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Erasmus in der Zahnmedizin: Förderung und Anerkennung

RedaktionVon Redaktion6 Min. Lesezeit
Reisekoffer mit Aufklebern und Europakarte, im Hintergrund Bewerbungsunterlagen – Erasmus im Zahnmedizinstudium

Ein Erasmus-Aufenthalt in der Zahnmedizin dauert zwei bis zwölf Monate und wird mit 540 oder 600 Euro im Monat gefördert, je nach Zielland (Stand: Oktober 2026). Die Förderung ist klar geregelt, schwierig wird die Anerkennung der Kurse – die Zahnärztliche Approbationsordnung schreibt eine feste Abfolge vor. Lass Dir die Anrechnung schriftlich zusagen, bevor Du das Learning Agreement unterschreibst.

Was Erasmus zahlt

Erasmus ist das europäische Förderprogramm für Studierendenmobilität. Neben den EU-Mitgliedstaaten nehmen unter anderem Norwegen, Island, Liechtenstein und die Türkei teil. Die Eckdaten laut DAAD (Nationale Agentur für Erasmus+):

Posten Regel
Dauer eines Studienaufenthalts 2 bis 12 Monate
Förderkontingent 12 Monate je Studienzyklus; 24 Monate bei einzügigen Studiengängen, als Beispiele nennt der DAAD Medizin und Staatsexamen-Studiengänge
Monatliche Rate 540 Euro oder 600 Euro, je nach Lebenshaltungskosten im Zielland; die Hochschule legt den Satz fest
Aufstockungsbetrag 250 Euro im Monat, zum Beispiel bei Behinderung, bei einem Kind, das Du mitnimmst, oder wenn beide Eltern keinen Hochschulabschluss haben
Reisekosten in Programmländern nur Unterstützung für nachhaltige Anreise, Näheres klärt die Heimathochschule

Zahnmedizin endet mit der Zahnärztlichen Prüfung und hat keine Bachelor-Master-Struktur. Der DAAD nennt Zahnmedizin zwar nicht ausdrücklich, deshalb frag Dein International Office, ob für Dich die 24 Monate gelten. Die Förderung lässt sich mit Auslands-BAföG kombinieren; beim BAföG bleiben Erasmus+-Zahlungen bis 300 Euro im Monat anrechnungsfrei, nur der darüber liegende Teil gilt als Einkommen (§ 21 Abs. 3 BAföG).

Warum Zahnmedizin die Ausnahme bleibt

Das größte Hindernis ist das Curriculum. Die Zahnärztliche Approbationsordnung (ZApprO, in Kraft seit 1. Oktober 2020, für Studienbeginn ab Wintersemester 2021/22) legt die Kursabfolge fest. Die praktischen Veranstaltungen nach Anlage 2 sind erst nach bestandenem Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung möglich, die Patientenkurse nach Anlage 3 Nummer 1 bis 5 erst nach dem Zweiten Abschnitt (§ 5 Absatz 3). Ein Semester lässt sich deshalb kaum austauschen. Dazu kommen kleine Platzzahlen: Freiburg nennt für Sevilla einen Platz bei zehn Monaten Aufenthalt (Stand der Liste: 17. Dezember 2024).

Welche Partner es gibt, zeigen die Listen der Fakultäten:

Fakultät Erasmus-Partner in der Zahnmedizin Stand
LMU München Wien, Madrid (Complutense), Zagreb, Budapest (Semmelweis), Brescia, Palermo, Siena, Riga (Rīga Stradiņš), Posen, Ljubljana, Tromsø (UiT) Abruf 11.10.2026
TU Dresden Leuven, Gent, Dundee, Madrid (Complutense), Las Palmas, Oslo 2024
Freiburg unter anderem Sevilla (10 Monate, ein Platz) 17.12.2024

Welche Kurse die Fakultäten in der Vergangenheit angerechnet oder abgelehnt haben, steht auf diesen Seiten nicht. Frag das Prüfungsamt und das International Office nach dokumentierten Beispielen aus Deinem Fachsemester. Ein Auslandsaufenthalt kann Dein Studium um ein Semester verlängern, weil nicht jede Leistung ins deutsche Curriculum passt.

