studienplatz sucht. Ein vorzeitiger Ausstieg ist vertraglich in der Regel mit erheblichen finanziellen Konsequenzen verbunden. Wer aber ohnehin gerne auf dem Land praktizieren möchte und im entsprechenden Bundesland verwurzelt ist oder bleiben will, findet hier einen realistischen Zugang zum Studium, auch ohne Spitzenabitur. Mehr zum Berufsbild und den Chancen abseits der Großstadt liest du in Landzahnarzt: Chance oder Sackgasse?

Fazit: klein, aber real – und wachsend

Die Landzahnarztquote ist noch ein junges Instrument mit überschaubarer Reichweite: Stand heute profitieren davon nur Bewerberinnen und Bewerber in Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern. Wer in einem dieser Bundesländer verwurzelt ist und sich eine Zukunft als Zahnärztin oder Zahnarzt auf dem Land vorstellen kann, sollte sich die genauen Fristen und Kriterien der jeweiligen Landesplattform frühzeitig ansehen, die Bewerbungsfenster liegen meist im Frühjahr und außerhalb des regulären hochschulstart-Kalenders.

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