Mit reiner Fachhochschulreife kommst Du an einer Universität in aller Regel nicht in die Zahnmedizin. Die fachgebundene Hochschulreife öffnet sie nur, wenn Dein Bundesland oder die Universität es ausdrücklich vorsieht; im Zeugnisvermerk der Kultusministerkonferenz (KMK) steht Zahnmedizin nicht. Wer ein Berufliches Gymnasium besucht hat, besitzt meist ohnehin das volle Abitur. Stand der Angaben: Oktober 2026.
Hinter „Fachabi” stecken zwei Abschlüsse. Die Fachhochschulreife erwirbst Du an der Fachoberschule (FOS); nach der KMK berechtigt sie zum Studium an jeder Fachhochschule in Deutschland. Die fachgebundene Hochschulreife kommt meist von der Berufsoberschule (BOS) und gilt für einschlägige Studiengänge an Universitäten. Entscheidend ist die Fachrichtung des Abschlusses – etwa Gesundheit und Soziales oder Technik.
Welcher Abschluss was öffnet
| Abschluss | Wo erworben | Zahnmedizin an einer Universität |
|---|---|---|
| Allgemeine Hochschulreife (Abitur) | Gymnasium, Berufliches Gymnasium, Abendgymnasium, Kolleg; BOS mit zweiter Fremdsprache | Ja, wie jedes andere Studium |
| Fachgebundene Hochschulreife | Berufsoberschule (zwei Jahre Vollzeit) | Nur einschlägige Studiengänge; Zahnmedizin steht nicht im KMK-Vermerk, einzelne Länder regeln es anders (Tabelle unten) |
| Fachhochschulreife | Fachoberschule | Nur mit Sonderregel des Landes, belegt für Niedersachsen |
Das Berufliche Gymnasium ist kein Fachabitur-Weg. Es führt nach der KMK zur allgemeinen Hochschulreife und damit zu allen Studiengängen an Universitäten und Fachhochschulen; das Profilfach (zum Beispiel Gesundheit und Soziales) ändert daran nichts. In die Berufsoberschule kommst Du mit mittlerem Schulabschluss und einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder fünf Jahren einschlägiger Berufstätigkeit.
Länder mit Sonderregeln für Zahnmedizin
Hochschulzugang ist Ländersache. Die Tabelle nennt die Länder, für die eine Regel zu Fachhochschulreife oder fachgebundener Hochschulreife belegt ist.
| Bundesland (Standorte) | Fachhochschulreife | Fachgebundene Hochschulreife | Quelle |
|---|---|---|---|
| Niedersachsen (Göttingen, Hannover) | Zugang mit Fachrichtung oder Schwerpunkt Gesundheit; sonst über den schulischen Teil der Fachhochschulreife nach ZFA- oder Zahntechniker-Ausbildung | Zugang mit Schwerpunkt Gesundheit; sonst Prüfung der Universität (Klausur, mündliche Prüfung) oder zweite Fremdsprache auf Niveau B1 | Satzung der Universitätsmedizin Göttingen (OffHoZugO-Med, geändert 2025); Stiftung für Hochschulzulassung |
| Bayern (Erlangen, München, Regensburg, Würzburg) | Für Universitäten nicht vorgesehen (§ 1 Abs. 1 QualV) | Nur bestimmte Studiengänge (§ 1 Abs. 2 QualV); mit Nachweis einer zweiten Fremdsprache gilt sie als allgemeine Hochschulreife (§ 2 Nr. 2 QualV) | Qualifikationsverordnung Bayern |
| Baden-Württemberg (Freiburg, Heidelberg, Tübingen, Ulm) | Die Aufbauprüfung (Deltaprüfung) führt nur für Bachelorstudiengänge zur allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung, nicht für ein Staatsexamen | Tübingen nennt sie bei den Voraussetzungen der Zahnmedizin als mögliche Zugangsberechtigung | Universität Tübingen |
| Thüringen (Jena) | Eine fachbezogene Fachhochschulreife nach einschlägiger Berufsausbildung kann als Aufstiegsfortbildung gewertet werden | Keine Sonderregel genannt | Stiftung für Hochschulzulassung |
| Übrige Länder mit Zahnmedizin (Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein) | Keine Regel in der Übersicht der Stiftung für Hochschulzulassung | Nur nach KMK-Vermerk, Zahnmedizin ist dort nicht genannt | KMK; Stiftung für Hochschulzulassung |
Das bayerische Zeugnismuster, das den KMK-Vermerk wiedergibt, nennt für die Ausbildungsrichtung Sozialwesen und Gesundheit unter anderem Psychologie, Biologie, Pflege- und Gesundheitswissenschaften. Medizin und Zahnmedizin fehlen in jeder Ausbildungsrichtung.