Learning Agreement und Anerkennung

Zentrale Voraussetzung ist das Learning Agreement. Darin legst Du mit dem Erasmus-Koordinator fest, welche Lehrveranstaltungen Du an der Gasthochschule besuchst. Du, Dein Fachbereich und die Gastinstitution unterschreiben es vor Beginn des Aufenthalts.

Die Anerkennung regelt § 23 ZApprO. Studienleistungen im Fach Zahnmedizin an Hochschulen außerhalb Deutschlands erkennt die zuständige Stelle auf Antrag ganz oder teilweise an. Sie lehnt ab, wenn ein wesentlicher Unterschied zu den vorgeschriebenen Leistungen besteht. Zuständig ist die Stelle des Landes, in dem Du eingeschrieben bist. Kurse mit direktem Patientenkontakt oder vorgeschriebene Nachweise lassen sich also nur ersetzen, wenn sie dem deutschen Pendant entsprechen. Lass Dir vor der Unterschrift unter das Learning Agreement schriftlich bestätigen, was Dein Prüfungsamt anrechnet – mündliche Zusagen sind nach der Rückkehr schwer durchsetzbar.

Zeitplan und Checkliste

Feste Monatsangaben gibt es nicht, denn jede Fakultät setzt ihre Fristen selbst. Die Reihenfolge ist aber überall gleich:

  1. Frag das International Office Deiner Fakultät, ob sie Partner für Zahnmedizin hat, in welchem Fachsemester der Aufenthalt vorgesehen ist und wann die Bewerbungsfrist endet.
  2. Bewirb Dich über die Fakultät, meist mit Formular, tabellarischem Lebenslauf, Motivationsschreiben und Notenspiegel.
  3. Nach der Nominierung stimmst Du das Learning Agreement mit dem Koordinator ab und lässt Dir die Anrechnung vom Prüfungsamt schriftlich bestätigen.
  4. Kläre den Sprachnachweis; das Niveau legt die Gastuniversität fest.
  5. Frag die Gastuniversität, welche Impf- und Haftpflichtnachweise sie für klinische Kurse verlangt, und prüfe, ob Deine Auslandskrankenversicherung Tätigkeiten am Patienten abdeckt.
  6. Nach der Rückkehr beantragst Du die Anerkennung mit den Leistungsnachweisen der Gastuniversität.

Wohnen, Versicherung und Sprachkurs organisierst Du selbst; die Erasmus-Büros der Gastuniversitäten geben Hinweise.

Erasmus-Praktikum und Famulatur

Wer kein volles Kurssemester absolvieren kann, geht in ein Erasmus-Praktikum. Es dauert nach dem DAAD mindestens zwei und höchstens zwölf Monate, den Platz suchst Du meist selbst. Eine Famulatur im Ausland kann angerechnet werden, wenn sie die Vorgaben von § 15 ZApprO erfüllt (Absatz 5). Dazu gehören vier Wochen ganztägig nach bestandenem Ersten Abschnitt, mindestens zwei Wochen beim selben Zahnarzt und die Aufsicht eines Approbierten. Vier Wochen allein liegen unter der Erasmus-Mindestdauer. Die Famulatur passt also nur als Teil eines Praktikums von mindestens zwei Monaten. Mehr dazu im Artikel Famulatur im Zahnmedizinstudium.

Erasmus oder ganzes Studium im Ausland

Das komplette Studium an einer ausländischen Hochschule ist eine andere Entscheidung. Es umgeht die Kursanerkennung, weil Du von Beginn an im dortigen Curriculum studierst. Einen Überblick gibt Zahnmedizin im Ausland studieren, die Rückkehr nach Deutschland beschreibt Zahnmedizin-Abschluss aus dem EU-Ausland: Wird er anerkannt?.

Dafür und dagegen

Dafür Dagegen
540 oder 600 Euro im Monat, bei Bedarf plus 250 Euro Aufstockung Anrechnung nicht garantiert: bei wesentlichem Unterschied lehnt die Stelle nach § 23 ZApprO ab
Du bleibst an Deiner Hochschule eingeschrieben Das Studium kann sich um ein Semester verlängern
Einblick in andere Behandlungsabläufe Wenige Plätze, in Freiburg zum Beispiel ein Platz für Sevilla
Eine Famulatur im Ausland ist anrechenbar Die Kursabfolge der ZApprO lässt wenig Raum für einen Wechsel

Quellen

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