Auch mit anerkanntem Abschluss nimmst Du am normalen Verfahren teil: Abiturbestenquote, Zusätzliche Eignungsquote und Auswahlverfahren der Hochschulen gelten für alle, einen erleichterten Weg gibt es nicht. Wie die Plätze vergeben werden, steht in NC Zahnmedizin, die Bewerbung läuft über hochschulstart.
Allgemeine Hochschulreife nachholen
Wer mit Fachhochschulreife oder fachgebundener Hochschulreife in einem Land ohne Sonderregel steht, kann das Abitur nachholen. Die KMK nennt diese Wege:
| Weg | Form und Dauer | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Abendgymnasium | Neben dem Beruf, in der Regel drei Jahre | Mittlerer Schulabschluss; Berufsausbildung oder mindestens zwei Jahre Berufstätigkeit; im Schuljahr der Anmeldung mindestens 19 Jahre alt |
| Kolleg | Vollzeitschule | Dieselben Aufnahmebedingungen |
| Berufsoberschule | Zwei Jahre Vollzeit; mit ausreichenden Kenntnissen in einer zweiten Fremdsprache gibt es das Abitur statt der fachgebundenen Hochschulreife | Mittlerer Schulabschluss; zweijährige Berufsausbildung oder fünf Jahre einschlägige Berufstätigkeit |
| Abitur für Nichtschüler | Externe Prüfung; Vorbereitung unter anderem über staatlich zugelassene Fernlehrgänge (ZFU) | Zulassung regeln die Länder |
In Bayern genügt für den Wechsel von der fachgebundenen zur allgemeinen Hochschulreife der schulische Nachweis einer zweiten Fremdsprache; zusätzlich gibt es dort eine Prüfung für besonders befähigte Berufstätige (§ 2 QualV). Mit ZFA-Ausbildung oder Aufstiegsfortbildung brauchst Du das Abitur nicht zwingend. Dafür gibt es den Zugang für beruflich Qualifizierte, den Zahnmedizin ohne Abitur Land für Land zeigt – mit Berufserfahrung, Prüfung und Quoten.
Ausland
Ausländische Universitäten legen ihre Zugangsvoraussetzungen selbst fest; Standorte und Kosten zeigt Zahnmedizinstudium im Ausland, den Weg zurück nach Deutschland Anerkennung: Mit dem Auslandsabschluss zurück nach Deutschland. Eine unabhängige Einordnung Deiner persönlichen Situation, einschließlich der Frage, welcher Zugangsweg mit Fachhochschulreife im In- oder Ausland für Dich realistisch ist, bietet der Artikel Medizin studieren ohne Abitur von StudiMed.
Vor der Bewerbung klären
- Lies auf Deinem Zeugnis ab, ob dort „allgemeine Hochschulreife”, „fachgebundene Hochschulreife” oder „Fachhochschulreife” steht.
- Prüfe das Schwerpunktfach oder die Fachrichtung (zum Beispiel Gesundheit) und das Bundesland, in dem Du das Zeugnis erworben hast.
- Vergleiche beides mit der Tabelle oben und mit dem Zeugnisvermerk.
- Schick eine Kopie des Zeugnisses an das Studierendensekretariat Deiner Wunschuniversität und lass Dir den Zugang schriftlich bestätigen, bevor die Bewerbungsfrist läuft.
Quellen
- Kultusministerkonferenz: Hochschulreife über berufliche Bildungsgänge: Fachhochschulreife (FOS), fachgebundene und allgemeine Hochschulreife (BOS), Berufliches Gymnasium, Aufnahmevoraussetzungen (Abruf Oktober 2026)
- Kultusministerkonferenz: Zweiter Bildungsweg und Abschlüsse: Abendgymnasium, Kolleg, Abitur für Nichtschüler (Abruf Oktober 2026)
- Bayerische Qualifikationsverordnung (QualV), § 1 und § 2: Zugang zu Universitäten, fachgebundene Hochschulreife, zweite Fremdsprache (Abruf Oktober 2026)
- Bayern: Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife (Muster, BayMBl. 2025 Nr. 181, Anlage VII.26): KMK-Vermerk mit den Studiengängen je Ausbildungsrichtung
- Universitätsmedizin Göttingen: Ordnung über den Hochschulzugang (medizinische Studiengänge): Zugang mit Fachhochschulreife und fachgebundener Hochschulreife in Niedersachsen (§§ 2 und 3, Änderung 2025)
- Stiftung für Hochschulzulassung: Beruflich Qualifizierte: Regeln der Länder für Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Sonderfälle Niedersachsen und Thüringen (Abruf Oktober 2026)
- Universität Tübingen: Zahnmedizin (Staatsexamen): Voraussetzungen, fachgebundene Hochschulreife genannt
- Universität Tübingen: Sonderfälle der Bewerbung: Deltaprüfung nur für Bachelorstudiengänge
- StudiMed: Medizin studieren ohne Abitur (studimed.de)

Redaktion
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